Zum Inhalt springen

Partner

gefrustet - dürfen die das


Elinchen

Empfohlene Beiträge

Hallo alle,

 

nachdem ich Euch ja erzählt hab, das mein Mann mir ne Ovi auf der Messe gekauft hat..... freu, freu....

 

hab ich grad einen Anruf von meinem Nähma - Händler bekommen, dass der Dame (wohlgemerkt Vertreterin von brother) ein Fehler unterlaufen wäre und sie für die Berechnung eine falschen Listenpreis heran gezogen hätte und die Maschine jetzt nicht 380, sonder 425 kosten würde, ich war grad völlig entrüstet........ :mad: Was mach ich den jetzt. ICH BIN SO SAUER.

 

Elinchen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Werbung:
  • Antworten 50
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • Elinchen

    6

  • Isebill

    3

  • sticki

    3

  • Nähfiddeley

    3

Top-Benutzer in diesem Thema

bezahlt habt ihr doch schon oder?

wenn du beim bäcker ein brot kaufst für nen euro können sie dir auch nicht das nächste mal mehr abziehen weil die´s vermehrt haben...

ihr pecht...ich würd nicht mehr zahlen..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Elinchen,

rufe doch einmal bei Brother Bad Vilbel an. Laß Dich mit dem Service verbinden und schildere den Fall.

Tel Zentrale 06101 8050

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Ordnung ist. Auf Messen gilten meistens Sonderpreise.

 

Gruß Gisela

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn sie sich verrechnet haben, dürfen sie das. Auch wenn noch so viele Sonderpreise gelten.

 

genau deswegen soll sie ja anrufen.;)

 

Gisela

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich würde aber auf jeden Fall anrufen. Probieren, ob es über Kulanz geht, Vertrauen erschüttert, solche Argumente etc. Es geht hier um 45,-, ich könnte mir vorstellen, dass es Brother bessertäte, wenn du hier Positives über Brother zu berichten hättest und virtuelle Freudensprünge über den Service vollführen könntest... ;)

Viel Erfolg bzw. ärgere dich nicht so sehr!

 

Grüße, D.

Bearbeitet von deo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Gisela,

da hab ich schon angrufen, die könnten mir da auch nicht weiter helfen, ich müsste mich an den Händler wenden.

 

jadzia: ist das auf Messen nicht aber so wie bei Haustürgeschäften, gesehen gekauft (im gröbsten Sinne)?

 

 

Ich hatte nochmal angerufen, und wollte den Namen der Vertreterin. ....da hab ich folgende Antwort bekommen: Ich werde versuchen mit brother etwas zu klären. - Also er versucht jetzt die Vertreterin zu erreichen, weil die das verkorkst hat. Wird wohl erst morgen, da sie ja zur Schulung ist.

Preisschulung? :rolleyes:

 

Elinchen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lass dich mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbinden. Wenn du die Durchwahl benötigst schreib mir eine PN.

Übrigens sind Rechtsgeschäfte nicht anfechtbar, wenn der Käufer in gutem Glauben erwirbt. Für Messen gelten außerdem Sonderpreise. Weise doch einfach auf die Wirkung im HSForum hin und erkläre den Ablauf und vor allem die Enttäuschung.

Die sind bei Brother in Bad Vilbel sehr nett. Eventuell hilft es auch sich mit dem Gebietsleiter des Händlers in Verbindung zu setzen.

 

Liebe Grüße

 

Susanne

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

wenn sie gar nicht nachgeben wollen, wegen Irrtums, was meiner Meinung rechtlich möglich ist, versuche doch über die Preisdifferenz auf Kulanz Zuehör rauszuhandeln.

 

Hat bei mir schon in anderer Sache geklappt. Dem Händler/der Firma tuts nicht weh und Du hast was davon.

 

LG und viel Erfolg

venedigfan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

na ja auf das Recht der Vertragseinhaltung kann der Händler jetzt nicht mehr bestehen. Denn im eigentlichen Sinne besteht keine Vertragsbindung mehr.

Die Vertragsbindung galt für die 380€, wenn der Händler sich verrechnet hat gilt für dich keine Vertragsbindung mehr.

Denn bei Unterzeichnung des Vertrages wusstest du ja nichts von dem Irrtum und der Händler kann dich nicht zwingen die Mehrkosten zu tragen.

 

Aber selbst wenn du vom Vertrag zurücktritts, es ist und bleibt ärgerlich.

Zumal du dich sicherlich tierisch auf deine Ovi gefreut hast.

 

Ich drück dir ganz doll die Daumen das es sich alle regelt.

 

LG Brit

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Übrigens sind Rechtsgeschäfte nicht anfechtbar, wenn der Käufer in gutem Glauben erwirbt.

 

Das stimmt so nicht.

 

Wenn sie sich verrechnet haben, dürfen sie das.

 

Bist Du sicher? Ich dachte, der verdeckte Berechnungsirrtum ist ein unerheblicher Motivirrtum, der kein Anfechtungsrecht begründet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das oben verlinkte Urteil ist aber auf den Fall nicht zutreffend. Immerhin hat es sich hier um ein Angebot auf einer WEbsite gehandelt, und dem Käufer wurde die Lieferung schon bestätigt.

Außerdem nützt Dir hier auch kein Urteil, wenn sie dir die Maschine einfach zu diesem Preis nicht geben.

Ich denke, hier hilft nur, sich gütlich zu einigen. Und natürlich kannst du auch von dem Vertrag zurücktreten, wenn jetzt mehr Geld verlangt wird.

Gruß von Karin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Elinchen

 

ich habe alle Beiträge zu Deiner Frage gelesen und muss sagen: ich hätte die 50 Euro mehr doch bezahlt (oder steht weiter unten:)).

Ich würde denken: ich gehe (rufe) dort an und will MEIN Recht durchsetzen (durch ,,leichtes Druckausüben"). Möglicherweise geht der Händler auch drauf ein;).

Wenn ja und Du hast ,,Dein Recht" durchgeboxt, was ist wenn mit der Maschine was ist? Ich hätte da schon schlechtes Gewissen, ich übte Druck aus und jetzt möchte ich was von ihm.

Das ist aber nur mein Gedankengang;)

 

Wie wäre es wen Du PERSÖNLICH hingehst und versuchst das ihr Euch auf dem ,,halben Weg" trifft (sprich 405 Euro für die Maschine), denn Du hast kein Fehler gemacht und einem Angestellten kann schon mal ein Versehen passieren.

 

Wünsche Dir viel Glück das Du zu Deiner Maschine ,,kommst"

Eva

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also wenn ich hier einige "Verbraucheransichten" und deren Tipps lese wird mir schlecht.... immer feste drauf auf Händler & Co. ... :cool:

 

Ich persönlich hätte es auch nicht mit "Druck und Drohung" versucht, sondern eher über die "Mitleidsschiene" und wenn eben etwas Zubehör rausgesprungen wäre, prima ...

 

Die Maschine muss für 380 € nicht verkauft werden und für 425 € (was sicherlich der richtige Messepreis ist) nicht genommen werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

Ja klar dem Händler tuts nicht weh, der lebt ja vom Verschenken:rolleyes: Schon klasse was manche Leute für Ansichten haben.

 

 

@ flockensahne Ich verstehe Deine Reaktion nicht so ganz.

 

Wenn die TH-Eröffnerin die Maschine zum höheren Preis nicht abnimmt hat der Verkäufer gar keinen Umsatz und auch keinen Folgeumsatz.

 

Gibt er die Maschine zähneknirschend wegen der Kundenbindung zum für ihn falsch berechneten Preis ab, hat er den Verlulst in Höhe der Differenza alleine zu tragen .

 

Gibt er z. B Zubehör im Verkaufpreis in Höhe der Differenz ab, hat er weniger Verlust, da ihm nur die Spanne zwischen Einkauf- und Verkaufspreis flöten geht.

 

Ich sage mal so, das ist schon eine gänge Methode, wenn man einen Fehler gemacht hat und den Kunden nicht verärgern will und trotzem den Verlust nicht alleine tragen möchte.

 

Ich finde diese Lösung für beide Seiten fair.

 

LG

venedigfan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

was ist eigentlich der Normalpreis der Maschine?

 

Grüße Doro

 

Derzeit online 449 €. Ich habe meine vor über einem Jahr für 399 € gekauft.

 

@elinchen: Ich würde mir an deiner Stelle überlegen, ob du unter diesen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten möchtest. Nicht, dass du immer das Gefühl hast, über den Tisch gezogen worden zu sein. Für mich stellt sich die Frage, wie vielen Kunden das auf der Messe so gegangen ist. So einfach widerspruchslos den Mehrbetrag zahlen würde ich nicht. Es war ja schließlich nicht dein Fehler.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja genau, Du hast 14 Tage Rücktrittsrecht, ohne Angaben von Gründen!!! und dann such Dir einen Händler, der seine Ware ordentlich auspreisen kann!

 

Es ist Dein Geld, was Du sauer verdienen mußt! Schließlich hat der Kunde auch seine Rechte!

LG

Elviera

Bearbeitet von Elviera33
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich persönlich hätte es auch nicht mit "Druck und Drohung" versucht, sondern eher über die "Mitleidsschiene" und wenn eben etwas Zubehör rausgesprungen wäre, prima ...

 

.. ich hab niemanden gedroht, er möchte sich nochmal mit der Vertreterin besprechen.

Ansonsten sehe ich das nämlich wie ive25 und hoffe das wir uns irgendwo in der Mitte treffen könnten. Ich käme mir nämlich sonst doof vor, sollte ich die Maschine zu diesen Preis bekommen (unter "Druck") und damit is mal was, dann bin auf ihn angewiesen... und wenn gar kein Entgegenkommen ist, gibts immer noch ne Alternative (aber das erzähl ich Euch, wenn´s soweit kommen sollte).

 

LG Elinchen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

HalloFlockensahne,

 

ok, falscher Denkansatz, Du hast recht. Der Verlust ist der Einkaufspreis.

 

Aber wie Du in Deinem Beispiel zeigst ist der eigentliche Verlust geringer, als wenn er die Maschine zum falschen billigen Preis hergibt.

 

LG

venedigfan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist Dein Geld, was Du sauer verdienen mußt! Schließlich hat der Kunde auch seine Rechte!

LG

Elviera

.....was ist wenn der Händler die Angestellte in Regress nimmt und diese dann die Differenz tragen muß:eek:

 

(gibt es noch so was wie Mankogeld auf der Lohnabrechnung?)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich würde vorschlagen hingehn und von den 425€ 5% rabatt raushandlen. normal gehen bei jedem händler egal ob fernseher oder zich andere sachen immer 5%

so trefft ihr euch auf die hälfte da müsstest du zu frieden sein und der verkäufer auch.

so wäre denk ich mal beiden geholfen. denn wenn irgendwas mit der maschine ist, gehst du zu ihm mit einem besseren gefühl und er empfängt dich mit einem besseren gefühl.

wenn er das nicht eingeht tritt vom kauf zurück wenn du dann ein besseres gefühl dabei hast, als wenn du immer mit nem gefühl hingehst das er dich übers ohr gehauen hat.

ich denke der wird mit sich sprechn lassen;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

ich denke, dass eigentlich der Händler im Stande wäre den Preis als Kulanz zu halten. Jeder kann einen Fehler machen. Wenn er die Kundin halten will und auch die Folgekäufe wären womöglich drin. Aber bei solchen Aktion wäre ich auch ganz schön sauer, man hätte mich vielleicht inforieren können, nach dem Motto: wir haben ihnen zu wenig berechnet, aber wir werden extra weil sie es sind, Ihnen die Maschine zu diesem Preis abgegebn können. DAS WÄRE IM EINZELFALL bestimmt drin.

 

Nur was ist wenn die Dame von der Firma mehrere Maschinen zu diesem "falschen" Preis auf der Messe verkauft hat???

Aber es läge immer noch bei dem Händler, ob er die Kundschaft halten will, welche Angebote er machen kann. Nur so einfach: zu wenig bezahlt --> Nachzahlung, finde ich nicht in Ordnung.

 

Ich hatte selber eine Situation, bei der ein teurer Stickrahmen fast 25,-€ weniger kostete (falsche Preisauszeichnung). Und die Händlerin hat mir gegenüber das erwähnt, dass der Rahmen falsch ausgezeichnet ist, hat allerdings zu diesem Preis verkauft. Nur den Rabatt von 10%, der an diesen Tagen gegolten hat, hat sie nicht mehr eingeräumt. Und ich hatte Verständnis dafür.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.



×
×
  • Neu erstellen...