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Gewerbeanmeldung nur mit Handwerkskammer?


Bine Smileyface

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Hallo zusammen,

 

ich bin neu in diesem Forum und hoffe direkt auf eure Hilfe.

 

Ich war heute beim Gewerbeamt und wollte ein Gewerbe anmelden um meine Taschen und so verkaufen zu können. Der Herr meinte ich müsse erst zur Handwerkskammer. Die Dame von der Hanfwerkskammer meinte wenn man Taschen selber näht müsste man definitv in die Kammer eintreten weil man dann als Feintäschner tätig werden würde. Jetzt soll ich mich für 130 Euro da in die Kammer einschreiben lassen und dann jährlich min. 173 Euro an die Kammer zahlen...dabei mach ich das ja nur nebenberuflich...also so ist der Plan. Wisst ihr ob das mit der Kammer wirklich nötig ist?

 

Liebe Grüße

Bine

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Ein Gewerbe wird zunächst bei der zuständigen Kommune (Stadt/ Gemeinde) angemeldet.

Wie das alles genau vor sich geht (Handwerkskammer), kann auch im Internet nachgelesen werden.

 

Wenn das mit Taschen und sonstigem keine "Massenproduktion" wird, warum dann nicht ein Kleingewerbe?

 

Gruß Annemarie

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Hallo Bine,

aus der Nummer kommst Du wohl nur schwer wieder raus, jetzt, da Du "aktenkundig" geworden bist...

Leider unterscheidet die Handwerkskammer nicht zwischen neben- oder hauptberuflich. Auch die Umsatzhöhe interessiert da eher nicht.

Allerdings gibt es da von Bundesland zu Bundesland teils große Unterschiede.

 

Du solltest bei der Gewerbeanmeldung auch an die Berufsgenossenschaft denken.

 

Am besten recherchierst Du erstmal ausführlich hier und im www, bevor Du zum Gewerbeamt gehst.

Aber das ist ja nun wohl eh gelaufen...

 

Allerliebste Grüße,

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Als ich mein Kleingewerbe angemeldet hatte, hat mich damals trotzdem die Handwerkskammer angeschrieben.

 

Ich habe diesen Schrieb dann meinem Steuerberater gegeben und der hat mir beim Ausfüllen geholfen und ich musste dann keine Beiträge an die Handwerksammer bezahlen.

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Normalerweise läuft es in D so:

 

Über die Gewerbeanmeldung werden automatisch Finanzamt und IHK respektive Handwerkskammer informiert. Die möchten dann natürlich Beiträge kassieren - die Mitgliedschaft in einer der Kammern ist verpflichtend, welche zuständig ist, hängt vom Gewerbe ab.

 

Der Kammerbeitrag hängt ab vom Ertrag des Unternehmens. Im ersten Jahr sollte die Mitgliedschaft beitragsfrei sein.

 

Kleingewerbetreibende können, wenn sie eine bestimmte Grenze in Sachen Jahresgewinn unterschreiten, und nicht im Handelsregister eingetragen sind, auch danach unter bestimmten Voraussetzungen - u.a. eben Unterschreitung des Mindest-Gewinns - eine Beitragsbefreiung beantragen.

 

Ausgenommen von diesem ganzen Kammerzirkus sind Freischaffende wie beispielsweise Künstler oder Journalisten. Die brauchen auch keinen Gewerbeschein, sondern nur eine Steuernummer beim Finanzamt.

 

Grundsätzlich finde ich schon mal bemerkenswert, dass Dir die Anmeldung eines Gewerbes verweigert wurde - da würde ich mal nachhaken.

 

LG

Sabine

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Grundsätzlich finde ich schon mal bemerkenswert, dass Dir die Anmeldung eines Gewerbes verweigert wurde - da würde ich mal nachhaken.

 

da schließe ich mich an. Es ist schon komisch, daß du erst zur HWK gehen sollst und dann ein Gewerbe anmelden kannst.

Möglicherweise wollte dich der Herr/ die Dame so ja auch nur vorwarnen, was noch auf dich zukommen könnte.

 

Die HWK Beiträge und die Anmeldegebühr sind schon heftig, weshalb ich die Sachen, die in meinem Gewerbeschein standen um dort Mitglied zu sein, wieder rausgenommen habe. Durch eine berufliche Veränderung wird mir über Kurz oder Lang aber nix anderes übrigbleiben, und ich muss diese Dinge wieder mit aufnehmen.

Jetzt weiß ich nicht, ob das Bundesweit so ist, aber ich konnte mich damals im ersten Jahr auf Antrag befreien lassen ( Anmeldung musste ich aber zahlen) und das Jahr darauf brauchte ich nur die Hälfte der Gebühren bezahlen. Danach kam die Rechnung in voller Höhe. Bei mir hing es aber auch mit dem Gründungszuschuß zusammen. Ob das in deinem Fall möglich wäre, weiß ich leider nicht.

Aber hier ist es so, daß völlig egal ist, was du an Gewinn hast, zahlen musst du in der Regel den vollen Satz.

 

Bei der IHK ist das ein wenig anders. Die wollten von mir ( nach 2 Jahren Gewerbe) nur meinen geschätzten Jahresgewinn haben und seit dem bin ich befreit. Was über diesen Freibetrag geht, wird, glaube ich, bis zu einem gewissen Betrag, prozentual ausgerechnet.

 

An dem Beitrag und der Anmeldung wirst du nicht vorbei kommen. Ob es sich dann noch lohnt, müsstest du ausrechnen, aber wenn du das nur nebenberuflich machst, bleibt net viel übrig.

Rufe vielleicht einfach nochmal bei der HWK an, schildere freundlich dein Problem und frage nach einer Lösung. Die Leute hier bei uns waren immer sehr nett und haben sofort geholfen, wenn sie konnten.

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Hallo,

 

Dass die dir die Gewerbeanmeldung verweigert haben finde ich auch sehr merkwürdig.

 

Ich hab damals beim Gewerbeamt ein Kleingewerbe angemeldet. Das war ne Sache von 10 Minuten. Kurze Zeit später meldete sich die BG. Der hab ich mitgeteilt, dass ich keine Mitarbeiter habe und nur eine begrenzte Stundenzahl arbeite. Dadurch war ich dort beitragsfrei.

Die IHK hat sich auch gemeldet. Im ersten Jahr war ich beitragsfrei, dann bekam ich eine Rechnung. Die hab ich meinem Steuerberater gezeigt, der hat mir dann gesagt, ich solle denen schreiben, dass ich unterhalb der festgesetzten Umsatzgrenze liege (was ich auch wirklich tue) und dann bekam ich die Freistellung.

 

Man muss für eine Gewerbeanmeldung nicht vorher zur Kammer. Da hat der Herr beim Gewerbeamt eine falsche Info.

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Achso, mir fällt noch ein, daß der HWK Beitrag ja nicht unbedingt alles ist, was auf dich zukommen könnte.

Wie schon erwähnt wurde, bekommst du von der Berufsgenossenschaft wahrscheinlich auch Post. Man kann sich zwar befreien lassen auf Antrag, aber bis der dort eingeht und bearbeitet wurde, muss man zahlen. War zumindest bei mir so. Darüber gibt´s hier auch noch einen Beitrag im Forum.

 

Vom Finanzamt bekommst du auch noch Unterlagen, die du ausfüllen musst. Wichtig wäre, daß du dich als Kleinunternehmer ( umsatzsteuerbefreit) eintragen tust/ lässt.

Ein Steuerberater wäre wahrscheinlich nicht schlecht, kostet aber auch wieder Geld.

 

Je nachdem, wieviel Zeit du für das Taschen nähen aufwendest und wieviel Umsatz ( oder war´s Gewinn ? ) du hast, könnte es auch noch sein, daß die Krankenkasse auf dich zukommt. Ich hatte bei meiner mal nachgefragt wie es aussieht, wenn ich einen Job habe und nebenbei noch auf selbständiger Basis was dazuverdiene. Die meinten, daß ich nix extra zahlen müsste, da sie davon ausgehen, daß bei einem Fulltimejob eh nicht so viel Zeit übrig bleibt. Also, am besten dort auch nochmal nachfragen.

 

Dann fließt am Jahresende natürlich auch noch der Gewinn mit in deinen Lohn ein, heißt, du musst dafür noch Einkommenssteuer zahlen. Das sollte man auch berücksichtigen.

 

Alles in allem hatte ich das Gefühl, daß erstmal alle möglichen Stellen die Hände aufhalten und ich erstmal abkassiert wurde.

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Was glaubst du, warum ich mein Gewerbe wieder aufgegeben habe? Wenn du das nebenbei machst lohnt sich das gar nicht. Die machen alle die Hand auf. Egal, ob du nur ein paar Euro im Jahr verdienst oder sehr viel. Bei den 1000-1500 Euro Umsatz, die ich im Jahr hatte konnte ich fast alles wieder an HWK, BG, Steuer und Versicherung wieder abgeben. Das lohnt sich nur, wenn du das Vollzeit machst und viel verkaufst.

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Also, ich wurde damals ( 2008 ) von dem Beamten aus unserer Verbandsgemeinde, die bei uns die Gewerbescheine ausstellt, sehr gut beraten. Ich hab ihm gesagt, daß ich Sachen stricke, häkle, sticke, nähe usw., diese selbsthergestellten Sachen auch verkaufen möchte. Desweiteren kann man bei mir u.a. auch Wolle, Stoffe und Zubehör wie Nadeln oder so bestellen. U.a. bestelle ich auch bei einigen Firmen fertige Baby- und Kleinkindartikel, wie z.B. Spieluhren, Mützen, Socken usw. ( dies soll keine Werbung sein !!! falls es so verstanden wird, bitte den Text streichen ) . In meinem Gewerbeschein steht nach Beraten mit dem Beamten jetzt drin :

 

Einzelhandel mit Wolle,Stoffen, Handarbeitsartikeln, Kinder-und Babyartikeln und selbstgefertigten Handarbeiten.

 

Kurz darauf kam ein Fragebogen von der IHK, u.a. seht darauf auf der Rückseite folgendes zur Beitragsbefreiung :

 

Zitat : Vom Beitrag befreit sind die nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen mit Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 5.200€ pro Jahr. Dies sind mehr als ein Drittel der IHK-Mitglieder.

 

Existenzgründer zahlen unter bestimmten Voraussetzungen in den ersten beiden Jahren keinen IHK-Beitrag, wenn ihr Gewerbeertrag 25.000,-€ nicht übersteigt ( gilt nicht für im Handelsregister eingetragene Unternehmen ).

 

So, um auf die 25.000,- € zu kommen, muß ich viele Schnullerketten häkeln und Babymützchen stricken.

 

Bis heute musste ich noch keinen Cent an die IHK zahlen !

 

Dann kam noch ein Fragebogen von der BG Handel (Berufgenossenschaft ) die wollten auch wissen, ob Haupt- oder Nebenberuflich, mit Angestellten oder Alleine, mit oder ohne Ladengeschäft. Das habe ich alles ausgefüllt, und es kam nie wieder Post von denen.

 

Die Handwerkskammer wollte mich nicht haben, obwohl ich ihnen gesagt habe, daß ich auch genähte Sachen verkaufe. Ich habe hier im Forum schon andere Sachen gelesen, daß das zum Schneiderhandwerk usw, gehört. Vielleicht kann es sein, daß das von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird ? Ich weiß es nicht.

 

Ich mache jedes Jahr zu meiner Steuer-Erklärung alle Kopien von Rechnungen, die ich ausstelle, und Rechnungen die ich für Material, "Arbeitsbücher" etc. bezahlt habe, dazu ein Deckblatt mit einer Spalte "Einnahmen-Ausgaben" dazu, fertig. So hat es mir mein Steuerberater geraten, und ich hatte noch nie Probleme.

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Um der Handwerkskammer zu entgehen reicht es eigentlich schon wenn du angibst, dass du nicht nur selbsthergestellte Sachen verkaufst, sondern auch zugekaufte. Damit fällst du dann eigentlich aus der HWK raus und bist nur bei der IHK

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Vom Finanzamt bekommst du auch noch Unterlagen, die du ausfüllen musst. Wichtig wäre, daß du dich als Kleinunternehmer ( umsatzsteuerbefreit) eintragen tust/ lässt.

 

Hallo,

 

nur um das richtig zu stellen, man ist als Kleingewerbetreibender nicht von der Umsatzsteuer befreit. Sondern man führt die Umsatzsteuer nicht ab (sofern man innerhalb der Grenzen liegt und nicht optiert) und hat auch keinen Vorsteuerabzug. Ebenso darf man die Umsatzsteuer nicht in seinen Rechnungen getrennt ausweisen, sondern muß einen Hinweis auf den § 19 machen.

§ 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer

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Hallo,

 

in meinem Gewerbeschein sind unter Punkt 15 (angemeldete Tätigkeit) diese Beschreibungen angegeben:

 

Dienstleistungsunternehmen für Design und Werbung (73.11.0)

Textildesign (74.10.1)

HERSTELLUNG UND HANDEL MIT TIERACCESSOIRES (99.99.9)

Büroarbeiten (82.11.0)

Einzelhandel mit Büroausstattung (99.99.9)

Organisation von Messen, Feiern und anderen Anlässen (99.99.9)

Einzelhandel mit Waren (47.19.1)

 

Mit dieser Beschreibung dürfte ich so ziemlich alles machen und verkaufen, ausser mit Lebensmitteln und muss keine Beiträge zahlen :-)

 

Es ist übrigens auch egal, wieviele Tätigkeiten man auf dem Gewerbeschein angibt, kostet tut es immer das gleiche (bei mir waren es damals um die 30 Euro oder soo..).

Bearbeitet von Nandel
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Hallo,

 

nur um das richtig zu stellen, man ist als Kleingewerbetreibender nicht von der Umsatzsteuer befreit. Sondern man führt die Umsatzsteuer nicht ab (sofern man innerhalb der Grenzen liegt und nicht optiert) und hat auch keinen Vorsteuerabzug. Ebenso darf man die Umsatzsteuer nicht in seinen Rechnungen getrennt ausweisen, sondern muß einen Hinweis auf den § 19 machen.

§ 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer

 

ja, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Die MwSt. die bei den zugekauften Produkten muss man natürlich zahlen. Vielleicht hätte ich "Umsatzsteuervorauszahlung" schreiben sollen :o

Ansonsten hast du aber vollkommen Recht ;)

 

Um der Handwerkskammer zu entgehen reicht es eigentlich schon wenn du angibst, dass du nicht nur selbsthergestellte Sachen verkaufst, sondern auch zugekaufte. Damit fällst du dann eigentlich aus der HWK raus und bist nur bei der IHK

 

Da würde ich jetzt nicht meine Hand für ins Feuer legen. Jedenfalls hab ich es anders erlebt. Allerdings kann ich mir auch hier gut vorstellen, daß es von Bundesland zu Bundesland anders geregelt ist.

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Krankenkasse wurde ja schon erwähnt (evtl. fällst Du zum Beispiel auch aus der Familienversicherung raus) - weitere Themen sind dann auch noch Müllabfuhr (die hätten für den Gewerbemüll gerne eine separate Tonne), Verpackungsverordnung und Impressum / Liefer- und Zahlungsbedingungen usw....

 

Sabine

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Hallo meine lieben,

 

ich bin total überwältigt von den vielen Antworten...und das in so kurzer Zeit!!! Hammer!

 

Danke euch allen für eure Hinweise. Ich werde da nochmal mit dem Steuerberater und einem anderen Herren des Gewerbeamtes sprechen. Vielleicht finde ich ja doch noch einen Ausweg...ihr habt mir schon mal sehr geholfen...vielen Dank!!!

 

LG Bine

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  • 1 Monat später...

Ich denk mal ich bin schon zu spät mit der Antwort ^^

Nur so vorweg: das ist garnicht selten.

Auch ich durfte kein Gewerbe anmelden ohne ZUERST in der Kammer angemeldet zu sein ;) Kommt wohl drauf an wo man wohnt. BIn auch davon ausgegangen,dass man erst zum Amt muss

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