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Neue Verpackungsverordnung wer kennt sich aus


nana-aus-ghana

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Hallo Ihr Lieben,

 

ich verkaufe selbst genähte Kinderkleidung auf Märkten und auch mal gelegentlich übers Internet. Wenn ich die neue Verpackungsverordnung richtig lese, bin ich jetzt als Versender verpflichtet mich einem Entsorger anzuschließen. ebay bietet gerade für die gewerblichen Verkäufer ein Schnäppchen für über 80 Euro im Jahr an. Wenn ich im Jahr 2 oder 3 Pakete an Kunden verschicke, kann ich zukünftig Versand vergessen.

Gibts denn keine Lösung für Kleingewerbliche wie mich. Ich denke, hier sind jede Menge Leute, die wie ich im kleinen Rahmen ihr Hobby zum Nebenerwerb machen. Wie lösst ihr das Problem?

 

Danke

 

Gabi

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Hallo, zuständig für diese Verpackungsverordung ( Anmeldung ) ist die Zuständige IHK. Diese sagt dir auch ob du darunter fällst oder nicht. Rufe dort einfach an und die geben dir kostenlos Auskunft bez helfen dir. Da kannst du auch entprechende Unterlagen bekommen hat mir mein Mann eben gesagt. (arbeitet dort)LG Hedi

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Hi,

 

also wenn der Schuhkarton als Produktverpackung in Erscheinung tritt, ist er Lizenziert, aber wenn ich ihn als Versandverpackung nehme, muß er nochmal gemeldet werden? Das Recycling vom Recycling??

 

Unser Problem sind wohl nicht die Leute, die keine Arbeit haben, sondern einige derer, die welche haben :eek:

 

LG Andrea

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Unser Problem sind wohl nicht die Leute, die keine Arbeit haben, sondern einige derer, die welche haben :eek:

 

 

:super::hammer::klatsch::freak::banghead::silly: :nix::ohnmacht:

du sagst es.

aber wir haben sie ja gewählt (ich war's nicht)

 

gruß

benzinchen

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Hallo!

 

Im Dawanda Forum wird das auch heftig diskutiert, dort wurde ein wesentlich günstigeres Angebot (20€ pro Jahr) gefunden als das von Ebay.

 

Ich hoffe ich darf das verlinken? Hatte bisher den Eindruck, dawanda ist hier nicht so beliebt:

 

Forum - Hilfe - Neue Verpackungsverordnung ... - DaWanda

 

LG, Katharina

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Ich bin es nochmal:

 

Irgendjemand in der Lieferkette muss an ein Entsorgungssystem angeschlossen sein. Dies kann entweder der Internethändler sein, derjenige, von dem der Händler die Ware bezieht oder derjenige, der die Verpackung herstellt, in der der Internethändler seine Ware versendet. Die untechnisch von uns einmal genannte "Versandverpackung" ist im Rechtssinne eine sogenannte Serviceverpackung und somit auch eine Verkaufsverpackung, für die eine Entsorgungspflicht gilt. Dies betrifft bspw. Karton, Packpapier oder Füllmaterial, mit dem die Ware versandt wird.

 

 

 

Zukünftig darf somit keinerlei Verpackung an den Verbraucher übergeben werden, die nicht Bestandteil eines Rücknahmesystems ist. Eine entsprechende Zuwiderhandlung ist nicht nur wettbewerbswidrig sondern kann gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 7 Verpackungsverordnung auch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Geldbuße kann gemäß § 61 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden.

 

-----------------------------------------------------------------------

 

Meiner Meinung nach ist es ausreichend, wenn vom Hersteller der Verpackung ein "Recycling-Zeichen" aufgebracht wurde. D. h. entweder Resy-Zeichen oder Grüner Punkt.

 

Kessinchen

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Hallo!

 

Ja, ich habe es auch so verstanden, dass es ausreicht, wenn man als Händler "lizenzierte" Kisten, Tütchen, Umschlag nimmt. Nur: ich habe auch gelesen, dass die Pflicht, die Produkte mit dem Zeichen zu versehen, nicht mehr besteht!!

Also, man muss beim Hersteller/ Verpackungverkäufer nachfragen!!

 

LG

Dora

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Hallo!

Ja, so ist es wohl, man braucht von jedem einzelnen Verpackungsteil einen Schrieb vom Hersteller. Angeblich geht das bis zum Tesafilm...

Oder man erwirbt selbst eine Lizenz, wie in dem Link in meinem oberen Beitrag beschrieben, dort eben für 20€ (mindestens, ist nach Gewicht gestaffelt).

 

LG, Katharina

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Hallo, hier 2 Autoren welche sich die neuen Verpackungsveordnung verinnerllicht haben un somit Auskunft geben können Dr. Reiner Neuerbourg IHK Bonn/ Rhein - Sieg und Wilfried Baumann IHK Südlicher Oberrhrein. Auch dei Handwerkskammern müssten BEscheid wissen je nach Zugehörigkeit des Gewerbes . LG HEdi

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