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woher bekomme ich einen Gutachter?


Sini

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Hallo ihr Lieben!

 

Ich habe mal ein anderes Problem, das nicht direkt mit nähen zu tun hat, aber mit Klamotten...

 

ich hab über Ebay ein Designer-Kleid ersteigert.

 

Im Angebot war eine Länge von 128 cm angegeben und als Foto war das original Catwalk-Foto auf dem das Kleid mit Bodenlang zu sehen war.

 

Ich bekam das Kleid recht flott, aber als ich es auspackte schien es mir schon recht kurz und als ich es anhatte ging es nicht bis zum Boden, sondern gerade mal etwas übers Knie.... es hat nur eine Länge von 116cm.

(ich bin selbst ein Zwerg mit nicht mal 1,60m.... daher hätte es mit 128cm bis zu den Knöcheln gehen müssen...)

 

Nun sah sich die Verkäuferin leider nach 4 Emails nicht einsichtig und wollte es nicht zurücknehmen weshalb ich Käuferschutz beantragte. Nun muss ich für Ebay ein Gutachten machen lassen, das die falsch Länge bestätigt.....ein Foto, auf dem das eindeutig zu sehen ist lassen die nicht gelten....

 

Kann mir hier jemand weiterhelfen? ich hab keine Ahnung wo ich dafür einen Gutachter herbekommen soll.....

und was sowas kostet.....

 

Bedanke mich herzlichst für Eure Hilfe!

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Top-Benutzer in diesem Thema

Wenn die von ebay einen Gutachter wollen, dann wissen die vielleicht auch, wo du einen herbekommst. Frag sie doch mal.

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Hallo,

vielleicht fragst Du einen Notar oder Anwalt um Rat. Notare können beglaubigen und ein Schriftstück aufsetzen, vielleicht noch einen Schneider dazu bestellen, der das Kleid richtig misst, das ist bestimmt günstiger als ein Gutachten, denk ich mal.

LG, Susanne

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Ist eine private Verkäuferin,

 

hatte vorher bei Ebay gefragt, ob der Käuferschutzantrag in dem Fall sinnvoll sei. die haben mir dazu geraten!

Auf die Frage woher ich einen Gutachter bekomme haben die mir aber nicht rechtzeitig geantwortet. habe insgesamt drei Emails an Ebay geschrieben. Und gestern bekam ich die Antwort, dass ich um Verlängerung der Frist gebeten hätte... hab ich zwar nicht, aber hab jetzt eine weitere Woche Zeit....;)

 

die antworten immer ganz konfus.... ich wollte von denen auch wissen ob es nicht reicht, das Kleid von jemandem der ein Abendmoden oder sonstiges Klamottengeschäft hat nachmessen zu lassen... aber die reagieren überhaupt nicht auf die Inhalte eines Emails....

 

bin auch in Konakt mir der Firma, von der das Kleid ist (Chloé) getreten... die waren zwar nett und wollten mir einen Katalog schicken in dem das Kleid drin ist (das gabs in zwei Längen) aber für alles weitere müsste ich´s direkt nach Paris schicken und falls es ein Fake ist (alles bei Ebay sei Fake....klar, wenn man dort kauft verdienen die nichts mehr daran...) bekomme ich es nicht zurück....das dauert dann noch dazu ca. 3 Monate bis ich Bescheid bekäme... dabei hat mir Ebay erst zwei Wochen gegeben und jetzt nochmal - wie oben gesagt - um eine Woche verlängert...

 

Mittlerweile ist das so ein Durcheinander das ich kurz davor bin, auf den Käuferschutz zu verzichten und es einfach selbst bei Ebay einzustellen....:( ist nur die Frage ob ich den selben Preis bekomme den ich gezahlt habe....

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...das geht über einen Anwalt, der weiß auch was der Gutachter begutachten muß, fasst das in die richtigen Worte etc....erledigt allen Schei.. für Dich - es kommt auch auf den Betrag an...ist er hoch - lohnt sichs.

 

Ist er gering - wird oft eine Einigung durch einem Vergleich erwogen und du ziehst dann doch den kürzeren, weil auch du was bezahlen mußt.

 

Wenn du eine Rechtschutzvers. hast - ruf die an und lass dir einen Anwalt nennen, der sich damit auskennt...evtl. kostet es dich dann nur die eigenbeteiligung (so wars bei mir)

 

...noch was : druck dir alles aus : alle Mails die du schreibst, geschrieben hast....alle Antworten, mit dem entspr. Datum...etc....man weiß ja noch nicht was alles gebraucht wird...

 

alles gute,

NaehfrauUte

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... und es einfach selbst bei Ebay einzustellen....:( ist nur die Frage ob ich den selben Preis bekomme den ich gezahlt habe....

 

 

kannst du dieID der nächst-drunterliegende Bieter/in sehen? schreib sie an - Kleid ist zu eng oder sowas....ob sie es möchte...zu "Ihrem" Preis???

 

lb gruß

NaehfrauUte

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kannst du dieID der nächst-drunterliegende Bieter/in sehen? schreib sie an - Kleid ist zu eng oder sowas....ob sie es möchte...zu "Ihrem" Preis???

:confused: Why?

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bin auch in Konakt mir der Firma, von der das Kleid ist (Chloé) getreten... die waren zwar nett und wollten mir einen Katalog schicken in dem das Kleid drin ist (das gabs in zwei Längen) aber für alles weitere müsste ich´s direkt nach Paris schicken und falls es ein Fake ist (alles bei Ebay sei Fake....klar, wenn man dort kauft verdienen die nichts mehr daran...) bekomme ich es nicht zurück....das dauert dann noch dazu ca. 3 Monate bis ich Bescheid bekäme... dabei hat mir Ebay erst zwei Wochen gegeben und jetzt nochmal - wie oben gesagt - um eine Woche verlängert...

 

Mittlerweile ist das so ein Durcheinander das ich kurz davor bin, auf den Käuferschutz zu verzichten und es einfach selbst bei Ebay einzustellen....:( ist nur die Frage ob ich den selben Preis bekomme den ich gezahlt habe....

 

 

hallöchen,

 

ich würde an deiner stelle nicht auf den käuferschutz verzichten und das kleid wieder über ebay verkaufen.

 

gerade was markenklamotten angeht, ist ebay ein sehr sehr heikler markt bezüglich plagiaten. das kann dann, für den fall, daß dein klein kein original ist, noch mehr ärger nach sich ziehen.

 

mein rat:

 

ab mit dir ins ebay-forum, am besten sicherheit. dort findest du sicher schnelle kompetente hilfe, wie du jetzt am schnellsten weiter verfährst.

 

auf jeden fall ist der verkäufer verpflichtet, das kleid zurückzunehmen, wenn die zugesicherte eigenschaft der genannten länge nicht zutrifft. da ist es vollkommen egal, ob er nun privater verkäufer oder gewerblicher ist.

 

 

lg,

 

Pepie

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hallöchen,

 

ich würde an deiner stelle nicht auf den käuferschutz verzichten und das kleid wieder über ebay verkaufen.

 

gerade was markenklamotten angeht, ist ebay ein sehr sehr heikler markt bezüglich plagiaten. das kann dann, für den fall, daß dein klein kein original ist, noch mehr ärger nach sich ziehen.

 

mein rat:

 

ab mit dir ins ebay-forum, am besten sicherheit. dort findest du sicher schnelle kompetente hilfe, wie du jetzt am schnellsten weiter verfährst.

 

auf jeden fall ist der verkäufer verpflichtet, das kleid zurückzunehmen, wenn die zugesicherte eigenschaft der genannten länge nicht zutrifft. da ist es vollkommen egal, ob er nun privater verkäufer oder gewerblicher ist.

 

 

lg,

 

Pepie

 

Hallo Pepie,

 

das dachte ich auch, dass der Verkäufer das zurücknehmen muss.... die redet sich aber damit raus, dass das Kleid als sie es losgeschickt hat die angegebene Länge gehabt hätte....:mad: :confused: :mad:

 

hat es aber nicht!!! Daher liegt die Beweispflicht wohl bei mir....

 

im Ebay-Forum war ich schon, aber da waren größtenteils "Dummschwätzer" die meinten dann, da das im Nacken zu binden sei, könnte es ja sein dass ich´s zu kurz gebunden hätte....:confused:

 

nur einer hat mir geholfen, in dem er mir die deutsche Zentrale von Chloé genannt hat... hat aber leider auch nichts gebracht...

 

Nur in der Hinsicht, dass ich Chloé den Link zum Angebot geschickt habe weil die mir sagten, wenn dort das Original-Runway-Foto abgebildet war, dann ohne Erlaubnis und das Urheberrecht ist ja auch ein empfindliches Thema:D aber das ist ja nun die Sache der Verkäuferin:D kleine Rache am Rande;) tut aber gut...

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das dachte ich auch, dass der Verkäufer das zurücknehmen muss.... die redet sich aber damit raus, dass das Kleid als sie es losgeschickt hat die angegebene Länge gehabt hätte....:mad: :confused: :mad:

 

hat es aber nicht!!! Daher liegt die Beweispflicht wohl bei mir....

 

ja nee, is klar. stand wenigstens in der artikelbeschreibung, daß die motten inklusive mitgeliefert werden und für eventuelle verluste am kleid dann nicht gehaftetet wird? :rolleyes:

 

naja, scherz beiseite. sowas ist echt ärgerlich. ich glaub ich würde bei so einem uneinsichtigen verkäufer zum tier werden :mad:

schalt nen anwalt ein, wenn du recht bekommst, dann darf dieser verkäufer das auch noch zahlen. zumal, wenn du auf die schnelle noch ein gutachten bekommst, das kostet ja auch wieder.

 

im Ebay-Forum war ich schon, aber da waren größtenteils "Dummschwätzer" die meinten dann, da das im Nacken zu binden sei, könnte es ja sein dass ich´s zu kurz gebunden hätte....:confused:

 

jo, es gibt leider auch viel zu viele dummschwätzer in den foren.

 

in welchem forum warst du denn mit deinem problem? meine erste wahl wäre da die sicherheit oder verpackung und versand. die les ich am liebsten mal quer.

wenn du magst, kannst du ja auch mal den link zur auktion hier posten. solche verkäufer verbann ich gerne auf meine ebay-nicht-bieten-liste.

 

Nur in der Hinsicht, dass ich Chloé den Link zum Angebot geschickt habe weil die mir sagten, wenn dort das Original-Runway-Foto abgebildet war, dann ohne Erlaubnis und das Urheberrecht ist ja auch ein empfindliches Thema:D aber das ist ja nun die Sache der Verkäuferin:D kleine Rache am Rande;) tut aber gut...

 

na, das ist doch wenigstens etwas positives :super:

hoffentlich zieht es auch den dementsprechenden ärger für den verkäufer nach.

 

auf jeden fall lass ihn durch ebay verwarnen. wenn der öfter solche dinger dreht und öfter verwarnt wird, dann hat das konsequenzen.

 

und vergiss nicht, wenn die sache für dich abgeschlossen ist, wunderschön rot zu bewerten. falls du angst vor einer rache-roten hast, dann kommentiere das entsprechend.

 

lg,

 

Pepie

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ich würde da die verbraucher-zentrale einschalten

die freuen sich immer tierisch, wenn sie e-bay und den verkäufern dort eins überbraten können

 

gruß josef

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Hallo,

Frag doch mal bei ebay, wie genau dieses Gutachten denn aussehen soll und wo du dafür einen Gutachter findest. Ich denke, die können dir beides beantworten. Allerdings würde ich mich auch sehr genau erkundigen, was so ein Gutachten kostet und dann die Kosten-Nutzen-Frage.

Zum Notfall schließ den Fall unter schlechte Erfahrung ab, das tut zwar weh aber bevor du das noch Geld hinterherschmeißt . . .

Ich wünsch dir viel Glück

Gruß Tina

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Hallo,

 

sag mal, es geht doch darum dass die Länge des Kleides nicht stimmt, oder? Das müsste doch mit einem Foto vom Kleid mit aufgelegtem Meterstab zu beweisen sein, oder? Und wenn Du die Richtigkeit des Fotos durch mehrere unabhängige Zeugen bestätigen lässt (evtl. eine Schneidermeeisterin o.ä. dabei) wäre dies ja ein erster Schritt.

Ich würde Dir auf jeden Fall erst einmal eine Kosten-Nutzen-Überlegung raten: Lohnt es sich wirklich so einen Aufwand zu treiben, oder ist es nicht möglich das Kleid mit geringen Verlusten irgendwie wieder loszuwerden? Denn einen Gutachter und eventuell einen Juristen einzuschalten dürfte teurer als der Kaufpreis des Kleides werden.

 

Viele Grüße von

Sonja

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Hallo,

 

sag mal, es geht doch darum dass die Länge des Kleides nicht stimmt, oder? Das müsste doch mit einem Foto vom Kleid mit aufgelegtem Meterstab zu beweisen sein, oder? Und wenn Du die Richtigkeit des Fotos durch mehrere unabhängige Zeugen bestätigen lässt (evtl. eine Schneidermeeisterin o.ä. dabei) wäre dies ja ein erster Schritt.

Ich würde Dir auf jeden Fall erst einmal eine Kosten-Nutzen-Überlegung raten: Lohnt es sich wirklich so einen Aufwand zu treiben, oder ist es nicht möglich das Kleid mit geringen Verlusten irgendwie wieder loszuwerden? Denn einen Gutachter und eventuell einen Juristen einzuschalten dürfte teurer als der Kaufpreis des Kleides werden.

 

Viele Grüße von

Sonja

 

Ich dachte eben auch, dass es reichen würde ein Foto zu schicken....

 

Aber wahrscheinlich ist der Kosten-Nutzen-Aufwand doch höher, als es selbst weiter zu verkaufen....

 

Ich hab gerade ein Abendkleid bei einer Abendmodenverkäuferin zum ändern (das war mir zu kompliziert, es selbst umzunähen;) ) und die werde ich mal fragen ob sie mir nicht was schreibt....

 

Ich habe die Hoffnung, dass Ebay einfach nur noch die Bestätigung durch einen Aussenstehenden haben will....

 

Danke für Eure Hilfe!

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Wie sieht denn der untere (Rock)Saum des Kleides aus?

Ist der sichtbar "original", oder kann man erkennen (oder erahnen), daß dort nachträglich mal was geändert wurde?

 

Weswegen ich frage:

Die Verkäuferin unterstellt dir ja auf ihre Art, daß du nachträglich das Kleid abgeschnitten hast - und es jetzt, auf diese Weise "geschändet", zurückgeben willst - was sie verweigert.

 

Vermutlich will Iihbäh deswegen ein "Gutachten", um festzustellen, ob das Kleid nachträglich verändert wurde. Ist das der Fall, hast du ggf. doppelt schlechte Karten, da du wohl kaum nachweisen kannst, daß du es nicht gewesen bist.

Ist aber der Originalzustand nachweisbar - auf welche Weise auch immer -, muß sie m.E. das Kleid zurücknehmen und dir den Kaufpreis sowie alle sonstigen Ausgaben erstatten...

 

Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Glück und Erfolg, und daß die Wahrheit schnell ans Tageslicht kommt. *Daumen drück dafür*

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Nene,---;) da ist noch der OriginalSaum dran. Mit original Naht und Original -Ultra-dünnem-Faden!

 

Handwerklich ist es absolut top!

 

dazu ist vielleicht zu sagen, dass es aus herrlich dünnem, luftigem, wallenden Seidenchiffon ist. das könnte ich nie so sauber verarbeiten!

 

 

die von Chloé sagten mir ja auch dass es das in zwei Längen gab... (Frühjahskollektion06) und ich eben das kurze bekommen habe obwohl das Lange abgebildet und beschrieben war.... aber die sagten das leider nur am Telefon und geben kein schriftliches Statment ab....:(

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Hallo !

 

Erstmal solltest Du die Ebay Seite ausdrucken - als "Beweissicherung"

 

Wenn die Länge anders ist als angegeben, dann MUSS der VErkäufer es zurücknehmen, weil er ffalsche angaben gemacht hat.

Wen er es nicht tut, dann gehst Du zu Anwalt, der erledigt den Rest.

 

Aber erstmal dem Verkäufer einen Frist setzen und Bescheid sagen, dass Du zum Anwalt gehs . Wenn er sich nicht regt, selber Schuld, dann darf er auch noch deinen Anwalt bezahlen.

 

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube, das Ding läuft ca. so.

 

Eine andere Frage ist natürlic, ob das Kleid es auch Wert ist ???

 

 

LG

Dora

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Zu viel für dieses Kleid, aber zu wenig um einen Gutachter zu bezahlen;)

 

es geht um ca. 100€.

 

Ich habe aber nun das Glück gehabt, dass die Inhaberin eines Abendmoden und Brautkleidgeschäftes -bei der ich ein Abendkleid das mir viel zu lang war (das Problem hab ich öfter;) -und daher kam es noch nie vor, dass was zu kurz war....)kürzen ließ (übrigens mit 23€ saubillig wenn man bedenkt wieviel Stoff da dran war, in zig Falten und auch noch mit Schleppe (mir war das nach zwei Versuchen einfach zu blöd;) )- mir ohne Umschweife als ich ihr das Kleid und das ausgedruckte Angebot zeigte einen Schrieb fertig machte in dem sie mir bestätigte dass ein langes Kleid angeboten wurde, ich aber ein definitv kurzes Kleid erhalten habe. Und dass der Saum im Originalzustand ist. Das fand ich noch wichtig...

 

Das habe ich nun an Ebay weitergeleitet und werde ja sehen ob das reicht...

 

wenn es erfolgreich ist werde ich mich bei der Dame noch erkenntlich zeigen:)

 

Es lief ja bei Ebay so, dass ich das über "Unstimmigkeiten online klären" regeln wollte, und erst wenn das nichts bringt kann man den Käuferschutz einschalten. und wenn der Käuferschutz bewilligt wird, bekommt man den Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25€ ausgezahlt.

 

Nun, ich werde sehen....

 

Hier mal das Foto aus dem Angebot:

56ab1bpf1.jpg

 

 

und hier ich darin;)

kleidbc5.jpg

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Hm, mal abgesehen von der Farbe und dem schwarzen Ausschnittbesatz kann ich eigentlich kaum eine Ähnlichkeit mit dem Kleid auf den anderen beiden Fotos erkennen....

 

Abgesehen davon, dass bei dir der Ausschnitt mindestens 10cm zu hoch ist und das Kleid auch wesentlich kürzer ist, fehlt ziemlich viel Stoff in der Rockweite.

 

Für mich sind das zwei unterschiedliche Kleider.

 

Michael

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