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Gewerbeummeldung welchen Text?


SuSa024

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Hallo,

 

bis dato hab ich nebenbei ein Kleingewerbe angemeldet, mit "Bastel-u. Hobbybedarf"

 

nun tendiere ich aber mehr Richtung: Näharbeiten, aber nur Einzelstücke die ich in einer kleinen Boutique (kindermoden und kinderspielsachen ..... und allerlei mehr) in kommission abgebe und verkauft werden.

 

nun hab ich den tipp bekommen, meine alte gewerbeanmeldung zu erweitern, damit ich stoff etc. günstiger einkaufen kann.

 

In der Suche hab ich schon gefunden, das ich dafür keinen "Meisterbrief" mehr brauche. Etliche haben oder hatten Probleme mit de HWK und der BG. Lässt sich sowas vermeiden? Oder anderes gefragt: welche Bezeichung gibt man in der Gew.anmeldung an?

 

Würde mich freuen, wenn jemand aus seinen Erfahrungen mir berichten könnte,

 

LG,

SuSa

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Hallo,

 

du kannst sowas wie "Bekleidungsnäherin" oder ich glaube sogar "Schneiderin" beim Beruf angeben.

Bei der Spalte, wo du dein Gewerbe näher beschreibst, kann sowas hin wie: Nähen von Bekleidung, Handel und Verkauf von Stoffen und Zubehör oder ähnliches. - Halt eben zusätzlich zu dem, was du sonst noch so machst. Halte es möglichst allgemein.

Es werden dann eigentlich Handel und Handwerk angekreuzt. Und du bekommmst später dann von der HWK Post, mit nem Fragebogen, wo du dein Geschäft ein bißchen näher beschreiben sollst.

 

Da das Schneiderhandwerk eben ein Handwerk ist (egal ob du's mal gelernt hast, oder nicht), mußt du dich auch in die Handwerksrolle eintragen lassen. Kostet etwa 70EUR. Die HWK wird da mit nem Schreiben auf dich zukommen.

 

Um sicher zu gehen, würd ich empfehlen, bei der zuständigen HWK und beim Gewerbeamt nochmal anzurufen. Da erfährst du auch, was an zusätzlichen Beiträgen (im ersten Jahr sind es eigentlich keine) irgenwann mal auf dich zukommt.

 

Dann sollte es eigentlich keinen Ärger geben. ;)

 

Schöne Grüße

 

feli

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Da das Schneiderhandwerk eben ein Handwerk ist (egal ob du's mal gelernt hast, oder nicht), mußt du dich auch in die Handwerksrolle eintragen lassen. Kostet etwa 70EUR. Die HWK wird da mit nem Schreiben auf dich zukommen.

 

 

Tja und darum gings mir, habe durch die suchfunktion in einigen beiträgen gelesen, dass manche um die BG und Hwk drumrumgekommen sind. Lag damit zusammen, WAS sie in der gewerbeanmeldung angegeben haben.

 

Im Moment hab ich im Monat nicht mal 100 euro Gewinn :o und mehr wird es auch nicht...

 

LG,

Stefanie

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Hi das mit der Handwerksrolle verstehe ich nicht, wo steht denn darüber etwas??? Ich weiß nur wenn man eine gewisse Std Jahreszahl (Arbeitszeit) nicht überschreitet, so kann man eine Befreiung bei der BG beantragen und wenn man das macht bevor man das Gewerbe anmeldet, so hat man dort die Beiträge umgangen...lg

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Hi!!

 

Also ich hatte bis vor 2 Jahren auch einen online-shop für Patchworkstoffe und Zubehör.

Und ich habe auch auf Basaren etc. Kleinigkeiten bzw. auch Tischdecken etc. verkauft!

 

Ich habe einfach bei der Gewerbeanmeldung geschrieben, was ich verkaufen möchte und dann war das ok!

 

Da war nix mit Handwerksrolle o.ä. Und ich habe auch keinen Ärger von irgendwem bekommen!

Und Stoffe etc. habe ich ganz normal bei den Großhändlern bestellen können! Da ich viel im Ausland gekauft habe, hatte ich allerdings eine Umsatzsteuer ID.

 

Ich würde vielleicht die Bezeichnung "Schneiderin" weglassen... dann kann m.M. nach auch keine Handwerkskammer kommen und mosern!

 

Just my two cents dazu!

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:o Tja, geringe bis gar keine Gewinne sind meiner zuständigen Handwerkskammer egal. Da zahlt man von 0 € bis zu einem Gewinn von 18.406,51 € (!) genau das Gleiche (pro Jahr 183,96 €)

Aber immerhin kann man die Beträge bei der Steuer dann wieder geltend machen :rolleyes:

 

Ruf doch einfach mal bei Deiner zuständigen Kammer an.

Die Fressen einen bestimmt nicht ;) und vielleicht gibt es bei Deiner zuständigen Kammer ja Ausnahmeregeln.

 

 

Liebe Grüße

Louise

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Tja und darum gings mir, habe durch die suchfunktion in einigen beiträgen gelesen, dass manche um die BG und Hwk drumrumgekommen sind. Lag damit zusammen, WAS sie in der gewerbeanmeldung angegeben haben.

 

 

Nö - das lag damit zusammen, was sie für eine Tätigkeit ausüben.

 

Im Moment hab ich im Monat nicht mal 100 euro Gewinn :o und mehr wird es auch nicht...

 

Um Deinen Gewinn kümmern sich weder die Handwerkskammer noch die Berufsgenossenschaft, sondern das Finanzamt.

 

Das sind alles verschiedene Paar Schuhe.

 

LG,

Stefanie

 

Ich halte es für sinnvoll, Du informierst Dich zuerst, welche Voraussetzungen Du bei den Stoffgroßhändlern bzw. Herstellern erfüllen musst, um von denen beliefert zu werden und ob Du Mindestabnahmenmengen hast usw. und ob sich das alles für Dich rentiert.

 

Deinen Aussagen nach rechnest Du ja nicht einer Gewinnsteigerung durch die neuen Aktivitäten.

 

Was die BG angeht: ich nehme an, Du meinst Die TBBG - die Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft - ?

 

Nun, sobald Du ein Gewerbe betreibt, in dem Du etwas mit Nähen zu tun hast, bist Du automatisch Mitglied in der BG. Das ist nicht reine Schikane, sondern hat durchaus seinen Sinn, den aber die meisten erst erkennen, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Davon abgesehen, kannst Du Dich - allerdings erst nach drei Monaten - von der Mitgliedschaft befreien lassen, wenn Du unter einer bestimmten Stundenzahl bleibst, die Du für Dein Gewerbe tätig bist und keine Angestellten hast. Die genauen Informationen bekommst Du natürlich von der TBBG.

 

Du weißt ja von Anfang an, dass diese drei Monatsbeiträge auf Dich zukommen und musst die halt in Deine private Rentabilitätsberechnung für die Ummeldung Deines Gewerbes aufnehmen.

 

Last not least: die Handwerkskammer:

 

ich glaube nicht, dass jeder, der ein Gewerbe anmeldet, das irgendwie auch mit Nähen zu tun hat, automatisch in die Handwerksrolle eingetragen ist. Ich dachte bisher immer, dass da nur Handwerker, also diejenigen, die eine Lehre in einem Handwerksberuf abgeschlossen haben, eingetragen werden. Nicht zu verwechseln ist das Ganze mit dem Wegfall der Meisterpflicht für einige Berufe.

 

Ich tippe eher auf eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Die ist in vielen Fällen beitragsfrei - Informieren kannst Du Dich am besten direkt bei der für Dich zuständigen IHK.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike:)

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Hallo

habe auch vor 2 Wochen auch ein Gewerbe angemeldet, wenn man etwas herstellt, muß man diese Tätigkeit auch in der Handwerksrolle eintragen lassen.(Leider)

Kostet in Hannover 125,- und 30,- Gewerbeanmeldung. Jahresgebühren sind erst bei einem höheren Gewinn fällig.

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Ich würde auf das Rathaus gehen, bestehende Gewerbeanmeldung mitnehmen und mich dort beraten lassen. Je nach Bundesland wird das nämlich unterschiedlich gehandhabt. Wenn die Dir dann nicht weiterhelfen können, rufe mal die zuständige IHK an, die können dir auch weiterhelfen. Aber es ist Quatsch, wenn hier Ratschläge verbreitet werden, da es wirklich vom Bundesland abhängt. Die können dir auch sagen, was Du in deine Ummeldung reinschreiben darfst und was nicht.

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Hi,

Aber es ist Quatsch, wenn hier Ratschläge verbreitet werden, da es wirklich vom Bundesland abhängt. Die können dir auch sagen, was Du in deine Ummeldung reinschreiben darfst und was nicht.

Ach tatsächlich?!?! Das wußte ich gar nicht!!!

Dann vergiß mein Posting einfach!!

 

Wäre ja auch zu schön um wahr zu sein, wenn mal irgendwas in ganz Deutschland gleich wäre!! :o

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Ich habe mein Gewerbe bei der Stadt angemeldet ("Herstellung u. Verkauf v. Textilien u. Deko....), aber da war keine Rede von irgendwelchen Handwerksrollen oder so. Ich habe nur Post von der BG bekommen, hab diese versicherung einmalig zähneknirschend bezahlt und denen dabei vorsorglich mitgeteilt, dass meine Tätigkeit eine gewisse geringe Stundenzahl nicht überschreitet und das wars dann.

Liebe Grüße

Heike

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