Zum Inhalt springen

Partner

Empfohlene Beiträge

Also bei mir war es auch so, dass ich auf nachfragen bei der HWK die Antwort bekamm, dass sie das erst interessiert, wenn ich Maßanfertigungen mache.

Ich habe extra 3 mal nachgefragt und der Mann meinte, er ändert nichts an seiner Antwort. Wenn ich das machen will, so sei nur die IHK für mich zuständig. Auch auf die Frage meinerseits das nähen doch ein Handwerk ist.

Aber mein Vater bestätigte mit das auch. Er ist Tischler und wenn er in Serie einen Stuhl baut, dann interessiert das die Handwerkskammer auch nicht. Erst wenn jemand zu ihm kommt und sagt, bau mir eine Treppe in mein Haus, dann ist die Treppe Maßangefertigt und nicht von der Stange.

 

Ich meine mal, ich bin in diesem Bereicht nicht gewerblich tätig und um dahin zu kommen muss ich auch noch sehr viel üben, aber was macht man nun, wenn man so eine Auskunft seitens der Handwerkskammer bekommt? Man sollte doch davon dann ausgehen können, das der Mensch einem doch dann auch die Wahrheit sagt oder nicht?

 

Viele Grüße

 

Juliane

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Werbung:
  • Antworten 89
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • Donnatigra

    29

  • sticki

    8

  • Knuddelmaus

    5

  • prinzessin3582

    5

So, jetzt muß ich meinen Senf dazu geben!

 

Weil jeder, der Bekleidung näht und sich nicht bei der Handwerkskammer anmeldet, Ärger kriegen kann!

 

Jeder der Bekleidung näht, muß bei der HWK angemeldet sein. Und es ist egal, ob Maß oder Konfektion!

Das Einzige, das nicht mehr sein muß, ist der Meisterbrief! Und leider auch, daß man nicht mal mehr eine Schneiderlehre absolviert haben muß.

 

Und das ist in der Handwerksverordnung verankert und bundesweit gültig!

 

Und die Handwerksordnung kann man im Buchhandel käuflich erwerben!

 

Meine HWK schickt mir Auszüge aus der Verordnung, die uns Schneider betreffen. Wenn ich die habe, werde ich mich mit deren Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um eine Genehmigung zu kriegen, eben das für uns Relevante hier im Forum zu zitieren!

 

Greets

 

Ich mache auch Maßanfertigungen und Serie und bin schon immer bei der IHK gemeldet.

 

LG Ursel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

ich kann nur das wiedergeben, was mir mitgeteilt wurde.

Ich wurde mit der zuständigen Dame verbunden, die weiß, was eintragungspflichtig ist und was nicht und die meinte, dass Kinderbekleidung und Kinderaccesoires nicht eintragungspflichtig sind.

 

Gruß

Donna

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich zitiere hier einfach mal den schriftlichen Kontakt, den ich mit der zuständigen Mitarbeiterin der HWK Berlin hatte:

 

Sehr geehrte Frau X,

 

sofern Sie Maßanfertigungen vornehmen wollen, bedarf es einer Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke für das Damen- und Herrenschneider-Handwerk, die innerhalb unserer Öffnungszeiten vorort unter Vorlage Ihres Personalausweises zu beantragen wäre. Die Gebühr hierfür beträgt 80,-- €. Eintragunsvoraussetzungen sind hierfür nicht erforderlich.

 

Ausschl. die Herstellung von Kinderbekleidung unterliegt nicht der Eintragungspflicht bei uns, sondern nur der Anmeldepflicht bei dem zuständigen Gewerbeamt - Abt. Wirtschaft-.

 

 

Mit frdl. Grüßen

xxxx

Handwerskammer Berlin

Abtlg. Handwerksrolle

Blücherstr. 68

10961 Berlin

 

 

 

Ich hoffe, dass bringt etwas Licht ins Dunkel. Natürlich gebe ICH keine Garantie darauf. Werde mich einfach darauf beziehen, wenn es bei mir so weit ist. :D

Bearbeitet von prinzessin3582
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

sticki du empfiehlst ernsthaft auf eine ABG zu verzichten? Kann man eine fehlende AGB nicht sogar abmahnen?

 

Und als Kundin bestelle ich ungern auf einer Seite ohne AGB.

 

Ja! Man muss keine AGB haben!!

Als Endkunde interessiert es mich herzlich wenig ob der Händler AGB hat oder nicht, es gilt sowieso das BGB mit seinen ganzen sinnigen und unsinnigen "wie entmündige ich den Verbraucher"-Schutzgesetzen. :D

Falsche AGB sind abmahnfähig!

 

Viel wichtiger sind ordentliche AGB im B2B-Bereich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Mein IHK-Mann hat mir auch dringend geraten, KEINE AGBs einzustellen, es gilt eben sowieso das BGB und manche Anwälte machen sich einen Sport daraus, falsche AGBs abzumahnen.

Das dazu.

 

Nach einer Nachfrage heute bezüglich HWK oder IHK sagte er, daß man mit Handel, für den ja die IHK zuständig wäre, den Verkauf fremder Waren bezeichnet. Das widerum leuchtet mir ja schon ein.

Aber wenn die anderen HWKs sich so gegen die mitgliedschaft wehren, das ist ja schon seltsam.:confused:

 

Gibt es nicht irgendwo ein Internetverzeichnis, daß man mal durchstöbern könnte?

 

LG, Katharina

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kannst du noch verraten, was B2B heisst?

 

Gruß Doro

 

Könnte mir vorstellen, das heißt Business to Business, also unter Händlern...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiß garnicht warum IHR davon ausgeht das alles KOSTENFREI ist!

HANKWERKSKAMMER

 

Mein Betragsbescheid für 2007

Berechnet für 11 Monate

Grundbetrag 96,25€

Berechnungsgrundlage Gewinn 2004 : 0,00EURO

 

Auszug::

Für die Berechnung der Beiträge wurden die uns zur Verfügung gestellten Daten der Oberfinanzdirektion zu Grunde gelegt. Eventuelle spätere Änderungen der Bemessungsgrundlagen werden automatisch berücksichtigt

 

Habe vergessen, nur wer 180 STUNDEN im JAHR Hobbymäßig gewerblich tätig ist ist befreit.!!!!!

Da kann ja ausgerechnet werden wann die Gebühr fällig ist.

 

180 durch 20Std.die Woche = 9 Monate

 

Rechne mal aus wielang braucht es bis ein Bekleidungsteil Verkaufsfertig ist

und im Internet steht -- also Herstellung -- Einstellen -- Bank/Geldeingang --Verpacken -- Versenden

Also nur EIN Teil pro Monat --- glaub ich nicht -- dafür lohnt sich der AUFWAND nicht.

 

Hannelore

Bearbeitet von bärenglück
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

irgendwie scheinst Du da viel durcheinandergebracht zu haben.

 

Wir wissen, dass die Handwerkskammer nicht Beitragsfrei ist (auch nicht bei geringem Gewinn), aber wie gesagt fällt das nicht in deren Zuständigkeitsbereich.

Die IHK (Handelskammer) wiederum erhebt die ersten 2 Jahre keine Beiträge und danach nur, wenn man mehr als 5200€ Gewinn hat.

Und das mit dem gering arbeiten trift auf die Berufsgenossenschft Textil (BGTF) mit der gesetztlichen Unfallversicherung zu.

Da wird man befreit, wenn man weniger als 100 Arbeitstage (1 Arbeitstag=8h) im Jahr daran arbeitet.

Hier muss man sich aber selbst kümmern!

 

Gruß

Donna

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau, so ist es in Berlin!!! :)

 

Und 100 ArbeitsTAGE á 8 Stunden im Jahr sind nicht gerade wenig. Da schafft man einiges, wenn man sich ranhält. :schneider:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Hallo Donna,

 

da ich den Fred hier nochmal hervorgekramt habe weil ich mich selber gerade durch den Büroktratiedschungel der Gewerbeanmeldung wurschtle, wollte ich mal nachfragen, wie es aktuell bei dir so läuft. Also kam noch eine überraschende Rechnung von irgend einer Stelle?

 

Wegen der Diskussion über die Zuständigkeit von IHK oder HWK, würde ich gern noch wissen was denn mit anderen Sachen aus Textil ist (also Nicht-Kleidung), z.B. Taschen, reine Dekoartikel und so Kleinkram der evtl. auch nach Kundenwunsch bestickt verkauft wird. Zählt das dann zur Maßanfertigung und somit HWK?

 

Danke schon mal für deine Auskunft.

 

Lieben Gruß

Knuddelmaus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

bisher gab es glücklicherweise keine bösen Überraschungen.

Von der Berufsgenossenschaft hab ich schon den Bescheid über die Zuständigkeit mitsamt der rückwirkenden und zukünftigen Befreiung bekommen.

Von der (Berliner) Handwerkskammer eine schriftliche Bestätigung, dass Kinderbekleidung und Kinderaccesoires nicht eintragungspflichtig sind.

 

Meinen Dawanda Shop ist schon eingerichtet und ein paar meiner Jacken hängen inzwischen schon in einem Berliner Laden für Kinderbekleidung.

Außerdem nimmt eine liebe 'Kollegin' ein paar meiner Sachen auf Kommissionsbasis mit zum Kunst und Kunsthandwerksmarkt (Straße des 17.Juni) und vielleicht auch mit zum Weihnachtsmarkt (auch Kunst- und Kunsthandwerk, auf dem Berliner Gendarmenmarkt).

 

Reich werde ich mit dem ganzen sicherlich nicht, aber mir geht es in erster Linie nicht um Gewinn, sondern darum, meine Werke zu verkaufen.

 

Gruß

Donna

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Donna,

 

das ist schön zu hören, dass alles glatt läuft.

 

Aber wegen der Zuständigkeit (IHK oder HWK) für auf Kundenwunsch bestickte

Sachen (kein Kleidung) weißt Du wohl auch nicht genau, oder?

 

Verrätst du auch noch, was in deinem Gewerbeschein drin steht, oder ist das zu persönlich? Breit fächern sollte man ja, aber trotzdem nicht in die Falle tappen, dass man dann bei beiden Kammern drin ist.

 

Vielen Dank und liebe Grüße

Knuddelmaus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

da weiß ich wirklich nicht Bescheid.

Ich habe erstmal nur Herstellung und Verkauf von Kinderbekleidung und Kinderaccesoires angegeben.

Zur Not muss ich halt noch erweitern, will mich aber auch nicht verzetteln.

 

Gruß

Donna

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Liebe Donna,

 

nun schon wieder eine Frage von mir:

Hast du dir für dein Gewerbe ein eigenes Girokonto eröffnet, damit du dort sauber deine Zahlungsein- und ausgänge abwickeln kannst?

 

Falls ja, wie ist das bei der Bank gelaufen? Ich meine, hast du wie eine Privatperson ein Grio eröffnet oder hast Du gesagt, dass es gewerblich genutzt wird und den Gewerbeschein mitgebracht :confused:?

 

Danke für die Info

viele Grüße

Knuddelmaus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Donnatigra!

 

Erstmal Glückwunsch, dass alles so problemlos geklappt hat - das macht mir Mut... ;) Ich habe mich gerade durch das ganze Thema hier gelesen, da ich eigentlich einen ähnlichen Plan gefasst habe, wie Du und unter ähnlichen Voraussetzungen. Bin auch Studentin und habe vor, die Erzeugnisse meines "Nähfiebers" ein bisschen unter die Leute zu bringen. Man kann ja nicht alles behalten :o Allerdings wären es bei mir eher Taschen und Damenbekleidung, Kinderbekleidung + evtl. Schmuck (Draht, Stoff, Perlen, Fimo, Holz, etc.). Das Ganze allerdings auch in sehr geringem Ausmaß, weil ich mich ja auch um mein Studium kümmern muss...

 

So wie ich das jetzt verstanden habe, sind die Schritte:

Kleingewerbe anmelden (Finanzamt/Gewerbeamt) - IHK und HWK (weil ich ja nicht nur Kinderbekleidung hätte) - TBBG-Beitragsbefreiung, wäre das so richtig?

Hast Du ein eingetragenes Logo, bzw. ein angemeldetes Geschmacksmuster und war das für die Gewerbeanmeldung wichtig (ich meine, muss das mit eingetragen werden - dann wäre es ja sinnvoll, das vorher zu beantragen)?

Und was hast Du sozusagen vom Anfang bis jetzt an Gebühren/Beiträgen gezahlt? (Das ist für Studis ja leider nicht ganz unwichtig...:()

 

Ich hoffe, es ist ok, wenn ich hier jetzt nochmal nachhake.

Liebe Grüße,

Luzie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gewerbe anmelden >>> Gewerbeamt

 

Beim Finanzamt muss man nicht zwingend persönlich vorsprechen, die werden automatisch informiert und man selbst bekommt Post.

 

Auch Geschmacksmuster sind unabhängig von der Gewerbeanmeldung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

bisher habe ich nur die Anmeldegebühr von 26€ im Gewerbeamt bezahlt.

(Dann natürlich ein bischen Material. Visitenkarten und ne Schneiderpuppe hab ich mir auch noch gegönnt, aber das muss ja nicht^^).

Habe kein Geschmacksmuster angemeldet.

Sicherhaltshalber würde ich zusätzlich noch folgende Stellen befragen:

Krankenkasse

Vermieter

Müllentsorger

Evtl. Firmen deren Copyright Du nutzen möchtest

 

Das mit der IHK/HWK scheint auch in den Bundesländern unterschiedlich zu sein, ich habe alles in Berlin angemeldet!

 

LG Donna

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

es ist alles gesagt. Der finanzielle Rahmen soll sich selbst tragen, also liegst du unter den Grenzen aller aufwendigen Formalitäten. Wenn deine Anmeldung des Gewerbes erledigt ist, kommen die anderen schon von selbst, um von deinem "gebackenen Kuchen" etwas abzukriegen.

Deiner Beschreibung nach liegst du doch im Rahmen eines Minijobs, fang an, hab Freude und sollte es einen geschäftlichen Aufschwung geben, den du nicht mehr im Wohnbereich bestreiten kannst, wirst du schon kreative Entwicklungspläne umsetzen. Viel Spaß beim Tun:rose:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...
es ist alles gesagt. Der finanzielle Rahmen soll sich selbst tragen, also liegst du unter den Grenzen aller aufwendigen Formalitäten. Wenn deine Anmeldung des Gewerbes erledigt ist, kommen die anderen schon von selbst, um von deinem "gebackenen Kuchen" etwas abzukriegen.Deiner Beschreibung nach liegst du doch im Rahmen eines Minijobs, fang an, hab Freude und sollte es einen geschäftlichen Aufschwung geben, den du nicht mehr im Wohnbereich bestreiten kannst, wirst du schon kreative Entwicklungspläne umsetzen. Viel Spaß beim Tun:rose:

 

So sieht der AUFSCHWUNG aus.

 

An Alle,

möchte ja nicht die Laune verderben,

aber so sieht es bei mir aus.

1418€ erarbeitet also Gewinn in 2007

395,76€ Steuern für 2007 nachzahlen bis 1.12.08

360,00€ Steuern vorauszahlen für 2008 bis 10.12.2008

Habe dann für mich pro Monat 85,00€ bei 156 Stunden also 0,53€/Std.:mad:

Das einzige was ich sagen kann : Juchhu ich habe Arbeit in meiner kleinen Nähstube (angemietet)

 

Mein Mann hat sich tierisch gefreut, und sehr sauer gelächelt!:(

 

Da ich nichts zuverbergen habe, kann ich ruhigen Gewissen das hier schreiben.

 

Hannelore

Bearbeitet von bärenglück
Name vergessen!
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...