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INFO: Verkauf von Handarbeiten - gesetzliche Lage in Österreich


FIA

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Hallo!

 

Ich hab Neuigkeiten für alle, die nebenbei Näharbeiten verkaufen möchten. Hab dem Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich folgende Fragen gestellt und diese Antworten erhalten (Achtung, gilt nur für Österreicher):

 

1. Bis zu welchem Gewinnbetrag darf ich, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen, verkaufen, gelten in diesem Falle jährlich 700 €? Muss ich mich auch wenn ich unter diesem Betrag bleibe, trotzdem dem Finanzamt vorstellig machen?

Solange die genannten Tätigkeiten gegenüber den anderen im Haushalt anfallenden Tätigkeiten untergeordnet sind, benötigen Sie wie gesagt keinen Gewerbeschein. Natürlich müssen Sie das Zusatzeinkommen in jedem Fall dem Finanzamt melden. Einkommensteuer zahlen Sie aber nur, wenn Sie ein Jahresgesamteinkommen von mehr als € 11.000,- erzielen, Umsatzsteuer bei einem Umsatz von mehr als € 30.000,-. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu machen. Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie lediglich dann machen, wenn Sie mehr als € 11.000,- erzielen bzw. vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Das Führen von Aufzeichnungen und die Aufbewahrung von Belegen dient als Nachweis, dass Sie mit Ihren Einkünften die Einkommensteuergrenze nicht überschritten haben.

 

2. Darf ich meine Waren als Privatperson auch bei Ebay anbieten? Ebay schreibt, dass man gewerblicher Verkäufer ist, wenn man Waren verkauft, die man für den Weiterverkauf produziert hat und man dies in großem Maße betreibt. Nun, ersteres stimmt ja, aber ich möchte maximal 10 Artikel pro Monat anbieten, wahrscheinlich sogar weniger.

Bei häusliche Nebenbeschäftigung gelten Sie nicht als gewerbliche Verkäuferin. Eine mengenmäßige Grenze gibt es nicht, jedoch ist es klar, dass eine Nebenbeschäftigung keine großen Mengen zulässt. Meines Wissens können auch Privatpersonen über Ebay Waren zum Verkauf anbieten.

 

3. Muss ich den Käufern eine Rechnung ausstellen oder genügt es, die Verkaufsinformationen nur für mich aufzubewahren? Wie funktioniert das, wenn ich Waren auf zB. einem Adventmarkt verkaufe?

Grundsätzlich gelten Sie nach dem Umsatzsteuergesetz als Unternehmerin, da Sie regelmäßig Einkünfte aus häuslicher Nebentätigkeit erzielen. Daher müssen Sie auch Rechnungen ausstellen, wobei Sie bedenken müssen, dass Sie als Kleinunternehmerin (bis € 30.000,- Umsatz) keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen. Nähere Informationen zu den Merkmalen einer Rechnung finden Sie unter: Erfordernisse einer Rechnung - Die häufigsten Fragen - WKO.at.

 

Gründer-Service | Junge Wirtschaft

Wirtschaftskammer Niederösterreich

A-3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1

T: 02742 / 851 - 17710

F: 02742 / 851 - 17199

E: stephan.heher@wknoe.at

Junge Wirtschaft: jungewirtschaft.at - Das Internetportal für Jungunternehmer und Führungskräfte

Gründer-Service: gruenderservice.at - Das Internetportal für Gründer

Wirtschaftskammer Niederösterreich: WKO.at - Das Portal der Wirtschaftskammern

Nachfolgebörse: Nachfolgebörse - Startseite

 

 

Hoffe, ich konnte damit jemandem von euch weiterhelfen,

lG Fia

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Stimmt, Österreicht hat da eine klare Regelung für "Kleinunternehmer", die wir in Deutschland nicht haben.

 

Was du allerdings beachten solltest: Wenn du auf ebay.de anbietest kann es sein, daß du nach den deutschen Gesetzen gemessen wirst, was etwa Gewährleistung betrifft. Also wenn ebay dich als gewerblich betrachtet, kann es sein, daß du dich dann den deutschen Gesetzen unterwerfen mußt. (Das hat was mit dem Verbraucherschutz zu tun, daß man sich der Gesetzeslage des Landes des Käufers anpassen muß. Wenn man über eine Plattform in dem jeweiligen Land anbietet.)

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Ja, dann ist auch die Rechtslage eindeutig. Und wer da einkauft, muß sich dann dem Österreichischen Recht unterwerfen.

 

(Ich wußte nicht mal, daß es ein eigenes ebay.at gibt... wieder was gelernt. :) )

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Ich hatte unlängst ein Gespräch mit einer befreundeten Keramikerin, die was Interessantes bezüglich Adventmärkte u.ä. erwähnt hat:

Wenn man als KünstlerIn arbeitet und zum Beispiel modellierte Gefäße verkauft, darf man das ohne den einschlägigen Gewerbeschein! Daher sind die wenigsten Anbieter von Töpferwaren auch wirklich gelernte KeramikerInnen mit Lehr- oder Fachschulabschluss, sondern fachlich gesehen Laien.

Einen ähnliche Fall kenne ich auch, dass eine Bastlerin eine eigene Kettenkollektion herstellt und über Internet verkauft. Ich vermute, dass sie vor allem deswegen keine Schwierigkeiten mit der Goldschmiede-Innung bekommt, weil sie in einer ganz anderen Liga spielt und für die keine ernsthafte Kokurrenz darstellt.

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Solange die genannten Tätigkeiten gegenüber den anderen im Haushalt anfallenden Tätigkeiten untergeordnet sind, benötigen Sie wie gesagt keinen Gewerbeschein.

 

Die Aussage finde ich interessant. Heisst das, solange ich mehr Zeit darauf verwende, mich um meine 3 Kinder und den Haushalt zu kümmern, darf ich genähte Sachen verkaufen, wenn ich unter diesem Grenzwert bleibe?

 

Lg, Michaela

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Viiiielen lieben Dank für die Info!! :hug:

 

Ich finds echt schön dass du das weitergibst! Bin da noch nicht so weit gekommen, weil mich der derzeitige Job so sehr beansprucht...

 

Liebste Grüße :hug:

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  • 1 Monat später...

jedoch ich zu beachten das man nur solche Gewerbe ausüben darf die auch Frei sind oder wo man die Ausbildung und Praxis dazu hat(befähigung).

 

Kleidung nähen ist kein Freies Gewerbe und da darf man auch als Kleinunternehmen keine Kleidung verkaufen da die Herstellung nur für Damen und Herrenkleidermacher gedacht ist und nicht für Laien.

 

Also da muß man mit der WKO reden und sich erkundigen was freie Gewerbe sind und was nicht.

 

Findet man auch einiges im Internet.

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So ich hab nun bei der WKO nochmals nachgefragt weil mir das alles irgendwie so verwirrend und komisch vorkam. Jeder bekommt eine andere INfo.

 

Nun habe ich von der WKO vom Innungsvertreter der Damenkleidermacher diese Information erhalten.

 

wko.at/wknoe/rp/gdb/rp2004_I_top1.pdf -

 

(kann es leider nicht kopieren)

 

also ich würde da sehr sehr sehr viel aufpassen. Denn so wie ich das sehe ist nähen von Kleidung und diese dann bei Ebay oder so zu verkaufen keine Häusliche Nebenbeschäftigung sondern Gewerbe.

 

so wie ich das sehe ist die häusliche Nebenbeschäftigung hauptsächlich für Privatzimmer, Weihnachtskekse, Ostereierfärben, Brot backen, Stoffe färben, usw.

 

ich würde das ganz genau mit der wko absprechen bzw mit der BH weil wenn man Angezeigt wird, wirds denk ich mal teuer.

 

würde mich interessiere wie es bei euch weitergegangen ist. bzw ob ihr was anmelden habt müssen oder nicht.

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Danke für die Informationen Mariabernd!

 

Zum Glück verkaufe ich keine Kleidung sondern nur Taschen oder Accessoires, trotzdem verunsichert mich dein PDF schon ordentlich :confused:

 

Ich finde es unmöglich, dass es keine konkreten, stichfesten (zB. vom Gewinn ausgehenden) Angaben gibt, nach denen man sich richten kann und wo man weiß, woran man ist.

 

Wenn man ein Gewerbe anmelden will, muss man also die Schneiderei richtig erlernt haben, versteh ich das richtig? Ich dürfte also NIE Kleidung verkaufen? Das fände ich so überhaupt nicht in Ordnung, denn wenn ich genug verkaufe, muss ich sowieso Steuern zahlen, der Staat hätte also eh was davon. Dieses Thema macht mich langsam echt sauer :mad:

 

Bei Gelegenheit werde ich mal wieder Erkundigungen einziehen...

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Hallo FIA,

 

also wenn du Taschen nähst melde das Freie Gewerbe "Erstellung von Taschen" an. da brauchst du keinen Befähigungsnachweis.

 

Kindersachen laut meiner info und Kleidung darf man nur mit Befähigung nähen.

 

Ich habe die 3jährige Modefachschule besucht. hab danach gearbeitet und nicht mal ich darf Kleidung nähen. Ich muß auch eine Prüfung noch ablegen weil mir was auf die Jahre fehlt und dann darf ich nähen und verkaufen.

 

Leider gibt es so viele neider und Leut denen fad ist das man da so viel aufpassen muß.

 

Wennst fragen hast kannst mir auch gerne eine PN schicken. Ich kann dir auch die Mailadresse geben wo ich die INfos erhalten habe.

Es ist ein reines wirr warr wo keiner wirklich durchblickt.

 

lg

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  • 1 Monat später...

So, heute war ich zur Beratung bei der Wirtschaftskammer...

 

Kurz und schmerzlos:

Da ich Selbstgenähtes halbwegs regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkaufen möchte, gilt für mich NICHT die häusliche Tätigkeit, sondern das Gewerberecht.

 

Taschenherstellung muss als freies Gewerbe angemeldet werden (Kosten pro Jahr mehr als € 200)

Herstellung von kleinen Kunstgegenständen (Kirschkernkissen, Schlüsselanhänger...) muss auch angemeldet werden (über € 40 pro Jahr)

 

Kleidung darf ich gar nicht verkaufen, weil ich keinen Befähigungsnachweis habe, hierfür müsste ich eine Lehre machen.

 

Brauch wohl nicht zu erwähnen, dass ich ziemlich niedergeschlagen bin angesichts der Tatsache, dass sich der Taschenverkauf für mich überhaupt nicht auszahlen wird :(

 

Gruß Fia

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hey,

das ist ein thema das mich auch gerade interessiert.

habe durch meine ausbildung 2 jahre ersatz der lehrzeit auf schneiderin.

zu meiner anfrage bei der wirtschaftkammer bekam ich folgende auskunft:

die anrechnung der jahre bleibt bestehen, nachholen der lehrabschlußprüfung entweder in einem betrieb (hahaha wo und wer?)oder besuch eines kurses zur vorbereitung der lehrabschlußprüfung. diese kurse soll es angeblich bei der wifi geben. hab aber in meinem bundesland keinen gefunden.

für weitere fragen steht ihnen die innung gerne zur verfügung.

so die auskunft.

also - ich darf gar nix ohne prüfung.

wobei ich noch nicht genau weiß, ob ich das 3. jahr auch nachholen müßte. ich werde mal bei der innung nachfragen.

glg

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  • 3 Monate später...

Ich habe mich in dem letzten Jahr auch mit diesem Thema beschäftigt und hier in Österrecih ist es wirklich depremierend, wenn man den Schneiderberuf ausführen möchte.

 

Generell ist es so, dass man nach dem Diplom Abschluss der Modeschule 2 Möglichkeiten hat. Ein Jahr in der "Modebranche" arbeiten und man bekommt den Gewerbeschein. Klingt simpel, ist es aber nicht; denn: Modebranche bezieht sich hier auf einen Produktionsbetrieb, der von Entwurf bis Fertigstellung alles macht und man muss in diesen Prozess eingebunden sein. So einen Job hier finden? Schwierig.

 

Die 2. Lösung wäre die Meisterprüfung an der Innung. Zu der Prüfung kann grundsätzlich jeder antreten. Je nachdem welche Vorbildung man hatte, muss man mehrere Module abschliessen. Für Modeschulabsolventen ist es etwas einfacher, da statt 6 Modulen nur 2 (eine praktische und eine theoretische Prüfung) zu machen sind plus Unternehmerprüfung. (die Unternehmerprüfung muss seperat am WKO abgelegt werden und ist Vorraussetzung um den Meisterbrief zu erhalten)

 

Der Vorbereitungskurs der von der Innung in Zusammenarbeit mit dem Wifi angeboten wird ist kein muss oder Voraussetzung für die Prüfung.. sinnvoll ist er jedoch schon. Man bekommt wertvolle Tipps und Tricks, wie man die Prüfung besteht und auf was besonders geachtet wird. Ich weiss aber auch von anderen, die direkt nach der Modeschule mutig genug waren einfach bei der Prüfung anzutreten.

Ich habe den Vorbereitungskurs besucht und bin trotzdem sehr skeptisch, der Qualität wegen. Ich bin der Meinung für das Sümmchen, das man da hinlegt bekommt man nicht wirklich viel. Auf der anderen Seite wird der perfekte Schnitt für das eigene Modell erstellt und erarbeitet, mit dem man dann zur Prüfung antritt, was natürlich ein grosser Vorteil ist.

 

Alles in Allem würde ich mich in Österreich nicht trauen ohne Meisterbrief irgendein Kleidungsstück zu nähen. Während meines Kurses an der Innung habe ich schon mitbekommen, dass sehr viele Anzeigen eingehen. Keiner gönnt dem anderen was und schwärzt andere an.

 

Ich weiss jedoch auch von einer Dame ausserhalb von Wien, die eine tolle Idee hatte mit einer Art Schürze, die man über dem Gewand trägt. Sie hätte auch die Meisterprüfung gebraucht, hat aber von der Innungsmeisterin eine Sondergenehmigung bekommen, da ie wirklich nur Schürzen nähte.

 

Ach ja, am Anfang dachte ich es bestehe das Schlupfloch unter dem Deckmantel des "Künstlers", wenn ich nur Einzelstücke nähe.

Dies stellte sich jedoch als falsch heraus, da dies nur bestünde, wenn ich Kleider produziere, die nicht tragbar sind. Alles, das getragen werden kann gilt als Konfektion.

Wenn ich in Österreich Selbstgenähtes verkaufen möchte, führt nichts am Meister vorbei, leider.

Hoffe die Information war ein wenig hilfreich :)

Bearbeitet von Kija
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Ja, die Lage hier in Österreich ist wirklich nicht einfach. Was mich aber interessieren würde, da wir ja in der EU sind und es in anderen Ländern andere Gesetze gibt, ob dadurch nicht die Zugangsregelungen vereinfacht werden müssten.

 

Beispiel: ich mache in Deutschland eine "Ausbildung", zB zur Dessous-Schneiderin. Dies ist keine Schneiderausbildung im herkömmlichen Sinn, sondern das sind verschiedene Kurse über einen bestimmten Zeitraum.

 

Wenn diese Ausbildung in Deutschland anerkannt ist, müsste sie dann nicht auch in Österreich gelten?

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Damit kenne ich mich leider nicht so gut aus, aber ich nehme an, dass es da ebenfalls Probleme geben könnte. Auch wenn es in der EU einfacher sein sollte, weiss ich sogar, dass einige Meisterbriefe aus Italien z.B. nicht in Deutschland anerkannt werden.

Wie's halt hier in Österreich ist, niemand gönnt Niemandem etwas.

Ich würde einfach mal bei der Innung anrufen, die sind wirklich sehr nett dort und geben Auskunft. Dessous sind noch immer Bekleidung, und wenn man soagr zum Schürzennähen einen Meister braucht, dann wundert mich gar nix mehr. ;)

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  • 7 Monate später...

Beispiel: ich mache in Deutschland eine "Ausbildung", zB zur Dessous-Schneiderin. Dies ist keine Schneiderausbildung im herkömmlichen Sinn, sondern das sind verschiedene Kurse über einen bestimmten Zeitraum.

 

Wo kann man denn in DE so eine Ausbildung machen? Ich hätte ja gerne eine Ausbildung in der Miedererzeugung gemacht...aber in Österreich ja auch unmöglich... ich denk mal sowas müsste ja recht gut gehen... Mieder nach Maß und nach Vorstellungen der Kunden... ich bin recht groß und mir sind alle zu kurz ;)

 

Also ich hab so einen Gründer-Workschop der WKO gemacht mit der Idee Kleidung mit Bestickungen abzuwandeln... nun hat man mir auch gesagt, wenn ich selber nähen will, darf ich keine Herren und Damenkleidung machen...

Kinderkleidung aber schon... und bei der Innung sagte mir der Leiter: "Wo kein Kläger da kein Richter" ... ich könnte ja vorgeben, dass ich die Kleidung als Zwischenprodukt anfertigen habe lassen und mein Werk rein das Besticken ist... mir wurde gesagt, dass es viele Grauzonen gibt...

 

Mich hat die zusätzliche Pflichtversicherung und dergleichen eher abgeschreckt, weil ich ja außer viel Motivation nix in der Hand hatte....

 

Aber ich denk mal es ist schwer sich im österreichischen Paragraphen-Dschungel zurechtzufinden... ich mache meine Werke bisher auch nur privat...

 

Nebenbei sei noch angemerkt, dass Herstellung von zb. Weihnachtskeksen, Fruchtlikören und ähnlichem noch viel schwieriger zu sein scheint, weil die Richtlinien einen Verkauf quasi unmöglich machen - da frag ich mich immer wie das die Leute auf den Weihnachtsmärkten umsetzen ^^

 

Lg, Niph

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Hallo Niph,

 

ich hab vor kurzem in DE im Spitzenparadies einen Konstruktionskurs für BHs besucht. Eben das Spitzenparadies bietet eine 2jährige Ausbildung zur Dessous-Schneiderin an. Ist zwar nicht amtlich anerkannt wie eine Berufsschule, aber in Deutschland brauchst du keinen Meisterbrief mehr, um dich damit selbständig zu machen.

 

Ich, ganz motiviert, hab mich gleich auf der Wirtschaftskammer erkundigt. Von dort wurde ich ans Bundesministerium weitergeleitet. Auskunft von dort: Das Nähe von Wäsche fällt in den Bereich der Wäschewarenerzeugung, das ist ein verbundenes Gewerbe und braucht den Meisterbrief, um die Gewerbeberechtigung zu erhalten.

 

Es ist ja nicht so, dass ich das große Geschäft damit aufziehen wollte. Ich wollte nur ab und zu mal auch was für andere nähen und dafür Werbung machen dürfen. Nun, ist nicht so. Wir hinken da hinterher. In der Auskunft vom Ministerium war zwar nur die Rede von Nachtwäsche, Blusen, Morgenmänteln usw., also das Wort Unterwäsche oder Dessous wurde nicht erwähnt. Mir ist es aber zu mühsam, da herumzustochern und über Umwege noch eine Gewerbeberechtigung zu erhalten. So wichtig ist mir das dann nicht. Und wer weiß, vielleicht ändert sich das Gewerberecht auch in Österreich.

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Doofe Frage... wie wäre das eigentlich, wenn man eine Firma mit Firmensitz in Deutschland gründet, und sozusagen mit deutscher Firmenadresse in Österreich verkauft? (Oder gleich eine Ltd. die auf irgendeiner Kanalinseleinen Briefkasten bewohnt... :rolleyes:)

 

Naja, ein Verwaltungsalptraum wäre das ganz sicher auch. :cool:

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Hallo Marion, den Rat hat mir eine Freundin auch schon gegeben :). Aber das ist mir dann doch für mich zu aufwendig. Ich wollte es ja eigentlich nur als "Hobby" betreiben, das aber offiziell. Aber theoretisch müsste es funktionieren!

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Hallo,

 

wenn du dich in D selbständig machen willst mit Schneidern, brauchst du zwar keinen Meisterbrief mehr, aber Schneiderin musst du sein, d. h. du brauchst nach wie vor den Gesellenbrief. Da sind manche Auskünfte auch schon mal etwas optimistisch. Die Bezeichnung "Dessous-Schneiderin" ist vermutlich nicht geschützt, ich weiß aber nicht, ob man sich als "Bindestrich"-Schneiderin bezeichnen darf, wenn man keine Schneiderin ist.

 

Das nur als Anmerkung zu der Überlegung, so etwas von D aus zu betreiben.

 

lG

gundi

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Guten Morgen!

 

Das sind ja spannende Themen für mich heute, weil ich zwar Wienerin bin und in Österreich lebe, aber mein Verlobter in DE wohnt und ich 2012 plane mit ihm in Deutschland zu leben ;)

 

Und bei mir steht schon die ganze Zeit die Frage im Raum was ich dann in Deutschland wohl arbeiten werde...hier bin ich Buchhalterin und Personalverrechnerin, aber in DE sind ja doch einige Richtlinien anders und Personalverrechnung wird mir mit Berufserfahrung in Österreich auch nicht viel helfen.

 

Ich habe von einigen gehört, die eben woanders dann ihr Gewerbe eröffnet haben, weil die Richtlinien in Österreich zu streng waren. Ich würde gerne Mittelaltermärkte bereisen und mittelalterliche Gewandungen unter die Leute bringen ...hab ne Modeschule besucht aber nicht abgeschlossen und bin daher auch keine Schneiderin...

 

Meine Mutter hat früher sogar für Theater genäht als Künstlerin und hat Honorarnoten gestellt... aber das war in den 80ern da hat man sowas noch nicht so eng genommen... Goldschmieden hat sie auch nach dem Motto "Learning by doing" sich angeeignet und ist schon sehr lange damit tätig und läuft ebenfalls als Künstlerin...

 

Hier im 7. Bezirk gibt es enorm viele kleine Läden die selbsterzeugte Kleidung verkaufen und die meisten davon nennen sich sicher Künstler... ich denke nicht, dass die alle nen Meisterbrief mit 3 Jahren Berufserfahrung in einem Produktionsbetrieb haben... streng genommen bräuchte man das ja

:klatsch:

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wenn du dich in D selbständig machen willst mit Schneidern, brauchst du zwar keinen Meisterbrief mehr, aber Schneiderin musst du sein, d. h. du brauchst nach wie vor den Gesellenbrief.

 

Kinder sind meines Wissens außen vor und auch wenn man nicht Maßanfertigung, sondern Serienfertigung macht. Letzteres ist es wohl schon, wenn man z.B. 10 Modelle anbietet, die man dann aber größenmäßig an den jeweiligen Kunden anpasst.

 

Und zehn Schnitte mit unterschiedlichen Stoffen geben schon ziemlich viele Modellvarianten.

 

(Aber alles ohne Gewähr.)

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Und bei mir steht schon die ganze Zeit die Frage im Raum was ich dann in Deutschland wohl arbeiten werde...hier bin ich Buchhalterin und Personalverrechnerin, aber in DE sind ja doch einige Richtlinien anders und Personalverrechnung wird mir mit Berufserfahrung in Österreich auch nicht viel helfen.

 

Ich vermute, du muß in D noch mal eine Prüfung bei der IHK als Buchhalterin machen. Dann sind die Formalkriterien wieder erfüllt. (Und ich glaube nicht, daß in einer Firma jemand sagt "die hat keine Berufserfahrung", wenn du in Österreich schon gearbeitet hast. Die sind auch nicht doof.)

 

Ein Bekannter von mir ist den anderen Weg gegangen, der mußte in Österreich auch noch mal eine Prüfung machen, um dort als Steuerberater anerkannt zu sein, aber er mußte nicht noch mal eine Ausbildung machen.

 

Das mit der Anerkennung als "Künstler" ist in Deutschland eh nicht einfach. Wenn du einen Abschluss einer Kunsthochschule hast, dann ist es klar. Wenn du malst oder Skulpturen machst auch. Wenn du hingegen irgendwas machst (wie Textil und da gar noch Kleidung), was unter die Handwerksordnung fällt, kannst du es wohl weitgehend vergessen. So leicht wird man hier nicht zum Künstler. :)

 

(Außerdem muß dich als Künstler die Künstlersozialkasse nehmen, die wohl relativ attraktive Bedingungen hat. Und deswegen nehmen die auch nicht jeden, der gerne würde.)

 

Wobei mittelalterliche Gewandungen ja nun keine Maßanfertigungen sind, das könnte unter Serienproduktion fallen. Oder du überlegst dir, ob du dich auf die "Marktshow" konzentrierst, dann könnte es unter Schausteller fallen.... für D brauchst du damit wohl zumindest eine Reisegewerbekarte (ich glaube, so heißt das).

 

Mein Voraussage wäre: Wenn du Geld verdienen willst, sieh zu, daß du bei der IHK rausfindest, wie du die Buchhalterin in D anerkannt bekommst.

 

Wenn dein Freund das Geld verdient und du nur Spaß haben willst, dann geh mal auf ein paar Märkte und unterhalte dich mit den Leuten dort. Und mach was in die Richtung. (Ich kenne einige, die in die Richtung was machen, aber alle nur nebenberuflich, weil man nicht genug Geld reinbekommt.)

 

Oder du machst dich als Buchhalterin selbständig und das Mittelalter nebenher. (Wird aber vermutlich auch zu Konflikten führen, weil die Weihnachtsmärkte wohl mit den Jahresabschlüssen zusammen fallen. So von der Auftragslage her. :rolleyes: )

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