Zum Inhalt springen

Partner

Erfahrungen mit Online-Inkasso


sewfrank

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

Ich habe einen Kunden der trotz Zahlungserinnerung und Mahnungen keine

Anstalten macht seine Rechnung zu bezahlen. Bei telefonischen Nachfragen kamen immer wieder schwammige Ausreden wie zum Beispiel, mein Online-Banking funktioniert nicht. Ich werde jetzt definitiv nicht mehr warten, sondern rechtliche Schritte einleiten. Klar, ich könnte die Sache an meinen Anwalt geben, es gibt doch aber auch die Möglichkeit eines Online-Inkasso. Anbieter gibt es da ja zu hauf. Kennt sich jemand von euch damit aus und kann mir evtl. eine Empfehlung geben ?

 

Vielen Dank

Liebe Grüsse

sewfrank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Werbung:
  • Antworten 11
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • sewfrank

    2

  • Heikejessi

    2

  • liselotte1

    2

  • nowak

    1

Aktive Tage

Top-Benutzer in diesem Thema

Mahnung heißt, du hast einen Mahbescheid vom Amtsgericht? Oder nur eine eigenmahnung. Bei ersterm kannst du dann ja auch pfänden lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich kann Dir nicht echt raten, da unsere Firma in der Schweiz ist.

Aber meine Erfahrung nach über 15 Jahren Abonnement bei einer seriösen Inkassofirma: ich hab gekündigt - es lohnt sich für unsere (kleine Elektro-) Fa. nicht. Die eingetriebenen offenen Rechnungen bezahlten nicht mal die Abo-Kosten.

Bei uns ist das Eintreiben auf rechtlichem Weg recht teuer, vorallem bei niedrigen Rechnungen lohnt sich das auf keinen Fall (nicht weitersagen;))

Mein jetziges Rezept: Kunden VORHER unauffällig genau beschnuppern, nachher die Säumigen viel (vorallem telefonisch) anmahnen, ggf. nachher nicht mehr für dieselbigen arbeiten :), einen Jahres-Fehlbetrag ev. einkalkulieren und aufrechnen.

 

PS: das mit dem E-Banking, das funktioniert nur nicht, wenn kein Geld auf dem Konto ist ;)

Bearbeitet von liselotte1
ps ps ps ps
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich gebe die Sachen an unseren Anwalt weiter. (Auch Kleinbeträge!!)

Die Kosten daraus fallen dem Schuldner zur Last. Das heißt, wenn meine Forderung berechtigt ist, zahlt der Schuldner die Kosten. Man sollte nur im Vorfeld abklären, ob der Schuldner schon vorher Zahlungsunfähig war.

Dann gibt es noch die Möglichkeit der Betrugsklage!! Wenn man dem Schuldner mitteilt, dass man dieses erwägt, bringt das doch einige dazu, die Zahlung auzuführen:D

Ohne rechtlichen Titel kannst Du nicht pfänden lassen!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich gebe die Sachen an unseren Anwalt weiter. (Auch Kleinbeträge!!)

Die Kosten daraus fallen dem Schuldner zur Last. Das heißt, wenn meine Forderung berechtigt ist, zahlt der Schuldner die Kosten. Man sollte nur im Vorfeld abklären, ob der Schuldner schon vorher Zahlungsunfähig war.

Dann gibt es noch die Möglichkeit der Betrugsklage!! Wenn man dem Schuldner mitteilt, dass man dieses erwägt, bringt das doch einige dazu, die Zahlung auzuführen:D

Ohne rechtlichen Titel kannst Du nicht pfänden lassen!!

 

Auch wenn die Kosten dem Schuldner zur Last fallen, in Vorkasse gehen musst du trotzdem. Und - wenn der Schuldner nicht bezahlt / nicht bezahlen kann, hast du noch mehr draufgelegt, als nur den Gewinnverlust.

 

Ich würde, glaube ich, den Weg gehen, daß ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleite. Das ist ja, wenn du es selber machst, umsonst. Und der Schuldner wird der Forderung sicher nicht widersprechen, wenn sie tatsächlich entstanden ist. Dann hast du einen Titel und mit dem kannst du dann beim Gericht die Vollstreckung beantragen.

 

Hört sich viel Arbeit an, ist es aber eigentlich gar nicht. Wenn du die richtigen Formularvordrucke hast, geht das recht fix. Und du sparst die Anwaltskosten, die sich ja doch oft im Verhältnis zum Forderung nicht so ganz rechnen. Auch - wenn du das Geld (VIELLEICHT!) vom Schuldner wieder bekommst.

 

ICH würde es selbst machen. Rein aus Prinzip! Und erst, wenns MIR ans Geld geht, würde ich überlegen, ob der Risiko-Nutzen-Faktor stimmt.

 

Meine bescheidene Meinung zu deinem Problem. ;)

 

Viel Erfolg bei dem, was du machst und - lass es dir nicht an die Nerven gehen! Weil DAS lohnt sich echt nicht.

 

LG

Andrea

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

einen Mahnbescheid kann man - auch ohne rechtliche Kenntnisse - relativ einfach selber fertigen. Die Vordrucke gibt es im Schreibwarenhandel. Das kostet zunächst nur Gerichtskosten.

 

Sollte der Schuldner allerdings Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, ist man verpflichtet, den Mahnbescheid zu begründen. Das ist für einen Laien nicht immer einfach. Das würde ich dann doch einem Anwalt übergeben.

 

Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein und du hast einen Vollstreckungsbescheid - der nach einer gewissen Zeit, je nach Laufzeit beim Amtsgericht kann das auch schon mal sechs Wochen dauern - kannst du einfach beim Amtsgericht erfragen, wer der zuständige Gerichtsvollzieher ist und diesen dann mit der Vollstreckung beauftragen.

 

LG Heike

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...wer der zuständige Gerichtsvollzieher ist und diesen dann mit der Vollstreckung beauftragen.

 

Da muss man aber auch wieder einen Vorschuss auf die Gerichtsvollzieherkosten leisten. Wenn dann beim Schuldner nichts zu holen ist, bleibt man auch auf diesen Kosten sitzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, das stimmt, aber ohne Gerichtsvollzieher läuft nix. Leider.

 

Die Gerichtsvollzieherkosten sind nicht so sehr hoch, bemißt sich an der Forderung. Des hält sich in Grenzen.

 

LG Heike

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da ich mein Geschäft in Norwegen betreibe, kenne ich die deutschen Regeln nicht genau. Für unseren Kleinbetrieb lohnt sich ein Online-Inkasso auf jeden Fall nicht.

 

Auch der Weg über das Gericht lohnte sich nicht für uns. Wir haben dies nur einmal und für einen (für uns) hohen Betrag gemacht, aber beim Schuldner war schlussendlich nichts zu holen. Somit sitzten wir nebst dem Verlust auch noch auf den ganzen Gerichtskosten und andere Gebühren. Das Urteil ist zwar 10 Jahre gültig, aber da der Schuldner auch noch anderen (öffentlichen) Firmen Geld schuldet können wir uns schön hinten anstellen. Wir haben es somit aufgegeben.

 

Teure Bestellungen sende wir heute nur noch gegen Vorkasse heraus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich rate zum Mahnbescheid beim Amtsgericht.

 

Ich hab das privat schon durch weil ein Verkäufer den Betrag für ein defektes zurückgeschicktes Gerät nicht erstattet hat. Waren dann mit den Kosten für den Mahnbescheid gute 700 €. Wir haben das Geld vom Gerichtsvollzieher bekommen und haben an den gar nichts bezahlt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da muss man aber auch wieder einen Vorschuss auf die Gerichtsvollzieherkosten leisten. Wenn dann beim Schuldner nichts zu holen ist, bleibt man auch auf diesen Kosten sitzen.

Das ist was ich mit "rechnet sich nicht" meinte. Bei uns kostet das dann 70 CHF (45 Eu) die man vorschiessen muss und so gut wie nie zurückkriegt.

 

Bist Du nicht in der IHK/ HWK? Letztere hatte mir von ihrem sehr preisgünstigen Inkasso-Service vorgeschwaermt... Ansonsten würde ich hoffen, dass ein Mahnbescheid vom Gericht denjenigen schon genug erschreckt...

Ich sehe, Du hast noch nicht viel Erfahrung mit der Unerschrockenheit der Leute....

 

Sewfrank: Hausbesuch schon probiert? Als Gartenbaubetrieb müssten es doch Kunden in Deinem Umkreis sein, oder? Kannst Du nichts "wieder abmontieren" (machen wir dann z.T. mit den Lampen, auch ohne richterlichen Bescheid)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...