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Selbstgenähtes bei Ebay


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Noch was, ich habe bei Ebay auch welche kennengelernt, die das über eine ICH-AG machen, da hat man dann wenigstens noch ne finanzielle Sicherheit vom Staat, bis es richtig läuft.

 

liebe Grüße

 

Sandra

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Huhu!!!

 

Ich finde auch dass das was der oder die da bei ebay macht gewerblich ist aber ich glaube auch dass das finanzamt dahinter kommt und wenn es dahinter kommt merken wir das dann eh nicht weil der weg vom fenster ist.

 

Aber ein zwei teile im Monat ist echt kein problem da du immer noch sagen kannst meinem kind passt das halt nicht mehr auch wenn du keine kinder hast. Oder dir passt das nicht mehr oder so. Ich glaube nicht dass das ein problem sein sollte.

 

Ciao und noch viel spaß

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Dan mal noch ein (wahres) Beispiel zur Liebhaberei, das vielleicht die Vorteile und Nachteile so wie den Grund für diese Regelung etwas klarer macht.

 

(Übrigens... generell ist es shcon nett, wen ihr lest, was schon da steht, bevor ihr was schreibt. Mal abgesehen davon daß es praktisch ist, es ist auch höflich. Denn, mal ehrlich, wenn euch die Meinung der anderen es nicht wert ist, sie zu lesen, warum sollte es den anderen die Mühe wert sein, eure Meinung zu lesen? Aber das ist nur mal so ein Gedanke weg vom aktuellen Thema...)

 

Also, die Liebhaberei...

 

Wir nehmen Herrn A. Herr A. ist Unternehmer und verdient damit durchaus ordentlich Geld. Frau A. hat keine Lust mehr auf ein Dasein als Angestellte, will aber auch nicht Zuhause rumsitzen. Da sie gerne malt beschließt sie, freischaffende Künstlerin zu werden. Dazu braucht sie natürlich ein Atelier (großer Raum im eigenen Haus), gibt Geld für Farben und Pinsel aus, fährt zu Ausstellungen, verschiedene Versicherungen kann sie als Utnernehmerin absetzen,... aus Sicht des Finanzamtes produziert sie also viele Kosten.

 

Das Malen mach ihr auch Spaß, sie wird immer mal in der Lokalzeitung erwähnt, stellt auch hier und da aus... aus dem eigenen Atelier wird eine Galerie,.... nur mit den Einnahmen klappt das eben nicht so. Sie verkauft shcon hier und da was, aber letztendlich gibt sie mehr aus, als sie einnimmt.

 

Das ist jetzt aber nicht schlimm, denn schließlich wird Ehepaar A steuerlich gemeinsam veranlagt und die Ausgaben von Frau A mindern so den Steuersatz von Herrn A deutlich. Für das Ehepaar A rechnen sich die Verluste von Frau A also, weil die Galerie von Frau A im eigenen Haus liegt, also ohnehin vorhanden ist und sie genauso viele Farben verbrauchen würde, wenn sie nur als Hobby malen würde.

 

Das Finanzamt schaut sich das einige Jahre an, denn daß ein neues Unternehmen nicht sofort Gewinn macht ist auch Finanzbeamten klar. Nur wenn dann nach drei bis fünf Jahren immer noch kein Gewinn kommt oder zumindest der Verlust deutlich kleiner wird, dann sagt das Finanzamt: Liebes Ehepaar A, wir finden, die Öffentlichkeit und der Steuerzahler haben euere Oldtimersammlung und die Pferde, die ihr für die gesparten Steuern gekauft habt, lange genug unterstützt. Wenn dein Unternehmen, liebe Frau A, keine Gewinne macht, dann glauben wir dir nicht mehr, daß du wirklich Unternehmerin sein willst, wir glauben, du gehst da deinem Hobby, deiner Liebhaberei, nach und dein Mann spart so Steuern. So nicht mehr, wir wollen Geld sehen oder du machst dein sogenanntes Unternehmen zu.

 

Daher gibt es eben diese Einstufung als Liebhaberei.

Gleichzeitig spart sie denjenigen, die eben wirklich nur zum Spaß Trödelmärkte bedienen oder Handarbeiten verkaufen die Arbeit, jedes Jahr eine Steuererklärung dafür anzufertigen und eine korrekte Buchführung durchzuführen.

 

Und was die Gerüchte um Gewerbeschein = Vorsteuer betrifft: Finanzamt und Gewerbeschein haben nichts miteinander zu tun. Auch ein angemeldetes Gewerbe kann vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft werden. Umsatzsteuer muß man in dem Fall nicht zahlen. Die muß man auch nicht zahlen, wenn man einen kleinen Gewinn macht und nicht als Liebhaberei eingestuft ist. Auch eine Steuervorauszahlung will das Finanzamt bei kleinen Gewinnen in der Regel nicht, das macht denen nämlich nur unnötig Arbeit.

 

Am Besten fährt man, wenn man einfach vorher mit den zuständigen Behörden spricht. Dann hat man die Gelegenheit, dem Finanzamt zu erklären, wie man sich den Geschäftsverlauf erwartet oder erhofft, ob das jemals Gewinn abwerfen soll, wie viel man so maximal erwartet,... dann ist das in der Regel alles kein Problem. Nur wenn das Finanzamt selber ermitteln muß und dabei was entdeckt... dann geht es eben nicht mehr im Guten.

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Karin, der Sofort-Kauf bei ebay hat absolut ncihts mit gewerblich oder nicht zu tun. Wenn du dein altes Hundekörbchen verkaufen willst und nicht versteigern, sondern einen Festpreis dafür haben, dann kannst du das auch über Sofortkauf. (Sofern du die Mindestanzahl an Bewertungen schon hat.)

 

Huhu Marion,

 

was lese ich denn da schon wieder :) Du verstehst mich also auch nicht? Ich schreib doch kein chinesisch, oder doch? :D

 

Genauso meinte ich das auch.

 

Außerdem haben wir haben keine alten Hundekörbchen - nur schöne Kuschelkischen die in die Waschmaschine und anschließend in den Trockner kommen. :p

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Hallo,

muß noch einiges dazu sagen(schreiben) was meine Gewerbeanmeldung betrifft.

Ich brauche keine Kranken- und Rentenbeiträge zahlen, da ich auch weiterhin arbeiten gehen werde und zwar auf Steuerkarte. Da fällt der Kostenbeitrag schon mal weg.

Mein Lebensgefährte und ich werden steuerlich nicht zusammen veranlagt, da wir nicht verheiratet sind.

Ich hatte vor zwei Monaten schon ein Gespräch mit meinem Steuerberater und als ich ihm erzählt hatte, was ich vorhabe, hat er mir anhand von Beispielen errechnet, was ich ungefähr an Steuern zahlen müßte. Mit den Beträgen die er mir genannt hat, kann ich durchaus leben.

Also ist bis jetzt alles in trockenen Tüchern.

Muß jetzt nur noch den ganzen Anmeldekram erledigen und dann auf gehts.... :)

Bin ja mal ganz gespannt ob das alles so klappt wie ich mir das vorstelle!

 

Na ja, es wird schon. Mehr wie auf deutsch gesagt auf die Schnauze fallen, kann ich nicht. :D

Bis auf die Anmeldekosten und den Gewerbeschein habe ich ja erstmal keine Kosten, da ich genügend Stoff usw. habe.

Werde euch Ende nächster Woche berichten können, was die beim Gewerbeamt gesagt haben.

 

Viele Grüße Angela

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Liebe Schreiberlinge,

jetzt brennt es mir doch unter den Nägeln, meinen Senf dazu geben: :)

 

Markenrecht:

man kann zwar Namen registrieren lassen, aber sie sind ausserdem nur für eine bestimmte zeit geschützt. also immer wieder zahlen. Ausserdem muss man selbst dann immer wieder prüfen,. ob man nicht doch kopiert wird, das abmahnen etc...kostet wieder Geld.

 

Ausserdem: Wenn sich einer als Einzelunternehmer selbständig macht, muss er IMMER den eigenen Namen MITaufführen. Was ist nun ein Einzelunternehmer: erstmal jeder, der keine gmbh, keine AG ist. man kann sich auch ins handelsregister eintragen lassen (kostet geld) und kann dann unter dem Markennamen arbeiten. Wobei ich zu bedenken gebe: alleine die Registrierung macht noch keine Marke!

 

naja, wie man sieht: wer sich blauäugig in so eine sache stürzt, kommt nicht weit.

 

viele grüße

schnippel

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