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Kleingewerbe in Deutschland


bimbelle

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Wenn Du das aber im Nebengewerbe ausübst und bereits über Dein Angestelltenverhältnis pflichtversichert bist, kannste in die Richtung schon mal verdienen, was Du willst, denn die interessiert das dann nicht mehr.

 

Also was die Krankenversicherung betrifft stimmt das nicht.

Man hat aber einen Freibetrag und der bezieht sich nicht auf den Umsatz, sondern auf den Gewinn. Und den muß man erst mal erreichen.

 

Und ob man das mit der Wohnraumumwandlung anmelden muß hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerade Großstädte haben oft auch so eine Art "Wohnraumschutzgesetz", um sicher zu stellen, daß genügend Wohnraum bleibt und eben nicht alles in Gewerbe umgewandelt wird.

Das muß man also wirklich mit seinen lokalen Behörden absprechen.

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Also zur Krankenkasse empfehle ich mal dieses

http://www.traum-projekt.com/forum/125-sozialversicherung/102040-krankenkasse-fordert-nachtraeglich-einkommensteuerbescheide.html

 

Wenn Du mit dem Job auf Lohnsteuerkarte natürlich nur 20 Stunden die Woche arbeitest, 1000 Euro monatlich verdienst; im Nebengewerbe dann mehr als 18 Stunden die Woche schaffst und im Monat 1500 Euro Gewinn (also Gewinn nicht Umsatz) machst, würdest Du als hauptberuflich eingestuft werden. Das muss man aber erstmal schaffen und wenn dem so ist würde mich auch der Beitrag zur Krankenversicherung nicht stören, denn mein Job auf Lohnsteuerkarte würde sozialversicherungsfrei werden :D ABER wenn Du das schaffst, gleich sofort und von Anfang an innerhalb der ersten drei Jahre so hohe Gewinne zu machen (was wohl im Jahr dann schon ca. 18000 Gewinn wären) - dann, sorry - machen Dir das alle nach und spätestens dann verdienste nix mehr ;)

Auf jeden Fall: Lass Dich nicht gleich abschrecken. Was sein könnte muss ja nicht zutreffen.

Und wer von denen, die hier im Forum selbständig sind, schaffen es denn, da von zu leben ohne noch anderweitig auf Einnahmen angewiesen zu sein? Die gibt es bestimmt, aber das sind dann auch nur noch wenige...

 

Trau Dich!

 

Jule

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Achso einen Freibetrag bei der Krankenversicherung haste natürlich, wenn Du familienversichert bist. Dann darfst Du monatlich nicht mehr als 365,00 Euro Gewinn machen / pro Jahr also 4.380 Euro (kann man auch googeln)... aber Du meintest ja, dass Du auf Lohnsteuerkarte arbeiten gehst... Also fällt das weg, wenn es sich bei Dir nicht um einen Minijob handelt...

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Definitiv.

 

Die wirst du nicht los.

 

Aber seit man für internetfähige Computer auch GEZ zahlen muß und man als Selbständiger in der Regel auch "Elsterpflichtig" ist und somit einen internetfähigen PC haben muss ist es eh egal... das Auto ist dann mit drin.

 

(Außerdem kann man dafür auch jede Autofahrt zur Post um eine beruflich benötigte Briefmarke einzukaufen der Steuer aufs Auge drücken. :cool: )

 

Ich bezahle ja für die Firma GEZ. Aber die wollten für das Autoradio nochmal extra haben. Ich finde das einfach unverschämt.

 

LG Ursel

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Hallo Muschka,

 

das liegt am Rundfunktgebührenstaatsvertrag. Der regelt, dass eigentlich alle Radios und TV's u.s.w. einzeln gebührenpflichtig sind.

Nur wenn man als Privatperson ein Anmeldung vornimmt, muss man nur ein Gerät anmelden und alle anderen Geräte ( der Zweit-TV im Schlafzimmer) gebührenfrei.

Alle Gewerbetreibenden müssen jedes vorhandene Gerät anmelden.

Aber damit ist es ja bald vorbei und es kommt die Einheitsgebühr für alle, auch wenn sie kein Gerät haben. ;)

 

lg Sigrid

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Hallo Muschka,

 

das liegt am Rundfunktgebührenstaatsvertrag. Der regelt, dass eigentlich alle Radios und TV's u.s.w. einzeln gebührenpflichtig sind.

Nur wenn man als Privatperson ein Anmeldung vornimmt, muss man nur ein Gerät anmelden und alle anderen Geräte ( der Zweit-TV im Schlafzimmer) gebührenfrei.

Alle Gewerbetreibenden müssen jedes vorhandene Gerät anmelden.

Aber damit ist es ja bald vorbei und es kommt die Einheitsgebühr für alle, auch wenn sie kein Gerät haben. ;)

 

lg Sigrid

 

Sigrid, das verstehe ich auch. Aber ich verstehe nicht, dass ich für mein Privatauto gewerbliche GEZ bezahlen soll. Das geht mir einfach zu weit.

 

Doro, Du hast schon recht. Aber könnte man das alles nicht wesentlich einfacher machen, z.B. dass man Nebeneinkünfte halt einfach bei der Steuererklärung angibt. Und daraus könnten ja evtl anfallende Sozialabgaben errechnet werden.

 

Ich finde , dass in Deutschland jede Initiative schon im Keim erstickt wird. Wenn das nciht alles so furchtbar kompliziert wäre, häten wir mit Sicherheit viele Harz IV-Empfänger weniger.

 

Früher konnte jemand, der fleißig war, überleben. Da ein paar Stunden putzen, dort ein paar Stunden in einer Restaurantküche helfen, beim Bauern bei der Enrte helfen, beim Dorffest Bedienung machen....

 

Heute ist gleich alles Schwarzarbeit. Ein Arbeitgeber muss für Aushilfen eine Menge Bürokratie auf sich nehmen und 32% Abgaben bezahlen. Da lassen es viele lieber bleiben und verkleinern den Betrieb oder arbeiten weniger.

 

Ich bin der Meinung, dass eigentlich die 19% Mehrwertsteuer schon genug Abgaben wären für Geringverdiener.

 

LG Ursel

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Und all die, die ein Kleingewerbe so nebenbei wollen, können doch nicht allen Ernstes meinen, dass alles im (versicherungspflichtigen) Hauptjob abgegolten ist. Da sind ja alle die nur normal arbeiten mit Steuern und Versicherungen die Dummen und die Kleingewerbler stecken mal alles als Taschengeld ein.

 

 

Sag ich ja auch nicht. Aber wieso soll ich von ca 1000 Euro Umsatz (nicht Gewinn!) gleich mal wieder 600-700 Euro an Handwerkskammer, BG, GEZ, Versicherung usw abtreten. Dafür mache ich keinen Finger mehr krum. Das sehe ich einfach micht mehr ein. Wenn das abhängig vom Umsatz wäre, kein Problem. Wäre ich sofort wieder dabei.

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@Caroline, da bin ich ganz Deiner Meinung. Ich finde es auch von den Krankenkassen unverschämt und es ist auch ungerecht, dass Selbständige gleich ca.350,-€ Beitrag bezahlen müssen, egal, wieviel Umsatz sie erwirtschaften können.

Die legen einfach fest, dass jeder Selbständige ca. 1700,-€ Einnahmen, bzw. Gewinn hat.

Bei Angestellten richtet sich der Beitrag nur nach dem tatsächlichen Verdienst.

Ich bin der Meinung, dass diese ungerechte Behandlung gegen das Grundgesetz verstößt!!!!!!

 

@ Zwirni, ich weiß nicht, wann der Begriff "Schwarzarbeit" aufkam und ab wann man ihn so kriminalisiert.

In meiner Kindheit und Jugend haben die meisten Frauen irgendeinen Nebenjob gemacht. Ich glaube nicht, dass da jemand "angemeldet" war. Und keiner hatte das als Schwarzarbeit bezeichnet und es als illegal angesehen.

Meine Mutter z.B hatte jahrelang bei Festen im Zelt bedient. Irgendwann hieß es dann, dass die Bedienungen alle angemeldet werden müssten. Das war etwas ganz Neues.

 

Damals hat aber auch so gut wie niemand Sozialhilfe erhalten.

 

LG Ursel

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Ihr dürft aber nicht vergessen, dass wenn jemand einen Job hat bei dem er zum Beispiel 2000 Euro brutto verdient eine Summe von Sozialabgaben in Höhe von 417,50 Euro auf das Gehalt hat, denn kommen noch die Steuern dazu und nicht zu vergessen ist, dass der Arbeitgeber auch noch mal 417,50 Euro Sozialabgaben auf das Gehalt zu zahlen hat. Macht Summasumarum 835 Euro die für die 2000 Euro an die Krankenkasse und die Rentenversicherung gehen. Finde ich schon ein Unterschied zu 350 Euro für einen Selbständigen. Hier wären es ca. 1350 Euro netto die vom Gehalt über bleiben.

Wenn nun der der hier die 2000 Euro brutto verdient im Nebengewerbe mitl. 5000 Euro Gewinn macht, wird von der Krankenkasse automatisch als hauptgewerblich Selbständiger eingestuft und zahlt dann dementsprechend wohl auch den Höchstbeitrag an die Krankenkasse - ist aber dafür bei seinem Job als Angestellter Sozialversicherungsfrei und spart sich jeden Monat die 417,50 Euro - hat also ca. 1767 Euro ausgezahlt. Muss dann aber auch einen Beitrag zahlen der auf jeden Fall über den 350 Euro KV liegt.

 

Also bitte erst informieren und dann schimpfen.

 

Einkünfte aus dem Nebengewerbe unterliegen im übrigen auch voll der Steuer. Nur weil man ein Nebengewerbe anmeldet interessiert das den Fiskus schon und auch diese sind der Steuer zu unterwerfen.

 

Das es natürlich abschreckend ist, wenn jemand im Jahr einen Umsatz macht von 1000 Euro, Material rein steckt für 500 Euro, dann noch Rennerei mit Post etc. hat, einen PC braucht um alles an den Mann zu bringen und dann irgendwann noch von allem 300 Euro übrig bleiben von denen dann die HWK etc. bezahlt werden soll... ja, da hätte ich auch keine Lust zu.

Das ist wohl war.

Dennoch gibt es ja Menschen hier, die auch Erfolg haben mit dem Verkauf der genähten Sachen und das muss man auch mal sehen!

 

Liebe Grüße

 

Jule

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Ich bezahle ja für die Firma GEZ. Aber die wollten für das Autoradio nochmal extra haben.

 

Das ist m.E. nicht rechtens. Wenn du für die Firma schon bezahlst, dann ist da das Auto auch mit drin.

Manchmal muß man dem Verein auch sagen, wo ihre Grenzen sind...

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Klar war das so, aber Schwarzarbeit war das trotzdem, auch wenn es niemand so genannt oder "kriminalisiert" hat........

 

Yepp. Das war auch früher schon verboten, auch wenn es viele gemacht haben. (Eine Großtante von mir bekam sehr wenig Rente, weil ihr Mann als angestellter Handwerker ungefähr ein Drittel schwarz gearbeitet hatte. War auch da schon verboten... und hatte dann später zumindest die Folge, daß die Rente entsprechend knapp war.)

 

Meine Mutter hatte ihre Putzfrauen übrigens immer angemeldet, das ging auch früher schon.

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Ihr dürft aber nicht vergessen, dass wenn jemand einen Job hat bei dem er zum Beispiel 2000 Euro brutto verdient eine Summe von Sozialabgaben in Höhe von 417,50 Euro auf das Gehalt hat, denn kommen noch die Steuern dazu und nicht zu vergessen ist, dass der Arbeitgeber auch noch mal 417,50 Euro Sozialabgaben auf das Gehalt zu zahlen hat. Macht Summasumarum 835 Euro die für die 2000 Euro an die Krankenkasse und die Rentenversicherung gehen. Finde ich schon ein Unterschied zu 350 Euro für einen Selbständigen. Hier wären es ca. 1350 Euro netto die vom Gehalt über bleiben.

 

Halt, die 350 EUR zahlt der Selbständige wenn er 1700 EUR oder weniger verdient. Er zahlt sie auch dann, wenn er 500 EUR verdient. Und er zahlt sie auch dann, wenn er 100 EUR verdient.

 

Wenn er 2000 EUR verdient zahlt er für die Krankenkasse genau das gleiche wie der Angestellte und zwar den Arbeitgeber und den Arbeitnehmerbetrag in Personalunion.

 

Und das ist nur Krankenkasse.

Für die Rente hat er da noch keinen Cent weggelegt und auch nichts für eine Arbeitslosenversicherung, die er ohnehin nicht abschließen kann. Diese Posten sind bei den Abzügen des Angestellten nämlich schon dabei.

 

Also bitte erst informieren und dann...

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Jule,

es geht nicht darum, ob jemand 2000,-€ oder 5000,-€ verdient, sondern weniger oder im Bereich des Existenzminimums und dafür 350,-€ Krankenkasse bezahlen soll, im Falle von Krankheit evtl. 00,00€ Einnahmen hat und trotzdem diese 350,-€ bezahlen muss. (Und natürlich noch die anderen Kosten als Selbständige.)

 

Alles, weil die Krankenkassen, bzw. der Gesetzgeber festgelegt hat, dass jemand der selbständig ist, pro Monat mindestens 1700,-€ Gewinn hat.

 

In dem Fall sollte der Krankenkassenbeitrag reduziert sein, z.B. ähnlich wie bei einem Studenten.

 

Es gibt in Deutschland immer noch Menschen, die sich lieber selber ernähren würden, als vom Staat zu leben.

 

Mit solchen Gesetzen wird aber die Eigeninitiative untergraben.

 

Davon hört man nichts, weil die, die es betrifft, meistens aus Scham nicht darüber reden.

 

LG Ursel

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Aber man kann den doch reduzieren lassen. Wenn Du weniger als 800 Euro im Monat verdienst, dann zahlste 130,00 Euro Krankenversicherung. Irgendwo habe ich das hier vom BKK Landesverband als so ein Infopamflet noch rumliegen. Und selbst das finde auch ich noch teuer, wenn man nachher nur 500 Euro verdient. Nur in irgendeinem Beitrag wurde geschimpft, dass jemand im Nebengewerbe horende Summen verdienen kann wenn er hauptberuflich in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Ich wollte lediglich aufzeigen, dass dem so ja nicht ist.

Das es nicht einfach ist sich selbständig zu machen und davon zu leben sehe ich fast täglich, dass bringt mein Job so mit sich. Ich finde es auch immer wieder höchst interessant, wenn jemand denkt: ich mach mich mal eben selbständig. Oder ich verkaufe denn mal was, was ich selbstgemacht habe. Ja kann man ja, aber da steht halt vieles hinter und das muss auch alles durchdacht sein.

Da ich mir aber nicht vorstellen kann, dass das Nähen von Taufkleidern o. ä. sofort so einschlagen würde, dass sie tausende von Euro damit verdient, ist es doch erstmal ok, wenn sie sich die Krankenversicherung etc. sparen kann. Warum auch nicht? Gönne ich ehrlich gesagt jedem. Zumindestens hat sie die Möglichkeit zu sehen, wie es erstmal läuft und kann dann immer noch entscheiden, was sie macht.

 

Ich habe in den letzten Monaten nur noch für meine Tochter genäht. Mal für eine Freundin von meiner Tochter was zum Geburtstag oder mal für den Hund eines Bekannten ein Halsband. Das waren Geschenke. Und ich muss sagen, dass hat mir persönlich auch noch Spass gemacht, diese Sachen zu nähen.

Dann kommen aber so Sätze wie: Oooooooh - das ist aber soooooooooooooo schön! Da könntest Du aber Geld mit verdienen! Hä? Könnte ich, wenn ich aber einen realistischen Preis ausrechnen würde, bei dem die Kosten gedeckt wären und ich nicht für 1 Euro Stundenlohn da gesessen hätte, dann wollen die Leute das nicht mehr, weil sie es dann mit Kaufklamotten vergleichen und die billiger wären. Auch wenn die jeder hat... Für mich lohnt es sich nicht.

 

Liebe Grüße

 

Jule

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Lenamaus,

 

man kann nicht reduzieren lassen, die gehen von den 1700,-€ Gewinn aus und fertig.

 

Vielleicht bei Nebengewerbe, ich spreche von Hauptgewerbe.

 

 

 

LG Ursel

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Ehrlich gesagt: also wenn das an dem Kreuz in der Gewerbeanmeldung liegt, denn würde ich es ummelden auf Nebengewerbe.

 

Liebe Grüße

 

Jule

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Ehrlich gesagt: also wenn das an dem Kreuz in der Gewerbeanmeldung liegt, denn würde ich es ummelden auf Nebengewerbe.

 

Für die Krankenkasse bist du nur dann nebenberuflich tätig (und kannst den Satz reduzieren lassen), wenn du eine andere hauptberufliche Tätigkeit hast und über diese bereits Krankenkassenbeiträge bezahlst. Dazu mußt du mit der hauptberuflichen Tätigkeit auch die Hauptsache deines Einkommens erziehlen. (Als Hauptberuf zählt auch Ehefrau, wenn der Mann genug verdient und beide in der gleichen Kasse sind.)

 

Das Kreuz auf der Gewerbeanmeldung ist der Krankenkasse egal.

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man kann nicht reduzieren lassen, die gehen von den 1700,-€ Gewinn aus und fertig.

 

Existenzgründer mit entsprechend wenig Gewinn können einen ermäßigten Satz in Anspruch nehmen.

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Existenzgründer mit entsprechend wenig Gewinn können einen ermäßigten Satz in Anspruch nehmen.

 

Sofern der Lebenspartner auch entsprechend wenig Einkommen hat. Ansonsten "darf" man nämlich trotzdem den vollen Satz zahlen. :rolleyes:

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Existenzgründer mit entsprechend wenig Gewinn können einen ermäßigten Satz in Anspruch nehmen.

 

Ging bei mir vor 8 Jahren noch nicht.

Selbst mit einem Umsatz unter dem Limit habe ich von vorn herein meine ca. 350,-€ zahlen dürfen.

Und eine Heirat und die entsprechende Familienversicherung hätte auch nicht geklappt, da ich mich als Selbstständige selber versichern muss!

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Also wenn ich verheiratet bin, weniger als 18 Stunden die Woche arbeite, mein Gewinn mtl. unter 365,00 Euro bleibt, dann bin ich familienversichert. WENN ich es als Nebengewerbe angemeldet habe. Und nun muss ich sagen, entweder ihr habt was falsch gemacht oder die haben Euch über den Tisch gezogen. Tut mir auch leid, wenn ich das nun so sage, aber diesmal kann ich mit 100%iger Gewissheit sagen, dass das zutreffend ist. Zumindestens haben wir 2 Mandanten da ist es so. Aber man muss auch den ganzen Fall sehen, den jueder persönlich individuell hat und dann auch bei der Krankenkasse hartnäckig bleiben und nerven. Von sich aus bieten die Euch nix billigeres an.

 

Und da ist der Unterschied Nebengewerbe und Hauptgewerbe. Man darf dann aber auch keine anderen Einnahmen wie aus Vermietung und und und haben, denn klappt das natürlich auch nicht.

 

 

Liebe Grüße

 

Jule

Bearbeitet von Lenamaus2105
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Also wenn ich verheiratet bin, weniger als 18 Stunden die Woche arbeite, mein Gewinn mtl. unter 365,00 Euro bleibt, dann bin ich familienversichert.

 

Vorausgesetzt man ist verheiratet und der Ehemann ist gesetzlich versichert.

 

(Und dad "Hausfrau" als Beruf für die Krankenkasse zählt hatte ich ja schon geschrieben.)

 

Soll aber auch berufstätige Frauen geben, die nicht verheiratet sind. :o

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Genau, es ist ja auch nur eine Möglichkeit von vielen... Also es muss nicht jeder 350 Euronen für die KV zahlen, deshalb auch das Wort individuell Situation... :)

 

So, aber nun - hier muss ja keinem sein Vorhaben vermiesst werden!

 

Also liebe Grüße

 

Jule

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Ich hab auch ein Kleingewerbe angemeldet und arbeite in der eigenen Wohnung in einem Wohngebiet und musste garnix umwandeln.

Ich zahle auch keine IHK oder BG Beitraege, denn ich liege weit unter dem benoetigten Jahresumsatz. Ich mache jaehrlich eine Einnahmen/Ausgabenrechnung mit der EK Steuererklaerung - fertig.

 

Das ist bei mir auch so, wobei ich der IHK angehöre.

Es gibt aber überall schon Existenzgründerseminare, ich finde diese sehr hilfreich und der 1. Infoabend kostet meistens auch nicht die Welt.

Hier kann man dir sehr gut weiterhelfen, auch für Kleingewerbliche.

Die IHK hat sich am Anfang bei mir gemeldet und ich habe im 1. Jahr auch deren Zeitschrift erhalten. Beiträge wollte den nie.

Ist das nicht die BG der man erst beitreten muss, wenn man Mitarbeiter hat?

Oder wer war das noch? Ist alles schon solange her :rolleyes::rolleyes:.

 

LG Brit

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...Als Hauptberuf zählt auch Ehefrau, wenn der Mann genug verdient und beide in der gleichen Kasse sind.)

 

was versteht denn die KK unter genug verdienen?

(wenn die Frau "nur" Hausfrau ist, hat sie ja kein eigenes Einkommen und ist dann doch eh familienversichert beim Mann)

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