Schnyppe Geschrieben 5. Januar 2011 Teilen Geschrieben 5. Januar 2011 Hallo, ich habe gerade einen Knoten im Kopf bezüglich des Zeitpunkts, wann idealerweise das Gewerbe angemeldet werden sollte. Ich würde mich gern im Laufe des Jahres nebenberuflich selbstständig machen und einen Shop bei DaWanda eröffnen. Zur Eröffnung will ich möglichst viele Artikel schon hergestellt haben, damit ich ein gutes Sortiment vorrätig habe und den Kunden auch viel zu bieten habe. Um die Sachen herzustellen, brauche ich natürlich noch viel Material. Nun frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, das Gewerbe schon gleich zu Jahresbeginn anzumelden, damit ich die Vorteile nutzen kann, z.B. Einkauf auch im Großhandel und die ganzen Anschaffungskosten auch als geschäftliche Kosten werten kann? Dass und wie ich das als Gewerbe bzw. Kleingewerbe anmelden muss, ist mir ja schon klar. Jetzt fragt Ihr Euch, warum ich zögere? Wenn ich das Gewerbe anmelde, muss (bzw. will) ich meinen Arbeitgeber informieren. Zu diesem Zeitpunkt soll aber der Shop fertig und "betriebsbereit" sein. Dadurch wäre es leichter, dem Arbeitgeber zu zeigen worum es geht und dass es keine Konkurrenz zu ihm darstellt. Nun bin ich mir völlig unsicher wegen der Reihenfolge. Erst den Shop vorbereiten und dann das Gewerbe anmelden oder genau anders herum? Vielleicht kann mir jemand einen Schubs in die richtige Gedankenrichtung geben. Danke schon mal im Voraus, viele Grüße von der Schnyppe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Emithe Geschrieben 5. Januar 2011 Teilen Geschrieben 5. Januar 2011 Sobald du gezielte Dinge für deine Selbständigkeit anschaffst, also z. B. Material, bist du schon gewerblich tätig und musst dieses auch anmelden. Lies mal im Verkäuferportal von DaWanda die Hinweise, da ist eigentlich alles gut erklärt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schnyppe Geschrieben 5. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 5. Januar 2011 Hallo Mumptie, Danke, es stimmt schon, bei DaWanda sind eigentlich schon gute und umfangreiche Infos. Irgendwie war mir aber jetzt nicht klar, dass das Gewerbe natürlich angemeldet sein muss, wenn ich schon zum Zwecke des späteren Verkaufs Materialien einkaufe. Aber ist ja auch logisch... Oh Mann. Wie gesagt, der Knoten im Hirn... Und ich habe eine innere Hemmschwelle, für halbfertige Sachen und unausgegorene Ideen schon ein Gewerbe anzumelden. Aber da widerspricht mein Gefühl der Gesetzeslage. Für alles ist dieser Grundsatz aber nicht anwendbar, da ich mir meine Nähmaschine z.B. erst mal gekauft habe und dann festgestellt habe, dass ich daraus mehr machen will. Also die Absicht, etwas zu verkaufen, war da noch nicht gegeben. Folglich ist es auch keine betriebliche Ausgabe... Viele Grüße von der Schnyppe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bineffm Geschrieben 5. Januar 2011 Teilen Geschrieben 5. Januar 2011 Ich würde auf alle Fälle ERST den Arbeitgeber informieren - der muss ja zustimmen - und was machst Du, wenn Du schon Unmengen von Geld, Material und Arbeit investiert hast - und dann sagt Dein Arbeitgeber - ist nicht? Sabine Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schnyppe Geschrieben 5. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 5. Januar 2011 @Sabine: Das ist natürlich ein guter Hinweis aber daran habe ich gedacht. In meinem Arbeitsvertrag steht glücklicherweise nichts von einer Genehmigungspflicht, nur informieren muss ich (ein guter Vertrag!) und das eigene Geschäft darf nicht in Konkurrenz mit meinem Arbeitgeber sein - das wird auch nicht der Fall sein. Und die Nebentätigkeit darf nicht zu den Kernzeiten in meinem Tagesjob anfallen, das kann ich ja aber selbst steuern, ich habe ja kein Ladengeschäft das zu bestimmten Zeiten offen sein muss. Übrigens, ich habe auf einer Beratungsseite für Selbstständige sogar den Tipp gefunden: wenn die Nebentätigkeit wöchentlich 8 Stunden nicht überschreitet, muss man sie wohl gar nicht angeben. Trotzdem würde ich sie angeben, einfach damit es keine Heimlichkeiten gibt. Viele Grüße von der Schnyppe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nähbaerchen Geschrieben 5. Januar 2011 Teilen Geschrieben 5. Januar 2011 Die Klassifizierung von Ausgaben als Betriebsausgaben ist nicht von der Gewerbeanmeldung abhängig. Wenn vor der Gewerbeanmeldung Ausgaben anfallen, die das angestrebte Gewerbe betreffen, so handelt es sich im steuerlichen Sinne um vorweggenommene Betriebsausgaben. Die rechtzeitige Konsultation eines Steuerberaters kann vor einigem Schaden bewahren. lg Nähbaerchen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gisela Becker Geschrieben 5. Januar 2011 Teilen Geschrieben 5. Januar 2011 Hallo, meine Meinung ich finde es genügt wenn Du den Arbeitgeber informierst,wenn alle Vorarbeiten fertig sind und Du startbereit bist. Gruß Gisela Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticki Geschrieben 5. Januar 2011 Teilen Geschrieben 5. Januar 2011 Wie schon geschrieben wurde: es gibt "vorweggenommene Betriebsausgaben". Aber... manche Großhändler wollen einen Gewerbenachweis sehen. Und... ich pers. denke das auch schon die Shopvorbereitung gewerbl. Tätigkeit darstellt und deswegen da auch schon der AG informiert werden muss, wenn eben diese Pflicht besteht. Relevant ist das ganze sowieso nur im Streitfall. Mein pers. Tipp: achte peinlichst aus saubere Trennung zwischen den Sachen die du wirklich für das Gewerbe brauchst und denen die du auch privat verwurstest. Wenn du deinen AG eh nur informieren musst, warum willst du ihm dann alles detailiert "zeigen". Umschreibe deine Tätigkeit grob und gut ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hasekind Geschrieben 5. Januar 2011 Teilen Geschrieben 5. Januar 2011 hallo, das mit dem arbeitgeber stimmt so nicht unbedingt. es kommt darauf an, ob du vollbeschäftigt bist oder nur teilzeteit. bei vollbeschäftigung kann der arbeitgeber auch bei einem solchen arbeitsvertrag die genehmigung verweigern, da bei vollbeschäftigung der arbeitgeber davon ausgehen kann, dass die verbleibende restzeit zur allgemeinen erholungsphase zählt und ein arbeitgeber damit argumentieren kann, dass eine evtl zu erwartende krankheit im zusammenhang mit überlastung in der freizeit steht. bist du teilzeitbeschäftigt, kommt es auf den zu erwartenden zeitaufwand bei der nebenberuflichen selbständigkeit an und die in konkurrenz stehenden artikel die du herstellst lg hasekind Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schnyppe Geschrieben 5. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 5. Januar 2011 Wie schon geschrieben wurde: es gibt "vorweggenommene Betriebsausgaben". Aber... manche Großhändler wollen einen Gewerbenachweis sehen. Eben, das war mein Gedanke auch, und im Großhandel einkaufen zu können, wäre schon ein Vorteil. bei vollbeschäftigung kann der arbeitgeber auch bei einem solchen arbeitsvertrag die genehmigung verweigern, da bei vollbeschäftigung der arbeitgeber davon ausgehen kann, dass die verbleibende restzeit zur allgemeinen erholungsphase zählt und ein arbeitgeber damit argumentieren kann, dass eine evtl zu erwartende krankheit im zusammenhang mit überlastung in der freizeit steht. Ich arbeite Vollzeit. Reichlich. Die Nebenbeschäftigung bereichert mich aber eher anstatt mich zu belasten und ist eigentlich ein schöner Ausgleich zum Tagesjob. Und es gibt ja wie erwähnt diese 8-Stunden-Regelung. Ich glaube, ich darf hier nicht nach extern verlinken, oder? Aber wenn man nach "Geschäftsidee" und "Gründerleitfaden" sucht, stößt man sicher auf diese Infoseite, die eben berichtet dass ein selbstständiger Nebenjob nicht mehr als geringfügig gilt wenn pro Woche 8 Stunden überschritten werden. Die Zeit, die ich für meine Selbstständigkeit aufwende, wäre natürlich immer unter diesen 8 Stunden. Wichtig ist natürlich, dass ich nicht in meinen Urlaubszeiten selbstständig arbeite aber das lässt sich einrichten. Weiter oben hat ja schon mal jemand den Steuerberater empfohlen, vielleicht wäre das wirklich keine so dumme Idee. Viele Grüße von der Schnyppe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
katinka´s Geschrieben 11. Januar 2011 Teilen Geschrieben 11. Januar 2011 Also mein Ex-Arbeitgeber hat mir (und meiner Kollegin) einen dawanda-shop kategorisch verboten. Das kann ein AG immer aus den o.g. Gründen. Daher würde ich auch unbedingt vorher fragen und als Beispiel kannst Du ja auch dawanda ansich zeigen. Viel Erfolg! claudia Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schnyppe Geschrieben 11. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 11. Januar 2011 Hallo Katinka, Danke für Deine Antwort. Jetzt muss ich aber mal indiskret fragen: wie ich sehe, bist Du aber nun DaWanda Anbieterin. Hast Du dafür den Arbeitgeber gewechselt oder wie? Oder hattest Du von Anfang an so ein Vertrauen in Deinen Shop dass Du keinen Arbeitgeber mehr brauchtest? Viele Grüße von der Schnyppe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cvm Geschrieben 10. Februar 2011 Teilen Geschrieben 10. Februar 2011 Hallo, ich würde mich gerne auf die Frage mit "draufhängen" und nicht unbedingt einen neuen Thread eröffnen. Ich hoffe das ist o.k. Ich habe ähnliches vor mit einem eigenen Internetshop, weiß aber gar nicht welches Gewerbe ich genau anmelden soll. Ich entwerfe und nähe selbst und vertreibe natürlich. Ich habe mal gelesen, das dies eine freiberufliche Tätigkeit ist und weiß nicht wie ich das einschätzen soll? Welches Gewerbe meldet man an? Design, Fertigung und Vertrieb von Mode? Wie gesagt ich biete noch nichts an, bin noch in der Vorbereitung und habe auch noch einige Anschaffungen zu tätigen. Wie oder unter welcher Rubrik habt ihr Euer Gewerbe angemeldet? Grüße Jacky Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Superuschi Geschrieben 10. Februar 2011 Teilen Geschrieben 10. Februar 2011 Hallo! Da du Dinge produzierst mit dem Ziel, sie zu verkaufen, ist meines Wissens nach die Freiberuflerregelung nicht anwendbar für dich. In die Gewerbeanmeldung schreibst du einfach alles rein, was du machst, das interessiert NIEMANDEN. Die Händler schauen, wenn du dich dort als gewerblicher Kunde registriest, kurz drauf, ob die Richtung passt und das wars. Schreib also einfach alles rein, was du machen willst und vielleicht auch sptäer machen willst, denn jede Änderung kostet Geld. Wenn du z.B. Selbstgenähtes verkaufen möchtest, würde ich auch z.B. Einzelhandel mit Stoffen und Nähzubehör mit reinschreiben - man weiß ja nie. Aber wie gesagt, im Prinzip interessiert das niemanden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast sanvean Geschrieben 10. Februar 2011 Teilen Geschrieben 10. Februar 2011 Guten Morgen, In die Gewerbeanmeldung schreibst du einfach alles rein, was du machst, das interessiert NIEMANDEN. Wenn du z.B. Selbstgenähtes verkaufen möchtest, würde ich auch z.B. Einzelhandel mit Stoffen und Nähzubehör mit reinschreiben - man weiß ja nie. Aber wie gesagt, im Prinzip interessiert das niemanden. das stimmt so nicht ganz. Das Gewerbeamt wird bei Schneidertätigkeiten die Handwerkskammer informieren, damit Du Dich dort einträgst. Liebe Grüße Susanne Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cvm Geschrieben 10. Februar 2011 Teilen Geschrieben 10. Februar 2011 Danke erstmal für Eure Antworten! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Superuschi Geschrieben 10. Februar 2011 Teilen Geschrieben 10. Februar 2011 Achja das hatte ich nicht bedacht. Die Handwerkskammer ist mir noch ganz fremd, ich hatte damals nur mit der IHK zu tun Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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