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Keine Garantieansprüche wenn Maschinen verkauft werden?


Elsnadel

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hallo

 

Da es immer wieder mal private Angebote gibt, wo es heißt, dass die Maschinen noch xxxx Monate Garantie haben, wollte ich mal nachfragen.

 

Mit wurde vor kurzen gesagt: "dass die Garantieansprüche nicht weitergegeben werden können. Der Garantieanspruch gilt nur für den Erstbesitzer." Das wäre zwar absolut unlogisch, aber doch möglich :confused:.

 

Wer kennt sich damit aus und kann hier eine verbindliche Angabe machen?

 

Wäre für die Privatverkäufer und die Käufer sonst sehr ärgerlich, wenn die Garantie nicht mehr gelten würde. Ich habe auch noch nie einen Hinweis dafür in den Garantiebestimmungen gelesen.

 

 

LG Elsnadel

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Ich habe vor dem Kauf mit dem Fachhändler, der die Maschine an den Erstbesitzer verkaufte, gesprochen und problemlos weiterhin Garantie gehabt.

Also laß Dir die Rechnung mailen/schicken und frag bei dem Händler nach.

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Garantie hat nichts mit gesetzlicher Gewährleistung zu tun und ist reiner Service bzw. Entgegenkommen des Händlers/Herstellers, der damit auch die Konditionen bestimmen kann, zu der sie angeboten wird.

Bearbeitet von Javea
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Bei Elna ist das von Hersteller aus geregelt: Die erwähnen ausdrücklich in ihren Garantiebestimmungen, dass die Garantie auch auf Zweitkäufer übergeht. Das finde ich gut.

Bei den anderen Herstellern ist das in der Regel nicht so. Aber vor dem Kauf kann man sich ja die Garantiebestimmungen zeigen lassen (stehen meist eh auf der Herstellerseite).

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Ich habe letztes Jahr eine gebrauchte Janome Sticki gekauft mit Restgarantie. Die Vorbesitzerin hat mit dem Händler ausgemacht, dass die Garantie auf mich übergeht. Ist also grundsätzlich möglich.

 

Meine Schwester hat sich eine gebrauchte Thermomix gekauft. Jetzt hatte sie Probleme damit und musste von Vorwerk erfahren, dass sie von der Verkäuferin eine Garantieabtretung hätte haben müssen. Zum Glück hat sie die Verkäuferin noch kontaktieren können und sie hat die Abtretung ohne Murren unterschrieben. Zum Glück, denn das Gerät (ist gerade mal ein Jahr alt) hatte eine defekte Platine - wäre sonst Schrott gewesen.

 

LG

Ana

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Zunächst muß man zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiweilligen Garantie unterscheiden.

 

Die gesetzliche Gewährleistung schützt den Kunden für 24Monate nach dem Kauf und ist ein Vertrag zwischen Endverbraucher (Käufer) und gewerblichem Händler.

 

Wird die Maschine weiterverkauft, dann hat der neue Käufer keinen Vertrag mit dem ursprünglichen Händler und kann infolge dessen auch diesem gegenüber die Gewährleistung nicht geltend machen. Der neue Käufer war ja nie Vertragspartner des ursprünglichen Händlers. (Wenn einer trotzdem einspricht ist das Kulanz.)

 

Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung, in der Regel des Herstellers im Prinzip kann aber auch ein Händler eine zusätzliche Garantie geben.

Und da es eine freiwillige Leistung ist, kann der Garantiegeber auch die Bedingungen beliebig festsetzen. Übertragbar oder auch nicht. Da muß man also bei der jeweiligen Firma in den Garantiebedingungen nachgucken.

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Naja, aber bei meinem Beispiel mit der Thermomix ging es um Gewährleistungsansprüche (eine Platine kann nicht mal so eben nach 1 Jahr kaputt gehen - die muss von vornherein ne Macke gehabt haben). Auch da war Vorwerk nur bereit zu reparieren, wenn die Garantieübernahme da ist (wobei es bei Vorwerk ja noch nicht mal ein Händlernetz wie bei Nähmaschinen gibt - die vertreiben das ja direkt und selbst).

 

LG

Ana

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Ich nehme mal an, auch bei Vorwerk hast du einen Vertragspartner beim Kauf? Das kann dann auch etwa der verantwortliche Gebietsleiter oder der Vertreter sein. Im Zweifelfall wäre der der Ansprechpartner für Gewährleistung.

 

Ändert aber eh nichts daran, daß die Gewährleitung beim Wiederverkauf ja ohnehin verfallen war. Unabhängig davon, ob ein Fabrikationsfehler vorlag oder nicht.

 

Und wenn Vorwerk eine Garantieabtretung verlangt, dann können sie das. Weil Garantie... ist freiwillig.

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Gewährleitung kannst du nicht abtreten. Das ist die Gesetzeslage.

 

Wenn eine Firma das dennoch akzeptiert, dann ist das reine Kulanz und sie können selber die Bedingungen dafür festsetzen.

Was dann letztlich auf eine Garantie hinausläuft.

 

(Außerdem hattest du geschrieben, daß eine "Garantieübernahme" zu unterzeichnen sei, also ging es um Garantie, nicht um Gewährleistung. Ob das innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erstkauf war ist bei einem Wiederverkauf unerheblich. Gewährleistung ist bei Gebrauchtkauf von privat keine mehr gegeben.)

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  • 3 Wochen später...

Hallo Nowak

 

damit im Markt nicht immer wieder der Fehler mit der " hat noch Garantie" passiert, wollte ich anfragen ob es denn nicht möglich ist, deinen Beitrag Nr. 8 von hier Keine Garantieansprüche wenn Maschinen verkauft werden? - Hobbyschneiderin + Forum

deutlich sichtbar auf der Startseite des Marktes einzufügen?

 

Viele Grüße

 

Elsnadel

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