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Ebayverkauf Puppenmode - gewerblicher Verkäufer?


Mücke

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Hallo,

 

ich möchte evtl. zukünftig selbstgenähte Puppenkleidung über Ebay verkaufen.

Es wird keine Massenproduktion, vermutlich werde ich monatlich höchstens 5 Garnituren anbieten können.

 

Bislang bin ich noch nicht als gewerblicher Verkäufer angemeldet, kann ich die Puppenkleidung auch als Privatverkäufer anbieten?

 

Was kommt alles auf mich zu (außer Finanzamt) wenn ich mich als gewerbl.

Verkäufer anmelde?

 

Für Eure Antworten vielen Dank im voraus.

Viele Grüße

Annette

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Auf jeden Fall musst Du Dich sehr, sehr gut erkundigen, was Du beim Einstellen der Angebote beachten musst (Widerrufsrecht etc.), damit Du nicht abgemahnt werden kannst. Das ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko.

 

Viele Grüße

Heike

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Ich sage ganz klar: Für 5 Garnituren im Monat lohnt es sich nicht...

 

erstens musst Du ein Gewerbe anmelden... bei der Stadt.

Dann kommen Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer auf Dich zu.

Und das Finanzamt natürlich.

 

 

Und Ebay ist als Verkaufsplatz einfach ausgelutscht. Ich bin froh, wenn ich ein Korsett (!!!) für 50 Euro loskriege (da ist dann kaum das Material bezahlt).

Es sind einfach zu viele, die auf die Idee kommen, selbstgenähte Sachen dort zu verkaufen. Und es sind auch zu viele Leute, die denken auf ebay würde man automatisch ein Schnäppchen machen und die die Arbeit die drinsteckt nicht schätzen.

 

 

Mein Fazit nach einem Jahr gewerblichem ebay-Verkauf: Lohnt sich nicht...

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Hallo Anette !

 

Ich kann Drucilla nur zustimmen !

 

1. Seit dem ich "gewerblich" bin , muss ich jeder Sendung eine Rechnung beilegen, auch wenn ich etwas für 99 Cent verkaufe. Die schreibe ich von Hand (mit voller Adresse, Re.nr. usw ) , weil ich so schneller bin, als mit PC - kostet aber trotzdem Zeit !

 

2. Buchführung muss ich auch machen. Ist nicht schwer, kostet aber Zeit.

 

3. Wenn Du willst, dass Deine Ebay Seite ordentlich aussieht, dann kostet das auch einige Zeit .

 

Ich komme kaum noch zum Nähen, weil ich "Drumherum" so viel zu tun habe und das ist sehr enttäuschend.

 

4. An manchen Hobbyausstellungen darf ich nicht mehr teilnehmen - ich bin ja "gewerblich" !! ( DAS ist ärgerlich !)

 

5. Die Preise beim EBay sind oft eine Zumutung für Verkäufer (OK ab und zu werden einige Sachen auch mal "teuer" verkauft, aber das ist ehe die Ausnahme ) Manchmal bekomme ich gerade mal 2-3,- € für die Stunde Nähen - ich habe es mal ausgerechnet. Es ist tatsächlich so, dass es ein Überangebot gibt, und davon profitieren nur die Käufer !

 

6. Weil Ebay ein Haufen Geld kostet, habe ich mir einen Shop zugelegt - läuft aber auch nicht. Du kannst natürlich mehr Glück und Kunden haben!

 

7. Als Gewerblich, solltest Du versichert versenden : Schreckt auch einige Kunden ab, weil der Versand so teurer ist.

 

8. Ob Du wegen 5 Puppengarnituren direkt Gewerbeschein brauchst, weiß ich nicht. Gehe zu Finanzamt und lass Dich beraten, denn es gibt auch die Möglichkeit das Nähen hobbymäßig auszuüben und die SAchen trotzdem zu verkaufen. ( Auch wenn Sticki meint, es wäre nicht ganz so.) Zumindest hier in RLP.

 

9. Einen REchtsanwalt solltest Du auch fragen: wegen AGB , oder wenn Du privat verkaufst , dann wegen Seitengestalltung - was muss auf der Seite zu lesen sein. Das darf man sich nicht sparen, denn wenn Dich jemand abmahnt, dann kostet das ein Haufen Geld !!

 

10. Fast vergessen : meine Bank (Spark...) meinte, wenn ich schon gewerblich bin, dann müsste ich auch das entsprechende Konto haben. Eine Buchung kostet 40 CEnt + X Grundgebühr im Monat. Seitdem sehen sie meine "gewerbliche " Einkünfte nicht mehr !

 

Zusammenfassung :Es lohnt sich absolut nicht ! Wenn wir das Geld nicht soooo nötig hätten, dann würde ich mit dem "gewerblichen" nähen einfach aufhören !

( Überhaupt das Wort "gewerblich" ist für meine Verhältnisse ein Hohn !! )

 

Liebe Grüße.

 

Dora

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Hallo, ich würde sagen das es sich nicht lohnt. Ich selber habe mich mal mit einem Bügelservice versucht. Kleingewerbe angemeldet usw. Ich mußte sogar Unfallvorschriftsbücher bei meinem Bügelbrett liegen haben. Einmal im Jahr kam dann irgendwer vom Amt und schaute nach ob alles in Ordnung war.

 

Die ersten zwei Jahre habe ich eigentlich fast nichts verdient quasi plus minus null (Strom, Wasser usw.) Dann habe ich noch einen 400.- Euro Job angenommen. Da man ja ehrlich ist habe ich das natürlich alles angegeben bei der Einkommenssteuer. Das Ende vom Lied war, da ich ja auch noch das ´Kleingewerbe angemeldet hatte´mußte ich die 4oo.- Euro kommplett versteuern. Was für uns eine Menge Holz war (weit über 1000,.Euro).

 

Ich habe das Kleingewerbe sofort aufgeben. Jetzt arbeitete ich nur noch auf

4oo.- Euro Basis.

 

Mit lieben Grüßen

 

Dago2812

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Hallo,

 

vielen Dank für Eure Antworten.

 

Ich würde die Puppenkleidung auch lieber "hobbymäßig" verkaufen, zumal es auch wirklich ein Hobby für mich ist. Aber ich möche natürlich auch keinen Ärger bekommen, wenn ich mal ein paar Garnituren verkaufe.

 

Ich werde mich dann einfach mal erkundigen.

 

Liebe Grüße

Annette

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Hallo, ich würde sagen das es sich nicht lohnt. Ich selber habe mich mal mit einem Bügelservice versucht. Kleingewerbe angemeldet usw. Ich mußte sogar Unfallvorschriftsbücher bei meinem Bügelbrett liegen haben. Einmal im Jahr kam dann irgendwer vom Amt und schaute nach ob alles in Ordnung war.

 

Die ersten zwei Jahre habe ich eigentlich fast nichts verdient quasi plus minus null (Strom, Wasser usw.) Dann habe ich noch einen 400.- Euro Job angenommen. Da man ja ehrlich ist habe ich das natürlich alles angegeben bei der Einkommenssteuer. Das Ende vom Lied war, da ich ja auch noch das ´Kleingewerbe angemeldet hatte´mußte ich die 4oo.- Euro kommplett versteuern. Was für uns eine Menge Holz war (weit über 1000,.Euro).

 

Ich habe das Kleingewerbe sofort aufgeben. Jetzt arbeitete ich nur noch auf

4oo.- Euro Basis.

 

Mit lieben Grüßen

 

Dago2812

 

 

Hallo, ich hatte bereits eine PN geschriebn aber vielleicht interessiert es ja auch andere, bzw. habt ihr da erfahrungen ?

 

Ich habe im internet gelesen das es nicht so ist, das man trotz Festanstellung und Kleingewerbe noch einen 400 € Job annehmen kann, der nicht versteuert wird ??

Weiß jemand da Bescheid ?

LG Katja

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@ soldi:

 

ich weis zwar nicht genau bescheid, aber soweit ich weis wird einkommen von bis zu 800 Euro garnicht bzw. kaum besteuert. Angeben bei der Steuererklärung musst du es aber trotzdem. Also wenn Du mit Festanstellung, Gewerbe und 400-euro-job unter 800 Euro bleibst, hast Du kaum Abzüge (fragt sich nur, wer sich den stress für das wenige Geld antut...).

 

Es wird bei der Steuererklärung alles Einkommen zusammen gezählt, und darauf dann die Steuern angerechnet. Ich glaube kaum, das das Finanzamt sich das entgehen lässt, vor allem wenn Du in Deiner Festanstellung schon viel verdienst.

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Guten Morgen,

 

bei dem sog. "400 Euro-Job" muss unterschieden werden:

 

zahlt der Arbeitgeber 2% Pauschsteuer (pauschale Lohnsteuer) oder nicht?

 

wenn ja, steht nichts auf der Lohnsteuerkarte bzw. du bekommst keine lohnsteuerbescheinigung.... und gibst somit auch nichts in der steuererklärung an

 

wenn nicht, bekommst du eine lohnsteuerbescheinigung und damit sind die einkünfte aus dem 400 Euro-Job bei der steuererklärung anzugeben.

 

Fazit: mit dem Arbeitgeber reden, das er auch noch die 2% bezahlt....

 

ach ja, und das ganze gilt nur, wenn du keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung habe. Und gilt auch nur wenn du nur einen 400-Euro Job hast....

 

 

Liebe Grüsse,

Stefanie

 

http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/mjzportal/de/minijob/2__arbeitgeber/1__geringfuegige__beschaeftigung/1__pauschalabgaben/InhaltsNav,N=12136-12128-12422-12856-13006.html

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Ich habe im internet gelesen das es nicht so ist, das man trotz Festanstellung und Kleingewerbe noch einen 400 € Job annehmen kann, der nicht versteuert wird ??

Weiß jemand da Bescheid ?

LG Katja

 

 

Und vergesst mal die Krankenversicherung nicht!

 

Ich habe ein (z.Z. lahmes Kleingewerbe) und einen 400 Euro Job. Nun bin ich bei der Aok über der Grenze und bezahle 126 Euro im Monat Krankenkassenbeitrag!! Wenn mir das Stoffeschnippeln nur nicht soviel Spass machen würde. Denn immer allein an der Nähma zu sitzen ohne Kundenkontakte ist halt auch nicht so der Renner:mad:

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Hallo nochmal !

 

Ich habe noch etwas vergessen !

 

Für meine Kleingewerbe muss ich auch noch 108,- € Müllgebühr / Jahr zahlen ! (Ohne Extratonne . Mit Extratonne wäre es noch teurer !)

 

LG

 

Dora

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Hallo Bianca,

 

tut mir leid wenn ich dir jetzt schreiben muss, das du nicht recht hast, :rolleyes:

 

die ca. 30% sind die pauschalen sozialabgaben, und haben NICHTS mit der steuerpflicht des jobs zu tun!!

 

Ich hab dazu den Link angeben....

 

 

@ kaethchen: kannst du dich denn nicht familienversichern über ehemann? bzw. wenn du z.b. 410 Euro job hättest, hättest du zwar davon abzüge, aber der arbeitgeber zahlt ja die hälfte dazu. und dein nebengewerde: da machst du doch bestimmt weniger stunden als bei dem 400 euro job...

 

LG,

Stefanie

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@ kaethchen: kannst du dich denn nicht familienversichern über ehemann? bzw. wenn du z.b. 410 Euro job hättest, hättest du zwar davon abzüge, aber der arbeitgeber zahlt ja die hälfte dazu. und dein nebengewerde: da machst du doch bestimmt weniger stunden als bei dem 400 euro job...

 

Hallo,

 

ich antworte mal für Kaethchen. Wenn du im Jahresdurchschnitt über ein bestimmtes Monatseinkommen kommst, fliegst du aus der Familienversicherung raus und muss dich selbst versichern. Dazu zählen dann alle Einkünfte, die du hast, zusammen, z.B. aus einem 400 Euro-Job, Kleingewerbe, Zinseinkünfte, Mieteinnahmen, etc., auch wenn diese Einnahmen an und für sich nicht sozialversicherungspflichtig sind.

 

Liebe Grüße,

Mango

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Hallo,

 

diese Einkommen wie Mieteinkünfte etc. sind aber eigentlich abgabepflichtig, denn es sind Einkommen. Nur so zur Richtigstellung ...

 

LG

Renate

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Würden wir denen sagen "zahlt mal schön 2 % Abgaben selbst" würden die gar keinen Vertrag unterschreiben. Auch bei meinem AG kommt das nicht vor. Daher kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das irgendwo so praktiziert wird.

 

Doch wird.

Dieser Anteil der pauschalen Abgaben war für den AG schon immer eine freiwillig übernommene Sache.

Und mit der Erhöhung der pauschalen Sozialabgaben (KV, RV) zum 01.07.2006 haben viele AG dies als Begründung genutzt, wegen gestiegener Kosten, die pauschale Lohnsteuer dem AN abzuziehen.

Trotzdem wird keine Lohnsteuerkarte abgegeben und der Minijob muss auch nicht in der EkSt.-ERklärung angegeben werden.

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Hallo,

 

nein - das geht eben nicht mehr. Wenn du dich selbständig meldest, fällst du aus er Familienversicherung raus und "darfst" dich dann freiwillig bei einer gesetzlichen KV oder privat versichern! Und das kann teuer werden!

 

Das geht schon, wenn man bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Entweder einen 400€ Job oder bei Selbständigkeit bei ~350€ (je nach KK)Gesamteinkommen liegt.

 

Ich zahle ohne Einkommen in Elternzeit ordentliche KV-Beiträge...Auch mußte ich bei jedem 400€ Job meine Lohnsteuerkarte und einen Wisch vom Finanzamt abgeben.

 

lg, sandra

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puh, das ist ja echt kompliziert, egal wo man ließt, es sind unterschiedliche meinungen, ich habe mir jetzt mal eine Steuerfrau für Mittwoch bestellt und werde da mal ganz genau nachfragen...werd euch meine Erfahrungen dann mitteilen falls es interessiert, bei mir ist es glaube ich noch etwas anderes, ich bin frühpensioniert, habe ein kleingewerbe (wg. ebay)und arbeite jetzt noch auf 400 €. Bin am überlegen ob ich das Gewerbe abmelde, dann kann ich ja auch endlich wieder auf die Kunsthandwerkermärkte,...wie gesagt ich werd mich informieren...aber vielen lieben dank für eure Antworten

Gruß soldi

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Guten Morgen,

 

normalerweise mische ich mich nicht in so eine Diskusion ein wenn ich kurz davor bin das Haus für den Rest des Tages zu verlasssen:)

 

Da aber zu diesem Zeitpunkt das Thema KV noch nicht angesprochen war, war mir das einfach wichtig.

 

 

Daher Danke an Mango und Jennifer, die in meinem Namen geantwortet zuhaben:)

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wenn Ihr so weitermacht, sterben die Steuerberater auch noch aus:rolleyes:

 

 

Öhm, das verstehe ich jetzt nicht? Sie trifft sich doch am Mittwoch mit einer Steuerberaterin:confused:

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Und alles hier geschriebene ist sowieso nicht rechtsverbindlich und auch keine Beratung !!! sondern gibt lediglich die Meinung der Verfasser wieder .... :D

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Hallo, mir helfen solche Antworten immer weiter, da ich nun viele Tipps habe und ich mir dazu fragen überlege,die ich der beraterin stellen kann.... Es gibt finde ich auf diesem Bereich soviele Kleinigkeiten an die ich nicht immer denke...

lieben Dank

gruß Katja

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Und alles hier geschriebene ist sowieso nicht rechtsverbindlich und auch keine Beratung !!! sondern gibt lediglich die Meinung der Verfasser wieder .... :D

 

Klaro, wir geben ja nur unsere eigenen Erfahrungen weiter, und ich denke manchem hilft es in der Meinungsbildung weiter.

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Hallo, so meine steuerfrau war jetzt da und sie sagt :

- wenn ich den 400 € job nicht über die Lohnsteuerkarte abrechnen lasse brauche ich den noch nicht einmal bei dem lohnsteuerjahresausgleich mit angeben.

- da ich über meinen Hauptjob voll krankenversichert bin habe ich dort auch keine Nachteile..

Fazit für mich : Hauptjob, 400 € - Job und Gewerbe passen gut zusammen:D :D :D

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