Zum Inhalt springen

Partner

Neukauf Lily 535 rückgängig machen


Lederhexe

Empfohlene Beiträge

Am vergangenen Freitag habe ich in unserem Nähmaschinenladen ein Lily 535 mit Nähberater gekauft. Hinter dieser Maschine war ich schon lange hinterher und bin dem Ladeninhaber deswegen schon 3 -4 mal über den Weg gelaufen. Nun haben Sie mir die extra besorgt. Heute habe ich glücklicherweise die HUsqvarna Platinium 750 ersteigert. Was meint Ihr, müssen die mir die Maschine für den gekauften Preis wieder zurücknehmen oder können sie das ablehnen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Werbung:
  • Antworten 41
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • maro

    4

  • ULME

    4

  • peterle

    3

  • Lederhexe

    3

Top-Benutzer in diesem Thema

hallo,

 

 

müssen, das glaub ich nicht.

 

oder ist an der maschine was kaputt oder ähnl.???

 

wenn sie das machen, dann ist das von dem geschäft sehr kulant, meiner meinung nach.

 

frag doch mal peterle hier im forum, er hat ja ein nähmaschinengeschäft.

bei ihm kannst Du sicher sein, er sagt Dir geraderaus, was er als geschäftsmann machen würde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi!

 

Also, rein gefühlsmäßig sträuben sich mir die Haare bei dem Gedanken, daß die die lilly evtl. zurücknehmen müssten.

 

Wenn sie kaputt wäre oder Du sie blind über Versand gekauft hättest...okay.

Aber nach dem ganzen Aufwand, den die offenbar für Dich getrieben haben, um Dir genau diese Maschine (die es eigentlich ja gar nicht mehr neu gibt) zu besorgen, fänd ich es ziemlich *naja* von Dir , wenn Du versuchen würdest, sie denen wieder aufs Auge zu drücken.

 

Wobei ich auch gar nicht weiß, ob die sich das gefallen lassen müssten und würden.

 

BTW, nachvollziehen kann ich deinen Wunsch dennoch, aber irgendwie scheint es mir unfair, daß andere Deine Unentschlossenheit und Wankelmütigkeit ausbaden sollen.

Die sitzen dann evtl. auf einer Maschine, die sie zu dem Preis gar nicht mehr verkaufen können, weil es 1. ein "altes" Modell ist und 2. als gebraucht gilt, weil es schon einen Vorbesitzer gibt....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hm, wie das rechtlich ist weiß ich jetzt nicht.

aber ich persönlich würde das nicht machen (die maschine wieder zurückbringen). du hast sie gekauft und trotzdem eine 2. maschine ersteigert. - dafür kann das nähmaschinengeschäft ja nix :o

wenn du dir beide leisten konntest, behalte beide oder versuche, eine wieder zu verkaufen. wenn du dir NICHT beide leisten kannst, naja, dann hast du wohl einen fehler gemacht :(

ich verstehe irgendwie gar nicht, weshalb du noch eine andere maschine ersteigert hast, wenn du doch so lange hinter der lily 535 her warst... :confused: dann geben sich die in dem laden so ne mühe, dir die maschine zu besorgen und dann sagst du *ätschbätsch, ich will jetzt doch nicht mehr*?

sorry, ich finde das irgendwie seltsam...

aber es dürfte ja auch kein problem sein, eine der maschinen wieder zu verkaufen. verlust machst du dabei sicher, aber das war in dem fall dein risiko.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zumindestens hast Du mit dem Ansinnen das Zeug, zum Horror-Kunden erster Klasse aufzusteigen. Ich denke sogar, der Spitzenplatz ist Dir sicher.

 

Nun gut, es könnte zwar sein, dass der Händler zufälligerweise die Maschine zum gleichen Preis jemand anderem verkaufen könnte - aber für wahrscheinlich halte ich das nicht. Vor allem nicht, wenn Du den Händler noch zu einem Sonderpreis überredet haben solltest.

 

Und - wenn ich ganz ehrlich sein darf - ich finde es auch nicht gerade ein Zeichen von Reife, wenn man sich eine Maschine ersteigert, obwohl die, die man sich extra hat besorgen lassen, gerade erst Einzug gehalten hat.

 

Eine Nähmaschine der Preisklasse kauft man sich doch nicht so nebenbei wie ein paar Socken.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

Zumindestens hast Du mit dem Ansinnen das Zeug, zum Horror-Kunden erster Klasse aufzusteigen. Ich denke sogar, der Spitzenplatz ist Dir sicher.

 

Yepp, das denke ich auch!!

Und "blicken" lassen wirst Du Dich da dann wohl auch nicht mehr können, zumindest nicht mit einem ruhigen Gewissen, oder?!?!

Ach ja, und falls Du nochmal etwas ganz dringend haben möchtest, die würden es Dir wahrscheinlich nicht mehr besorgen.... würde ich jedenfalls an deren Stelle nicht!

:cool:

 

Rein rechtlich gesehen.... ich vermute mal, daß Du sie theoretisch zurückgeben könntest, falls sie denn noch nicht gebraucht wurde!!!

 

Aber um es jetzt hier mal ganz ehrlich zu sagen (zumindest sehe ich das so).... es wäre einfach eine unglaubliche Frechheit von Dir!!

 

Just my 2 cents

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

ich habe gerade mal ein wenig gegoogelt und bin bei der IHK Frankfurt gelandet.

 

Laut diesem Text hier ist ein Verkäufer nur unter bestimmten Umständen verpflichtet den Artikel zurück zu nehmen (Haustürgeschäft, Fernabsatzverträge oder eben Mängel).

Dies trifft ja alles in Deinem Fall nicht zu. :nix:

 

Vielleicht ist der Händler ja wirklich so kulant und nimmt die Maschine zurück....aber dreist bleibt Dein Wunsch trotzdem (so sehe ich es!)....vor allem wenn man dabei bedenkt, dass Du, obwohl Du eine neue Maschine gekauft hast, nun eine evt. "günstigere" noch zusätzlich ersteigert hast.

 

Fehlt nur noch der Wunsch nach einer kostenlosen Einweisung der ersteigerten Maschine bei Deinem Händler! :banghead: :traurig:

 

Sorry...aber in meinen Augen geht das eindeutig zu weit!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

 

Wenn Du so ein gutes Verhältnis zu Deinem Nähmaschinenhändler hast, solltest Du das schätzen und nicht mit der Rückgabe *überstrapazieren* - so massig verteilt sind gute Nähmaschinengeschäfte ja leider auch nicht. Du wirst Dir doch irgendwas zu dem Thema schon gedacht haben, als Du die zweite Maschine ersteigert hast?

 

LG, Ulli

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also sorry, ich finde es sehr merkwürdig, das Du so eine Frage überhaupt stellst.

Der Anstand sagt einem das doch selber - ich würde mich nach so einem Aufstand, den ich da mache, um etwas extra für mich bestellen zu lassen, gar nicht trauen, dorthin zu gehen und zu bitten, die Aktion wieder rückgängig zu machen.

Verstehe ich nicht. Und ich verstehe auch nicht, wie man dann noch ein 2. Maschinchen ersteigern kann.... dann kann meiner Meinung nach der Wunsch nach dieser Lilly ja nicht sooooooooo groß gewesen sein.... nee, sorry, verstehe ich nicht.

Wenn ich etwas ganz bestimmtes möchte und das auch schon sehr lange, dann freue ich mich, wenn ich das irgendwie realisieren kann. Und ich ersteigere nicht einfach noch irgend eine andere Maschine. :confused: :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo,

dein händler hat sich bemüht und jetzt möchtest du die maschine nicht mehr und bringst sie zurück. :confused:

sag ihm einfach wenn noch jemand so eine maschine habe will,du würdest deine abgeben ,vielleicht bekommst du sie so los oder versteiigere sie bei ebay.

aber einfach zurückbringen würde ich sie nicht.bedenke sollte dein ersteigerte maschine zur reperatur wo gehst du da hin?

oder sollte er wieder einmal etwas für dich besorgen wird er sich das gut überlegen.denn solche kunden mag keiner ,versetz dich mal an seine stelle. :mad:

schönen tag noch

babsy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz klares "Nein, der Händler muß nicht."

 

Es gibt beim Kauf im Laden kein allgemeines Rückgaberecht, auch wenn viele Kaufhäuser das kulanterweise bei Massenware einräumen.

 

Und wenn etwas speziell für dich besorgt, also in deinem Auftrag beschafft wurde, dann ist das auch bei den Kaufhäusern, die diese Rückgabe freiwillig und aus Kulanz anbieten normalerweise von der Rücknahme ausgeschlossen.

 

Selbst wenn die Maschine defekt wäre hättest du übrigens noch kein Rückgaberecht, sondern der Händler darf erst mal (auf seine Kosten) reparieren, erst wenn das mehrfach fehlschlägt kannst du eine Rücknahme fordern.

 

Langer Rede kurzer Sinn: Du hast die Maschine gekauft und jetzt ist sie dein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

na ja... wär ja auch noch schöner :eek:

 

Umgekehrt geht das dann so:

Du kaufst Dir eine schöne Maschine, freust Dich, daß Du sie hast und 2 Tage später kommt der Händler zu Dir und sagt: Gib mal wieder her, da ist grad ein Kunde gekommen, der will mir 100,- Euro mehr zahlen *höhö*

 

Tolle Vorstellung, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallöle,

 

meines Wissens ist das nach der neuesten Gesetzgebung so, das du Ware ( auch aus dem Laden ) binnen 14 Tagen ohne angaben von gründen zurückbringen kannst. Habe ich auch schon gemacht ( Scanner ) da ich nicht die leistunge bekam, die ich erhofft hatte. War kein Problem und ich habe den vollen kaufpreis zurück erhalten.

 

Nur unter diesem Umständen finde ich das recht unglücklich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Nur unter diesem Umständen finde ich das recht unglücklich.

 

Genau.

das ist der Punkt.

 

Wäre es eine Maschine aus dem "normalen" Sortiment gewesen, sähe die Sache für mich gefühlsmäßig auch etwas anders aus.

Aber so...nachdem Du auf genau dieses Modell gedrungen hast, es extra für Dich herangeschafft wurde (was mgl.weise nicht mal so einfach war, da ausgelaufen...) nee, also da würd ich mich schämen,anzukommen und es zurückbringen zu wollen. :nix:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich finde es ziemlich unmoralisch, die Maschine dem Händler zurückzubringen.

Er versucht alles, um dir deine Traummaschine heranzuschaffen und auf einmal

ist sie es nicht mehr. :confused:

Versuch doch vom ebay-Kauf zurückzutreten. Obwohl das auch nicht o.k. ist, und

nur unter ganz bestimmten Bedingungen funktioniert. Du hättest auch

während der Versteigerung mit dem Verkäufer in Kontakt treten und dein

Gebot zurücknehmen können.

Irgendwie kann ich der Aktion nicht so ganz folgen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallöle,

 

meines Wissens ist das nach der neuesten Gesetzgebung so, das du Ware ( auch aus dem Laden ) binnen 14 Tagen ohne angaben von gründen zurückbringen kannst. Habe ich auch schon gemacht ( Scanner ) da ich nicht die leistunge bekam, die ich erhofft hatte. War kein Problem und ich habe den vollen kaufpreis zurück erhalten.

 

Nur unter diesem Umständen finde ich das recht unglücklich.

 

 

...dann wurde der Scanner aber sicher nicht extra nach einigen Verhandlungen und auf Deinen speziellen Wunsch hin besorgt, oder?

 

Außerdem ist ja an der Lily nichts kaputt und ich gehe davon aus, dass sie auch die gleiche Leistung bringt wie jede andere Lily auch, die bei ihren glücklichen Besitzern ihre Dienste tut. Wankelmütigkeit des Kunden kann dem Verkäufer ja nun nicht auch noch zugerechnet werden.

 

Wenn man nun in einem Versandhaus, bei dem man ja die Ware nicht prüfen kann, bestellt, dann macht diese 14-tägige Rückgabefrist durchaus Sinn und man kann den Kauf kostenlos rückgängig machen.

 

Genauso verfahren auch viele Einzelhandelsgeschäfte, wobei ich denke, dass die Ketten da schon etwas lockerer mit umgehen können, einfach, weil sie die Ware massenweise umsetzen. Bekommen sie dabei einzelne Geräte zurück, ist das eine ganz andere Situation als bei einem "kleinen" Händler, der die Verkaufszahlen noch im Kopf hat und seine Kunden im Zweifelsfall persönlich kennt.

 

Nur - wie gesagt - im Fall hier trifft nichts davon zu.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...nach der neuesten Gesetzgebung so, das du Ware ( auch aus dem Laden ) binnen 14 Tagen ohne angaben von gründen zurückbringen kannst. Habe ich auch schon gemacht ( Scanner ) da ich nicht die leistunge bekam, die ich erhofft hatte. War kein Problem und ich habe den vollen kaufpreis zurück erhalten...

 

Glaub nicht das es so ein Gesetz gibt, lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen.

Promarkt, Mediamarkt, Saturn und andere machen das schon länger meist problemlos, aber das ist nur Kulanz von denen. Auch in vielen anderen Bereichen gibt es das durchaus, entsprechende Schilder hängen dann aus, für den Wettbewerb ist das förderlich, aber es ist eben nur ein Entgegenkommen des entsprechenden Geschäftes.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Lederhexe,

 

nach allem Vorhergehenden noch ein Hinweis:

 

wenn Du beide Maschinen nicht behalten kannst oder willst, würde ich mich an Deiner Stelle mal mit dem Gedanken befassen, wie Du aus der Platinium-Sache wieder rauskommst.

 

Mit "Gebot zurücknehmen" wäre es ja nicht getan gewesen, weil Du noch bis kurz vor Gebotsende Deine Gebote erhöht hast.

 

Du könntest aber mit dem Verkäufer in Kontakt treten und ihn bitten, ob er nicht die Maschine den unterlegenen Bietern anbieten möchte. Selbst wenn Du dann eine kleine Differenz draufzahlen müsstest (den Unterschied zwischen Deinem und dem Gebot darunter, z.B.) spart Dir das wenigstens schon mal die Versandkosten.

 

Wie gesagt: bitten - denn (und das wird - fast überraschenderweise - viel schneller akzeptiert) einen Anspruch darauf, dass dieser Kaufvertrag rückgängig gemacht wird, hat man bei diesen Auktionen nicht.

 

Die andere Möglichkeit wäre, sich tatsächlich mit dem Nähmaschinenhändler in Verbindung zu setzen und Deinen zuerst angedachten Plan zu verfolgen, den ich allerdings nicht nur für wenig aussichtsreich halte, sondern der Dir in der Zukunft auch hinderlich sein könnte, falls Du noch einmal auf den Gedanken kommst, die Hilfe dieses Händlers in Anspruch nehmen zu wollen.

 

So ganz in den Bereich des Unmöglichen verschieben solltest Du auch nicht die Möglichkeit, dass Dir die Platinium nicht liegt, sie Macken hat oder einfach kaputt geht.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiß nicht, wie das listige Gerücht von dem allgemeinen 14 Tage Rückgaberecht in die Welt kam, aber richtiger wird es dadurch nicht.

 

Ich zitiere mal von http://www.learnline.de/angebote/juverbraucher/medio/verbraucherrecht.htm

 

"Verbraucher sind oftmals irrtümlich der Meinung, es existiere ein grundsätzliches Rückgaberecht bei Unzufriedenheit mit einer Ware. Ein Rückgaberecht gibt es aber nur im Versandhandel sowie bei einigen bestimmten Vertragsarten und Vertriebsformen;"

 

Wer es nicht glauben will kann aber auch gerne mal das BGB durchlesen (etwa auf http://dejure.org) um herauszufinden, daß es das nicht gibt. :o

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo an alle,

 

alsoooo ich würd sie vielleicht noch nicht gleich wieder weggeben, ich würde nun in aller Ruhe beide Maschinen auf Herz und Nieren testen und dann die wieder verkaufen, die es wirklich nicht ist.

 

Und dann bitte nicht bei deinem Händler, dann kannst du jederzeit ihn, falls mal eine maschine was hat, als Geschäftsmann aufsuchen.

 

Biete sie doch dann zum ersteigern an, das ist doch ok.

ich habe meine Zweitmaschine auch ersteigert und geb sie nicht mehr her ;)

 

lieben gruß :bier:

 

zur Not nehm ich sie dir ab...wenn du so gar nicht weißt wohin damit ....geschenkt natürlich :rolleyes: ich könnte Nähmaschinen sammeln, das gefällt mir :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

rechtlich ist das so, dass Du keinen Anspruch darauf hast, dass der Händler die Maschine zurück nimmt.

 

Er kann es tun, muss es aber nicht.

 

Wenn Du Pech hast, hast Du jetzt zwei Maschinen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...dann wurde der Scanner aber sicher nicht extra nach einigen Verhandlungen und auf Deinen speziellen Wunsch hin besorgt, oder?

 

Außerdem ist ja an der Lily nichts kaputt und ich gehe davon aus, dass sie auch die gleiche Leistung bringt wie jede andere Lily auch, die bei ihren glücklichen Besitzern ihre Dienste tut. Wankelmütigkeit des Kunden kann dem Verkäufer ja nun nicht auch noch zugerechnet werden.

 

Wenn man nun in einem Versandhaus, bei dem man ja die Ware nicht prüfen kann, bestellt, dann macht diese 14-tägige Rückgabefrist durchaus Sinn und man kann den Kauf kostenlos rückgängig machen.

 

Genauso verfahren auch viele Einzelhandelsgeschäfte, wobei ich denke, dass die Ketten da schon etwas lockerer mit umgehen können, einfach, weil sie die Ware massenweise umsetzen. Bekommen sie dabei einzelne Geräte zurück, ist das eine ganz andere Situation als bei einem "kleinen" Händler, der die Verkaufszahlen noch im Kopf hat und seine Kunden im Zweifelsfall persönlich kennt.

 

Nur - wie gesagt - im Fall hier trifft nichts davon zu.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike :)

 

Es ist hier egal ob etwas für jemanden bestellt ist oder nicht. Soweit ich weiß gilt die 14 Tage Regel für jederladen, egal ob versand, Kette oder kleiner Einzelhändler,der leider schlimmstenfalls an seiner Existenz kratzt. Nur bei speziell angefertigten Sachen ( maßarbeit ) gilt das nicht. Ich frage aber gerne nochmal bei meinem Schatzi nach, der arbeitet in diesem metier und weiß es genau.

Der Stein des Anstoßes und der Auslöser der Emotionen ist hier wohl eher die Art des Kaufes, dem Mitgefühl zum bemühten Händler und der Handhabe, aber, von der Moral mal ganz abgesehen die ich auch nicht ok finde, hat die mit der eigentlichen Rückgabe nichts zu tun. Rechtlich gesehen, meines momentanen Wissens, kann und darf sie die Maschine ohne Angabe von Gründen zurück geben. Ob das mit dem Gewissen vereinbar ist.......??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Rechtlich gesehen, meines momentanen Wissens, kann und darf sie die Maschine ohne Angabe von Gründen zurück geben.

 

Nee, kann sie eben nicht! Das ist der Irrglaube, der besteht. Im 'normalen' Geschäft hängt das von der Kulanz des Händlers ab. Stand auch die Tage in der Zeitung, da hatte sich jemand beim örtlichen Händler einen Fernseher gekauft und zwei Tage später anders überlegt. Pech gehabt, es war ein gültiger Kaufvertrag. Rückgabe ohne Gründe geht nur im Versandhandel und bei Haustürgeschäften.

 

Gruß

Heimke

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich weiss nicht was der gesetzgeber zu all dem sagt, aber mein normaler menschenverstand sagt mir, das sich das einfach nicht gehört...schon gar nicht wenn keinerlei mängel vorliegen....

 

ich arbeite im dienstleistungsbereichund kann aus eigener Erfahrung sagen, wenn man jemanden findet der sich so ins zeug legt um einem seine "Wünsche" zu erfüllen sollte man das auch zu schätzen wissen....wer weiss wann man nochmal seine "Hilfe" braucht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau, unausrottbarer Irrglaube!

 

 

Aus rechtlicher Sicht gibt es da keinen Zweifel, aber es geht halt nicht in den Kopf, weil sehr viele Händler kulant sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...