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Textilkennzeichnung bei kleinen Accessoires


rocabeth

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Hallo Alle!

 

Wie schon in der Überschrift geschrieben:

Wie löst ihr das mit der Textilkennzeichnung bei KLEINEN textilen Accessoires? (ZB. TaTüTas, Haarblumen, etc.)

Da ist ja kein Platz um ein Etikett einzunähen.

 

BITTE keine Gewerbe-Diskussion starten. Alles im grünen, legalen Bereich.

 

Danke!

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Hallo zurück :-D

 

Persönlich würde ich bei Kleinunternehmern jetzt gar nicht so ein Schildchen erwarten (wenn man jetzt was Selbstgemachtes auf einem Handwerksmarkt ersteht oder so). Meist kann man ja vor Ort schon den Verkäufer fragen, der hat´s ja meist auch selbst hergestellt :)

Bei den Luxusherstellern hast du an den kleinen Accessoires meistens die Stoffzusammensetzung, Herstellungsorte etc. an dem eigentlichen Label mit befestigt. Da hängt dann ein riesiger Lappen mit großen Stichen angesteppt dran und man kann den dann zuhause abtrennen.

 

Ich hoffe, das hilft dir weiter,

 

herzliche Grüße von Aimée

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Ja, nur werd ich nichtmal ein Label dran nähen... Wär jetzt auch bei ner Stoffbrosche o.Ä. irgendwie dämlich. :rolleyes:

 

Mal schaun.

 

Wie lösen die ganzen Weihnachtsmarktverkäufer/-innen das denn immer?

Hab da irgendwie noch nie drauf geachtet :D

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Persönlich würde ich bei Kleinunternehmern jetzt gar nicht so ein Schildchen erwarten (wenn man jetzt was Selbstgemachtes auf einem Handwerksmarkt ersteht oder so). Meist kann man ja vor Ort schon den Verkäufer fragen, der hat´s ja meist auch selbst hergestellt :)

 

Da hat dann der Kleinunternehmer nur das Problem, dass wenn er sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, er ganz schnell einen Abmahnanwalt an der Backe haben kann - und dann ist es ziemlich egal, ob DU jetzt ein Schildchen erwartest oder nicht....

 

Sabine

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Da hat dann der Kleinunternehmer nur das Problem, dass wenn er sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, er ganz schnell einen Abmahnanwalt an der Backe haben kann - und dann ist es ziemlich egal, ob DU jetzt ein Schildchen erwartest oder nicht....

 

Sabine

 

:confused: Mir war bislang nicht bewusst, dass es dafür eine gesetzliche Vorgabe geben könnte (ich hab noch nie was Selbstgenähtes verkauft).

 

Könnte man das nicht durch ein kleines Begleitschreiben lösen... je nachdem, was für Tüddelkram man herstellt, er wird ja auch irgendwie verpackt werden und da würde ich dann die Textilkennzeichnung mit befestigen.

 

Ich habe hier noch eine Brosche liegen, die stammt von einer Selbstmach-Plattform. Da hat man die Brosche auf ein Stück Pappe gepinnt und auf der Rückseite ist das "Kleingedruckte" angeheftet. Eventuell ginge es so?

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Also, ich würde so ein Kleinteil, wie Brosche oder Tütatü in ein durchsichtiges Säckchen packen oder auf eine Kartonetikette, und oben dann eine gedruckte breite Etikette mit allen Informationen anklammern.

 

Ich sehe dies oft an der Ornaris, das ist eine Verkaufsausstellung für das Gewerbe, wenn ein neuer Anbieter auftritt. Ein witziger Text oder eine Verzierung macht das ganze dann noch Hochwertiger. Wäre dann auch für den Wiederverkauf geeignet.

 

Bitte keine Diskussionen wegen Umweltschutz. Mir ist es bewusst, das weniger Müll, besonders Plastik, hergestellt werden soll. Doch das Auge kauft mit. Und bei einem Basar wird auch oft noch "mit den Händen geschaut". Da möchte ich als Käufer aber gerne ein sauberes Ding. Alternativ kann ja ein Unverpacktes zu Greifen aufgelegt werden.

 

Dies sind meine Gedanken zu diesem Thema.

 

Liebe Grüsse

Ruth

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:confused: Mir war bislang nicht bewusst, dass es dafür eine gesetzliche Vorgabe geben könnte.

 

In einem Land in dem die EU den Bräunungsgrad von Pommes regelt, kann man davon ausgehen, dass es für alles gesetzliche Vorgaben gibt... :rolleyes:

 

@alle anderen: Danke schon mal für alle Tipps, werd zusätzlich auch noch bei der WK anrufen und das absichern. :)

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Die Kennzeichnung muss dauerhaft fest angebracht sein. Ein Pappschild reicht daher leider nicht.

 

Ich würde es mit der hand mit 2-3 großen Stichen annähen

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Unsere Einstufung hier als "gewerblich " hat nichts damit zu tun, ob jemand einen Gewerbeschein hat, sondern nur damit, ob jemand was verkauft.

 

Von daher gehört deine Frage schon in den Bereich. :)

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Andere doofe Frage... gilt die Textilkennzeichnung überhaupt für Tatütas und Haarblumen? (Ich verkaufe nichts genähtes, daher... keine Ahnung. Aber manchmal kommt man mit leicht kreativem Auslegen im Detail weiter.)

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Danke an nowak für den sehr informativen Link.

Nachdem es sich ja um eine EU-Verordnung handelt, geh ich mal davon aus, dass das dann auch für Ö gilt (weil das ja eine .de-Site ist...)

 

Klingt ja so, als wäre so Kleinkram tatsächlich von Etikettierpflicht befreit...

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Sicher nicht jeder Kleinkram, aber ich habe noch auf einer Seite einer IHK was gefunden... grundsätzlich unterliegt der Verordnung, was ausschließlich aus Textil ist.

 

Nach meinem Laienverständnis wäre eine Haarspange und ggf. noch eine fest eingebaute Pappscheibe oder so was schon nicht mehr ausschließlich Textil.

 

Und ein TaTüTa ist zwar nicht erwähnt, aber Täschnerware fällt generell nicht drunter. Wenn man es als Tasche definiert... oder als Verpackung für die Taschentücher, die man damit verkauft... Wobei TaTüTas ja groß genug sind, daß man es notfalls auf die Innenseite schreiben oder sticken kann.

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wobei hier die Frage ist, wie groß der Unterschied zwischen einem Kosmetiketui und einer TaTüTa tatsächlich ist... irgendwie fällt das in meinen Augen in dieselbe 'Kategorie'. Ein Etui ist ja irgendwo auch schon eine Art Tasche. Und tlw. auch größer als eine TaTüTa... :rolleyes:

 

Aber gut. EU halt. Wissma eh scho alle :D

 

Dein link, liebe nowak, hat mir auf jeden Fall ein großes Stück weitergeholfen. :hug:

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Das Problem dürfte hier sein, daß das keine "Kategorien" sind, sondern explizit benannten Ausnahmen der Verordnung. (Brillenetuis sind ja auch ausdrücklich benannt, aber keine Kategorie "kleine Mäppchen mit einer Größe unter... cm".)

 

Ob allerdings irgendwo definiert ist, wie ein Kosmetiktäschchen auszusehen hat, ist die andere Frage...

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Deswegen auch Kategorie extra unter Gänsefüsschen. "Kategorie" im Sinne von meiner eigenen Weltsicht. Dass die sich nicht immer mit EU-Verordnungen deckt, ist klar. :D

 

Aber du hast meinen Punkt eh verstanden, denk ich. ;) Im Prinzip ist eine TaTüTa ja auch irgendwie eine Kosmetiktasche... :silly:

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Die Textilkennzeichnung mag jetzt nach Produkt entfallen, aber die vorgeschriebene Produktkennzeichnung ist dennoch erforderlich.

Diese kann - soweit ich weiß - bei sehr kleinen Artikeln auch separat angebracht werden. Als Tag, auf der Verpackung oder am Karton wenn es zu. B. Broschen geht, die zum Verkauf in einem Karton liegen.

Besser du liest nochmal genauer nach.

LG Ulrike

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Dass du in Österreich wohnst habe ich nicht gelesen.

Vielleicht ist es bei euch keine Vorschrift, aber in Deutschland muss z.b. eine ladungsfähige Anschrift drauf sein.

Details aber bitte selbst anlesen.

LG Ulrike

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Österreich? Dann ist der Link zur IHK ja vielleicht gar nicht relevant.

Einfach mal mit Textilkennzeichnung Österreich googlen - da kommt doch allerlei.

Grüsse, Lea

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Kann da nicht die Handwerkskammer oder ein österreichisches Pendant weiterhelfen? Oder bist du in irgendwelchen Berufsverbänden Mitglied als Selbständige? Diese Institutionen sind doch nach meinen Begriff die ersten Anlaufstellen für ihre Mitglieder (möglicherweise auch Nicht-Mitglieder?) in solchen Fragen...

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Österreich? Dann ist der Link zur IHK ja vielleicht gar nicht relevant.

 

Soweit es EU Vorschriften betrifft dürfte es relativ egal sein, welches Land die Information darüber bereit stellt.

 

Ansonsten... muß es in Österreich aber doch auch Kammern geben, die darüber Bescheid wissen?

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Ja, das mit der Textilkennzeichnung ist geklärt, danke! :)

Nur Ulrike hat mich mit der Produktkennzeichnung nochmal irritiert. Aber da hab ich in Ö nichts vergleichbares dazu gefunden.

 

Ja, in Ö haben wir Innung bzw WK (Wirtschaftskammer), werd diesbezgl. eh dort auch noch anrufen. Wollt mich hier nur erstmal vorab ein bisschen klug machen. :)

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