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von Internetshop betrogen


anikarec

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Hallo!

Habe mal eine Frage an euch. Meine Eltern haben zwei Masken in Form von Oma und Opa in einem Internetshop bestellt. Als sie ankamen, war eine nicht die bestellte, sondern statt einer Oma eine Hexe. Meine Eltern riefen also den Betreiber an, um zu reklamieren. Dieser wurde daraufhin frech. Meine Mutter schickte die Masken mit einer Begründung zurück. In seinen AGBs stand, dass man ohne Angabe von Gründen Ware zurück schicken kann und dann sein Geld zurück bekommt. Es kam kein Geld, trotz gesetzter Frist. Die Ware wurde übrigens mit Rückschein und vor Zeugen verschickt. Der Rückschein kam auch wieder. Meine Eltern wandten sich an einen Anwalt, der noch einmal das Geld einforderte. Zurück kamen nur freche Mails in "Quizform", die meine Eltern als minderwertige Subjekte beleidigten. Jetzt meint der Anwalt irgendwas von Vertrag rückgängig machen plus nochmal Frist. Wir verstehen es nicht so ganz. Wie würdet ihr vorgehen? Bzw. habt ihr schon Erfahrung? Würde auch gerne Strafanzeige stellen, weil das ganze an Betrug grenzt und die Beleidigungen einen auch nicht gerade kalt lassen.

lg und Danke für eure Antworten im Voraus.

Anika

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Ach ja das hab ich noch vergessen: Als meine Mutter ein Einschreiben mit Rückschein mit neuer Frist setzte wurde die Annahme verweigert. Na so ein Zufall. Bin echt sauer auf diesen kleinen Mistkerl und würde gern auch andere vor seinen Machenschaften warnen.

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Nach dem Fernabsatzgesetz hatten sie sowieso ein Rückgaberecht, egal ob die Ware falsch geliefert wurde oder nur nicht gefiel. Ich würde den Verkäufer anzeigen.

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Habt ihr das Geld überwiesen oder per Lastschrift einziehen lassen? Ihr könntet nämlich bei eurer Bank diesen Einzug für ungültig erklären lassen.

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Hallo!

Wir hatten per Überweisung bezahlt. Denke, dass wir den Betreiber anzeigen werden. Der Anwalt meinte, dass das ganze sehr nach abgekartertem Spiel aussieht, um Kunden abzuzocken und einzuschüchtern.

lg

Anika

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Hallo,

in solchen Fällen ist es auch immer hilfreich mal bei der Verbraucherzentrale nachzufragen, ob gegen den Händler schon was vorliegt

und wenn nicht , schaltet sich auch manchmal dei Verbraucherzentrale direkt ein und setzt diese Händler als Warnung auf eine "schwarze Liste" ( also so ähnlich)

 

Oft haben die auch hilfreiche Tips auf Lager, weiß ich aus eigener Erfahrung.

 

 

Drücke die Daumen, das es Geld zurück gibt.

Gruß ToniMama

aus Berlin

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falls deine eltern eine rechtschutzversicherung haben würde ich die ganze sache den anwalt regeln lassen.

die wollen auch leben und es erspart dir viel ärger.

so ein frust geht ja auch nicht immer spurlos an einem vorbei und der anwalt hat meistens mehr ahnung was man machen kann und sollte als man selber.

 

falls sie keine rechtschutzversicherung haben, würde ich es einfach mal bei der polizei versuchen, vielleicht bringt es ja was.

wenn man die anwaltskosten selbst bezahlen muß kann das schnell recht teuer werden. es kommt halt auch drauf an, wie teuer die masken waren.

 

generell bin ich nicht der meinung , daß man sich neppen lassen sollte sondern,

daß man für sein recht kämpfen sollte...aber man muß es sich auch leisten können und man braucht nerven.

 

gruß

benzinchen

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Hallo!

Der Anwalt meinte, dass das ganze sehr nach abgekartertem Spiel aussieht, um Kunden abzuzocken und einzuschüchtern.

 

Ja, da hilft dann wirklich nur noch eine Anzeige. Ich wünsche dir viel Erfolg dabei! Bis jetzt hatte ich noch immer Glück, aber man darf ja niemals sagen, dass einem das nicht auch passieren kann :-/

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Hallo,

 

mit Einschreiben Rückschein ist man leider nicht auf der sicheren Seite. Mein Schwiegervater war Hausverwalter, da gehören Prozesse zum Alltag. Der hatte mal die Dreistigkeit auf Beinen - da behauptete ein Kerl, der ein solches Einschreiben bekommen hatte, es wären nur Papierschnipsel drin gewesen. Er hätte auch sagen können, der Umschlag wäre leer gewesen.

Um sicher zu gehen muß man einen Gerichtsvollzieher schicken, der dem Kontrahenten den Text vorliest. Dann gilt das als zugestellt und empfangen. Ob der andere auf "Durchzug" stellt, spielt dann keine Rolle mehr. Aber wer will schon noch ca. 50€ drauflegen?

 

Ansonsten empfehle ich auch den Anwalt, bevor noch irgendwelche Einspruchsfristen abgelaufen sind.

 

Viel Erfolg

Andrea

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