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Welche Bezahlung für Nähauftrag?


synapse1503

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hallo ihr lieben!

 

mein erster betrag hier, ich hoffe im richtigem unterform, das forum hier ist so groß, muss mich erst zurechtfinden...

gibt's ein unterforum wo man sich vorstellen kann?

 

meine frage:

ich habe für eine kundin 4 stücke genäht und weiß nicht wieviel geld ich dafür verlangen soll, kann mir da bitte jemand weiterhelfen?

 

es handelt sich um 2 kinderhosen einfach mit bündchen, den schnitt den sie wollte hatte ich zufällig, ansonsten hätte ich ihn kaufen müssen.

ich musste jedoch das schnittmuster ausdrucken und zusammenkleben (ebook) was auch zeit in anspruch nahm.

die hosen waren schnell genäht, darin bin ich auch geübt weil ich schon viele hosen genäht habe.

 

und dann habe ich ihr noch 2 kindershirts genäht.

auch hier ebook ausdrucken und zusammenkleben, die Shirts waren schon aufwändiger und ich bin darin auch nicht so geübt, es hat schon ein bisschen länger gedauert....muss dazusagen ich bin KEINE gelernte schneiderin sondern mache es als Hobby!

 

es ist aber alles sehr schön geworden und die kundin auch zufrieden.

die stoffe hatte sie bereitgestellt. ich hatte daher keine materialkosten, außer dem nähgarn;)

 

jetzt die frage:

was soll ich von ihr für das nähen verlangen?

rechnet man das stundenweise ab?

oder per stück?

 

bitte um hilfe, vorschläge!

 

danke!

lg

eva

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Top-Benutzer in diesem Thema

Ich habe Deinen Beitrag den Moderatoren gemeldet, damit Dein Beitrag verschoben wird, da das gewählte Unterforum nicht das richtige ist.

 

Wenn du das gewerblich machst, dann melde dich bitte beim Forenbetreiber, da das in Deiner Signatur kenntlich gemacht wird.

 

Danke

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jetzt die frage:

was soll ich von ihr für das nähen verlangen?

 

Was bist du dir denn wert?

 

ich habe für eine kundin 4 stücke genäht

 

Das hört sich so an, als würdest du das öfter machen.

 

Gruß Nera

Bearbeitet von Nera
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Hallo und Willkommen im Forum.

 

Für deine Frage passt in diesem Forum nur die Rubrik "Schritte in die Selbständigkeit " .

 

Wie oben schon jemand schrieb, wirst du in diesem Forum *edit* evtl. als "gewerblich" gekennzeichnet *edit* solltest du regelmäßig nach Auftrag arbeiten .

 

Das muss ein Admin machen.

Es gibt unterschiedliche Bezeichnungen, die man für sich wählen kann

*edit* sieht man bei einigen Teilnehmern die hier so gekennzeichnet sind.

 

Die meisten Forenmitglieder nähen ohne das genähte zu verkaufen, also hobbymäßig.

Deine Frage ist daher nicht leicht zu beantworten.

Andere Selbständige werden vermutlich hier nicht gern ihre Kalkulation diskutieren und HobbyschneiderInnen haben davon in der Regel auch keine Ahnung und sind daran meist nicht interessiert.

 

Warte mal ab und lies vor allem in der Rubrik einfach mal, was da schon zu finden ist.

Du bist mit so einer Frage natürlich nicht die Erste.

Bearbeitet von charliebrown
Verdeutlichung
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Das nicht vorher geklärt zu haben, sollte Dir nicht nochmal passieren.

Was machst Du, wenn sie gar nicht zahlt?

Entweder per Stück - oder per Zeit

Preis setzt sich zusammen aus = Strom + Maschinenabnutzung, Garn, Nadel Bügeleisen + Raummiete + deine Spezialkenntnisse + Deine Zeit (Beispiel: Mindestlohn 8.70 € !!) usw. usw.

Es ist eine Riesengrauzone.

lg

heidi

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Der Stundenlohn einer Arbeitsleistung hängt u.a. vom erforderlichen Können für die Erbringung der Leistung ab, von der Qualifikation. Eine Reinigungskraft z.B. bekommt im privaten Haushalt i.d.R. mind. 10 Euro die Stunde. Eine Hobbyschneiderin muss ungleich mehr an Können aufweisen, um ein Kleidungsstück so zu fertigen, dass es nicht nur irgendwie tragbar ist, sondern gut aussieht.

 

Deine Arbeitsstunde sollte also sicher nicht weniger wert sein, als die Arbeitsstunde einer Reinigungskraft. Die Fertigung eines Kleidungsstückes einschl. Schnitt und Zuschnitt ist dabei sehr meistens zeitaufwändig. Ob deine Kundin bereit ist, deine Anzahl an Stunden a 10 Euro die Stunde zu zahlen, ist also ziemlich fraglich.

 

Eine klare Absprache vorher wäre sinnvoller.

 

lg Nähbaerchen

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Deine Frage ist nicht einfach zu beantworten.

Für eine professionelle Schneiderin wäre das kein Problem. Da könntest Du eine Rechnung aufstellen. Die Frage ist, ob Deine Kundin dann die Kinderhöschen und TShirt nicht besser oder auch vielleicht lieber gleich fertig gekauft hätte.

Als Hobbyschneiderin ist es von dir – finde zumindest ich – eine Gefälligkeit die nicht nach obigen Kriterien abgerechnet werden kann. Wie willst Du eine Gefälligkeit abrechnen? Deine Auftraggeberin wie auch Du werdet Euch –egal wie die „Rechnung“ schlussendlich aussieht – übervorteilt vorkommen. Eine Abklärung vor Ausführung des Auftrages wäre hilfreich gewesen.

LG

Bazi

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Schneiderinnen sind in der Regel Mitglied in der Handwerkskammer, und Handwerker haben einen Stundenlohn von etwa 45 Euro.

Schau mal auf eine Rechnung von einem Schornsteinfeger, Automechaniker oder Sanitaerinstalllateur.

Eine Schneiderin verlangt, zumindestens in meinem Umfeld das gleiche.

 

Allerdings haben Gewerbliche auch entsprechende Ausgaben.

 

Wenn du aber aus Lust und Laune fuer dein Umfeld naehst und Geld dafuer nimmst bewegst du dich in einer Grauzone.

 

Ich wuerde das nicht veroeffentlichen.

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Wenn es einfach verarbeitet ist (wie du schreibst), kann man nicht so viel verlangen, DENKE ich. Ich würde keinen Stundenlohn erwarten, sondern einen Festpreis pro Stück ansetzen.

 

Meine Änderungsschneiderin sagt, sie könne für manche Änderungen nicht verlangen, was sie an Zeit investiert, weil die Leute diesen Preis für bestimmte Änderungen nicht erwarten.

 

Eine befreundete Hobbyschneiderin hingegen fertigte ein dekoratives, aufwändiges Einzelstück und wünschte sich zumindest den Stundensatz einer Reinigungskraft (8 €, glaub ich). Es kamen viele Stunden zusammen und die Auftraggeberin honorierte Zeit und Aufwand auch.

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Das nicht vorher geklärt zu haben, sollte Dir nicht nochmal passieren.

Was machst Du, wenn sie gar nicht zahlt?

Entweder per Stück - oder per Zeit

Preis setzt sich zusammen aus = Strom + Maschinenabnutzung, Garn, Nadel Bügeleisen + Raummiete + deine Spezialkenntnisse + Deine Zeit (Beispiel: Mindestlohn 8.70 € !!) usw. usw.

Es ist eine Riesengrauzone.

lg

heidi

 

nicht zu vergessen Armortisation Amortisation – Wikipedia der Geräte

 

Zeit umfasst auch

-das Gespräch mit der Kundin

-das Ausdrucken und Zusammenkleben des Schnittes :),

(-Besorgen des Materials ....) war bei dir diesmal wohl nicht nötig

-selbstverständlich die Vorbereitungszeit wie

-Zuschneiden und

-die reine Nähzeit :)

-.......

 

Wenn du selbstständig wärst käme auch noch Kranken- Rentenversicherung.....und Steuer dazu :)

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nicht zu vergessen Armortisation Amortisation – Wikipedia der Geräte

 

Zeit umfasst auch

-das Gespräch mit der Kundin

-das Ausdrucken und Zusammenkleben des Schnittes :),

(-Besorgen des Materials ....) war bei dir diesmal wohl nicht nötig

-selbstverständlich die Vorbereitungszeit wie

-Zuschneiden und

-die reine Nähzeit :)

-.......

 

Wenn du selbstständig wärst käme auch noch Kranken- Rentenversicherung.....und Steuer dazu :)

 

Wenn ich synapse1503 richtig verstanden habe, ist sie kein Profi. Also erübrigen sich all diese Sachen.

Wie Käthchen schon schrieb, bewegt sich synapse1503 hier in einer etwas heiklen Grauzone.

LG

Bazi

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Hallo,

eine Abrechnung auf Stundenbasis halte ich für schwierig, da Du nicht die Routine und die Erfahrung einer Schneiderin hast. Interessant wäre es den Preis/die Qualität des Stoffes zu kennen, um so abschätzen zu können, was die 'Kundin' evtl. bereit ist, zu bezahlen, bzw. wie sie finanziell gestellt ist. Kann sie sich einen evtl. geforderten Preis gar nicht leisten, so wird es richtig peinlich.

 

Die Kundin wird ja sicher eine gute Bekannte oder Freundin sein und da stellt sich die Frage, erwartet sie überhaupt, dass Du Dir das Nähen bezahlen lässt? Wie ist Euer Verhältnis im allgemeinen, tut sie Dir hin und wieder auch einen Gefallen in vergleichbarer Größenordnung?

 

Wenn Deine 'Kundin' nicht damit gerechnet hat, dass Du eine Bezahlung erwartest, könnte es sein, dass eine Forderung das Ende Eurer Freundschaft/Bekanntschaft wäre. Ich würde mir das gut überlegen, ob es das wert wäre.

 

 

Wie schon gesagt, vorheriges Abklären wäre besser gewesen. Und in Zukunft unbedingt daran denken und wenn's ein billiger Stoff war, dann lieber zu Kick schicken.

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Weitere Frage - Du schreibst - Du hattest die ebooks da - darfst Du die überhaupt verwenden, um danach für andere gegen Bezahlung etwas zu nähen? Das ist bei sehr vielen Schnitten NICHT erlaubt - dann müßte die Kundin die Schnitte selbst kaufen....

 

Sabine

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Weitere Frage - Du schreibst - Du hattest die ebooks da - darfst Du die überhaupt verwenden, um danach für andere gegen Bezahlung etwas zu nähen? Das ist bei sehr vielen Schnitten NICHT erlaubt - dann müßte die Kundin die Schnitte selbst kaufen....

 

Sabine

 

Sie darf ja gar nicht gegen Bezahlung nähen, da kein Gewerbe vorhanden ist. Das wurde hier ja auch schon mehrfach festgestellt. Allerdings sind die Gratis-Schnitte in der Regel so simpel , dass es kaum feststellbar ist, ob die nun aus eigener Schmiede stammen oder aus dem Internet. Das halte ich für das geringste Risiko.

 

Sollte sich die Bekannte als zahlungsunwillig entpuppen, könnte sie auch damit argumentieren, dass sie damit ja Schwarzarbeit unterstützen würde.

 

Solche Risiken geht man besser nicht ein. Nicht mal mit der besten Freundin, denn auch mit der kann man sich mal verkrachen.

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Einfach mal die Kirche im Dorf lassen :rolleyes: .

 

Natuerlich waere es besser gewesen, den Preis vorher auszuhandeln, aber manchmal handelt man einfach schneller, als man denkt (wie das jedem von Euch sicher auch schon mal passiert ist).

 

Der Threaderstellerin zu unterstellen dass sie Gewerbetreibende ist, finde ich laecherlich. Sie hat, wenn ich sie richtig verstehe, einmal etwas fuer jemanden genaeht und ist nun unsicher, was sie dafuer nehmen soll. Wenn sie kuenftig wieder nur fuer sich naeht, ist sie keine Gewerbetreibende!

 

Ich wuerde mich mal bei Dawanda umsehen, was da so fuer Hosen und Shirts genommen wird und den Stoff abrechnen.

Rein gefuehlsmaessig wuerde ich fuer 2 Hosen und 2 Shirts (ohne Stoff) ca. 30-40 Eur nehmen - aus reiner Gefaelligkeit.

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Ich schließe mich Irrlicht an, würde aber für das reine Nähen etwas mehr verlangen. Und fürs nächste Mal merken, dass Du das Zusammenkleben von der Freundin-Kundin erledigen lässt.

 

Eine andere Lösung wäre ein Zeittausch. Kann sie etwas, das Dir nützlich wäre?

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30-40 Euro halte ich auch für angemessen...

von Gewerblich kann ich auch nichts rauslesen...

und in Österreich kann man bis 300 Euro (glaube ich zumindest) im Jahr dazuverdienen ohne dass der FISKUS meckert ;)

Bearbeitet von Nähspule
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Der Threaderstellerin zu unterstellen dass sie Gewerbetreibende ist, finde ich laecherlich.

 

Ich bin erstaunt, was hier so alles aus dem Eingangsposting der TE gelesen und verstanden wird.

 

Ob sie ein Gewerbe hat, oder nicht, steht natürlich nicht in ihrer Frage.

Deshalb warten wir auch geduldig ab, bis sie sich wieder meldet, das hat sie nämlich seit sie die Frage gepostet hat, nicht wieder getan. :rolleyes:

 

Sie benutzt jedenfalls in ihrer Überschrift und im Post die Wörter:

Auftrag, Kundin, Bezahlung,

 

Das klingt für mich nicht nach einmaliger Gefälligkeit.

 

Trotzdem kann es natürlich sein, dass es eine einmalige Gefälligkeit ist.

Ich persönlich würde in so einem Gefälligkeitsfall jedoch nicht auf die Idee kommen, so eine Frage in einem Forum zu stellen.

 

Wenn ich für jemanden eine Näharbeit aus Gefälligkeit machen würde, ließe ich mir das Material bezahlen. Wenn ich mehr als 3 Stunden Zeit dafür benötige, würde ich mich über eine Essenseinladung in mein Lieblingslokal freuen.

Da brauche ich also kein Forum, um mir das sagen zu lassen.

;)

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gibt's ein unterforum wo man sich vorstellen kann?

 

 

Hallo eva,

 

du siehst hier schon eine Menge Antworten.

 

Wie ich das befürchtet habe, wirft deine Frage gleich weitere Fragen auf.

 

Lass dich davon nicht irritieren.

 

Es gab ja bereits diverse Tipps.

 

Solltest du das als Gefälligkeitsauftrag für deine "Kundin" gemacht haben,

halte dich nicht mit Kalkulationen auf, sondern entscheide aus dem Bauch, was du gerne für die Arbeitszeit haben möchtest.

Material usw. ist natürlich selbstverständlich von deiner Auftraggeberin zu bezahlen.

 

Du fragst nach einer Vorstellungsmöglichkeit.

Die findest du hier: *klick*

Bearbeitet von charliebrown
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von Gewerblich kann ich auch nichts rauslesen...

weil es natürlich nicht da steht.:rolleyes:

und in Österreich kann man bis 300 Euro (glaube ich zumindest) im Jahr dazuverdienen ohne dass der FISKUS meckert ;)

300€ wäre also 44€ mehr als bei uns, wenn das im Artikel stimmt:

klick

Bearbeitet von charliebrown
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weil es natürlich nicht da steht.:rolleyes:

 

300€ wäre also 44€ mehr als bei uns, wenn das im Artikel stimmt:

klick

 

Erstens geht es in dem von Dir verlinkten Artikel hauptsaechlich darum, dass man die Kosten, die fuer Freundschaftsdienste entstehen, als Betriebsausgabe absetzen kann. Darum geht es hier doch ueberhaupt nicht.

 

Zweitens heisst steuerpflichtig nicht automatisch, dass man fuer einen erhaltenen Betrag auch Steuern zahlen muss. Man muss die Einkuenfte nur in der Steuererklaerung angeben. Googel doch direkt noch mal Haerteausgleich ;) . Wenn wir schon dabei sind, Korinthen zu "kacken" .

 

Drittens: Wo kein Klaeger, da kein Richter :rolleyes:

Nach einmalig 50 Eur kraeht sowieso kein Hahn.

 

Viertens wohnt die Threaderstellerin in Österreich - wahrscheinlich ist das ESt-Gesetz da sowieso anders geregelt.

 

Fuenftens, kann mir das sowieso alles egal sein ;) .

 

Ich finde es schade, dass neue User hier gerne runter gemacht werden. Und das offensichtlich von Leuten, die sowieso keine Ahnung von der Materie (Steuerrecht) haben (bis auf wenige Ausnahmen).

 

Wenn jemand erst noch Schnittmuster zusammenkleben muss, bedeutet das fuer mich, dass noch niemals zu vor solche Bekleidungsstuecke genaeht wurden.

Das man mit Tatuetas oder aehnlichem Klimbim ein Gewerbe betreiben kann, halte ich fuer eher abwegig. Ausserdem fragt man dann auch nicht mehr nach, wie man am besten kalkuliert, denn das sollte man dann schon wissen.

Ausserdem duerfen die meisten Schnittmuster auch in begrenzter Auflage und unter Nennung der Designerin vertrieben werden.

Panikmache ist hier also voellig fehl am Platz!

 

Edit:

Es ist uebrigens im Gesetz klar definiert, wer gewerblich handelt.

Bearbeitet von Irrlicht
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Drittens: Wo kein Klaeger, da kein Richter :rolleyes:

Nach einmalig 50 Eur kraeht sowieso kein Hahn.

 

Viertens wohnt die Threaderstellerin in Österreich - wahrscheinlich ist das ESt-Gesetz da sowieso anders geregelt.

 

Fuenftens, kann mir das sowieso alles egal sein ;) .

 

 

Wenn jemand erst noch Schnittmuster zusammenkleben muss, bedeutet das fuer mich, dass noch niemals zu vor solche Bekleidungsstuecke genaeht wurden.

 

Panikmache ist hier also voellig fehl am Platz!

 

 

Natürlich kann Dir das alles sowieso egal sein, auch die von Dir als Panikmache bezeichneten Kommentare/Ratschläge. Dir kann es auch natürlich völlig egal sein, wenn - wo kein Kläger, da kein Richter - dann doch plötzlich ein Kläger und ein Richter auftauchen und jemand in eine Situation gerät, die so nicht vorhergesehen wurde. Auf eigenes Risiko kann jeder machen was er will, aber dazu zu Raten ist verantwortungslos.

 

Wie sagt man so schön: Wehret den Anfängen. Wer einmal anfängt für Geld zu nähen wird es wieder tun, wenn sich die Gelegenheit bietet.

 

Dass die Steuergesetze in Österreich so viel anders sind, wage ich zu bezweifeln. Schwarzarbeit ist dort sicher auch nicht erlaubt.

Bearbeitet von Fredd
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Erstens geht es in dem von Dir verlinkten Artikel hauptsaechlich darum, dass man die Kosten, die fuer Freundschaftsdienste entstehen, als Betriebsausgabe absetzen kann. Darum geht es hier doch ueberhaupt nicht.

 

Zweitens heisst steuerpflichtig nicht automatisch, dass man fuer einen erhaltenen Betrag auch Steuern zahlen muss. Man muss die Einkuenfte nur in der Steuererklaerung angeben. Googel doch direkt noch mal Haerteausgleich ;) . Wenn wir schon dabei sind, Korinthen zu "kacken" .

 

Drittens: Wo kein Klaeger, da kein Richter :rolleyes:

Nach einmalig 50 Eur kraeht sowieso kein Hahn.

 

Viertens wohnt die Threaderstellerin in Österreich - wahrscheinlich ist das ESt-Gesetz da sowieso anders geregelt.

 

Fuenftens, kann mir das sowieso alles egal sein ;) .

 

Ich finde es schade, dass neue User hier gerne runter gemacht werden. Und das offensichtlich von Leuten, die sowieso keine Ahnung von der Materie (Steuerrecht) haben (bis auf wenige Ausnahmen).

 

Wenn jemand erst noch Schnittmuster zusammenkleben muss, bedeutet das fuer mich, dass noch niemals zu vor solche Bekleidungsstuecke genaeht wurden.

Das man mit Tatuetas oder aehnlichem Klimbim ein Gewerbe betreiben kann, halte ich fuer eher abwegig. Ausserdem fragt man dann auch nicht mehr nach, wie man am besten kalkuliert, denn das sollte man dann schon wissen.

Ausserdem duerfen die meisten Schnittmuster auch in begrenzter Auflage und unter Nennung der Designerin vertrieben werden.

Panikmache ist hier also voellig fehl am Platz!

 

Edit:

Es ist uebrigens im Gesetz klar definiert, wer gewerblich handelt.

 

Könntest du mir als "völlig unwissendem Menschen" mal den Begriff Panikmache im Zusammenhang mit diesem Thread erklären?

Bearbeitet von charliebrown
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