Zum Inhalt springen
Partner:
Babylock Overlock Bernina Nähmaschinen Brother Nähmaschinen Janome Nähmaschinen Juki Nähmaschinen
Werbung:
Folhoffer Stoffe Kurzwaren Nähzubehör

Garantie abgelaufen, Gewährleistung auf neue Elektronik?


essa

Empfohlene Beiträge

:kratzen:

Oh je, Essa,

 

das kann ich gut verstehen! :hug:

 

Es ist ja eine wirklich tolle Maschine. Was spricht denn FÜR den Verkauf?

 

Ich habe sie vor 5 Jahren hauptsächlich fürs Quilten gekauft (großer Durchlass) Intensiv habe ich sie allerdings nicht genutzt, vielleicht 3 oder 4 Quilts. Mein ehrgeiziger Plan, irgendwann auch mit Kleidung anzufangen, ist nicht aufgegangen. Die vielen Zier- und Nutzstiche, sowie der Großteil des Zubehörs sind für mich überflüssig. Was ich auch gerne nähe, sind Taschen, aber das erledige ich mit meiner Pfaff. Hier ist jedoch manchmal die Durchstichkraft nicht ausreichend, deswegen ( und auch fürs Quilten) wollte ich die Elna gegen eine mechanische Maschine (Schnellnäher) austauschen.

 

Ich grübele weiter....Danke für Dein Mitgefühl, Seewespe!:bussi: Und allen Anderen für die vielen Infos, auch wenn sie echt verwirrend sind:kratzen:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 35
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • essa

    8

  • Gundel Gaukeley

    8

  • MrMurphy

    7

  • Seewespe

    5

Top-Benutzer in diesem Thema

Hallo

 

Hast du doch selbst verlinkt:

 

 

 

Gruss

 

MrMurphy

Du verwechselst da sachenrechtlicher - dinglicher Anspruch und vertragliche -gesetzliche Forderung.

 

Die Rechtsprechung zu abgetretenen Schadenersatzforderungen ist ziemlich umfangreich. Wie erklärst du den (höchsten) Gerichten ihren Irrtum?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

 

Ich erkläre denen überhaupt nichts. Das wird die auch genau Null interessieren.

 

Wenn du Urteile zur Hand hast wäre es schön, du würdest die verlinken oder zumindest genauer benennen.

 

Ich habe nebenbei auch fleißig gesucht und bin auch mehrfach auf die Information gestoßen, dass eine Übertragung möglich sei. Zum konkreten Vorgehen wird dann aber meist doch dazu geraten dem ursprünglichen Verkäufer den Weiterverkauf zu verheimlichen. Was ja nicht notwenidig wäre, wenn eine Übertragung rechtlich zulässig wäre.

 

Dem Weiterverkäufer wird also ein reines Gewissen eingeredet, da sein Rechtsbruch berechtigt sei.

 

Wobei ich kein Problem sehe, wenn der ursprüngliche Käufer die Gewährleistungsansprüche selbst geltend macht. Es wird ja nicht gefordert, dass sich die Sache noch in seinem Eigentum oder seinem Besitz befinden muss. Das ist rechtlich aber etwas anderes als eine Abtretung der Gewährleistungsrechte.

 

Gruss

 

MrMurphy

Bearbeitet von MrMurphy
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Maschine ist in tadellosem Zustand und ich hätte sie nur mit Verlust verkaufen können.

 

Und nun bin ich wieder am Grübeln...innerlich habe ich mich eigentlich von der Maschine verabschiedet...

 

Was genau kannst Du denn mit dem "mechanischen Schnellnäher" besser, als mit deiner Elna?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ehrlich gesagt, bin ich mir nicht ganz sicher...Quilten kann sie ganz super, aber ich traue der Elektronik meiner Maschine nicht. Es ist ein reines Bauchgefühl...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... aber ich traue der Elektronik meiner Maschine nicht. Es ist ein reines Bauchgefühl...

 

Ich kann natürlich nichts an deinem Bauchgefühl ändern, aber solche Totalausfälle, wie Du sie beschreibst sind extrem selten bei dem Hersteller.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

essa,

 

welche Maschine schwebt Dir denn vor und hast Du die schon in Ruhe in Augenschein nehmen und testen können, so dass Du einen direkten Vergleich mit der Elna hast?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

aber solche Totalausfälle, wie Du sie beschreibst sind extrem selten bei dem Hersteller.

 

Es ist zwei mal passiert, alle 2,5 Jahre. Die Garantie habe ich für weitere zwei Jahre...ich werde die Maschine wohl behalten, hoffentlich ohne solche Ausfälle.

 

welche Maschine schwebt Dir denn vor und hast Du die schon in Ruhe in Augenschein nehmen und testen können, so dass Du einen direkten Vergleich mit der Elna hast?

Mir schweben sogar drei vor (also eine davon :D) Leider kann ich keine davon testen, denn sie sind im Fachhandel nicht mehr erhältlich. Ich halte aber die Augen offen, vielleicht habe ich mal Glück.:)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

 

Ich erkläre denen überhaupt nichts. Das wird die auch genau Null interessieren.

 

Wenn du Urteile zur Hand hast wäre es schön, du würdest die verlinken oder zumindest genauer benennen.

 

Ich habe nebenbei auch fleißig gesucht und bin auch mehrfach auf die Information gestoßen, dass eine Übertragung möglich sei. Zum konkreten Vorgehen wird dann aber meist doch dazu geraten dem ursprünglichen Verkäufer den Weiterverkauf zu verheimlichen. Was ja nicht notwenidig wäre, wenn eine Übertragung rechtlich zulässig wäre.

 

Dem Weiterverkäufer wird also ein reines Gewissen eingeredet, da sein Rechtsbruch berechtigt sei.

 

Wobei ich kein Problem sehe, wenn der ursprüngliche Käufer die Gewährleistungsansprüche selbst geltend macht. Es wird ja nicht gefordert, dass sich die Sache noch in seinem Eigentum oder seinem Besitz befinden muss. Das ist rechtlich aber etwas anderes als eine Abtretung der Gewährleistungsrechte.

 

Gruss

 

MrMurphy

 

Ich verstehe deine Argumentation nicht. Im Internet tummelt sich alles mögliche mit allen möglichen Ratschlägen, Wie die Leute darauf kommen und was das mit der Rechtslage zu tun hat, ist dabei eine andere Sache.

 

Ich vermute mal, dass der Rat, den Weiterverkauf zu verschweigen, darauf abzielt, Diskussionen über die Frage, ob die Gewährleistung mit übergegangen ist oder nicht, vermeiden soll.

 

Tatsache ist aber:

 

Schuldrechtliche Ansprüche werden Forderung genannt und können abgetreten werden, soweit kein Abtretungsausschluss einschlägig ist (höchstpersönliches Recht, Unpfändbarkeit etc.). Ob die Anspruchsgrundlage vertraglich oder gesetzlich ist, ist unerheblich dafür, dass sie schuldrechtlich sind. Schuldrecht bedeutet dabei nur, dass zwischen den Beteiligten eine Sonderrechtsbeziehung herrscht, z.B. ein Kaufvertrag. Genauso schuldrechtlich sind aber z.B. auch Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder deliktischen Handlungen, die auf gesetzlicher Grundlage und nicht auf Vertrag beruhen.

 

Ein Ausschluss der Abtretung ist vertraglich grundsätzlich möglich.

 

Bei der Abtretung muss der Schuldner (hier: der ursprüngliche Verkäufer / Händler) nicht in Kenntnis gesetzt werden.

 

Die Abtretung ist formfrei, d.h. es muss dafür kein gesonderter Vertrag schriftlich geschlossen werden.

 

Der Weiterverkäufer darf also in jeder Hinsicht ein "reines Gewissen" haben, wenn er den Gewährleistungsanspruch mit abtritt.

 

Natürlich kann der ursprüngliche Käufer, wenn er die Ansprüche nicht mit dem Weiterverkauf abtritt, den Gewährleistungsanspruch selbst geltend machen und natürlich ist das etwas anderes als die Abtretung der Forderung. Dies dürfte aber in der Praxis problematisch sein. Auf welcher Grundlage soll der zweite Käufer vom Weiterverkäufer verlangen, dass der sich die Mühe macht, erst Recht, wenn es, wie es üblich sein dürfte, eine Privatperson ist, die ihrerseits für sich die Gewährleistung ausgeschlossen hat? Der Gegenstand ist grundsätzlich erstmal nicht mängelbehaftet, wenn er ohne Abtretung der Gewährleistungsansprüche veräußert wurde. Sieht man mal davon ab, dass der Gewährleistungsausschluss bei Angeboten auf Ebay etc. von Privatpersonen üblicherweise ungültig sein dürfte, hat der Käufer damit im Zweifel mehr Ärger, als wenn er sich direkt an den ursprünglichen Verkäufer wendet, den ursprünglichen Kaufvertrag als zumindest Indiz für die Abtretung der Gewährleistungsansprüche vorlegt (denn für etwas anderes braucht man den im Zweifel nicht mitzugeben bei einem Weiterverkauf) und die Gewährleistung einfordert.

 

Ich jedenfalls wäre im Regelfall nicht bereit, für jemand anderes, an den ich eine Sache verkauft habe, den Aufwand zu betreiben, z.B. eine Nähmaschine einzuschicken oder zum Händler zu bringen und die dazugehörigen möglichen Diskussionen zu führen, weil mein Käufer die Gewährleistung nicht selber geltend machen will.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist zwei mal passiert, alle 2,5 Jahre.

 

Das ist mehr als ungewöhnlich. Schick mir mal die Seriennummer per PM.

 

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann ist dein Wunsch nach einer neuen Maschine vor allem darauf aus, keine Elektronik mehr zu haben?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.