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Veränderung eines Schnittes oder einer Anleitung - Urheberrecht / Copyright


JessyD

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Was mich mal interessieren würde - hat irgendwer irgendwo mal ein deutsches Gerichtsurteil zu diesem Themenkomplex gefunden - egal ob das jetzt für Schnittmuster oder zum Beispiel Bastelbücher gilt? Ich sehe immer nur überall mehr oder weniger "juristische" Ausarbeitungen und Interpretationen zu dem Thema - aber ein konkretes Urteil?

 

Das heißt für mich irgendwie - die Situation ist rechtlich doch zumindest so unsicher, dass keine der beiden Seiten sich sicher ist, wie so ein Verfahren ausgehen würde - und deshalb schlägt man den Klageweg mal lieber nicht ein (was aber keinen Kleinanbieter davor schützt, dass er im Zweifel abgemahnt wird - das kostet auch schon Geld - und das Risiko gegen die Abmahnung zu klagen wird dann auch eher nicht eingegangen).

 

Sabine

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...und wieder aneinander vorbeigeredet.

 

Ich habe nicht über Urheberrecht geschrieben, sondern über die Verwendung von gekauften Schnittmustern.

 

Aber lies Dir doch nochmal Punkt 7 durch, darunter fallen nämlich die Schnittmuster. Sie sind technische Zeichnungen, bzw. Pläne.

 

Um eine Straßenkarte zu zeichnen bedarf es auch keiner besonderen schöpferischen Fähigkeiten, denn die Straßen sind ja da und werden nur nachgezeichnet. Deshalb darf man aber noch lange keine Straßenkarten kopieren.

 

Es ist schade, dass immer wieder Ausreden gesucht werden, um scheinbar legal wirtschaftliche Vorteile aus der Arbeit und den Investitionen anderer zu ziehen.

 

LG Ursel

 

Es war ja auch nicht gefragt, ob das Schnittmuster selbst kopiert und veräußert werden darf.

Ein selbständiger Reiseleiter darf den Stadtplan auch für seine Führungen benutzen, ohne sich selbst einen eigenen Stadtplan zeichnen zu müssen.

 

OT: und darüber, dass Etwas zwar rechtmäßig und gesetzeskonform, moralisch aber verwerflich sein könnte, muss man sich in unserer heutigen Gesellschaft wahrlich keine Gedanken mehr machen - siehe die aktuellen Ereignisse um unseren Bundespräsidenten.

 

@sabine

 

Wieso muss man gegen eine Abmahnung klagen? Wenn man die Abmahnung nicht zahlt, dann muss der Rechteinhaber klagen.

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Ja - sorry - falsch formuliert - aber genau das Risiko, verklagt zu werden, gehen ja die meisten in so einem Fall nicht ein - siehe die Fälle, die es zum Beispiel beim Tatzenthema gab. Im Zweifel wird da geguckt, dass man sich die ganzen kleinen Anbieter vornimmt - die werden abgemahnt mit ein paar Hundert Euro Gebühren - und im Zweifel ist man noch großzügig und erläßt gegen eine Unterlassungserklärung die Abmahngebühren....

 

Sabine

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Wieso muss man gegen eine Abmahnung klagen? Wenn man die Abmahnung nicht zahlt, dann muss der Rechteinhaber klagen.

 

Nein, wenn nicht gezahlt wird (egal ob Rechnung oder Abmahnung oder sonstwas) ist es ein leichtes beim Amtsgericht einen Mahnbescheid zu erwirken. Und gegen den muss dann der zur Zahlung Aufgeforderte vorgehen. Tut er das nicht kommt der Gerichtsvollzieher.

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Ja - sorry - falsch formuliert - aber genau das Risiko, verklagt zu werden, gehen ja die meisten in so einem Fall nicht ein - siehe die Fälle, die es zum Beispiel beim Tatzenthema gab. Im Zweifel wird da geguckt, dass man sich die ganzen kleinen Anbieter vornimmt - die werden abgemahnt mit ein paar Hundert Euro Gebühren - und im Zweifel ist man noch großzügig und erläßt gegen eine Unterlassungserklärung die Abmahngebühren....

 

Sabine

 

Stimmt, das ist nicht sehr erfreulich. Aber ab und zu gibt es auch noch Leute, welche denen die Zähne zeigen. Letztens wurde eine Geschäftsfrau abgemahnt, sie hatte in ihrem Logo einen Apfel. Das Logo war auch sehr niedlich und passend für ihren Zweck. Ihr könnt euch sicher denken, von welcher Firma sie abgemahnt wurde. Und soweit ich mich erinnern kann, hat sie nicht Kleinbei gegeben. Leider kann ich nicht sagen, ob sie Erfolg hatte.

 

Das ist natürlich keine Antwort auf Deine Frage, sorry. Aber wenn es keine Gerichtsfälle diesbezüglich gibt, ist es ja irgendwo ein Zeichen dafür, dass die Rechtssicherheit auf Seiten der Rechteinhaber auch nicht so übermächtig ist.

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Sowohl bei den Tatzen als auch bei Apple./.Apfelkind ging es nicht um Urheberrecht, sondern um Markenrecht. Und Apple hat nicht geklagt und auch nicht abgemahnt, sondern das absolut mildeste Mittel gewählt, nämlich gegen die Markenanmeldung von Apfelkind Widerspruch einzulegen. Das ist ja wohl gutes Recht eines Markeninhabers, nicht nur das, er MUSS es machen, wenn er eine Verwässerung seiner Marke verhindern will, gleiches gilt für die Tatze.

 

Ja, es ist schwer das alles auseinander zu halten.

 

Und ich betone - zum letzten Mal - daß jeder ein Risiko eingeht, der ein Schnittmuster ungenehmigt gewerblich nutzt, eben weil die Rechtslage sehr unklar ist. ABER - auch zum letzten Mal - es gibt Fälle, in denen ist das Risiko sehr gering. Welche das sind habe ich schon dargelegt. Und - ebenfalls zum letzten Mal - Nachahmung ist NICHT immer verboten und unter den Gesetzgebungsmotivationen der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und der Sozialbindung des Eigentums auch nicht grundsätzlich verwerflich. ABER es ist verwerflich Schutzrechte zu verletzen, Urheberrechte, Leistungsrechte, Markenrechte, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, und könnte im rein theoretischen (kommt eigentlich nicht vor) Extremfall auch strafrechtliche Konsequenzen haben, da alle entsprechenden Gesetze auch die Strafbarkeit solche Verletzungen vorsehen. Dafür ist - im Gegensatz zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen - übrigens Vorsatz nötig.

 

Und zum Abschluß: Ich schreibe NUR meine Meinung (und ein bißchen die des Bundesgerichtshofes).

 

Gute Nacht!

 

tauchmaus

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Nein, wenn nicht gezahlt wird (egal ob Rechnung oder Abmahnung oder sonstwas) ist es ein leichtes beim Amtsgericht einen Mahnbescheid zu erwirken. Und gegen den muss dann der zur Zahlung Aufgeforderte vorgehen. Tut er das nicht kommt der Gerichtsvollzieher.

 

Ja genau. Und was passiert, wenn man Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt? Der Absender muss Klagen. Und das wird er sich 10mal überlegen, wenn er nicht 100% im Recht ist.

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Ja genau. Und was passiert, wenn man Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt? Der Absender muss Klagen. Und das wird er sich 10mal überlegen, wenn er nicht 100% im Recht ist.

 

Richtig, und für das alles braucht man nicht mal einen Anwalt. Nur was man nicht machen darf, ist Briefe VOM GERICHT ignorieren, denn sonst kommt der Gerichtsvollzieher und wir können das alle auf RTL oder so bewundern! ;)

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Nabend,

 

also ich werde es dann einfach mal drauf ankommen lassen. Und wenn ich abgemahnt werde, dann werde ich hier über den weiteren Verlauf berichten ;)

 

Ich möchte aber noch mal klarstellen, dass es mir nicht um den kommerziellen Nutzen ging. Wenn ich einen Schnitt / Anleitung verkaufen möchte, dann ist es auch meine Eigene ohne das ich das irgendwo abgekupfert habe. Und das weniger aus rechtlichen Gründen, sondern aus moralischen. Mich zwickt da mein Gewissen wenn ich mit der Arbeit / den Schöpfungen (oder wie auch immer man es formulieren möchte) von anderen Geld verdienen möchte.

 

Also allen noch ein schönes Adventswochenende und bitte auf den Blutdruck achten ;)

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Ich habe den Eindruck, dass in der Diskussion über zwei verschiedene Dinge als eines geschrieben wird, einmal sind das Modelle und zum anderen Schnittmuster als Schablonen.

 

Gegen das Nacharbeiten von Modellen, sei es als fertige Kleidungsstücke, oder die Form/Kontur eines Schnittmusters, wird wohl äußerst selten vorgegangen, wahrscheinlich nur, wenn ein Patent-oder Geschmacksmusterschutz vorhanden ist. Da lässt sich in den meisten Fällen eh nicht ermitteln, wann der Ursprung war. Irgendwie gab es alles schon mal.

 

Dagegen sehe ich (und wohl alle Schnittmusterhersteller) Schnittmuster als urheberrechtlich geschützt an, nämlich als wissenschaftliche Werke wie Pläne bzw. Zeichnungen.

 

Noch ein Zitat aus Wikipedia zur Schöpfungshöhe:

Bei Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art werden die Anforderungen an die Individualität niedrig angesetzt. Der Schutz ist nur dann nicht gegeben, wenn die Formgebung so unmittelbar vorgegeben ist, dass das Ergebnis im Wesensgehalt immer dasselbe ist.

 

Wenn man wie die Threadstarterin, sich mehrere Modelle anschaut, um das Produkt an sich weiterzuentwickeln, dann entsteht ja was Neues. (Das kann sie ja dann auch selber zeichnen, da sie die urprünglichenSchnittmuster sowieso verändert.) Und auf dieses Neue hätte sie wieder selber ein Urheberrecht auf das Schnittmuster. Die Aneitung dazu sollte sie auch ganz selber aufsetzen und nicht eine vorhandene abändern.

 

LG Ursel

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Was mich mal interessieren würde - hat irgendwer irgendwo mal ein deutsches Gerichtsurteil zu diesem Themenkomplex gefunden - egal ob das jetzt für Schnittmuster oder zum Beispiel Bastelbücher gilt? Ich sehe immer nur überall mehr oder weniger "juristische" Ausarbeitungen und Interpretationen zu dem Thema - aber ein konkretes Urteil?

 

Das heißt für mich irgendwie - die Situation ist rechtlich doch zumindest so unsicher, dass keine der beiden Seiten sich sicher ist, wie so ein Verfahren ausgehen würde - und deshalb schlägt man den Klageweg mal lieber nicht ein (was aber keinen Kleinanbieter davor schützt, dass er im Zweifel abgemahnt wird - das kostet auch schon Geld - und das Risiko gegen die Abmahnung zu klagen wird dann auch eher nicht eingegangen).

 

Sabine

 

Also ich hatte mal einen Prozess gegen einen Konkurrenten, der sich ein von mir entwickeltes Modell (bei dem der Gebrauchsmusterschutz aber schon abgelaufen war), nacharbeiten ließ.

Die Herstellerfirma musste eine Strafe zahlen. Aber nur, weil sie die Kopien mit meinen eigenen Schnittmustern gemacht hatte.

Das Geld hat dann gereicht, um den Anwalt und die Gerichtskosten zu bezahlen.

Sie hatten dann die Schnittmuster ein klein wenig abgeändert und der Konkurrent verkauft den Artikel heute noch, ca. 20 Jahre später.

 

Ich hatte das Teil erfunden und in den Markt eingeführt. Als ich dann endlich

hätte Stückzahlen verkaufen können, wurde die Verkaufsmenge etwa geviertelt.

 

Dieses Modell war in meiner damals noch so jungen Firma der Zeiger auf der Waagschale zwischen Gewinn und Verlust.

 

Ich darf nicht nachrechnen, wieviel Geld ich durch das dreiste Verwenden meiner Erfindung verloren habe. Man muss bedenken, dass dieser Artikel schon mehr als 30Jahre fast ungeändert auf dem Markt ist.Es geht hier nicht ums Reichwerden, sondern nur um das Zurückerhalten der eingesetzten Investitionen, Energie und geistigen Leistung

 

Deshalb reagiere ich vielleicht etwas zu emotional, wenn es um das Thema Kopieren/ Nachahmen geht.

 

Was ich bei dem Prozess aber erfahren hatte war, dass Richter und Schöffen absolut keine Ahnung haben (Anwälte auch nicht viel mehr) und dass sie dieses Thema überhaupt nicht interessiert.

 

LG Ursel

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Moin,

 

Versteht mich bitte nicht falsch, es geht mir nicht darum päpstlicher als der Papst zu sein. Aber ich möchte auch nicht einfach die Arbeit von anderen Menschen "ausnutzen" um selbst daraus Lorbeeren zu ernten.

 

Die einfache Frage ist in welchem Umfang Du den (veränderten) Schnitt weitergeben willst. Privat an persönlich bekannte ist kein Problem, wenn die 'Freundschaft' aus mehr als dem Kopieren besteht, und schon vorher bestand.

 

Es macht keinen Unterschied, ob ich mit einem Stapel Schallplatten und Kassetten, mit einem Stapel Papier und Kopien, oder mit USB-Stick meinen Freund real oder virtuell besuche. Aber sobald ich meine Kopien an Dritte anbiete, die ich vorher nicht kenne, verlasse ich den Bereich der Privatkopie.

 

Und dann stellt sich schwierige Frage nach der Schöpfungshöhe des Originals, und ob dieses nicht nur durch das Urheberrecht, sondern auch als Geschmacksmuster eingetragen ist. Es gibt z.b. in fast jedem Land Museen, die aktuelle Kleidung ausstellen, damit für diese Kleidung dann die Schöpfungshöhe gegeben ist, dass das Urheberrecht greift. Des weitern ist wahrscheinlich jeder Schnitt eines Profis als Geschmacksmuster geschützt.

 

So lange Du nur mit Nachbarn, Freunde und echte Bekannten deine Schnitte tauscht, reicht es aus diesen zu sagen "Das ist ein Schnitt der im Original von XYZ ist, und den ich an folgenden Punkten verbessert hab". Sobald Du beim Nähtreffen in der VHS oder Kirche, hier im Forum, auf deiner Webseite, oder gar geschäftlich Kopien anbietest, würde ich vorher mit jemanden reden der sich wirklich damit auskennt, und das Fall für Fall entscheiden.

 

ciao,Michael

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