Towdy Geschrieben 12. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2009 hallo! ich nähe gerne und viel taschen und möchte mich mit einem kleinen online-shop selbständig machen. dazu beantrage ich den gründerzuschuß vom arbeitsamt und war auch schon auf einem vorgeschriebenen existenzgründerseminar. der businessplan kommt langsam in schwung (puh.....) und ich habe ein eigenes taschenschnittmuster entwickelt, dass erstmal vermarktet werden soll. jetzt muß ich einfach mal fragen, weil ich darüber nichts gefunden habe: muß/soll ich für dieses schnittmuster ein copyright anstreben, um sicherzugehen, dass nicht irgendwo irgendjmd mir irgendwann eine unterlassungsklage ins haus flattern lässt? oder reichen auch zeugen, die bestätigen können, dass ich in ihrem wohnzimmer saß, als dieses schnittmuster langsam enstanden ist...???? ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. DAnke schön schon einmal. LG, Towdy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticki Geschrieben 12. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2009 Letztendlich entscheidet im Streitfall sowas das Gericht... ergo kann man das nicht vorhersagen. Auch nicht ob deine Zeugen dann ausreichen etc.. Schonmal was vom Geschmacksmuster gehört? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rightguy Geschrieben 12. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2009 Hi, wenn Dein Taschenschnitt nachweisbar von Dir selbst aufgestellt worden ist, kann Dir eigentlich niemand etwas..... Dein Taschenschnitt müßte auch frappante Ähnlichkeit mit einem bereits vorhandenem mit Copyright geschütztem Gegenstück haben oder ganz besondere Details oder sehr einzigartige Lösungen 1zu1 übernommen haben, um überhaupt von jemandem anfechtbar zu sein. Gruß aus Wien, Martin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Towdy Geschrieben 12. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 12. Oktober 2009 Letztendlich entscheidet im Streitfall sowas das Gericht... ergo kann man das nicht vorhersagen. Auch nicht ob deine Zeugen dann ausreichen etc.. Schonmal was vom Geschmacksmuster gehört? nein. ich google mal. ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nowak Geschrieben 12. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2009 Wenn es einem darum geht, nachzuweisen, daß man etwas selber "erfunden" hat, hier mal wie das in der Industrie gemacht wird: Es werden z.B. Laborbücher geführt, alles wird mit Datum dokumentiert. Und in bestimmten Abständen (z.B. einmal in der Woche) zeichnet ein Kollege das mit Datum, Unterschrift und dem Vermerk "gelesen und verstanden" ab. So ähnlich kann man das sicher auch selber machen, alles aufheben, immer mit Datum arbeiten und gelegentlich von anderen fachkundigen Leuten mal abzeichnen lassen. (Ich glaube es ist wichtig, daß es keine Loseblattsammlung ist, sondern ein gebundenes Heft, weil man da nicht nachträglich Seiten einfügen kann.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Computer-Fee Geschrieben 13. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2009 ... und wieder was gelernt, DANKE! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Towdy Geschrieben 15. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 15. Oktober 2009 ich sag auch schon mal DANKE für eure antworten! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sara1972 Geschrieben 10. Januar 2010 Teilen Geschrieben 10. Januar 2010 Hallo, in Deutschland sind für Geschmacksmuster oder Patente etc. die Patentämter zuständig. Vielleicht dort mal anrufen und nachfragen. Einige Sachen kann man auch selbst - ohne Patentanwalt - machen. Die Schwierigkeit ist dann allerdings die Überwachung der Einhaltung. Das machen dann Patentanwälte. Die kosten allerdings meiner Erfahrung nach richtig viel Geld. Andere Fragen der Selbständigkeit sind wesentlich einfacher, selbst das Steuerrecht und die Buchhaltung :-) LG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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