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Finanzamt... Frage an die Selbständigen


neuling1975

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Hallo zusammen,

 

meine Freundin wird nächstes Jahr (wie ich leider auch :() Ihren Arbeitsplatz verlieren. Sie ist sehr kreativ und möchte "versuchen" sich selbständig zu machen. Sie ist gelernte Gärtnerin und möchte sich im Bereich Grabgestaltung, Tischdeko für Feste und Feierlichkeiten sowie selbstgenähte Deko, Kissen etc. für Balkon und Terasse selbständig machen. Jetzt möchte Sie natürlich schon dieses Jahr das Gewerbe anmelden um mit entsprechenden Händlern in Kontakt zu kommen. Ich habe allerdings bedenken, dass wenn Sie dieses Jahr ggf. nur Ware einkauft aber nichts verkauft Ihr das Finanzamt das nicht abnehmen wird. Muss Sie nocht sobald Sie einen Gewerbeschein angemeldet hat sowas wie ne Vorsteuermeldung machen ?

 

Wäre schön, wenn mir von Euch jemand kurz auf die Sprünge helfen könnte...

 

LG

Diana

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Ja, wenn sie regelbesteuert ist muss sie monatlich USt.-VA einreichen.

Ich kann dir dieses Forum wärmstens empfehlen: Traum-Start - TP Hilfe Forum

 

Ansonsten genau kundig machen... als Arbeitsloser hat man ja u.U. Anspruch auf eine zeitweilige Unterstützung der Selbständigkeit. Dafür muss man aber ein paar Reihenfolgen einhalten.

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In den ersten drei bis fünf Jahren macht das Finanzamt normalerweise keinen Ärger, wenn man nichts verdient. Es will natürlich Bemühungen sehen.

 

Aber am besten ist es, beim Finanzamt mit seinem Einzelfall nachzufragen, ab welchem Betrag man zum Beispiel die Vorsteuer anmelden muß und in welchen Abständen handhabt jedes Amt anders. Ich nehme an je nach Arbeitsanfall... (Ich muß z.B. nur vierteljährlich anmelden, weil mein Umsatz nicht so hoch ist, aber ich kenne Kollegen die beim gleichen Umsatz an anderen Finanzämtern monatlich anmelden müssen.)

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Hallo,

ich würde mich da mal bei einem Steuerberater meines Vertrauens gründlich beraten lassen. Der kann vielleicht auch einige Tipps geben, wo mann noch günstig Geld herbekommen kann usw. z.B. wie schon geschrieben das mit dem Überbrückunggeld. Manche Sachen kann man nur bekommen wenn noch keinGewerbe angemeldet ist.

Gruß Tina

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Gibt es bei Euch nicht vielleicht auch Existenzgründungsberatungen? Diese werden u. a. von Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Handels- oder Handwerkskammern, dem Arbeitsamt (oder wie sich das jetzt nennt :confused:) u. ä. Institutionen angeboten. Manchmal gibt es auch sog. Gründertage, wo in Form einer Messe alles angeboten wird, was Hilfe bieten kann. Solche Beratungen sind z. T. sogar kostenlos.

 

Aus verschiedenen Gründen (viele sind bereits genannt) kann es sehr entscheidend sein, wie und wann ich meine Selbständigkeit beginne. Steuerberater sind sicher eine Hilfe im Umgang mit dem Finanzamt; sie kennen sich aber nicht zwangsläufig mit Fördermitteln aus.

 

Das Finanzamt hat grundsätzlich kein Problem damit, wenn man am Anfang einer selbständigen Tätigkeit zunächst Kosten hat, solange die Umsätze dann kommen (auch wenn ein Jahreswechsel dazwischen liegt).

 

Was die Häufigkeit von Umsatzsteuervoranmeldungen angeht: Nein, das richtet sich nicht nach der Arbeitslust der Finanzämter, das ist schon gesetzlich geregelt:). Es entscheidet sich grundsätzlich nach der Höhe der Steuerzahlung des Vorjahres.

Bei Neugründungen ist in den ersten beiden Jahren eine monatliche Anmeldung Pflicht. Das ist ein Versuch, dem Umsatzsteuerbetrug schneller auf die Schliche zu kommen und keine Schikane für Existenzgründer.

 

Aber das sind wirklich zweitrangige Probleme und dafür ist der Steuerberater sehr hilfreich.

 

Liebe Grüße,

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