Zum Inhalt springen

Partner

Freiberuflich oder Gewerbe?


Cellardoor

Empfohlene Beiträge

Ich bin im Nebenerwerb selbständige Schneiderin mit Gewerbeschein. Seit kurzem gebe ich auch Nähkurse im Rahmen des familienzentrums bei uns im Ort.

Ich frage mich nun: Ist das schon Freiberuflichkeit oder kann ich das noch über das Gewerbe laufen lassen?

LG, Astrid

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Werbung:
  • Antworten 17
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • nowak

    5

  • Cellardoor

    4

  • sticki

    2

  • freedom-of-passion

    2

Top-Benutzer in diesem Thema

Ich würde das ja immer am ehesten bei der zuständigen Handels- bzw. Handwerkskammer erfragen, denn mit denen mußt Du Dich doch im Zweifelsfall drüber streiten, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Astrid,

auch ich bin nebenberuflich selbständig und rechne sowohl Kurse als auch Produkte über das Gewerbe ab.

Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, kannst Du meiner Meinung nach auch nicht mehr freiberuflich tätig sein.

Das widerspricht sich doch auch, oder?

 

Liebe Grüße,

Anja

 

Der Fehler sitzt immer vor der Maschine

(altes Schneidersprichwort)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vor allen Dingen kann nicht jeder behaupten er/sie ist freiberuflich tätig. Es gibt nur bestimmte Tätigkeiten, die als freiberuflich gelten wie z. B. Journalisten, Berater. Alle andereren brauchen ein Gewerbe. So war das jedenfalls bei mir. Sollte sich da was geändert haben, bitte ich um Entschuldigung :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

bei mir laufen die Kurse auch über das Gewerbe.

Ich bin bei der Familienbildungsstätte als Honorarkraft geführt und rechne die Einnahmen ganz normal über mein Gewerbe ab.

 

LG farbenfreak

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Freiberuflichkeit stellt in der Regel eher eine Vereinfachung gegenüber einem Gewerbe dar. Von daher vermute ich ganz stark, daß nichts dagegen spricht, es über das Gewerbe laufen zu lassen. (Bzw. daß das eh nicht als freiberuflich oder gleichgestellt anerkannt werden kann.)

 

Zu erfragen wäre ggf. noch, ob das als Dozententätigkeit zählt, dann wäre Rentenversicherung abzuführen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau, das FA ist nicht böse wenn man eine tatsächliche freiberufliche Tätigkeit (hier wäre das ja noch zu klären) als Gewerbe anmeldet. Es wird eben auch nicht jede Tätigkeit als Freiberuflichkeit anerkannt.

Allerdings betrifft die "Vereinfachung" nur die Gewerbesteuer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube als Freiberufler reicht immer die Einnahmen-Überschuß Rechnung und du brauchst keine Bilanz. (Nicht daß ich so viel Umsatz hätte, daß die Gefahr besteht, das austesten zu müssen. :o )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ah ja. Also eure Antworten helfen mir schon. Die Handwerkskammer meinte nur, wenn die lehrende Tätigkeit, die im Grunde freiberuflich ist, überhand nimmt, also den größeren Teil ausmacht, müsste man das evtl. als Freiberuflichkeit melden. Soweit ich informiert bin, kann man beides gleichzeitig.

Für mich ist natürlich hier in den Antworten sehr interessant, wie es Andere handhaben.

Ich bleibe erst mal beim Gewerbe, denke ich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diese Regelung Handwerk ist aber nur für Meisterbetriebe richtig. Darüber könnte man sich streiten. Zumindest müssen Tätigkeiten auch in der 'Handwerksrolle' eingetragen sein... Ein Meisterbetrieb hat mehr Freiräume als ein 'handwerksähnlicher' was natürlich zu Benachteiligungen führt in einem Land aus Bürokratie. Man erwartet gerne 'Befähigungsnachweise' die natürlich wieder mit Kosten verbunden sind um entsprechende ' Kurse ' im Rahmen eines 'handwerksähnlichen' Gewerbes ausüben/ durchführen zu dürfen. Hier kommt es auch u.U. zu Unstimmigkeiten zwischen Handwerkskammer und IHK.

Also am Besten in der Handwerkskammer erkundigen und das schriftlich ;-)

Freiberuflich ist meines Erachtens nach IHK. Hat es die Handwerkskammer abgesegnet, muss man weiter keine schlafenden Hunde wecken.

 

 

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin ja ein "Meisterbetrieb" :D

Von daher ist alles in Ordnung und soweit ich weiß, hat ein Freiberufler nix mit einer Kammer oder dergleiche zu tun. Höchstens mit der Künstlersozialkasse.

Also ich belasse es erst dabei wie es ist mit dem Gewerbe und schaue, wie sich mein Schwerpunkt im nächsten Jahr entwickelt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Freiberufler in der IHK macht auch keinen Sinn, denn typischerweise handeln Freiberufler ja nicht, sie haben keine Ware, die sie verkaufen. Und sie fertigen auch keine Werkstücke an. :o

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soweit ich informiert bin, kann man beides gleichzeitig.

 

Das ist richtig. Aber da muss man wirklich akribisch alles fein säuberlich trennen.

 

Wie geschrieben, erstmal wäre das nur wichtig für die Gewerbesteuer. Ich kann mich ja irren, aber wenn du so viel Gewinn machst das du Gewerbesteuer zahlen musst, dann ist wahrscheinlich die Gewerbesteuer nicht deine einzige Sorge.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Freiberufler in der IHK macht auch keinen Sinn, denn typischerweise handeln Freiberufler ja nicht, sie haben keine Ware, die sie verkaufen. Und sie fertigen auch keine Werkstücke an. :o

 

Bist du da ganz sicher ??? Freiberufliche Künstler fertigen sicherlich auch einzelne 'Werkstücke' also es gibt einige flüssige Übergänge. Pauschalisieren möchte ich keinesfalls;)

 

 

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bist du da ganz sicher ??? Freiberufliche Künstler fertigen sicherlich auch einzelne 'Werkstücke' also es gibt einige flüssige Übergänge. Pauschalisieren möchte ich keinesfalls.

 

Einzelstücke, sind ja Kunst, das ist was anderes. Geht ein Künstler in Serie, würde er produziern und das wäre wieder Gewerbe. Auch da dann sie frage: Wo hört es auf, wo fängt es an?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Künstler sind Künstler, keine Freiberufler.

("Freiberufler" ist nicht eine Sammelbezeichnung für Leute die nicht angestellt sind, sondern selbständig arbeiten! Sondern das betrifft nur bestimmte Berufe und daneben gibt es noch Berufe, die den Freiberuflern gleichgestellt sind.)

 

In dem Punkt habe ich mir sagen lassen (von Leuten die das praktisch versucht haben), daß die lokalen Behörden in der Regel nur die als Künstler einstufen, die die Künstlersozialkasse versichert.

 

Wer mit Pinsel und Farbe unterwegs ist hat da wohl bessere Karten als Leute die es mit Stoff und Nähmaschine versuchen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nachlesen bildet... Künstler stehen doch auch im Katalog der freien Berufe. :o

 

Wer es also in die Künstlersozialkasse schafft, ist dann auch Freiberufler.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...