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Kurse geben - nur mit Gewerbeschein möglich?


Bri-mi-gu-Lau

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Hallo,

 

ich hoffe, ich poste im richtigen Forum. Kann man, sozusagen hobbymäßig, ab und zu Kurse geben oder ist das nur mit Gewerbeschein möglich? Ich weiß, dass das Finanzamt z.B. bei gelegentlichen Verkäufen auf Kunsthandwerkermärkten dies als 'Liebhaberei' einstuft und man somit kein Gewerbe anmelden muß. Wie sieht das bei Kursen aus? Und wenn es möglich sein sollte ohne Gewerbeschein, muß man eine Versicherung abschließen, falls sich einer der Teilnehmer einen Finger bricht oder kann man bei Anmeldung sagen, dass die Teilnehmer nicht versichert sind?

 

Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende & hoffe auf ein paar Tipps von Euch.

 

Liebe Grüße

 

Britta

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Hallo Britta,

 

hoffentlich verbrenne ich mir jetzt nicht den Mund, aber ich gebe auch Kurse und will das Gewerbe ab Oktober ruhen lassen.

Soweit ich weiß, beeinträchtigt mich das beim Kurse-geben gar nicht, weil man ja auch als Hausfrau einen gewissen Satz dazu verdienen darf und darüber komme ich nicht.

 

Liebe Grüße

Ines

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Also ich würde Dir raten, frag einen Fachmann, z.B. einen Steuerberater oder einfach beim Finanzamt nach. Da kann man Dir die richtige Auskunft geben. Ich würde meinen, egal, wieviel Umsatz Du machst, daß ein Gewerbe angemeldet werden muß. Ob dann später dafür Steuern anfallen, ist ja dann noch eine andere Sache. Andere Möglichkeit wäre, als Freiberufler zu arbeiten, da gibt es bestimmt Regelungen. Frag nach!

LG Vera

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Hi ;o)

 

ich weiß, dass man nicht immer für jede Tätigkeit, die man freiberuflich macht einen Gewerbeschein braucht.

Ich meine es ist oki, wenn du das Finanzamt über den Zusatzverdienst informierst. Das ist aber dann auf alle Fälle Pflicht - so wie Z.B. Übungsleiter beim Kinderturnen oder so, müssen Kursleiter sich um die Versteuerung selber kümmern.

Hmm aber das müßte dann eigentlich in dem Vertrag stehen, den du mit der Einrichtung hast. So war das bei mir zumindest immer so.

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Also erst mal ist die Einstufung durch das Finanzamt als "Liebhaberei" getrennt von der Frage zu sehen, ob du einen Gewerbeschein hast.

 

Generell: So bald du Geld dafür nimmst und es regelmäßig tust (was bei einem Kurs ja der Fall ist), ist es auch ein Gewerbe. (Ein mal im Jahr in Aachen beim Kongress ist noch keines, weil es weder regelmäßig ist noch man als Kursleiter was dran verdient.) Ähnlich wäre es, wenn du einmalig z.B. in der Kirchengemeinde oder im Kindergarten o.ä. einen Nähnachmittag veranstalten würdest. (Aber natürlich nicht jeden Monat erneut "einmalig".... :cool: )

 

Was die Haftung betrifft, kannst du dich nicht einfach davon frei stellen, in dem du sagst, du haftest nicht. Wie weit deine Haftung geht, dürfte auch davon abhängen, ob du das in deinen eigenen Räumen machst oder in fremden. Da mußt du ggf. auch erfragen, ob es schon Versicherungen gibt und was die abdecken. Auch deine eigene Haftpflichtversicherung kann dir bei der Frage weiterhelfen, was abgedeckt ist.

 

"Freiberufler" ist meines Wissens ein Status, der bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist, man kann sich nicht einfach als solcher erklären. Eventuell käme etwas wie "freiberufliche Dozententätigkeit" in Frage. Ob das auch geht, wenn du nicht z.B. für eine Volkshochschule oder ähnliche Institution arbeitest weiß ich allerdings auch nicht. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob dich das wirklich vom Erwerb eines Gewerbescheines entbindet. Wenn du die Kurse bei dir gibst bist du selber Veranstalter und brauchst ziemlich sicher wieder einen Gewerbeschein. Aber diese Fragen sollte dir dein Steuerberater oder auch die Abteilung der Stadtverwaltung, die für Gewerbe zuständig ist, beantworten können.

 

Ach ja, "Lehrtätigkeit" in jeglicher Form ist rentenversicherungspflichtig. Da gibt es weder "Freistunden" noch ist das davon abhängig, ob du Gewinn machst oder nicht, sondern die wird pauschal fällig.

 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn du einen bestimmten Stundensatz und bestimmten Einkommensgrenzen nicht überschreitest, dann kannst du in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert bleiben. (Wenn du irgendwo angestellt bist benötigst du für eine weitere Tätigkeit die Zustimmung deines Arbeitgebers.)

 

Ganz generell kann man sich für Deutschland merken: Geld einnehmen ohne sich in irgendeiner Form irgendwie anzumelden ist auf legalem Weg nicht möglich. :o

 

Aber so teuer ist ein Gewerbeschein auch nicht...

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Hallo,

Ich weiß, dass das Finanzamt z.B. bei gelegentlichen Verkäufen auf Kunsthandwerkermärkten dies als 'Liebhaberei' einstuft und man somit kein Gewerbe anmelden muß.

Britta

ich glaube du meinst hobbykünstlermärkte, bei denen ist das auch bei uns so.

bei uns wirst du auf einigen hobbykünstlermärkten nur zugelassen wenn du

keinen gewerbeschein hast.

das weiß ich 100%, denn unsere stadt veranstaltet so einen u. da muß man immer unterschreiben, daß man keinen gewerbeschein hat, der irgendetwas mit den verkauften sachen zu tun hat.

 

wenn ich natürlich ein schuhgeschäft habe und auf dem hobbykünstlermarkt selbstgemachte puppen verkaufe hat das nichts miteinander zu tun.

 

zu den kursen kann ich leider nichts sagen.

 

gruß

benzinchen

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Vielen Dank für Eure Antworten : o )))

 

Ich gehe ca. 2 - 3 mal im Jahr auf sog. Hobbykünstlermärkte und auf dem Anmeldebogen muß man ankreuzen, ob man privat oder gewerblich verkauft. Bin also wie Heike und Benzinchen der Meinung, dass das ok ist und hoffe, dass für die Kurse die Regelung ähnlich ist. Wollte eigentlich nicht so grossen Aufwand mit Gewerbeschein, Versicherung und so betreiben, wenn es sich vermeiden läßt. Aber es wird wohl doch das Beste sein, wenn ich mal versuche, einen netten Menschen vom Finanzamt zu erwischen, damit ich auf der sicheren Seite bin.

 

Ihr habt mir auf jedenfall schon etwas geholfen.

 

Ich wünsche Euch noch einen schönen Abend.

 

Viele Grüße

 

Britta

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Am bequemsten ist es, wenn Du Kurse über einen Träger anbietest (Volkshochschule, Haus der Familie, Ortskulturring etc.)

Dann hast Du keinerlei Sorge mit Räumlichkeiten, Anmeldeformalitäten, Kursbeiträgen, Werbung, Versicherungen und all solchen Dingen.

 

Louise

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Hallo Louise,

 

daran hatte ich auch schon gedacht. Kann ich denn dort als Privatperson unterrichten oder wie funktioniert das?

 

Britta

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Ich kann zwar nur für "unsere" VHS sprechen, die in jedem Halbjahresprogramm darum wirbt, sich als Kursleiter, bzw. Kursleiterin zur Verfügung zu stellen.

 

Vielleicht klappt's ja so.

 

Grüße Monika

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Hallo Monika,

 

ich werde mal bei unserer VHS anrufen. Es scheint doch die unkompliziertere Möglichkeit zu sein, wenn man Kurse geben möchte.

 

Viele Grüße

 

Britta

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Hallöchen,

ich selber habe 10 Jahre lang Kurse gegeben ( in einem anderen Bereich).

Der Träger war eine Katholische Familienbildungstätte.

Ich mußte keine Ausbildung in dem entsprechenden Bereich nachweisen, Pflicht war es jedoch -sinnvollerweise- ein Einführungsseminar als Kursleiterin zu belegen.Inhalt des Seminars war die Leitung einer Gruppe, fachunabhängig.

Bei Lehrtätigkeit in dem Bereich Familienbildung gibt es eine Steuerbefreiung bis zu einem bestimmten Betrag. Den kannst Du beim Finanzamt erfragen. Mit 2 - 3 Kursen in der Woche bleibst Du jedoch weit darunter.

Wenn Du Kurse privat anbieten willst, mußt Du ein Gewerbe anmelden, bei Deiner Stadtverwaltung. Probleme ergeben sich meistens bei der anstehenden Raumnutzungsprüfung.

Als Einstieg ist es sicher einfacher, sich einen Träger in der Umgebung zu suchen.

Kursleitung macht übrigens sehr viel Freude, Du bist sehr frei in dem was Du anbieten kannst.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!!!!

Liebe Grüße, Gisi.

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Hallöle,

 

solange du keine Waren verkaufst, sondern nur dein "Wissen", dann mußt du kein Gewerbe anmelden, du giltst dann als Freiberufler.... bist aber nicht von der Steuerpflicht entbunden. Du kannst das ganze aber nebenberuflich / Liebhaberei anmelden. Solange du steuerlich keine Miesen machst kann dir keiner das Kurse - geben verbieten. Erst wenn du einen bestimmten Satz an Geld dazu verdienst ( was dir aber ein Steuerberatert besser erklärt ), dann erst mußt du Steuern abführen ( und vieles dann auch absetzen ;) ) . Das ganze kannst du dann aber, weil du Kleinunternehmer bist, auch anders regeln.

Solltest du aber, neben deiner Lehrtätigkeit, auch Dinge ( z.B. Nadeln, Vlies etc )verkaufen dann MUSST du ein Gewerbe anmelden. Da gibt es aber auch noch Abstufungen in bezug auf Besteuerungen. Da bin ich aber nicht sooooo fit, da ich nur Freiberufler bin :D.

 

Frage am besten einen Steuerberater, da die Finanzämter immer zu IHREN Gunsten erklären... meine Erfahrung.

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VHS und evtl. Kursleiter - Seminar vorab hört sich gut an, aaaaber das mit dem Verkaufen ist wirklich so eine Sache. Da muß ich mich dann mal schlau machen. Bei einem Kurs im kreativen Bereich verkauft man ja evtl. auch etwas an Material oder man sagt den Kursteilnehmerin, sie müssen alles selbst mitbringen.

 

Vielen Dank nochmal für Eure Antworten. Sie haben mich inzwischen schon ein ganzes Stück weiter gebracht.

 

Liebe Grüße

 

Britta

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Hallo,

ich glaube kaum, dass du als "Freiberuflerin" tätig werden kannst und dann von der Gewerbeanmeldung befreit bist. Eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung setzt eine höherwertige Ausbildung voraus, die einem Hochschulstudium gleichkommt. Freiberufler sind z.B. Apotheker, Ingeniere, Steuerberater u.dgl. Da kannst du dich diesbezüglich im Internet bei den Industrie- und Handelskammern schlau machen. Wenn du eine "Gewinnerzielungsabsicht und eine Fortsetzungsabsicht" hast, bist du gewerblich tätig und mußt eine Gewerbeanmeldung tätigen. Dein zuständiges Gewerbeamt am Landratsamt (auch Kreisverwaltungsbehörde genannt) oder bei kreisfreien Städten das Gewerbeamt der Stadtverwaltung geben dir sicherlich gerne Auskunft. Es gibt auch ein Gewerbeforum unter http://www.forum-gewerberecht.de/ wo solche Fragen diskutiert werden. Da kannst du dich auch schlau machen.

 

Schönes Wochenende

Gruß

Bernadette

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Wenn du Kurse in einer Institution geben willst, geht das nur, wenn die Kurse auch eine Mindeszahl von Teilnehmern haben. Wenn die nicht errreicht ist, findet der Kurs nicht statt.

Die Institutionen sehen es meiner Erfahrung nach gar nicht gerne, wenn in den Kursen Material verkauft wird. Sie haben dann den verdacht, dass der Verkauf im Vordergrund steht und nicht das Vermitteln von Wissen.

Haben die Institutionen sicher recht, oder?

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VHS und evtl. Kursleiter - Seminar vorab hört sich gut an, aaaaber das mit dem Verkaufen ist wirklich so eine Sache. Da muß ich mich dann mal schlau machen. Bei einem Kurs im kreativen Bereich verkauft man ja evtl. auch etwas an Material oder man sagt den Kursteilnehmerin, sie müssen alles selbst mitbringen.

 

 

 

Wieso willst du bei einem Kurs etwas verkaufen?

 

Vorab werden Materiallisten im Ausschreibungstext abgedruckt oder bei der Anmeldung mitgegeben z.B. bei der VHS. Da steht alles drauf!

Oder es findet zusätzlich noch ein freiwilliger Vorabtermin statt, an dem das Thema und Material genauer abgesprochen wird! Bei Dozentin privat oder im Kursraum.

 

Also, jeder bringt seinen eigenen Kram mit! Auch Nähmaschine! Wenn man dann unter den Teilnehmern sich gegenseitig etwas ausleiht oder abkauft, ist das nicht deine Sache.

 

Viel Erfolg! :)

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