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PFAFF-Broschuere aus den 50ern


erasmus

Empfohlene Beiträge

Ich hab hier eine Broschuere von PFAFF aus den 50ern:

PFAFF - Winke u. Ratschlaege zum Naehen u. Sticken.

Copyright by G.M.Paff AG, Naehmaschinenfabrik, Kaiserslautern

 

Gut 60 Seiten stark u. wuerde die gern der Community zur

Verfuegung stellen. Wie soll ich vorgehen? Oder gaeb es

rechtl. Bedenken? Besteht ueberhaupt Interesse?

Gruß Erasmus

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Top-Benutzer in diesem Thema

Gast dark_soul

Peterle fragen

Ansonsten (bei Zweifel) immer dran denken: Auch bei solchen Broschüren gibt es ein Urheberrecht das beachtet werden muss...

 

Die Frage ist auch, ob man die Infos aus der Broschüre nicht ggf. schon irgendwo im Internet findet, und weshalb Du meinst, uns das zur Verfügung stellen zu müssen...

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Peterle fragen

Ansonsten (bei Zweifel) immer dran denken: Auch bei solchen Broschüren gibt es ein Urheberrecht das beachtet werden muss...

 

Die Frage ist auch, ob man die Infos aus der Broschüre nicht ggf. schon irgendwo im Internet findet, und weshalb Du meinst, uns das zur Verfügung stellen zu müssen...

 

Solche Fragen sind mir fremd, und muessen tu ich nichts.....

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Ich lese gern in alten Broschüren und würde mich freuen wenn es da eine Möglichkeit geben würde.

 

Ich erstelle in den naechsten Tagen eine pdf. Wer Interesse hat, kann mir eine pm schicken.

Ich denke nicht, daß derart Antiquiertes im privaten Austausch problematisch ist.

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Nicht ganz...

 

Sofern das Urheberrecht gilt, ist der private Austausch zwar gestattet. Mit privat hat der Gesetzgeber aber mal persönlich bekannte Menschen im direkten Austausch gemeint (z.B. ich leihe dir ein Buch oder kopiere dir eine Strickanleitung). Verbreitung an Hinz und Kunz über elektronische Wege aber nicht. Das einzige, was einen da schützt, ist security by obscurity bzw. wo kein Kläger, da kein Richter...

 

Das Urheberrecht läuft hierzulande bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Soviel zum Thema „antiquiert“.

 

Der Herausgeber (sic) ist jedenfalls der einzige, der etwas Verbindliches dazu sagen könnte.

 

Es gibt Foren und Plattformen, wo so etwas egal ist; aber dieses hier zählt nicht dazu. :)

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Ok, danke, bevor ich mich weiter im Ungefaehren bewege, werd ich morgen bei Pfaff

vorstellig werden u. zu klaeren versuchen, ob ja oder wie oder was.

Dann geb ich hier Bescheid.

Gruß

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Also ich zieh mein Angebot zurueck.

Auf der letzten Seite dieses Heftchens gibt es einen Hinweis auf Urheberrechte:

Copyright by G.M.Paff AG, Naehmaschinenfabrik, Kaiserslautern...

Bevor ich mir hier oder woanders Aerger einhandel, laß ich die Angelegenheit auf

sich beruhen. Vielleicht gehoert das Recht auf diese Broschuere zu dem Wenigen,

was den Pfaffs geblieben ist.

Gruß Erasmus

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Nicht ganz...

 

Sofern das Urheberrecht gilt, ist der private Austausch zwar gestattet. Mit privat hat der Gesetzgeber aber mal persönlich bekannte Menschen im direkten Austausch gemeint (z.B. ich leihe dir ein Buch oder kopiere dir eine Strickanleitung). Verbreitung an Hinz und Kunz über elektronische Wege aber nicht. Das einzige, was einen da schützt, ist security by obscurity bzw. wo kein Kläger, da kein Richter...

 

Das Urheberrecht läuft hierzulande bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Soviel zum Thema „antiquiert“.

 

Der Herausgeber (sic) ist jedenfalls der einzige, der etwas Verbindliches dazu sagen könnte.

 

Es gibt Foren und Plattformen, wo so etwas egal ist; aber dieses hier zählt nicht dazu. :)

 

Das Kopieren und weitergeben von Anleitungen ist leider auch im privaten Bereich nicht legitim. Das Verleihen von Heften und Büchern kann Dir jedoch niemand verbieten. Ebenso kann das Verkaufen von nach Anleitung gefertigter Ware und manchmal sogar das öffentliche Zeigen der fertigen Stücke untersagt sein.

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Das Kopieren und weitergeben von Anleitungen ist leider auch im privaten Bereich nicht legitim. Das Verleihen von Heften und Büchern kann Dir jedoch niemand verbieten. Ebenso kann das Verkaufen von nach Anleitung gefertigter Ware und manchmal sogar das öffentliche Zeigen der fertigen Stücke untersagt sein.

 

Ich beziehe mich auf diesen Artikel:

53 UrhG - Einzelnorm

 

Vervielfältigung zum privaten Gebrauch ist erlaubt. Wobei privat, wie schon gesagt, durch Urteile eingeschränkt ist auf den privaten, näheren Umkreis, also Menschen, die man persönlich kennt, also Freunde, Familie.

 

Weitere Voraussetzung: Es handelt sich um ein Druckwerk und man erzeugt wieder (nur) eine Papierkopie.

 

Für elektronische Medien mit Kopierschutz gelten leider andere Gesetze; da haben die Lobbyisten gewonnen. Da ist das Vervielfältigen, auch für private Zwecke, tatsächlich untersagt. Durch die grauseligen Verbrecher-Videos der Industrie glauben leider viele Menschen heutzutage, dass das für sämtliche Werke gilt. :rolleyes:

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Und ich will nicht ausschließen, dass irgendwelche Leute das gerne anders hätten und irgendwo drauf schreiben. Das hebelt aber gsd das UrhG nicht aus.

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Möglicherweise ist mit privat persönlich gemeint??

Ich würde mich nicht getrauen öffentlich zu äußern dass ich meinen 5 Freundinnen eine Kopie einer Anleitung aus Heft X gegeben habe.

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Oh. Mein. Gott.

 

So weit ist es gekommen, dass Bürger sich nicht mehr trauen, ihre gesetzlich zugesicherten Rechte wahrzunehmen und das zu sagen. So ein Scheiß macht mich wirklich, wirklich wütend. :mad:

 

Das geht nicht gegen dich, sondern gegen die Idioten, die es durch ihre Panikmache so weit gebracht haben!

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Mal ein anderer Ansatz:

 

Pfaff selbst stellt sehr viele Anleitungen kostenlos online zur Verfügung.

 

Ich hoffe, ich darf das verlinken, wenn nicht, bitte wieder löschen:

http://www.pfaff.com/de-DE/Support-and-Updates/Support

 

Vielleicht fragst Du dort oder im Pfaff-Blog, ob sie diese Vintage-Broschüre auch öffentlich stellen wollen, dann sollte das legal sein und alle haben was davon.

 

Nur so eine Idee.

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Mal ein anderer Ansatz:

 

Pfaff selbst stellt sehr viele Anleitungen kostenlos online zur Verfügung.

 

Ich hoffe, ich darf das verlinken, wenn nicht, bitte wieder löschen:

http://www.pfaff.com/de-DE/Support-and-Updates/Support

 

Vielleicht fragst Du dort oder im Pfaff-Blog, ob sie diese Vintage-Broschüre auch öffentlich stellen wollen, dann sollte das legal sein und alle haben was davon.

 

Nur so eine Idee.

 

Gute Idee, Pfaff-Blog ist leider erst bald wieder fuer uns da...

Ich bleib am Ball

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Der Titel der Broschuere lautet:

 

Freude mit der Nähmaschine Pfaff: Winke und Ratschläge zum Nähen und Sticken

 

Kann man im Antiquariat erwerben oder selbst beim Pfaff Verlag recherchieren.

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Urheberrechte für das fast 70 Jahre alte Stück gilt G.M.Paff AG, Naehmaschinenfabrik, Kaiserslautern.

 

Diese Pfaff gibt es heut zu tage nicht langer.

PSV (Pfaff Singer Viking) hat die Adresse auf den Bermuda Insel.

 

Gewerblich werden viele Anleitungen und Brochuren angeboten.

Ich vermute das ist nicht Legal.

Bearbeitet von Cocos
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Erscheinungsdatum: 1960

Da reichen die Rechte bis 2030. Immerhin: Recht ist Recht..., bis dahin kann der

Autor ruhig schlafen.

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  • 2 Wochen später...
Urheberrechte für das fast 70 Jahre alte Stück gilt G.M.Paff AG, Naehmaschinenfabrik, Kaiserslautern.

 

Diese Pfaff gibt es heut zu tage nicht langer.

PSV (Pfaff Singer Viking) hat die Adresse auf den Bermuda Insel.

 

Gewerblich werden viele Anleitungen und Brochuren angeboten.

Ich vermute das ist nicht Legal.

 

In meinen alten originalen Pfaff Betriebsanleitungen steht nicht Copyright. Dort steht nur in bis zu 4 Sprachen .......

 

Technische Änderungen vorbehalten. Gedruckt in Deutschland.

 

Wenn ich mehr Zeit habe suche ich durch meine alten Bernina,Elna und andere Firma Betriebsanleitungen ob dort Copyright steht. ;)

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Copyright ist eh nur was US-amerikanisches. Gibt's im deutschen Recht so gar nicht.

Urheberrecht in D ist was anderes, und gilt auch ohne extra Kennzeichnung.

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