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Wie ist das mit dem Copyright?


Eyeore

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

hoffe, daß ich hier richtig bin.

Die Diskussion über Stickmuster und Copyright ist ja nun sehr ausführlich diskutiert worden.

Allerdings gibt es sehr viele Ebay-Anbieter (ja ich weiß, schon wieder ebay:rolleyes:) die genähte Sachen mit Stoffappkikationen verkaufen.

zB. Pullis mit Emily Erdbeer - ein ausgeschnittenes Stück Stoff mit Motiv der bekannten Figur mit Satinstich aufgenäht...

Wenn ich keinen Pullover mit aufgesticktem Disney Motiv verkaufen darf, weil es sich hierbei um kein original Kleidungstück aus der Disney Kollektion handelt, trifft das doch bei einer Applikation erst recht zu --- oder sollte ich mich da täuschen?

Wenn dies allerdings Urheberrechtlich erlaubt ist, wollte ich hier keine unnötige Diskussion starten.

Bitte nicht falsch verstehen.:)

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Wenn man diesen Pullover ursprünglich für den eigenen Bedarf gemacht hat und ihn jetzt Second-Hand verkauft, kann dir das keiner verbieten, wenn du auch darauf hinweist.

Ist der Pullover aber speziell zum Verkauf gefertigt worden ist es verboten. Ganz einfach. Ob ebay oder nicht.

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Gast Wirbelwind

Seid Ihr sicher, dass das verobten ist? Es ist ja die Verarbeitung eines lizensierten Stoffes. Die Lizenzgebühr ist mit dem Stoff erworben worden. Warum sollte dann für das daraus genähte Kleidungsstück noch einmal gezahlt werden müssen?

Das ist jetzt lediglich eine Überlegung, ich weiss nicht, was da falsch oder richtig ist. Bei einer selbst zusammengebastelten Applikation oder einer Stickerei verstößt man bei Neuware gewiss gegen das Copyright, aber bei fertigen Stoffmotiven....?

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Bei den "fertigen Stoffmotiven" handelt es sich lediglich um Stoff.

Wenn ich daraus ein Babyborn Kleidchen nähe und es verkaufe, dann freut sich der Käufer sicherlich.

Irgendwo habe ich hier aus einem Auszug eines Schreibens der Firma Depeche gelesen, daß es sich um eine Irreführung des Kunden handelt, da es sich nicht um Lizenzware handelt. Es dürften ausschließlich nur Firmen Kleidungsstücke mit Lizenzmotiven herstellen, die auch eine Lizenz haben.

Die Applikation ist zwar ein Stück original Stoff, aber das Kleidungsstück eben nicht. Gerade bei Depeche-Motiven sollte man vorsichtig sein...

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Wollte nichts "Altes" wieder aufwärmen.

Mit Sicherheit sind diese Ebay-Verkäufer hier anwesend und nehmen solche Beiträge hoffentlich ernst genug.

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Bei einer selbst zusammengebastelten Applikation oder einer Stickerei verstößt man bei Neuware gewiss gegen das Copyright, aber bei fertigen Stoffmotiven....?

 

Genau so ist es, die einzelnen Applis aus fertigem, gekauften Motivstoff sollten kein Problem sein.

Stickereien vom Pooh, von der Sesamstraße u.a.- wie sie derzeit angeboten werden - halte ich für sehr bedenklich.

Auch Motivstoff-Applis auf Textilen sind bedenklich wie man an Eyeores Beitrag sieht.

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Seid Ihr sicher, dass das verobten ist? Es ist ja die Verarbeitung eines lizensierten Stoffes. Die Lizenzgebühr ist mit dem Stoff erworben worden. Warum sollte dann für das daraus genähte Kleidungsstück noch einmal gezahlt werden müssen?

Weil du mit dem Kauf des Stoffes lediglich die Lizenzgebühren für die private Verwendung bezahlt hast. Für eigene Kids nähen und gebraucht weiterverkaufen ist somit okay, gewerbliche Herstellung und Verkauf nicht.

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Genau so ist es, die einzelnen Applis aus fertigem, gekauften Motivstoff sollten kein Problem sein.

 

 

Hm

Der Stoff wurde aber mit der Absicht die Motive weiter zu verkaufen gekauft - also Gewinnabsicht - so könnte es der Gesetzgeber sehen.

 

Ich habe testweise solche "Stoffaufbügler" gekauft.

Es ist lediglich ein Stück ausgeschnittener Stoff mit Vliesofix - sonst nix.

Und das wird als Applikation angeboten.:rolleyes::confused:

Ich kenne mich ja mit nähen aus aber es gibt auch Leute, die das kaufen und nach dem Waschen ist nix mehr da...nur so viel zu minderwertiger Qualität gegenüber Originalapplikationen.

 

Das hier ist die Bügelanleitung zum Artikel:

FOLIE ABZIEHEN UND MIT EINEM FEUCHTEN TUCH CA 10 SEC AUFBÜGELN

 

AM BESTEN NOCH MIT EIN PAAR STICHEN FIXIEREN(HALTEN ABER AUCH SO GANZ GUT )

Spätestens nach der 1. Wäsche ist das Teil ausgefranst bzw. abgelöst.

Mich ärgert nur, daß die die nicht ermahnt werden einen Haufen Geld damit machen und so tun als ob sie nichts von wüssten.

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Hallo zusammen!

 

Diese Auktionen sind mir auch schon aufgefallen. Als Laie fällt man da genz fein auf die Nase. Es ist wirklich nicht fair, Stofffetzten als Applis zu verkaufen, oder?

 

Das mit dem Copyright ist aber eine andere Sache. Das kann eigentlich absolut nicht in Ordung sein. Sowas für den Eigenbedarf anzufertigen ist das eine, die Dinge zu verkaufen etwas ganz anderes.

 

Lg, Annette

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So wie ihr das beschreibt gehe ich davon aus, daß es nicht erlaubt ist. (Und zudem Markenrechtlich nicht erlaubt, den Namen wie "Disney" oder "Sesamstraße" im Auktionstitel zu verwenden.)

 

Naja, man unterscheidet zwischen denen, die schon auf die Nase gefallen sind und denen, die es noch vor sich haben. :o

 

Bei der Technik vermutlich bereits wegen irgendwann wachsender Kundenbeschwerden....

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Mich ärgert nur, daß die die nicht ermahnt werden einen Haufen Geld damit machen und so tun als ob sie nichts von wüssten.

 

wenn dich das so ärgert, warum ermahnst du sie dann nicht?

als kunde hast du ein berechtigtes interesse daran.

 

gruß

benzinchen

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Hallo,

 

ich habe gerade Eure Beiträge gelesen und dann kam mir folgende Frage in den Sinn.

Sehr oft habe ich auch schon in "Ebay" :rolleyes: gelesen, dass Puppenkleider angeboten werden. Wenn jemand dort etwas selbst genähtes für Baby Born, Anabell, Chou Chou und wie sie noch so alle heissen anbietet. Darf der Anbieter in diesem Fall denn die Namen einfach so verwenden, oder sollte er dann lieber auf diese Namen verzichten? Fällt dass auch unter das Copyright oder das sog. "eingetragene Warenzeichen"?

Selbst genäht, heißt auch nicht gleichzeitig selbst entworfen, deshalb gehe ich mal davon aus, dass die Benutzung fertiger Schnittmuster auch eine Verletzung des Copyright ist. Das Thema Schnittmuster, Copyright, Veränderung derselben wurde hier aber, glaube ich, schon ausführlich diskutiert, deshalb hier nur die Frage nach dem Gebrauch der Puppennamen.

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Speziell bei den von dir genannten Puppenmarken gab es schon ganz dicken Ärger, die Firma besteht in der Tat (und letztlich zu Recht) auf ihren Markenrechten und versteht nicht viel Spaß. (Selbst das Abbilden einer Puppe in gewerblichem Zusammenhang war teuer.)

 

Aber für jeden der teuer auf die Nase fällt wächst mindestens ein Dummer nach.

 

(Aber natürlich darf man, nach eigenen Schnitten, was bei Puppen ja sooo schwierig nicht ist, Kleider für "Babypuppe 43cm" anbieten. Oder wie auch immer. Aber natürlich bekommt man dann nicht den gleichen Preis, weil die Leute, die nur nach dem Markennamen suchen, es nicht finden werden.)

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Seid Ihr sicher, dass das verobten ist? Es ist ja die Verarbeitung eines lizensierten Stoffes. Die Lizenzgebühr ist mit dem Stoff erworben worden.

 

Hierzu kann ich nur sagen, dem ist nicht so.

Mit Erwerb des Stoffe habe ich keine Lizenz gekauft, sondern lediglich die Erlaubnis für den Eigenbedarf ein Kleidungstück zu erstellen.

So dachte meine Freundin nämlich auch und hat aus Janosch- und Sesamstraßenstoff Taschen genäht und wollte diese bei Ebay verkaufen. Der Stoff war ja legal gekauft.

 

Die Abmahnung der Firma (keine Ahnung wie sie heißt) war ziemlich schnell im Emailfach.

 

In dem Fall handelte es sich allerdings um Neuware, aber wie gesagt der Stoff war vom Markt. Ich gehe aber davon aus, das die Firma auch den Verkauf von selbstgenähten getragenen Sachen nicht gestattet.

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Ich gehe aber davon aus, das die Firma auch den Verkauf von selbstgenähten getragenen Sachen nicht gestattet.

 

Dass die das nicht gerne sehen, mag sein, aber das ist definitiv nicht verboten, und die Firma kann dir das auch nicht verbieten. Eine Abmahnung ist natürlich schnell geschickt, aber es gäbe keine rechtliche Grundlage dafür.

 

Verboten ist nur, etwas mit gewerblicher Absicht zu verkaufen. Und solange es nachweislich private, gebrauchte Ware ist, ist das eben nicht gewerblich, ergo erlaubt. Bitte keinen vorauseilenden Gehorsam leisten; die Lage ist schon schlimm genug; da muss man sich nicht selbst noch mehr Grenzen setzen...

 

Liebe Grüße

Kerstin

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