AnnyW Geschrieben 6. August 2010 Teilen Geschrieben 6. August 2010 (bearbeitet) Es ist mir ja echt schon peinlich aber ich glaub, ich bin da ein bisschen zu blöd für. Hab mir die Beiträge alle durch gelesen aber bin trotzdem verwirrt. Ich studiere Pädagogik und nähe wie schon erzählt hobbymäßig Kinderhosen. Um diese jetzt ganz korrekt verkaufen zu dürfen muss ich... - einen Gewerbeschein holen - mich bei IHK / HWK melden - BG ETEM melden - meiner Krankenkasse bescheid sagen - Dann war da noch was mit der Müllentsorgung oder so? Das hab ich nicht verstanden. Um die Sachen dann online verkaufen zu können muss ich beachten: - Urheberrechte - Textilkennzeichnung - ABG - Impressum - Widerrufsrecht - Versandkosten Muss ich das jetzt alles beachten, auch wenn ich wahrscheinlich nur 1 oder 2 Hosen im Monat verkaufe? Es tut mir leid, dass sich diese Fragen immer und immer wieder im Forum wiederholen aber ich hab es wirklich noch nicht verstanden. Eine klare Stichpunktliste find ich persönlich immer leichter zu verstehen. Bearbeitet 6. August 2010 von AnnyW Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
corvuscorax Geschrieben 6. August 2010 Teilen Geschrieben 6. August 2010 Hallo, das mir der Müllentsorgung war die Verpackungsverordnung. So schöne Wörter hat bestimmt nur die deutsche Sprache Unter diesem Stichwort findest du hier sehr viel. Was die Liste angeht: Das hatte ich auch schonmal vorgeschlagen, aber es ist in jedem Bundesland anders, was so Dinge wie IHK betrifft und außerdem ändert sich öfter mal was und irgendwas vergißt man immer... außerdem ist keiner da, der diese Liste dann pflegt. Es ist sinnvoller, sich einen guten Steuerberater zu suchen, oder bei der IHK vorstellig zu werden, die können einem da genaue Angaben machen und sind gewissermaßen routiniert. Gruß Andrea Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
karin1506 Geschrieben 6. August 2010 Teilen Geschrieben 6. August 2010 Du holst Dir einen Gewerbeschein, da steht dann drauf "Herstellung von Kinderkleidung" oder sowas. Der Rest meldet sich von allein bei Dir (IHK etc). Wenn Du unter 12.000 Euro (oder wie immer der Betrag momentan ist) bei den Einnahmen bleist, zahlst du nix an IHK, Krankenkasse usw. So ist es bei mir. Ich mache Einkommenssteuer, da fuege ich lediglich eine excel Datei hinzu, wo Einnahmen/Ausgaben eingetragen sind. Am Ende steht dann XXX eingenommen, XXX ausgegeben. fertig. Ich wohne in BW, vielleicht ist das bei Deinem FA aber anders, frag dort nach. zu dem online Zeugs weiss ich leider nix, ich verkauf nix online. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Capricorna Geschrieben 6. August 2010 Teilen Geschrieben 6. August 2010 Ich mache Einkommenssteuer, da fuege ich lediglich eine excel Datei hinzu, wo Einnahmen/Ausgaben eingetragen sind. Am Ende steht dann XXX eingenommen, XXX ausgegeben. fertig. Ich wohne in BW, vielleicht ist das bei Deinem FA aber anders, frag dort nach. Nö, das ist die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung, für Kleingewerbetreibende; die gilt bundesweit. (Es gibt bestimmte Grenzen, bis wohin man die machen darf; ab einem bestimmten Gewinn bzw. Einnahmen muss man dann eine richtige doppelte Buchführung machen, aber diese Grenze wirst du mit deinem Umsatz sicherlich nicht sprengen.) Die meisten Organisationen melden sich bei einem, sobald das Gewerbe angemeldet wurde, das stimmt; aber es schadet ja nichts, sich vorher schlau zu machen. Bei der IHK ist es so, dass du erstmal eine Rechnung bekommst, auf der Rückseite kannst du dann ankreuzen, dass dein Umsatz oder sowas zu gering ist und du die Mitgliedsgebühr nicht bezahlen musst. Das musst du denen jedes Jahr aufs neue wieder mitteilen. Liebe Grüße, Kerstin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eileena Geschrieben 6. August 2010 Teilen Geschrieben 6. August 2010 Du holst Dir einen Gewerbeschein, da steht dann drauf "Herstellung von Kinderkleidung" oder sowas. Der Rest meldet sich von allein bei Dir (IHK etc). Genauso läufte es in NRW auch. IHK muss man nur bezahlen, ab einer bestimmten Einkommehöhe. Vom Finanzamt bekommst du auch noch ein Schreiben, da ist es ganz wichtig ein Kreuzchen zu machen und zwar das du "nicht (wie heißt denn jetzt noch mal die Steuer?) Vorzugsabgabeberechtig" bist. Das bedeutet das du nach §19 als Kleinunternehmerin keine USt. erhebst. Du andersrum aber auch keine gezahlten USt. geltend machen kannst. Denn sonst müsstest du wie Kestin schon sagte eine doppelte Buchführung machen und das ist echt für so wenig Geld zuviel Arbeit, die Einnahmenüberschussberechnung ist dagegen ein Klacks. Bei der IHK ist es so, dass du erstmal eine Rechnung bekommst, auf der Rückseite kannst du dann ankreuzen, dass dein Umsatz oder sowas zu gering ist und du die Mitgliedsgebühr nicht bezahlen musst. Das musst du denen jedes Jahr aufs neue wieder mitteilen. Bei mir haben die nur 1x angefragt und das ohne Rechnung. Habe den mitgeteil das ich ein 1-Frau-Unternehmen bin, mein Gewerbe nebenberuflich betreibe und ich niemals über - ich glaube es sind mittlerweile 16.000€/Jahr - verdienen möchte. Ich sollte mich dann bei Änderungen melden, hab dann 1 Jahr das Mitgliedsheftchen bekommen und das wars. LG Brit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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