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Wer kennt sich mit ebay aus?


ViriDesign

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Hallo allerseits,

 

erstmal bin ich gar nicht sicher, ob das hier richtig ist, aber es schien mir der einzig richtige Platz zum Einstellen meiner Frage....

 

Also, es handelt sich um eine Nähmaschine, die bei ebay angeboten wurde. Ich habe mitgesteigert, wurde aber leider überboten. Nun bietet mir der Verkäufer eine weitere Maschine an, der Verkauf soll nicht über ebay laufen. Der Preis ist für mich schon okay, aber ist so etwas erlaubt?

Was mich stutzig macht ist, dass die erste E-mail auch auf meinem Ebay Account erscheint, die zweite aber nicht. Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll... :confused:

Ebay warnt ja vor solchen Aktionen immer eindringlich :o Aber natürlich wollen die mitverdienen :cool:

 

Außerdem versteigert der Hersteller selbst auch nahezu jede Woche dieselbe Maschine

 

Was würdet Ihr mir raten???

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Top-Benutzer in diesem Thema

Vielleicht magst Du mir mal den Händler nennen? Ich beobachte schon seit einiger Zeit die Nähmaschinen bei ebay, allerdings meist die Oldies. Vielleicht ist er mir schon in irgendeiner Form aufgefallen und ich kann meinen Senf dazugeben? :) Ich weiß aber nicht ob du das in diesem Forum darfst. Sonst schreib mir eine PN

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Hallo Viri,

 

wenn es ein GEWEBLICHER VERKÄUFER ist, darf Dieser, wenn er mehr als ein von diesem Artikel hat, ein Angebot an UNTERLEGENE BIETER machen (sprich Du hast den Zuschlag nicht bekommen, bist aber an 2-ter, 3-ter Stelle in der Bieterliste), aber dann zu dem Preis welches Dein Gebot war.

 

Ist das kein Angebot an ,,unterlegene Bieter" würde ICH die Finger von lassen.

 

Grüße

Eva

 

Edit:

 

Hier findest Du die Punkte:

http://pages.ebay.de/help/buy/personal-offer.html

Bearbeitet von ive25
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Alle Verkäufer können dem Unterlegenen (2.Bieter) für sein letztes Gebot den Artikel anbieten, voraussetzung wäre aber das der Erstbieter das Teil nun doch nicht mag.

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Schließe mich an.... Und solche ominösen offline Angebote, da wäre ich auch immer vorsichtig. Du hast dann nicht den "ebay"-schutz, falls man davon sprechen kann. In jedem Falle würde ich dann immer über Paypal bezahlen, damit das ganze versichert von statten geht. Ich persönlich gehe auf solche Angebote nicht ein, weil mir das doch zu heikel ist. Aber das mußt Du selbst entscheiden...Sollte der Händler ne webseite haben, würde ich mich da erstmal schlau machen....

LG Sabine

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Hallöle

 

 

Darauf würde ich mich nur bei kleinen Beträgen einlassen.

 

Oder halt wenn das Angebot beendet ist und Du ein Angebot erhältst und das ganze über Ebay läuft.

Was sagt den das Bewertungsystem?

 

 

Gruß Nicolina

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Ich würde in solchen Fällen inzwischen immer auf mein Gefühl hören. Du hast hier ein Ungutes, sonst gäbe es deinen Post nicht, oder? ;) Deswegen würde ich die Finger davon lassen. Ich hätte einfach überhaupt keinen Nerv auf irgendwelchen Stress dieser Art.

 

Zweimal habe ich trotz blödem Gefühl geboten und beide Male ging es schief. Zwar hatte ich jedesmal Glück im Unglück: beim ersten Mal wurde der Verkäufer gesperrt und alle Käufe ungültig (ich hatte noch nicht bezahlt) und beim zweiten Mal habe ich mein Geld über PayPal zurück bekommen... aber das ganze Generve...:fetch:

 

Neee...ich würde es lassen, denn du hast hier ja nicht mal die "Sicherheit" über Ebay...

 

Liebe Grüße, Smila :engel:

Bearbeitet von smila
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hallo,

was du auch machen könntest, wenn das angebot verlockend ist, bitte den vk, ein sofortkaufangebot für dich einzustellen. dann bist du abgesichert und machtst nichts "verbotenes";)

 

gruß marion

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Ja, ihr habt Recht: ich habe ein Ungutes Gefühl!

Gelockt hat mich lediglich, dass ich die Maschine diese Woche noch haben könnte (andererseits warte ich jetzt schon mehrere Monate, da kommt es auf ein - zwei - drei Wochen oder Monate nicht an. Ich HABE ja eine gute und funktionierende Maschine).

Der Preis ist interessant, aber nicht ausschlaggebend.

 

Was ich brauche - und bekommen habe :) - ist quasi ein eindeutiges und vielstimmiges "Lass die Finger davon!", sonst hätte ich mich vielleicht blöderweise doch hinreißen lassen. Wenn man so allein vor der Kiste hockt und gelockt wird... da haben andere schon viel größere Dummheiten gemacht und ich wollte nicht dazu gehören.

 

Selbst wenn es koscher ist (der Anbieter hat 100% positive Bewertungen) und alles glattgeht - in den Ebay ABG's steht, dass es nicht erlaubt ist. Ich sehe zwar den Grund nicht, aber ich will meine 100% guten Bewertungen nicht auf's Spiel setzen. Könnte ja 'ne Finte von Ebay sein - ich fühle mich so "geprüft" :D

 

Danke jedenfalls, dass ihr mir so fleißig abgeraten habt!

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hallo,

was du auch machen könntest, wenn das angebot verlockend ist, bitte den vk, ein sofortkaufangebot für dich einzustellen. dann bist du abgesichert und machtst nichts "verbotenes";)

 

gruß marion

 

 

Ach, sowas geht auch? Klingt sehr spannend :D

Wie genau läuft das dann ab?

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Wenn der Verkäufer seriös ist macht er das !

Du bittest ihn per Mail das Angebot nocheinmal offziell zum Sofortkauf einzustellen. Du kaufst dann sofort das gute Stück über Ebay und du hast dann deinen Schutz.

 

Habe ich auch schon gemacht. Mich hatte jemand auch nach einem Artikel gefragt, habe ich für einen Tag auf Sofortkauf gesetzt und dieser Partner hat das dann auch offiziell bei mir gekauft. Das ist absolut in Ordung.

 

Sonst wäre ich sehr vorsichtig !!!!

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Ach, sowas geht auch? Klingt sehr spannend :D

Wie genau läuft das dann ab?

 

du schreibst ihn an und fragst, ob er es für dich als sofortkauf einstellt. entweder er macht es, oder......:D

du bekommst dann von ihm eine mail und kannst zuschlagen.

 

viel glück. gruß marion

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Ja genau! Das ist die beste Lösung. Das habe ich auch schon als Käufer gemacht! Dann bist Du immer auf der sicheren Seite - und wenn der Händler nicht will, dann eben nicht.... Wünsche Dir viel erfolg und ggf. Spaß mit dem Maschinchen!!!

LG sabine

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Wenn der Verkäufer 100 % hat, hätte ich keine Bedenken, ich habe selbst schon an ebay vorbei verkauft, das wird doch oft genug gemacht. Der Händler spart die Provision und macht Dir dafür einen günstigeren Preis. Ich orientiere mich immer am insgesamten Verkaufsstil des Verkäufers und natürlich den Bewertungen und seiner Präsens bei ebay, da merkt man schon wie seriös der Händler ist, gibt er Namen, Adresse, Telefonnummer offen an, sehe ich kein Problem ! Aber wenn Du ein ungutes Gefühl hast mußt Du es lassen !

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da merkt man schon wie seriös der Händler ist, gibt er Namen, Adresse, Telefonnummer offen an, sehe ich kein Problem

 

hallo,

wenn es ein seriöser händler ist, dann macht er es nicht an ebay vorbei, denn die es ist verboten;)

gruß marion, die nicht mal falsch parkt *lol*

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hallo,

wenn es ein seriöser händler ist, dann macht er es nicht an ebay vorbei, denn die es ist verboten;)

gruß marion, die nicht mal falsch parkt *lol*

 

Das ist aber auch nur verboten weil Ebay an der Provision verdienen möchte - und das nicht zu knapp.

Gerade bei "Sofortkaufen" schlagen die kräftig zu.

Wenn es ein gewerblicher, seriöser Händler wäre, würde ich auch dort kaufen - warum nicht? Ob ich bei Ebay oder in seinem Online-Shop kaufe ist doch das gleiche. Oft bieten die Ebay-Händler die gleichen Sachen in ihrem Online-Shop an - manchmal sogar günstiger. Google hat mir hier schon oft geholfen.

 

Und eine Sicherheit hat man bei Ebay nur wenn man über Paypal bezahlt - ansonsten juckt es die überhaupt nicht ob man die Ware bekommen hat oder nicht. Man kann natürlich eine schlechte Bewertung abgeben, aber damit hat es sich auch schon. Geld zurück oder sonstwelche Konsequenzen hat ein Betrug für den Käufer eh nicht (eigene leidvolle Erfahrung)

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Geld zurück oder sonstwelche Konsequenzen hat ein Betrug für den Käufer eh nicht (eigene leidvolle Erfahrung)

 

bei mir schon. betrüger bekommen von mir ein nettes schreiben mit ein wenig gesetzestext. worauf sie dann meistens sehr schnell reagieren.:D

 

ansonsten hätte ich auch so gar kein problem das ganze über einen anwalt laufen zu lassen.

 

gruß marion

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Der Händler hat doch eine andere Maschine angeboten. Nicht die, die er über Ebay versteigerte, und auch nicht, während sie dort zum Verkauf stand (habe ich doch richtig verstanden, oder?). Das müßte dann erlaubt sein, meiner Meinung nach. Sonst dürfte man ja nie in einem online Shop etwas kaufen, sofern der auch bei Ebay Angebote hat. Wäre jedenfalls für mich logisch.

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bei mir schon. betrüger bekommen von mir ein nettes schreiben mit ein wenig gesetzestext. worauf sie dann meistens sehr schnell reagieren.:D

 

ansonsten hätte ich auch so gar kein problem das ganze über einen anwalt laufen zu lassen.

 

gruß marion

 

Ja klar, SELBER kann man immer was machen - aber hier geht es ja um den Schutz den Ebay bietet -

und der ist gleich 0

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Der Händler hat doch eine andere Maschine angeboten. Nicht die, die er über Ebay versteigerte, und auch nicht, während sie dort zum Verkauf stand (habe ich doch richtig verstanden, oder?). Das müßte dann erlaubt sein, meiner Meinung nach. Sonst dürfte man ja nie in einem online Shop etwas kaufen, sofern der auch bei Ebay Angebote hat. Wäre jedenfalls für mich logisch.

So weit ich mich erinnere darf der Händler aber nicht die über Ebay erworbenen Kontakte dafür nutzen Dinge außerhalb dieser Plattform direkt anzubieten. Man darf ja seinen Shop auch nicht bei Ebay verlinken.

Im übrigen müsste man die Telefonnummer, wenn eine angegeben würde überprüfen um sicher zu sein.

 

In dem einen Fall, den ich angedeutet habe, war eine scheinbar vollständige Adresse mit Telefonnummer, Steuerident. etc angegeben...nur eben frei erfunden.

 

Deswegen gilt für mich inzwischen: komisches Gefühl... dann lieber nicht.

 

Liebe Grüße, Smila :engel:

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Der Händler hat doch eine andere Maschine angeboten. Nicht die, die er über Ebay versteigerte, und auch nicht, während sie dort zum Verkauf stand (habe ich doch richtig verstanden, oder?). Das müßte dann erlaubt sein, meiner Meinung nach. Sonst dürfte man ja nie in einem online Shop etwas kaufen, sofern der auch bei Ebay Angebote hat. Wäre jedenfalls für mich logisch.

 

Ja, genau so. Er/sie schreibt, dass mehrere Maschinen beim Hersteller gekauft worden sind und jetzt per ebay rausgehen sollen. Also handelt es sich definitiv um eine ANDERE Maschine desselben Typs :confused:

Ich weiß ja auch, dass die Auktion fristgerecht geendet hat.

Was mich aber eben verwirrt, ist dieser Satz:

"Der Verkäufer benutzt das „Angebot an unterlegene Bieter“, um weiteren Interessenten den Kauf doppelt vorhandener oder zusätzlicher Artikel an." (Ja, der Satz steht in diesem schlechten Deutsch genau so dort!)

Das ist doch auch nicht koscher, da wollen die doch nur selber dran verdienen, oder???

 

Steht hier, falls wer kucken möchte...

Jetzt weiß ich gar nix mehr :nix:

Vom Anbieter hab ich auch nix mehr gehört, also werde ich auf die nächstes Auktion warten

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So weit ich mich erinnere darf der Händler aber nicht die über Ebay erworbenen Kontakte dafür nutzen Dinge außerhalb dieser Plattform direkt anzubieten. Man darf ja seinen Shop auch nicht bei Ebay verlinken.

 

Mooooment: Der Hersteller selber hat seinen Shop dort auch verklinkt und gibt auch an, der Hersteller zu sein - man kann daraus sehr wohl schließen, dass er seine Produkte nicht nur bei ebay verkauft! Wo sollte da die Logik sein???

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