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Motive auf Kleidung drucken


Gutemine

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Hallo zusammen,

unser hiesiger Copyshop hat nun eine neue Errungenschaft. Es handelt sich um ein Gerät (Ausdruck weiß ich nicht genau) mit dem Bilder nicht mehr nur aufgedruckt werden, wie man es auch zu Hause machen kann, sondern direkt auf Stoff gedruckt werden können. Das Gerät stammt aus Amerika.

 

Nun zu meiner Frage:

wenn ich da auf ein genähtes oder gekauftes Shirt etwas draufdrucken lasse, wohlgemerkt nur für mich - wie verhält es sich da mit dem Copyright?

Ganz konkret: ich würde mir das Motiv/Poster zu Hause selbst ausdrucken oder aus einer Zeitschrift nehmen und im Copyshop ja nur für die Arbeit und Material bezahlen. Darf die Angestellte es machen oder nicht?

Danke vielmals

Grüßle

Gutemine

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Nein, darf er bei offensichtlich geschützten Motiven nicht.

 

Merchandising-Artikel und andere geschützte Sachen sind doch nicht umsonst so teuer, könnt ja jeder ....

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Blödsinn.

 

Natürlich darfst du das machen. Für private Zwecke ist so ziemlich alles erlaubt.

 

Du darfst solche Sachen dann nur nicht gewerblich und/oder behaupten, es wären Originale.

 

Was man privat macht, ist immer noch jedem selbst überlassen. Du kannst dir einen Mercedes-Stern auf die Brust tätowieren, ein Gucci-Label in deine Kleidung einnähen oder das Chanel-Zeichen auf dein T-Shirt drucken lassen.

 

Sinn des Markenrechtes ist es, die kommerzielle Verwertbarkeit eines Zeichens für den Inhaber zu schützen. Solange du mit deinen privaten Sachen dem Hersteller nicht im Markt Konkurrenz machst, hat man keine Probleme. Oder hast du schon mal gehört, dass die Rapper verklagt werden, wenn sie sich Mercedes-Sterne um den Hals hängen? ;)

 

Es geht ja nicht um eine Massenfertigung, die du unter falscher Flagge verkaufen willst; das würde ich an seiner Stelle auch nicht machen. Ein Einzelstück für dich privat ist aber kein Problem.

 

Siehe auch hier: http://bundesrecht.juris.de/markeng/__143.html

"Wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich Zeichen benutzt..." etc. - im Umkehrschluss: Nicht geschäftlich = nicht strafbar.

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Danke schön.

In meinem Fall wollte ich mir ein Motiv der "Wilden Kerle" im Netz suchen und ausdrucken und dieses Motiv dann auf ein Shirt drucken lassen für meine Tochter. Bisher hab ich es ihr gestickt, aber ich will es nun größer haben. Mir ist ja klar gewesen, dass ich alles sticken darf, solange ich das nicht verkaufe oder gar gewerblich mache.

Ich wollte nun Klarheit haben, damit die Copyshop Inhaberin keine Probleme bekommt. Ich liefer ja das Motiv und das Shirt, sie bekommt ja nur Geld für ihre Arbeit. Sie ist sich unsicher, darum hab ich ihr gesagt, dass ich fragen werde.

Sie macht es ja nicht, um mit dem Kleidungsstück, bzw. Motiv zu verdienen, sondern der Kunde kommt und läßt etwas drucken.

Und da hast du recht, wenn ich mir was tätowieren lassen würde und das Motiv steht unter Copyright, wie Mercedes-Stern oder der Bunny von Playboy, dann dürfte das der Tattoo-Laden ja auch.

Danke und grüßle

Gutemine

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Capricorna - Sie will es aber nicht selbst machen, sondern machen lassen!

 

Wenn das ginge, verkauf ich hier an die Hobbyschneiderinnen-Privatleute nur noch geschützte Motive.

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Sie macht es ja nicht, um mit dem Kleidungsstück, bzw. Motiv zu verdienen, sondern der Kunde kommt und läßt etwas drucken.

 

Doch, weil der Kunde würde es sonst gar nicht machen lassen. Es lassen sich nunmal mit "begehrten" Motiven bessere Geschäfte machen.

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Ich glaube auch, der Copy Shop bekommt ein Problem - denn der handelt ja gewerblich, nicht privat. Sache ist nur wie immer: ohne Kläge auch kein Angeklagter. Wenns der Shop tut und nicht in großen Mengen würde ich es drauf ankommen lassen. Aber am Ende ist es natürlich das Prob. vom Copy Shop.

 

Alternative: druck doch selber, geht ja auch. Dann kann dir da keiner was.

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Hallo Gutemine,

 

ganz so einfach wie oben beschrieben ist das leider nicht. Zwar fällt das Logo eventuell nicht unter das Markenrecht, für unterliegt es aber evtl. dem Urheberrecht. Das ist ein Unterschied und hängt vom Einzelfall ab.

Wenn das der Fall sein sollte, was ich bei einem Logo mal annehme, darf Dir der Rechtsinhaber verbieten, das Logo - auch auf Kleidung - zu kopieren. Du müßtest das Logo verändern, damit kein Rechtsverstoß vorliegt. Er kann unter Umständen Schadensersatz verlangen.

 

Ich nehme nicht an, daß die Inhaberin des Copyshops Probleme machen wird. Dann würde sie wahrscheinlich keine Kunden mehr haben. Trotzdem wäre ich da vorsichtig, wenn das Logo nicht freigegeben ist. Bzw. der Urheber es nicht schon vor 70 Jahren geschaffen hat. Dann läuft der Schutz nämlich aus.

Das kann man alles auch bei Wikipedia nachlesen, die haben das ganz gut ,auch für Laien, dargestellt. LG Lisa

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Hallo Gutemine,

 

ganz so einfach wie oben beschrieben ist das leider nicht. Zwar fällt das Logo eventuell nicht unter das Markenrecht (der von Kerstin verlinkte Paragraph gehört zum Markenrecht), dafür unterliegt es aber evtl. dem Urheberrecht. Das ist ein Unterschied und hängt vom Einzelfall ab.

Wenn das der Fall sein sollte, darf Dir der Rechtsinhaber verbieten, das Logo - auch auf Kleidung - zu kopieren und dann öffentlich zu "verbreiten". Dazu gehört auch das Tragen von Kleidung in der Öffentlichkeit. Er kann unter Umständen Schadensersatz verlangen.

 

Ich nehme nicht an, daß die Inhaberin des Copyshops Probleme machen wird. Dann würde sie wahrscheinlich keine Kunden mehr haben. Trotzdem wäre ich da vorsichtig, wenn das Logo nicht freigegeben ist. Bzw. der Urheber es nicht schon vor 70 Jahren geschaffen hat. Dann läuft der Schutz nämlich aus.

 

LG Lisa

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Bder hast du schon mal gehört, dass die Rapper verklagt werden, wenn sie sich Mercedes-Sterne um den Hals hängen? ;)

 

Die haben sich die Teile aber wahrscheinlich ordentlich gekauft und nicht von 'nem Hinterhof-Garagenbastler gegen ein paar Kröten aus einem Stück Blech pulen lassen.

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Nein, die Inhaberin des Shops hatte Bedenken wegen des Copyrights. Ich dachte nur, dass sie keine Schwierigkeiten bekommen würde, weil ich ja das Motiv bringe und auch das Shirt. Es wird ja lediglich nur mit ihrer Maschine aufgebracht und von mir als Privatperson benutzt.

 

Grüßle

Gutemine

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Gast Wirbelwind

Hmm, ich bin kein Jurist, aber aus meinem Blickwinkel bietet die Copyshop-Betreiberin doch kein Muster an, sondern eine Dienstleistung. Und diese Dienstleistung nutzt Du.

Du selbst druckst Dir das Bild (mittels der Dienstleistung) auf ein Shirt, und für den Eigengebrauch darfst Du das drucken. Und da Du das darfst, bietet die Copyschop-Betreiberin Dir auch keine Beihilfe zu einem Vergehen.

Aber vielleicht denke ich da auch zu naiv, wer weiss.

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Ironie On :rolleyes: :cool: :rolleyes: "Ok, dann biete ich euch hiermit folgende Dienstleistungen an: individuelle Bestickungen und Bedruckungen von Textilien, Keramik, Geschenkartíkeln etc. Ihr stellt mir euer Wunschmotiv (egal welches) zur Verfügung." :rolleyes: :cool: :cool:

 

Entsprechende unveredelte Artikel kann ich ja separat anbieten oder der Kunde stellt seine Ware.

 

Irgendwo auf meiner Shopseite hab ich dann noch ein paar coole Links mit Stickmustern, tollen Grafiken (auch geschützten) bereitgestellt. Die sind ja für jeden frei/ oder gegen Bezahlung downloadbar. /Ironie Off

 

Am Ende des Tages darf ein Mod das hier von mir geschriebene gerne löschen, ich will keine Abmahnung bekommen.

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