wir_vier72 Geschrieben 29. August 2008 Teilen Geschrieben 29. August 2008 Hallo Ihr lieben, ich nähe nun schon seit einiger Zeit selbstentworfene Kinderacessoires, Dekoartikel etc... Nun hätte ich die Möglichkeit in zwei verschieden Geschäften in unterschiedlichen Orten auszustellen und dann evtl. zu verkaufen. Da ich bisher nur für Freunde etc. und deren Freunde genäht habe und ab und zu auch mal für Hobbymärkte, hier meine Frage. Ich würde das ganze schon nebenbei gern machen, um mein Taschengeld aufzubessern. Aber was lasse ich in meinen Gewerbeschein eintragen, damit es ersichtlich ist, dass ich Dekoartikel, Kinderacessoires etc. nähe, und was lasse ich eintragen damit ich dann auch in den Genuss von Stoffen vom Großhändler komme? Evtl. Stoffhandel ??? Wer hat Tipps was am sinnvollsten ist, denn ich möchte natürlich alle "günstiger" Möglichkeiten dann schon ausschöpfen. Vielen Lieben Dank für eure Hilfe schon mal vorab Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bärenglück Geschrieben 29. August 2008 Teilen Geschrieben 29. August 2008 (bearbeitet) Hallo Ihr lieben, ich nähe nun schon seit einiger Zeit selbstentworfene Kinderacessoires, Dekoartikel etc... Da ich bisher nur für Freunde etc. und deren Freunde genäht habe und ab und zu auch mal für Hobbymärkte, hier meine Frage. Aber was lasse ich in meinen Gewerbeschein eintragen, damit es ersichtlich ist, dass ich Dekoartikel, Kinderacessoires etc. nähe, und was lasse ich eintragen damit ich dann auch in den Genuss von Stoffen vom Großhändler komme? Evtl. Stoffhandel ??? Wer hat Tipps was am sinnvollsten ist, denn ich möchte natürlich alle "günstiger" Möglichkeiten dann schon ausschöpfen. Vielen Lieben Dank für eure Hilfe schon mal vorab Ich würde, wenn ich DU wäre mir eine Reisegewerbekarte zulegen. Mit diesem Gewerbeschein kannst Du in ganz Deutschland Deine Waren auf Märkten usw. verkaufen. Kosten so ca. 250€! Der normale Gewerbeschein wird nur auf einen Standort ausgestellt! Ist dafür aber erheblich billiger. Mein Vorschlag: So viel wie möglich eintragen lassen -- Kosten erhöhen sich dadurch nicht! z.B. Spielwaren, Stoffen,Kurzwaren,Werkzeugen,Geschenkartikel,Porzellan,Geschirr und Dekorationsartikel. Spielwaren steht für Stoffkuscheltiere/Stoffpuppen, eben Spielzeug Stoffen steht für Stoffe eben Kurzwaren steht für Knöpfe,Bänder,Nadeln,Gummibänder,Reißverschlüsse usw. Werkzeuge steht für Nähmaschinen ,Hammer , Zangen, Lochzangen usw.zum verarbeiten von Nieten, Ösen ...... Geschenkartikel,Porzellan,Geschirr & Dekoartikel steht für wenn z.B. das ganze mal auf gelockert werden soll. So hast du Dich nicht nur auf eine einzelne Sache festgelegt und kannst auch einmal etwas anderes verkaufen als nur die Genähten Bekleidungsteile. LG Hannelore Bearbeitet 30. August 2008 von bärenglück Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticki Geschrieben 30. August 2008 Teilen Geschrieben 30. August 2008 Ich hab auch alles möglich eintragen lassen, wovon ich einiges (noch) nicht mache, vielleicht auch nie machen werde, weil sich die Schwerpunkte woanders entwickelt haben. Aufpassen sollte man bei allem was u.U. zur Beachtung/Einhaltung/Anmeldung/Auflagen/Befähigungen o.ä. von Vorschriften/Nachweisen führt. Z.Bsp. u.U. bei Nähmaschinen>>> Elektronikgesetz oder sowas. Ich kenn mich da nicht aus. U.U. sollte an auch evtl. andere (Gefahren)Einstufungen bei der BG bedacht werden. Ansonsten wird dir imho der Einkauf beim Stoffgroßhandel - nur weil du jetzt reinschreibst: Handel mit Stoffen - nicht viel nützen. Dafür nimmst du wahrscheinlich nicht die nötigen Mengen ab. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wir_vier72 Geschrieben 6. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 6. September 2008 vielen lieben Dank, das hat mir schon ein wenig weiter geholfen. LG Manuela Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
smart-girl Geschrieben 6. September 2008 Teilen Geschrieben 6. September 2008 Hallo, ich weiß nicht ob es heute noch so ist, aber als ich vor Jahren einmal ein Gewerbe hatte, mußte ich mich auch selber Krankenversichern ( war nicht mehr über meinen Mann versichert:eek:), eine extra Mülltonne vorweisen u.s.w ! Also besser einmal bei der Stadt oder im Bürgerbüro nachfragen, was alles auf dich zu kommt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nowak Geschrieben 6. September 2008 Teilen Geschrieben 6. September 2008 und was lasse ich eintragen damit ich dann auch in den Genuss von Stoffen vom Großhändler komme? Bei Großhändler liegt die Beschränkung meist in den Abnahmemengen. In der Regel mindestens 8-10m vom gleichen Stoff (in der gleichen Farbe). Außerdem Mindestorderwerte von 250 EUR aufwärts. (Ich kaufe z.B. als Endverbraucher meinen Futterstoff bei einem Händler der in erster Linie Großhändler ist. Der Preis richtet sich nach der Menge. ab 10m von der gleichen Farbe wäre es auch für mich günstiger. Brauche ich nur nie.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sticktante33 Geschrieben 6. September 2008 Teilen Geschrieben 6. September 2008 Reisegewerbekarte 250 Euro ist nicht allgemeingültig, die Gebühren liegen im Ermessen der Gemeinde , von 20 bis 500 euro hab ich schon alles gehört. Meine kostete nach Verhandlung 100 statt 150 Euro, anderorts hätte ich nur 20 Euro bezahlt. Dafür brauchst du auch noch poliz. Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister. (je 13Euro) Das Kuriose ist, dass die meisten Märkte, Feste etc. festgesetzt sind und man dafür wiederum keine Reisegewerbekarte benötigt. Lies dich mal durch die Gewerbeordnung und lass dich mal vom Gewerbeamt beraten, dann weißt du mehr. Zu den Stoffgroßhändlern: Die Mindestabnahmemengen je Stoff sind bei den Händlern sehr unterschiedlich, von 6-12m habe ich alles schon erlebt. Mindestauftragswert hatte ich bisher aber bei keinem. Am einfachsten findest du in Frage kommende Händler auf Fachmessen, da mußt du aber bereits ein Gewerbe haben, um reinzukommen oder du findest einen anderen Gewerbetreibenden, der dich mitnimmt. Du kannst die Händler natürlich auch anrufen und deren Konditionen erfragen, aber auf ner Messe siehst und fühlst du die Stoffe im Original, für Stoffstreichler auf jeden Fall traumhaft. LG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aschaumi Geschrieben 7. September 2008 Teilen Geschrieben 7. September 2008 Das war mal eine interessante Frage von Dir, ich bin gespannt für was Du Dich entscheidest und was das kostet. Halte uns bitte auf dem Laufenden, ich denke das ist für viele ein Anstoss zur Gewerbeanmeldung. LG Anette Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ennertblume Geschrieben 7. September 2008 Teilen Geschrieben 7. September 2008 Da du davon sprichst, dass du deine "Gewerbeabsicht" nur deshalb hast, weil du dein Taschengeld aufbessern möchtest, denk daran, dass dir der Großhändler keine Ware in Kommission gibt. Du musst die Ware, besonders als "unbekannter Neukunde",sofort bezahlen (denk auch an die Mwst und die Versandkosten). Der Großhändler kann eine Bonitätsanfrage bei der Schufa machen. Denk auch dran, dass das Finanzamt seinen Anteil haben möchte und kalkuliere in deine Preisgestaltung die Kosten für einen Steeuerberater ein - es sei denn, du bist selber einer Spar also schon mal dein jetziges Taschengeld Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Birgit_M Geschrieben 7. September 2008 Teilen Geschrieben 7. September 2008 Hi Ich würde zum "Taschengeld aufbessern" kein Gewerbe anmelden Bis zu einem bestimmten Betrag muss man das nämlich überhaupt nicht und wenn dieser überschritten wird, dann kann man bis zu einem bestimmten Betrag ein Kleingewerbe anmelden, das spart Dir nämlich einen guten Teil des doch recht großen Verwaltungsaufwands gegenüber einem normalen Gewerbeschein! Und: ein Gewerbe kann man auch ein halbes Jahr rückwirkend anmelden, d.h. wenn sich herausstellt, dass die Umsätze besser sind als erwartet. Dazu musst Du natürlich in der Zwischenzeit alle Belege sammeln. Bevor Du ein Gewerbe anmeldest das eine Nummer zu groß für Dich ist, nur um Einkaufsvorteile zu erhalten die es dann nicht gibt, informiere Dich lieber zunächst an kompententer Stelle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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