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Als Kleinunternehmer in USA einkaufen...


trollmama

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Hallo,

 

ich habe gestern (als Privatmensch) mein erstes USA-Paket vom Zollamt abgeholt. Stöffchen, bestellt in einem eBay-Shop *schöööön*. Der Zollbeamte fragte mich, ob ich die privat oder gewerblich eingekauft hätte - "privat".

Da ich aber immer mal wieder mehr oder weniger ernsthaft darüber nachdenke, ein Kleingewerbe anzumelden, frage ich mich, was würde sich in diesem Fall ändern, wenn man ein Gewerbe hätte. Gelten da andere Regeln oder Grenzen, was oder wieviel man einführen darf? Ändert sich was an der Einfuhrumsatzsteuer oder an der Zollabgabe? Oder ändert sich vielleicht sogar schon was am Kauf an sich?

Weiß das jemand? ...und bin ich mit der Frage in der Küche überhaupt richtig? :kratzen:

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Erstens gibt es in Deutschland nicht wirklich ein "Kleingewerbe".

 

Es gibt nur Ausnahmeregelungen für Gewerbe mit geringem Umsatz, so daß diese nicht Umsatzssteuerpflichtig sind und beim Finanzamtnur eine einfache Einnahmenüberschussrechnugn vorlegen müssen, statt eine komplette Buchhaltung zu machen. (Und wenn dein Gewerbe nicht Gewinn macht, dann erkennt das Finanzamt das langfristig nicht an, sondern du wirst steuerlich als "Liebhaberei" geführt, den Gewerbeschein brauchst du aber ggf. trotzdem.)

 

Ein Unterschied wenn du ein Gewerbe hast und dazu eine internationale Umsatzsteuernummer ist, daß du auf deinen Einkauf keine Umsatzsteuer zahlst. Wenn du aber von der Ausnahmeregelung für kleine Unternehmen profitieren willst, dann hast du keine Umsatzsteuernummer. WEnn du hingegen eine Umsatzsteuernummer hast, dann mußt du natürlich auch die entsprechende Umsatzsteuererklärung regelmäßig abgeben... Und eben entsprechend Buchführung betreiben.

 

Beim Kauf ändert sich, daß du deine Rechte als Privatkäufer verlierst, etwa die zweijährige Händlergewährleistung in Deutschland, die gilt für den Verkauf vom Profi an den Privatmann, nicht für den Verkehr von "Händlern" unter sich.

 

Die Zollgrenzen sind ebenfalls zumindest teilweise anders, die Freigrenzen für den privaten Verkehr gelten nicht sondern sind für den gewerblichen Verkehr eher niedriger.

 

Genaue Auskünfte dazu kann dir aber dein Zollamt bzw. die Webseite von denen geben.

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Hallo Marion!

 

Danke für Deine Antwort.

Das mit der Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuer usw. weiß ich ja. Auch, dass andere Regeln für den Handel von "Gewerblichen" untereinander gelten, (zumindest weiß ich, dass das in Deutschland so ist).

Ich meinte jetzt eher das, was den Kauf in USA, die Einfuhr und den Zoll betrifft. Na, ich werd' nochmal auf der Zollseite schauen.

Ich dachte nur, dass vielleicht einige von den Selbstständigen hier schon Erfahrungen damit haben.... Oder vernähen alle nur in D gekaufte Stöffchen?

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Naja, wenn du den Zeitaufwand für "außerhalb EU" Zollerklärungen in Betracht ziehst (das habe ich schon gemacht) mit Sprachbarrieren, drei Durchschlägen und wasweißichnochalles dann überlegst du dir wohl drei mal, ob du nicht lieber einen Importeur innerhalb der EU bzw. innerhalb des Schengenraumes findest. Zeit ist ja auch Geld. Und den Aufwand zahlt vermutlich kein Kunde mehr.

 

Ich will auch nicht ausschließen, daß einige vielleicht lieber als Privatleute importieren. :cool:

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Hallo,

 

ich importiere Stoffe aus den USA,aber ohne wenn und aber als Firma.

Die Zollabwicklung ist überhaupt kein Aufwand,du bekommst alle Papiere nebst deiner Aufstellung für die Abgaben mit dem Paket geliefert und wenn der Exporteur alles richtig ausgefüllt hat musst du auch nicht aufs Zollamt sondern bezahlst deine Abgaben direkt bei DHL an der Haustür.

Wenn du ein paar yards ab und zu in den USA kaufen willst,wirst du als Privatkäufer nicht anders berechnet wie eine Firma,nur Geschenksendungen dürfen einen höheren Warenwert haben und bei denen wird das Porto nicht in den zu verzollenden Endpreis eingerechnet.Auch der neuere höhere Zollfreie Betrag bringt nicht wirklich viel,denn was die Gebühren teuer macht sind nicht die paar Prozent Einfuhr und EU abgabe sondern die hier zu entrichtende MwSt. von 19 %.

Mein Tip unter dem Warenwert von 22 Euro bleiben oder in mehreren Umschlägen oder Päckchen schicken lassen,das so bezahlte Porto ist immer noch günstiger.Du kannst soviele Päckchen für 22 Euro bekommen wie du willst.

 

LG

Birgit

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Hallo,

 

es ändert sich nichts (im Moment). Muß regelmäßig Zolllehrgänge machen.

Wenn du unter 1000 Euro bist, reicht eine Mündliche Einfuhranmeldung.

Ab 1000 Euro mußt du eine schriftliche oder übers Internet zoll.de Einfuhranmeldung machen.

 

Ab 1. Juli ändert sich einiges. Wie es dann bei Paketen die aus den USA kommen läuft, weiß ich noch nicht.

 

Wenn du ein Gewerbe hast und Mehrwertsteuerpflichtig bist, bekommst du die EUSt zurück.

 

Die Zollbeamten dürfen dich auch nicht nach einem Gewerbe fragen.

Habe extra nachgefragt. Aber leider sitzen die Zollbeamten am längeren Hebel.

 

Viele Grüße

Caroline

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Danke schön!

 

Bin aber wohl ein bißchen schwer von Begriff......ääääh, also nochmal......

Wenn ich also unter diese Kleinunternehmerregelung falle, sprich ohne Umsatzsteuerveranlagung, und ein paar Mal im Jahr ein paar yards Stoff in USA bestellen will, um daraus dann was zu nähen und hier zu verkaufen, sagen wir jedes Mal für ca. 200 EUR (oder so), dann könnte ich das auch einfach als Privatmensch machen, was aber natürlich den Nachteil hätte, dass ich das später auch nicht beim Finanzamt als Ausgabe angeben kann, oder? Und ich muss als Privatmensch keine Steuer auf die Versandkosten zahlen (war zumindest bei mir jetzt so) und keine Zollabgabe, wenn der Warenwert unter 150,- EUR liegt (Versand wurde auch da bei mir nicht angerechnet). Die -nicht ganz legale- Deklaration als "gift", dazu womöglich noch mit falschem Warenwert, lassen wir mal ganz außen vor.

Und wenn ich das als Gewerbetreibender machen will, wie läuft das dann? Muss ich das vorher beim Zoll mündlich anmelden? Oder kann ich das auch so bestellen und dann bei der Abholung sagen, dass das ein gewerblicher Einkauf war, ich aber unter diese Kleinunternehmerregelung falle? Und muss ich dem Verkäufer (eBay-Shop) beim Kauf sagen, dass ich gewerblich einkaufe, damit der irgendwelche anderen Papiere beilegt?

Gibt es diese Freigrenze für Private von 150,- EUR, unter der man zwar Steuern, aber keinen Zoll zahlen muss, für Gewerbliche auch, oder muss man da immer Zoll zahlen?

Bitte nochmal zum Mitschreiben! :o

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Hallo,

 

die Versandkosten zählen normalerweise immer mit dazu.

 

Die neue Regelung unter 150 Euro gilt nur für den Zoll, die Steuer mußt du ab 22 Euro zahlen. So viel ich weiß gewerblich und privat.

 

Im Moment mußt du noch nicht voranmelden, egal gew. oder privat.

Ab 1 Juli ändert sich das bei Gewerbe, privat weiß ich nicht.

Wie das abläuft kann ich aber gerade nicht sagen, frag doch einfach mal beim Zoll nach. Ich habe am Donnerstag vom Geschäft aus einen Kurs machen müssen, die haben uns aber nur die Fristen für Schiffe und Flugzeug, LKW usw gesagt, für Postversand leider nicht.

 

Wie du es bei Gewerbe absetzen kannst, wenn du nicht Mehrwertseuerpflichtig bist, kann ich dir nicht sagen, habe zwar auch ein Gewerbe, ich gebe aber alles meinem Vater der Steuerberater ist.

 

Ich hoffe ich habe alles beantwortet, wenn nicht frag noch mal.

 

Viele Grüße

Caroline

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Egal ob Kleinunternehmerregelung oder nicht - die Einfuhrumsatzsteuer ist immer zu zahlen. Das ist genauso als wenn du hier einen Packen Druckerpapier kaufst - da musst du auch 19% MwSt. bezahlen.

Und es ist imho - bei dem Kontingent in dem du dich bewegen willst - völlig unerhelblich ob du "offiziell" als Gewerbtreibende oder Privatperson kaufst, unerheblich für dich, für den Verkäufer und auch für den Zoll.

Guck das auf den Rechnungen dein Name, deine Anschrift korrekt steht - schau das du einen ordentlichen Zahlungsnachweis hast, dann kannst du das ganze auch als Ausgabe geltend machen.

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Aaaaah, ich glaub', jetzt hab' ich's ;)

Dass man die Steuern immer zahlen muss, ist mir klar (außer, man liegt halt unter den 22,- EUR). Auf der Zoll HP habe ich gerade gelesen, dass dabei tatsächlich auch die Versandkosten einbezogen werden. Da hatte ich wohl einfach Glück. An der Stelle hatte mich der Beamte nämlich gefragt, ob das ein privater Kauf war und hatte daraufhin halt den Versand rausgerechnet. Erst wollte er auch noch weitere 17$ streichen, die als zusätzliche Kosten unten drunter standen. Aber als ehrlicher Mensch habe ich ihm erklärt, dass die für weitere 2 yards Stoffe waren und nicht für eine Versandversicherung o.ä.. Er meinte, falls jemand fragen würde, müsste er ja begründen können, warum er mir dafür auch Steuern in Rechnung gestellt hätte.

 

Aber ich muss, wenn ich das Paket beim Zoll abhole, nicht angeben, ob ich gewerblich oder privat bestellt habe, weil das bei der Berechnung keinen Unterschied macht, ja?

Ich muss also nur, wenn ich mal ein Gewerbe haben sollte, darauf achten, dass ich eine ordentliche Rechnung bekomme, damit ich den Kauf als Ausgabe geltend machen kann.

 

Okay - danke Euch die Auskünfte!

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