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Geschrieben

... und andere! ;)

[...] Entbieten allen und jeden unsern landthofmaistern, hofraths praesidenten, vitzthumben, hauptleuthen, rentmaistern, pflegern, richtern, burgermaistern und in gemain allen unsern officirn, dienst- und amptleuthen, underthanen, gemainden und angehoerigen unsern grueß und gnad zuvor und fuegen denselben gnaedigist zuvernemmen, nach dem wir ein geraume zeit hero im werck verspuert, daß so wol bey hoch- als nidern standts personen in unsern fuerstenthumben und landen den hievor im heiligen roemischen reich ins gemain wie auch in erstgedacht unsern fuerstenthumben und landen wolbedachten und publicierten sonderbarn heylsamen policeyordnungen gaentzlich zugegen allerhandt aergerliche strafbare mißbraeuch eingerissen, insonderheit aber der hochverderbliche pracht in den kleydungen und andern leibszieren fast bey mennigklich jedes willkhuer unnd gefallen nach solcher gestalt uber handt genommen, daß man so wol in dem form und matery, so vor jahrn in mehrernanten unsern fuerstenthumben unnd landen einem jeden standt gebuehrt auch gebraeuchig und zulaessig gewest, obgedachte heylsame verordnungen uberschritten und fast taeglich andern außlaendischen und zum theil leichtfertigen formben in kleydungen nachgesinnet und ins werck gesetzt, darauß erfolgt, daß vil gelt unnuetzer weiß und zu etlicher wissentlichen schaden unnd endtlichen verderben außgeben, den außlaendischen handlsleuthen in die handt gestossen auch andern unhail und inconvenientien, sonderlich aber der lieben jugendt zu aller uppigkeit, hoffart und leichtfertigem wandl anlaß und befuerderung gegeben, auch dahero die baarschaft zu dergleichen unnothwenigen pracht mehr dann zu taeglicher underhaltung ihr und ihrer haußgenossen angewendet wirdt. Als haben wir zu abschneidung dessen, auch vorkommung (bey solchen aegerlichen verderblichen wesen) unheyls unaußbleiblichen straf und zorn gottes, auß landtsfuerstlicher vaetterlicher fuersorg nit laenger woellen umbgehen, hierinnen zu remedirn, und allen bißhero in kleydern und andern leibszierden verspuerten uberfluß nach gestalt jetziger laeuff auch eines jeden standts herkommen und profession nach laut und außweisung folgender ordnung einzuziehen, auch darob mit allem ernst halten zulassen, damit ins kuenfftig so wol under den hoehern als nidern standts personen besser als anhero der underschied gesehen und erkennt werden moege.[...] Zu fynden an jenem Orte

Es lebe das Y! :)

Durchleuchtygste Gryße!

Darcy

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  • Darcy

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Geschrieben

:) Danke!!

Ich hatte schon Y-Entzug!

 

hochverderbliche pracht in den kleydungen ...hihi ;)

Geschrieben
..sonderlich aber der lieben jugendt zu aller uppigkeit, hoffart und leichtfertigem wandl anlaß und befuerderung gegeben, auch dahero die baarschaft zu dergleichen unnothwenigen pracht mehr dann zu taeglicher underhaltung ihr und ihrer haußgenossen angewendet wirdt.

Jaja, schon damals gab die Jugend ihre Baarschaft hemmungslos für modischen Unsinn aus! :lol:

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