selveblue Geschrieben 14. Juni 2009 Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 Hallo, mich würde einmal eine rechtliche Frage zum Thema Kaufmuster interessieren. Ich habe sehr schöne Muster gesehen, die ich mir gerne kaufen würde. Aber der Händler hat ausdrücklich auf seiner Seite darauf hingewiesen, daß diese Muster nur für den privaten Gebrauch sind. Daher habe ich erst mal von einem Kauf abgesehen. Wenn ich ein Stickmuster kaufe, dafür Geld bezahle, dann gehört es doch rechtlich mir und ich dürfte doch auch eigentlich Sachen damit besticken und verkaufen, natürlich nicht in einer Massenproduktion. Wenn es sich um Lizenzartikel handelt, ist schon klar, daß das verboten ist. Daher meine Frage: Kann einem der Betreiber der Stickmusterseite das rechtlich verbieten? Und wie werden ggf. Zuwiderhandlungen bestraft? Ich bin gespannt auf Eure Antworten. Schönen Sonntag noch. Viele Grüße Selveblue Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Wirbelwind Geschrieben 14. Juni 2009 Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 Ja, kann er. Eine Suche hier im Forum unter 'Copyright' überschwemmt Dich mit Infos. Noch ein Denkanstoß: Wo ist für Dich der Unterschied zwischen dem Design, dass der nette Händler von nebenan erstellt hat und dem, das Walt Disney erstellt? Weniger Rechte, weil weniger berühmt? (Das ist jetzt nicht als provokante Frage gemeint, sondern wirklich als: wo ist der Unterschied?) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Javea Geschrieben 14. Juni 2009 Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 Es "gehört" aber leider nicht dir... die Datei gehört dir, die Daten usw. Das Urheberrecht verkauft er dir allerdings nicht mit, das bleibt bei ihm. Anders geht es auch nicht. Der Händler räumt dir durch den Kauf lediglich ein Nutzungsrecht ein, und zwar in dem Umfang, in dem er es festsetzt. Er kann das also dahingehend einschränken, dass er gewerbliches Vertreiben nicht zulässt oder andersherum: es ist zulässig, dass er dir ein Nutzungsrecht nur für den persönlichen Gebrauch einräumt. Man muss nicht erst irgendwelche Sachen irgendwie schützen lassen, damit andere sie nicht gewerblich vertreiben dürfen. Das, was für Lizenzartikel gilt, gilt genauso für alle anderen Artikel! Nur, weil keine "copyright"-Zeichen drauf sind, heißt das nicht, dass der Artikel keinen Schutz genießt. Wikipedia fasst das gut zusammen: Durch das Urheberrecht steht der Schöpfer eines Werkes (der Urheber) in einer eigentumsähnlichen Stellung. Sein Urheberrecht ist jedoch nicht verkehrsfähig, da es mit seiner Person untrennbar verbunden ist. Die Regelungen werden in Deutschland vom Urheberrechtsgesetz (UrhG) getroffen. Rechtsgeschäfte über dieses Urheberrecht können nach § 29 UrhG nur durch die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31 Abs. 1 UrhG) stattfinden. Diese können auf einzelne, aber auch auf alle Arten der Nutzung ausgedehnt werden. Auch das Nutzungsrecht kann ausschließlicher Natur sein. Dennoch hat im Zweifel der Urheber trotz Einräumung eines Nutzungsrechts noch die Entscheidung nach § 37 UrhG zu tragen, ob das Werk verwertet oder vervielfältigt wird. Selbst wenn das Originalwerk verkauft wird, so ist dies nicht gleichzeitig die Übertragung von Nutzungsrechten (§ 44 UrhG). Quelle: Wikipedia Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Javea Geschrieben 14. Juni 2009 Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 Meinst du nicht, dass ein Thread auch gereicht hätte? --> Darf der Händler das verbieten? - Hobbyschneiderin + Forum Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Suse-Le Geschrieben 14. Juni 2009 Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 ... weil der Seitenbetreiber ausdrücklich nur auf den privaten Gebrauch hingewiesen hat. Dann ist das auch nur für den privaten Gebrauch gedacht Wenn ich ein Stickmuster kaufe, dann erwerbe ich doch ein Recht daran und könnte auch Artikel damit besticken und diese auch verkaufen, natürlich nicht als Massenproduktion oder wie verhält sich das? Mit dem Kauf erwirbst du nicht automatisch "alle" Rechte, sondern nur die, die vom Verkäufer vorgesehen sind, in diesem Fall private Nutzung. Egal ob Massenproduktion oder nicht ... Kann der Verkäufer der Stickmuster das Aufbringen der Stickmuster auf Verkaufsartikel wie T-Shirts etc. verbieten? Ja. Bzw. es ist verboten, wenn er es nicht ausdrücklich erlaubt. ... wie werden dann Zuwiderhandlungen geahndet? Es kann teuer werden. Günstiger und streßfreier wäre eine Anfrage an den Anbieter, ob er die Nacharbeit zum Verkauf in deinem Fall genehmigt. Dann kostet das Muster vielleicht mehr als für "privat", aber mit der Genehmigung des Anbieters bist du auf der sicheren Seite. Das Thema ist ja nicht ganz neu, vielleicht findest du noch ein paar andere Beiträge und Erfahrungen zum Thema, bei Schnittmustern ist es im Prinzip das gleiche. Manche Anbieter genehmigen auch auf Anfrage Nacharbeit und Verkauf zu bestimmten Konditionen und Fragen kostet ja nix Viel Glück, Suse Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
selveblue Geschrieben 14. Juni 2009 Autor Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 vielen Dank für Eure Antworten. Das ist eindeutig. Liebe Grüße Selveblue Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vlint Geschrieben 14. Juni 2009 Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 Hallo! Also ich finde die Frage von selveblue nicht heftig! Denn sehr viele Stickmuster darf man ja auch gewerblich nutzen, solange es in kleinen Auflagen bleibt. Ich weiß, dass es sehr viel Arbeit macht, diese Muster zu erstellen. Aber die guten Muster sind ja nicht gerade billig. Allerdings, bei den ausländischen Firmen ist es meistens erlaubt, die Muster gewerblich zu nutzen. Auch einige sehr gute deutsche Designer erlauben es, die Muster zu nutzen. Ich würde Dir dann raten, für den gewerblichen Gebrauch, immer diese Muster zu kaufen. Eine schöne Woche! Viele Grüße Vlint Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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