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Beitrag zur Handwerkskammer als Gewerbebremse...


Knuddelmaus

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Hallo Leute,

 

ich bin die letzten Tage sehr intensiv damit beschäftig gewesen Infos zusammenzutragen, um ein Gewerbe anzumelden, damit ich meine genähten/bestickten Sachen ganz legal online verkaufen darf. :D

 

Nun war alles so weit super, bin überall auf nette Leute gestoßen, die mir Auskunft gaben, z.B. Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, IHK, Bank, Gewerbeamt. Nur leider wurde mir bei letzterem mitgeteilt dass ich in die Handwerkskammer eintreten MUSS, wenn ich was selbst genähtes verkaufen will. Wenn man was herstellt, ist das auch als Handwerk einzustufen. Dies bestätigte mir auch nochmal der (übrigens auch nette) Mitarbeiter meiner zuständigen HWK.

Fakt ist nun, dass man bei der HWK nur im Jahr der Anmeldung beitragsfrei ist, allerdings dann auch die Eintragungsgebühr zahlen muss (die noch höher ist als der volle Jahresbeitrag), im 2. u. 3. Jahr zahlt man den halben Beitrag und dann den vollen (150 Euro):eek:. Generelle Beitragsbefreiungen bei geringem Gewinn - wie bei der IHK - gibt es hier nicht! :(

 

Diese Tatsache läßt mein Vorhaben nun sehr wahrscheinlich platzen, weil ich die Sache ja auch langfristig sehe, also mit vollem Beitrag. So optimistisch bin ich nun nicht,dass ich bei der Fülle von Angeboten an genähten Dingen (keine Kleidung) so viel verkaufen würde, dass ich bei diesen Fixkosten noch einen Gewinn erzielen würde, der die ganze Arbeit (neben dem Nähen/Sticken muss ja auch noch der komplette Vertrieb abgewickelt werden) lohnenswert macht.

 

Ich weiß nicht, wie diejenigen unter Euch das machen, die ein Kleingewerbe betreiben, dass da noch was hängenbleibt. Denn eigentlich müßten ja alle hier in der HWK Mitglied sein.

 

Vielleicht gibt es hier noch mehr gefrustete Hobbyschneiderinnen, die ihren gewerblichen Start wegen solchen Pflichtzahlungen wieder auf Eis gelegt haben?

Wäre toll, wenn ihr euch outet.

 

Liebe Grüße

Knuddelmaus

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Hallo,

 

als ich meinen Gewerbeschein im Jahre 2002 erworben habe, habe ich auch ein Wort (Flickschneiderei) eintragen lassen, was mir ermöglichte z.B. Änderungen zu machen.

 

Das hat mich dann sofort Geld gekostet, noch bevor ich die Tür zu meinem Ladenlokal das 1. Mal geöffnet habe.

 

@kamichri, Du liegst falasch, wenn Du meinst wegen fehlender Meisterprüfung würden sie Dich nicht wollen. Man wird von der Handwerkskammer eingestuft als "handwerkähnliches Gewerbe".

 

Ich habe gerade nachgeschaut:

"Eintragung in das Verzeichnis eines handwerkähnlichen Gewerbe".....

Dazu ist eine Eintragung im o.g. Verzeichnis gesetzlich erforderlich sowie eine persönliche Abklärung Ihrer gewerblichen Tätigkeit notwendig.

 

Wir bitten Sie deshalb, auf unserer Dienststelle .......vorzusprechen. Für die Einrichtung bitten wir Sie, neben Personalausweis auch 75 Euro in bar, zur Einrichtung einer Verwaltungsgebühr......Ihren Besuch erwarten wir am....

Und jährlich hat es 50 Euro gekostet.

 

Das sind Textstücke und ich hätte dafür 70 km (bzw. 1 Stunde mit der Bahn) fahren müssen und mindestens einen halben Tag den (gerade eröffneten) Laden zumachen müssen. (Sie haben einen Brief bekommen mit V-Scheck)

 

Knuddelmaus, es ist nicht entscheidend, ob Du Kleidung nähst. Tatsache ist: Du nähst und Nähen bzw. Schneidern = ist ein Handwerk.

Auch wenn inzwischen das etwas gelockert wurde, bleibt es ein Handwerk.

 

Früher durfte man nichts Neues nähen, aber ändern. Heute darf man Neues nähen, aber es bleibt ein handwerkähnliches Gewerbe.

 

Da muss man sich halt entscheiden, ob man den legalen Weg gehen möchte und der heißt: Anmeldung bei der HWK, Beitrag zahlen, Ausweis bekommen und alles legal zu haben.

 

Ich oute mich als Hobbyschneiderin die vor einigen Jahren ihr Hobby zum Beruf gemacht hat und das nach bestehenden Vorschriften, Regel und Geboten.

 

Es kann sein, dass Dir das nicht gefällt was Du gerade gelesen hast, aber Du lebst in Deutschland und es ist nun mal so.

 

Gruß

Helga

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Hm wenn ich das so recht verstanden habe sind diese 150 € 1x im Jahr oder?

Wenn man das weiß kann man ja immer was zurücklegen. Was anderes wäre es wenn das monatlich wäre oder da noch ne 0 dran hängen würde.

 

Aber in D ist es bekannt vor Eröffnung erstmal zu zahlen

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Hallo zusammen,

 

mein Frust gegründet sich darauf, dass es eben keine Möglichkeit gibt, sich beitragsfrei stellen zu lassen (wie bei der IHK), sofern man einen bestimmten Gewinn nicht übersteigt.

Die 150 Euro muss ich ja erst mal verdienen und dafür muss ich schon ne ganze Menge Handtücher besticken und auch noch verkauft haben! Das ist der Punkt der mich so maßlos ärgert. :mad:

Ich hab nicht die Absicht, hier ein Riesengeschäft aufzuziehen, möchte nur eben legal meine Näharbeiten verkaufen können und zwar in dem zeitlichen Rahmen, der für dafür verfügbar ist. Wenn ich richtig Geld verdienen wollte, dann würde ich mir nen Job in meinem gelernten Beruf suchen.

 

@Jennifer: Das scheint hier noch anderen so zu gehen, dass sie von der IHK aufgenommen wurden, obwohl sie nähen (sprich: etwas herstellen). Wie kann das sein? Es hat doch wohl jede auf seinem Gewerbeanmeldungsbogen angegeben, dass sie selbstgenähte Sachen verkaufen will. :confused:

 

Wieso kann jemand, der nur Stoffe und Kurzwaren unter einer bestimmten Gewinngrenze verkauft um den IHK-Beitrag herumkommen, während jemand der was herstellt diesen saftigen HWK-Beitrag zahlen muss! ARMES DEUTSCHLAND!

 

LG

Knuddelmaus

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Hallo,

 

für die Entscheidung welche der Kammern zuständig ist, scheint es wichtig zu sein was GENAU man näht.

 

Ich habe diese recht aufschlussreiche Broschüre von der HWK Reutlingen gefunden.

Im Kapitel 2 sind hier die zulassungspflichtigen, zulassungsfreien (Damen- und Herrenschneider !) und die handwerksähnlichen Berufe aufgezählt, die einer Anmeldung bei der HWK bedürfen.

Bei den handwerksähnlichen Berufen werden explizit Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration), Theaterkostümnäher, Kunststopfer und Änderungsschneider genannt.

 

D.h. ich verstehe es so:

Steht eine dieser Tätigkeiten in der Gewerbeanmeldung, ist automatisch die HWK zuständig. Im Umkehrschluss wird aber z.B. Nähen von Kinderbekleidung nicht genannt, läge also im Zuständigkeitsbereich der IHK.

Streitpunkte wäre wohl z.B. der Begriff "Dekorationsnäher" - fällt hierunter auch jemand der z.B. Tischdecken oder Sofa-Kissenbezüge näht? :nix:

Im speziellen Fall wird man wohl nicht darum herumkommen mit der HWK argumentieren zu müssen, wie die eigene Tätigkeit einzuschätzen ist.

 

Liebe Grüße

stitchy

 

PS: Einen Kommentar zum Thema "Armes Deutschland" verkneif ich mir - dann reg ich mich bloß auf. ;)

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Hallo stitchy,

 

es scheint bei "meiner" Kammer nicht wichtig zu sein WAS man näht, sondern DASS man näht. Ob das ein Brautkleid oder eine Handytasche ist, scheint dabei völlig egal zu sein.

 

 

@Leann:

Um einen Gewinn zu erzielen, muss man eben erstmal die Kosten decken. Und diese Kosten müssen eben erstmal verdient werden. Das hat nix mit zurücklegen zu tun (eher mit drauflegen:().

 

LG

Knuddelmaus

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Hallo Knuddelmaus,

 

mir kommen 150 € im Jahr nicht sooo viel vor, als dass man es davon abhängig machen sollte, ob nun Selbständigkeit angestrebt wird o. nicht.

Das sind 12,50 € im Monat.

 

Andere Posten (Krankenversicherung) dürften doch viel mehr zu Buche schlagen?

 

Ein gewisses Sicherheitspolster ist wohl nicht verkehrt, denn es können ja immer mal Ausgaben auftauchen, mit denen man nicht gerechnet hat.

Zum Beispiel, wenn du für einen Auftrag Material besorgt u. verarbeitet hast, der Auftraggeber aber nicht zahlen möchte.

Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber es kann halt immer mal was sein, was verkraftet werden muss.

 

Und eine gewisse Durststrecke zu Anfang dürfte auch normal sein.

 

Wenn dich 12,50 € im Monat zweifeln lassen, dann würde ich die Anmeldung erst mal noch verschieben.

 

LG

DoraW

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ich kannte eine Hobbyschneiderin die das Ganze auch legal machte und zwar das Ganze unter "Kunst" laufen ließ....Kunst bei der Kreation von Kindermoden...Kunst bei der Änderung ...

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Hallo Dora,

 

klar könnte man sagen 12,50 sind nicht viel im Monat. Nebenbei kommt noch die Bank für ein Geschäftskonto und will auch "nur" 1,50 im Monat (plus Gebühr pro Buchung). Aber ich sagte ja schon,ich will das ganz nebenbei machen und nicht bangen müssen, wenn mal in einem Monat gar nichts verkauft wird. Und Fixkosten sind eben da, ob man was verkaufen konnte oder nicht.

 

Natürlich will ich in der Familienversicherung bleiben, was meinen Umsatz (!) auf 355 Euro im Monat begrenzt.

 

Die Sache wäre klar wenn ich nur mit Stoffen handeln würde (also An-und Verkauf). Da wäre ich in dem Rahmen überall beitragsfrei (BG, KK,IHK).

 

LG

Knuddelmaus

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Hi,

ich hab ja auch vor kurzem in Berlin ein Gewerbe angemeldet (Herstellung und Verkauf von Kinderbekleidung und Kinderaccesoires).

Vorher habe ich mich natürlich auch bei der Handwerkskammer erkundigt und habe schriftlich (!) diese Information bekommen:

 

Sehr geehrte Frau ***,

auf Ihre Anfrage vom *** teilen wir Ihnen mit, dass der Vertrieb und die Herstellung von Kinderbekleidung und Kinderaccesoires nicht den Bestimmungen der Handwerksordnung unterliegt und hier keine Eintragung erfordert.

 

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

 

***

Handwerkskammer Berlin

Abteilung Handwerksrolle

 

Ich kannn mir auch irgendwie nicht vortellen, dass das so unterschiedlich in den Bundesländern ist.

 

LG Donna

 

P.S.: Ich gebe natürlich keinerlei Gewähr auf diese Aussage.

Bearbeitet von Donnatigra
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Natürlich will ich in der Familienversicherung bleiben, was meinen Umsatz (!) auf 355 Euro im Monat begrenzt.

 

Das stimmt nicht. Dafür ist das Einkommen aus Gewerbe maßgebend, also grob dein Gewinn.

 

Wenn dir 150 Euro im Jahr schon zu viel sind, dann schau lieber mal nach ob euer zu versteuerndes Familieneinkommen nicht plötzlich einem höheren Steuersatz unterliegen könnte.

 

Und falls du auch was versenden willst >>> neue Novelle des Verpackungsmittelgesetzes ab 2009.

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Tja, so ist das mit dem Kammerwesen in Deutschland:

 

Ich bin Apothekerin und da ich in Bayern wohne, bin ich Pflichtmitglied der Bayerischen Apothekerkammer und muss als solche jedes Jahr über 80 Euro berappen, obwohl ich schon seit über 12 Jahren nicht mehr berufstätig bin, sondern 3 Kinder großziehe... Das heißt: ich zahle, ohne dass ich überhaupt ein Einkommen habe. Und ich kann diese Beiträge auch nicht von der Steuer absetzen, weil ich ja keine Steuern zahle:confused:

 

Dumm gelaufen, freu dich, dass du dich bei der Handwerkskammer gegebenenfalls auch wieder abmelden kannst;)

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Es kann sein, dass Dir das nicht gefällt was Du gerade gelesen hast, aber Du lebst in Deutschland und es ist nun mal so.

 

Tja, ich lebe auch in Deutschland und ich finde nicht, dass man alles immer klaglos hinnehmen soll!

 

Die Handwerkskammern sind nichts anderes als eine Weiterentwicklung der Zünfte bzw Gilden des Mittelalters.

 

Mit der Reichshandwerksordnung zur Zeit des Nationalsozialismus wurde neben dem Meisternachweis auch die Arisierung eingeführt.

 

Die Arisierung wurde nach dem Krieg ganz und vor ein paar jahren auch in grössten Teilen der Meisternachweis gestrichen.

 

Jetzt stellt sich allerdings die Frage, warum es heute immer noch Handwerkskammern und andere Kammern dieser Art mit der damit verbundenen Pflichtmitgliedsschaft gibt.

 

In anderen Ländern funktioniert Handwerk und Handel durchaus ohne Kammern mit Pflichtmitgliedschaften. Warum sollte es daher also auch nicht so in Deutschland klappen?

 

Michael

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Hallo,

 

och, Michael, ich sage doch nicht, dass mir das gefällt! Es ist aber leider nun mal so und ich kann daran auch nichts ändern.

 

Zudem habe ich die ganze Zeit geschrieben, sie möge sich nochmals erkundigen. Sie schrieb auch von 150 Euro....bei mir war es deutlich weniger.

 

Michael und das es in anderen Ländern besser klappt, hat doch im Moment mit der deutschen Situation nichts zu tun.

 

Ich muss gestehen, dass ich nicht weiß, was das jetzt sollte.

 

Schönen Abend

Helga

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Das stimmt nicht. Dafür ist das Einkommen aus Gewerbe maßgebend, also grob dein Gewinn.

 

 

Und falls du auch was versenden willst >>> neue Novelle des Verpackungsmittelgesetzes ab 2009.

 

Liebe Sticki,

 

den Betrag hab ich von meiner KK mitgeteilt bekommen und es wurde ausdrücklich UMSATZ gesagt. Kann ja sein, dass es bei andere Kassen anders ist, aber ich schildere ja meinen persönliches Fall.

 

Mit der neuen Verpackungsverordnung hab ich mich auch schon auseinandergesetzt aber das ist sicherlich lösbar. Die Verpackungsanbieter werden entsprechend reagieren, da bin ich zuversichtlich.

 

 

 

Viola210.....sie möge sich nochmals erkundigen. Sie schrieb auch von 150 Euro....bei mir war es deutlich weniger.

 

Liebe Helga,

auch diesen Betrag nannte mir der nette Herr der HWK am Telefon. Freu dich, dass du weniger berappen mußt. Ich sag jetzt nicht, wie hoch der Betrag ist für die Eintragung, dann fällst Du vielleicht um ;)

Tja, meine zuständige Kammer hat saftige Preise...

 

 

LG

Knuddelmaus - die diese Diskussion sehr spannend findet :cool:

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den Betrag hab ich von meiner KK mitgeteilt bekommen und es wurde ausdrücklich UMSATZ gesagt. Kann ja sein, dass es bei andere Kassen anders ist, aber ich schildere ja meinen persönliches Fall.

 

Ich mag dir oder deiner KK ja wirklich ungern widersprechen, aber dieser Betrag ist Einkommen. Und der ist für jede gesetzliche KK gleich, da Gesetz.

 

Z.Bsp. von der Seite der KKH: "...kein Gesamteinkommen haben, welches 355 Euro monatlich (im Jahr 2008) überschreitet..."

Familienversicherung – Wikipedia, die freie Enzyklopädie

 

Und du magst es nicht glauben, auch KK-Mitarbeiter können sich irren. Außerdem generiert jemand anderes einen völlig anderen Gewinn aus einem bestimmten Umsatz, hat andere Margen etc. pp.. Wie soll da eine Gleichbehandlung funktionieren.

 

Im übrigen sind auch Aussagen - egal ob persönlich oder telefonisch - von Finanzämtern nicht rechtsverbindlich. Jene gibt es nur nach Anforderung und gegen Entgeld.

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...aber dieser Betrag ist Einkommen. Und der ist für jede gesetzliche KK gleich, da Gesetz.

 

 

Das irritiert mich aber nun wirklich.

Abgesehen davon haben andere HSlerinnen in div. Freds schon den gleichen Betrag als Umsatzgrenze genannt. Dann wären die ja auch falsch beraten worden :confused:

 

Mal den ganzen Text von oben aus Wikipedia:

 

Um familienversichert sein zu dürfen, müssen nach § 10 des fünften Sozialgesetzbuches (gesetzliche Krankenversicherung)[1] und analog § 25 des elften Sozialgesetzbuches (Pflegeversicherung) folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

 

1. Der Kandidat ist Ehegatte oder eingetragene® Lebenspartner(in) eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung

2. Der Kandidat verfügt über nur geringes Gesamteinkommen,

* seit 2008: bis zu 355,00 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV)

* seit April 2003: bis zu 400,00 € im Monat bei einer geringfügig entlohnten Tätigkeit (Minijob).

 

Für nebenberuflich Selbstständige gilt ein

 

* Einkommen geringer als 355 €

* keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer

* Arbeitszeit unter 18 Stunden wöchentlich

....

 

Damit hätte ich doch die Voraussetzungen erfüllt: ich bin Ehegatte und verfüge über ein geringes Einkommen. Mein Einkommen wäre als Einzelunternehmer ja mein Umsatz. Davon ziehe ich meine Kosten, also Material, HWK-Beitrag:p usw. ab (als AN wären das eben die Werbungskosten) und habe dann mein zu versteuerndes Einkommen (also Gewinn vor Steuern) um das mal grob zu sagen.

 

Was verstehe ich jetzt falsch :confused: ???

 

LG

Knuddelmaus

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Abgesehen davon haben andere HSlerinnen in div. Freds schon den gleichen Betrag als Umsatzgrenze genannt. Dann wären die ja auch falsch beraten worden :confused:

 

Das hab ich dann nicht gesehen das da Umsatz steht ... :D

 

Damit hätte ich doch die Voraussetzungen erfüllt: ich bin Ehegatte und verfüge über ein geringes Einkommen.

 

Wahrscheinlich. :)

 

Mein Einkommen wäre als Einzelunternehmer ja mein Umsatz.

 

Nein! Deine Einnahmen sind grob gesagt dein Umsatz.

 

Davon ziehe ich meine Kosten, also Material, HWK-Beitrag:p usw. ab (als AN wären das eben die Werbungskosten) und habe dann mein zu versteuerndes Einkommen (also Gewinn vor Steuern) um das mal grob zu sagen.

 

Eben. Gewerbl. Einnahmen minus gewerbliche Ausgaben= Gewinn aus Gewerbe= zu versteuerndes Einkommen

 

Was verstehe ich jetzt falsch :confused: ???

 

Du musst nur die Begrifflichkeiten Einnahmen,Umsatz, Einkommen usw. auseinander halten. :)

 

 

Gruß

Bearbeitet von sticki
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Liebe Helga,

auch diesen Betrag nannte mir der nette Herr der HWK am Telefon. Freu dich, dass du weniger berappen mußt. Ich sag jetzt nicht, wie hoch der Betrag ist für die Eintragung, dann fällst Du vielleicht um ;)

Tja, meine zuständige Kammer hat saftige Preise...

 

 

LG

Knuddelmaus - die diese Diskussion sehr spannend findet :cool:

 

 

Die Eintragung in die Handwerksrolle hat damals bei mir 350 Öcken gekostet. Und das musste ich auch erst mal von meinem "Privaten Geld" vorlegen. Allerdings muss auch nicht jede Tätigkeit in die Rolle eingetragen werden, da kann aber die Kammer besser weiterhelfen.

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Hallo,

 

ich glaube auch, dass hier die Begriffe Einkommen und Umsatz verwechselt werden.

 

Umsatz = alle getätigten Einnahmen, unabhängig von den Ausgaben

 

Einkommen / Gewinn = der Umsatz abzgl. der Ausgaben, dann hast Du dein zu versteuerndes Einkommen!

 

Letzendlich bedeutet dies, Du kannst z.B. € 1.000,-- Umsatz haben, unterm Strich bleiben Dir aber nur € 250,-- weil Du Einkäufe hattest, Fahrtkosten usw. Ergo kannst Du mehr "verkaufen", wenn Du die entsprechenden Ausgaben hast und so nicht über € 355,-- kommst.

 

Viele Menschen verwechseln dies immer, ggfs. auch mal jemand bei der Krankenkasse. Hier ist auf jeden Fall ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

 

Viel Glück....

Trixie

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