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Dawanda - wie lange ist es Hobby?


Tomtenisse

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Bei Dawanda gibt es seit einiger Zeit ein Rechtsportal, wo auch auf diese Frage eingegangen wird:

 

klick

 

Ich bin ja der Meinung, der Gesetzgeber sollte eine "Bagatellgrenze" einführen.

Ich denk da erstens an den Verwaltungsaufwand für die Gewerbeanmeldungen (+ Verpackungsverordnung, Krankenkasse, Handwerkskammer).

Für viele ist das eine Hürde, und Dawanda wäre nicht das, was es ist, ohne die ganzen kleinen "Bastler".

 

Gruss

Rosi

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Sag mal, geht es dir gut?

Das Forum läuft irgendwo neben meinem echten Leben - und das echte Leben war gestern dann doch etwas wichtiger!

 

Ansonsten muß und werde ich mich sicher nicht vor dir rechtfertigen!

 

Außerdem hatte ich hier meine Meinung schon gesagt!

Was möchtest du gerne noch hören?

 

Es geht nicht darum, dass Du hier unbedingt noch was sagen sollst, sondern darum, dass Du es an anderer Stelle tust, wo es gar nicht hingehört.

 

Vor mir musst Du Dich nicht rechtfertigen, nur ist es mit Sicherheit nicht im Sinne des Erfinders. Es ist auch nicht das erstemal, das Du versuchst an anderer Stelle weiter zu sticheln, oder Zustimmung zu erhaschen - keine Ahnung was Du damit bezweckst.

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*privatkrambeiseiteschieb*

 

Ich habe JETZT - Dank euch - mit dawanda ein Verständnisproblem. Ich bin auch bei dawanda angemeldet, als privat, da ich bisher nur gekauft und nichts verkauft habe.

 

Ich war immer der Meinung, wenn ich auch mit dieser Acoount-Einstellung etwas VERKAUFE, wäre das in Ordnung, da ich Gegenstände aus meinem Haushalt verkaufen würde. Wäre Genähtes dabei, wäre es - IMHO - auch okay.

 

Verkaufe ich beispielsweise 3x im Jahr bei dawanda etwas und habe einen Gewinn von 10€ muss ich das beim Finanzamt anmelden?

 

Ich bin etwas durcheinander ... :confused: :confused:

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Hallo,

 

ich habe einmal in meinem Studium gelernt, dass ein Gewerbe derjenige ausübt, der einer

 

- erlaubten

- selbständigen

- regelmäßig und auf Dauer angelegten

- erkennbaren und

- mit Gewinnerzielungsabsicht

 

ausgeübten Tätigkeit nachgeht.

 

Meiner Meinung nach, ist es vollkommen irrelevant, ob man bei Dawanda einen Shop hat oder nicht, solange man die oben angeführten Dinge erfüllt, übt man ein Gewerbe aus. Für die Ausübung einers Gewerbes gelten die Bestimmungen der Gewerbeordnung (GWO) und dort steht, dass es eine Anzeigepflicht gibt. Es ist auch meiner Meinung nach vollkommen irrelevant, was ich wo verkaufe, ob genäht, gestrickt, oder ob es Dinge aus dem Haushalt sind, erfülle ich die oben genannte Kriterien, übe ich ein Gewerbe aus.

 

Viele Grüße von Ute

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Also, ich meld mich mal zu Wort, denn ich seh inzwischen auch nicht mehr durch.

 

Es ist ja so, wenn man bei dawanda einen shop eröffnen möchte, wird man gefragt, ob man gewerblich oder privat verkaufen will.

Klicke ich nun privat an und will dann was verkaufen, was ich selbs gemacht habe, dann verkaufe ich mich doch eigentlich nicht bzw. meine Ware unter Wert.

 

Beispiel:

Ich nähe ne Fleecejacke ala Farbenmix, ist ja viel dort drin hab ich gesehn.

 

Ich nähe sie in Gr. 62/68 ( ich nehme bewusst mal die Größe um es zu verdeutlichen)

 

Mich kostet der Meter Fleece ca. 6 euro?

Garn dazu, ein bisschen Schnickschnack und setze die für 25 Euro dort rein, ein Durchschnittswert der dort herrscht.

Somit handel ich doch aber mit Gewinnabsicht und müsste eigentlich dann doch ein Gewerbe anmelden oder? Ich würd meine jacke nicht für +- 0 Euro verkaufen, wo ich doch Arbeit reingesteckt habe.

 

Also was bringt mir dann der Button "privat" wenn ich selbstgemachtes dennoch verkaufe und den Preis halten muß und will, damit ich nicht unter die Grenze falle, damit ich gewerbliche nicht schädige?

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Abe es gibt genügend bei Dawanda, die privat eingetragen sind, dennoch verkaufen mit Gewinnabsicht.

Mich darf man schlagen, würde einer sagen, dass er bei Dawanda verkauft ohne sich nichts verdienen zu wollen. Das macht keiner.

Jeder ist froh, wenn ein bisschen was in die Tasche kommt.

 

Es gibt da noch einen Punkt, vielleicht kann man mich dahingehend auch aufklären.

 

Es gibt eine Sparte beim Finanzamt, die man Liebelei nennt.

D.h. man verkauft Sachen, die man mit seinem Lieblingshobby hergestellt hat, ein wenig Gewinn ist auch dabei, fürs Finanzam ist es aber wohl nicht rentabel genug und legt es unter Liebelei ab.

Kennt da jemand?

 

Ich suche fieberhaft nach einem Link, den ich mal zu dem Thema gelesen habe.

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Also ich habe auf dem Stoffmarkt superschönen Fleece für 6 Euro den Meter gekauft, logisch dass ich mich da mit men ganzen Batzen eindecke.

Und für eine babyjacke verbrauche ich den Meter noch nicht mal,a lso hab ich beim Fleece nicht mal den Materialverbrauch und das Geld was er wert war.

 

Wenn ich anfange meine Arbeitszeit mit einzuberechnen, dann handel ich doch schon gewerblich oder?

Ich stell mich selber doch in Rechnung bzw. rechne mit ein, darf man das als "Privatverkäufer" oder deklariere ich es als "Aufwandsentschädigung", das darf ich als Privatperson ja, wobei ich mich frag, was hab ich wirklich an Aufwand für so ein kleines Jäckchen, mit der Ovi näh ich es sogar schneller fertig.

 

Ich find es ist manchmal ein undurchsichtiger Dschungel, wenn um die Grenze geht, wo bleibts privat und ab wann bin ich gewerblich.

Für mich jedenfalls, lach.

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@ Lina: wenn du ein Einkommen aus selbständiger Arbeit hast und unter einer gewissen Jahresgrenze liegst, ich glaube das sind 8000 Euro, dann bekommst du keine Steuernummer und gilst als Kleinstgewerbe, sozusagen Hobby. Du machst dann für das Finanzamt eine einfache Aufstellung mit allen Kosten und allen Einnahmen, unterm Strich deinen Gewinn und den musst du beim Finanzamt angeben.

 

LG Astrid

Bearbeitet von Bruddeltante
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Danke Astrid!

 

Ich hab mich noch nie mit den Thema befasst, finds nu aber sehr interessant.

 

Es ist doch aber dennoch so, melde ich ein Kleinstgewerbe an, bin ich doch Mitglied bei der HWK oder Industrie und Handelskammer, oder?

Die halten doch fleißig das Händchen auf.

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@Lina: Wie Annette schon schrieb, beim Kleinstgewerbe kann man sich bei der IHK von den Beiträgen befreien lassen. Die Grenzen kenne ich nicht. Was die Innung angeht, so kommt es darauf an, was du produzierst. Das müßtest du erfragen, da kenne ich mich nicht aus.

 

@Annette: was die Verpackungsverordnung angeht, so finde ich, müßte man da den Umsatz des Gewerbebetreibenden mit einbeziehen. 170 Euro pro Jahr ist schon ne Menge Geld. Ich habe, wie wahrscheinlich viele andere hier, mal überlegt, gewerblich zu nähen. Aber was da alles zu beachten und zu bezahlen ist, bevor man nur einen Cent verdient hat, das hat mich dann doch abgeschreckt. Und ich glaube das ist der Punkt, weshalb viele Gewerbliche auf die Pseudo-Privaten so empfindlich reagieren. Man hat als Gewerblicher soviel an der Backe und dann kommt da "Mutti" daher, stellt sich als privat hin und verkauft munter unter Umgehung sämtlicher Auflagen fröhlich und dreist mit Preisdumping ihren Kram.

 

LG Astrid

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Wenn ich anfange meine Arbeitszeit mit einzuberechnen, dann handel ich doch schon gewerblich oder?

Wenn ich rein nach der Definierung bei Dawanda gehe, handelst du gewerblich, sobald du das Teil verkaufst, das du speziell für den Verkauf hergestellt hast. Auch, wenn du es für 1,50€ verkaufst, obwohl du schon 6€ Materialkosten hast. Die Höhe des Gewinnes ist irrelevant...

 

Frage

Hersteller, die bei DaWanda beginnen wollen, müssen sich die wichtige Frage stellen, ob sie mit ihrem DaWanda-Shop “Privatverkäufer” oder schon „gewerblich“ tätig sind. Wo liegen die Unterschiede ?

 

Antwort

Entscheidend ist, ob Sie nach dem BGB als „Verbraucher“ oder als „Unternehmer“ anzusehen sind. Den im Alltag oft verwendeten Begriff des „Privatverkaufs“ kennt das Gesetz hingegen nicht.

 

Sie sind Unternehmer, wenn Sie Ihre Waren – so die Rechtsprechung – „planmäßig gegen Geld anbieten“. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie etwas verkaufen, das Sie zuvor gezielt zum Zweck des Verkaufs hergestellt oder selbst eingekauft haben. Es entscheidet also der Zweck, zu dem Sie den Verkaufsgegenstand oder seine Bestandteile erworben, hergestellt oder bearbeitet haben. Das gilt auch dann, wenn Sie nur geringe Mengen verkaufen oder einen geringen Umsatz machen. Für die Einstufung als unternehmerische Tätigkeit gibt es keine gesetzliche “Bagatellgrenze”. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie mit dem Verkauf einen Gewinn erzielen, lediglich Ihre Anschaffungskosten wieder hereinholen oder sogar Verlust machen. Der Begriff des Unternehmers umfasst alle Gewerbetreibenden und Freiberufler.

 

Sie sind Verbraucher, wenn Sie einzelne, gebrauchte Gegenstände aus Ihrem Privathaushalt verkaufen – zumindest, wenn es sich dabei um „haushaltsübliche“ Mengen handelt. Bei großen Stückzahlen, oder wenn es sich überwiegend um Neuware handelt, kann es die Rechtsprechung teilweise anders sehen.

 

Die Unterscheidung zwischen Unternehmer und Verbraucher ist wichtig, denn als Unternehmer unterliegen Sie in der Regel der Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer und ggf. weiteren Steuern. Daneben müssen Sie u.a. diverse Regelungen des Verbraucherschutzes beachten (z.B. Widerrufsrecht, Gewährleistung, Produkthaftung).

Allerdings gibt es im Gesetz und in der Rechtsprechung auch keine ganz scharfe Abgrenzung, sondern es kommt auf die Gesamtumstände des Einzelfalles an. In Zweifelsfällen tendiert die Rechtsprechung aber zur Einordnung als unternehmerisches Handeln. Die Einordnung als Unternehmer dürfte auf die meisten DaWanda-Verkäufer zutreffen.

 

Ein Gewerbe anzumelden geht schnell, ist nicht teuer und als Hersteller oder Verkäufer von Produkten profitieren Sie von einigen erheblichen Vorteilen. Wie Sie bei der Anmeldung eines Gewerbes vorgehen, erklären wir in unserem Beitrag.

Beispiel Sie finden im Keller Ihr altes Kinderspielzeug, das Sie gern verkaufen würden. Oder Sie beschließen, die sechs selbst hergestellten Motivsocken, die Sie eigentlich Ihrem Enkel schenken wollten, doch lieber bei DaWanda anzubieten. In diesen Fällen dürften Sie als Verbraucher handeln.

Sie kaufen im Handel Einzelteile, um daraus ein DaWanda-taugliches Designerstück zu zaubern. Oder Sie nähen Ihre Tischdecke zu vier praktischen Handtaschen um, um damit Ihren DaWanda-Shop zu ergänzen. Dann handeln Sie unternehmerisch.

Rechtsnormen § 13 BGB, § 14 BGB, § 1 GewO, § 1 HGB

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Es gibt eine Sparte beim Finanzamt, die man Liebelei nennt.

D.h. man verkauft Sachen, die man mit seinem Lieblingshobby hergestellt hat, ein wenig Gewinn ist auch dabei, fürs Finanzam ist es aber wohl nicht rentabel genug und legt es unter Liebelei ab.

 

 

keine frage, das gibt es tatsächlich. nur entbindet das nicht von den pflichten, die man mit dem verkauf über einen shop hat. das stichwort ist da verbraucherrechte, die es nunmal gibt.

und das hat nichts mit den steuern zu tun, die dann bei liebhaberei entfallen.

 

 

 

Privat verkaufe ich gebrauchte Sachen, die nicht mehr passen, die nicht neu sind und die wie Second Hand Angebote zu sehen sind.

Alles Andere ist gewerbliches Handeln.

 

nee, so einfach ist das auch nicht. es ist völlig unerheblich, ob die verkauften sachen gebraucht sind oder nicht. sonst wäre ein reales second hand geschäft auch nicht gewerblich. da macht es dann die menge und/oder die regelmäßigkeit.

 

und ich hätt da noch ne frage an die angeblichen privaten mit shop:

was macht ihr, wenn bei euch um die ecke jemand "hobbymäßig" regelmäßig reparierte elektrogeräte verkauft und weder garantie noch gewährleistung anbietet? na? kauft ihr da und sagt, wenn das gerät nach 2 monaten den geist aufgibt, pech gehabt? oder wollt ihr dann doch eure verbraucherrechte gewahrt wissen?

 

gewerbliche müssen, sofern sie richtig kalkulieren, die pflichten, die sie gegenüber den käufern haben in den preis mit einkalkulieren, eben für den fall der fälle (versandverlust, rückgabe, gewährleistung, etc.).

 

und ob ich real in ein geschäft gehe und einkaufe oder per mausklick in einem virtuellen geschäft (=shop) ist ja nun, was die gewerblichkeit betrifft ein und das selbe.

 

lg,

 

Pepie

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Aus meiner Sicht würde eine "Bagatellgrenze" (wie es sie etwa in Österreich ja gibt) das Leben in der Tat einfacher machen.

 

Das geht aber nicht, weil bei uns immer alles mit der maximalen Einzelfallgerechtigkeit geregelt sein muß und wenn der eine 500 EUR im Jahr Gewinn macht und die komplett behalten darf und der andere 501 EUR und ihm davon dann 100 EUR bleiben, weil er Krankenversicherung, Steuern und sonstige Abgaben zahlen muß, dann wäre das wieder ein ungerechter Einzelfall, der sich zum Verfassungsgericht hochklagt... :rolleyes:

(Frankreich hat die andere Lösung: Du mußt einfach ALLES versteuern. Auch wenn du einen gebrauchten Pulli für 2 EUR verkaufst. Wie viele das machen, darüber will ich jetzt mal nicht spekulieren. Aber wenn zumindest jeglicher Verkaufserlös steuerpflichtig wäre, wäre es auch einfacher.)

 

Und resultierend aus der fehlenden Bagatellgrenze haben wir eine große Rechtsunsicherheit.

 

Denn jede Gemeinde und jedes Finanzamt entscheidet das anders. Dem einen Finanzamt genügt ein "Shop" auf einer Plattform, um erst mal gewerbliches Handeln zu vermuten, das nächste sagt "mehr als 10 Transaktionen im Jahr" sind gewerblich, beim übernächsten liegt die Grenze vielleicht bei 100 im Monat und die Mama, die die gesamte Kleinkindgarderobe der letzten drei Jahre auf einen Schlag einstellt hat schon ein Problem am Hals. (Wobei es da immerhin einen Grundkonsens gibt, daß der Verkauf EIGENER gebrauchter Sachen nie gewerblich ist, weil der EK ja in der Regel höher ist als der VK, man also keinen Gewinn erwirtschaftet. Wer natürlich ständig "nur einmal getragen, dann war mein Kind rausgewachsen" verkauft, dem wird das Finanzamt die Geschichte dann nicht mehr glauben. Die sind ja nicht doof...

 

Dann entscheidet das Finanzamt nicht alleine, was den Gewerbeschein betrifft ist eine andere Stelle zuständig. Und beide Stellen entscheiden unabhängig voneinander. Auch wenn das Finanzamt keine Steuer will, weil Liebhaberei, kann dennoch ein Gewerbeschein von Nöten sein.

 

Von der Einstufung bei diversen Kammern, Versicherungen und so weiter mal ganz zu schweigen.

 

Dann aber wieder Sonderregeln für Hobbykünstlermärkte, bei denen Leute mit Gewerbeschein NICHT zugelassen sind. Die Option gibt es ja für Bastler. Eben einmal im Jahr "en Block" die eigenen Werke verkaufen. (Allerdings liegt da die Betonung wohl auf "Kunst", sprich eher Einzelstücke als Serienproduktion. Wo auch immer man da dann die Grenze zieht...) Aber das geht nicht im Internet, dazu muß man auf so einen Markt.

 

Wenn ich mir das so ansehe, kann ich eigentlich nur daraus schließen, daß "ein bißchen was dazuverdienen" politisch nicht gewollt ist. Entweder ganz, also als Geschäft das dann auch Gewinn abwirft, die Frau oder den Mann ernährt und stabil Arbeit schafft oder halt gar nicht.

 

Aber alles bei optimaler Einzelfallgerechtigkeit. :rolleyes:

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Ab wann ist es gewerblich?

Danke schonmal für die Auskünfte!

LG Andrea

 

SOFORT

 

Ich habe mich durch alle dawanda Seiten gelesen, auch alle Tipps der Rechtsanwälte und Steuerberater gelesen.

 

Und ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe. So bin ich auf der sicheren Seite. Und es kostet nur die Anmeldegebühr für den Gewerbeschein.

Man bekommt dann Post von der Berufsgenossenschaft, da muss man nur angeben wieviel man im Jahr für das Gewerbe arbeitet. Und da bleibt man unter dem Satz und braucht auch da nichts zahlen. Und durch den recht hohen Freibetrag zahlt man auch keine Umsatzsteuer. Da muss man schon eine Menge Socken stricken, um den Satz zu erreichen.:p

 

Noch habe ich nichts wieder für dawanda gearbeitet was ich dort verkaufen will, aber wenn... dann kann ich mit ruhigem Gewissen bei dawanda Sachen verkaufen.

Und MEIN Steuerberater hat gesagt, wenn ich etwas verkauft habe, reicht eine einfache Quittung als Beleg.

Ich habe auch lange überlegt ob ich es so mache, aber ich zahle lieber ca. 25,00 Euro für den Gewerbeschein als tausende, weil ich keinen Gewerbeschein habe und erwischt werde.

 

Gruß susanne

 

gl21.gif

Träume deine Wünsche, damit sie in Erfüllung gehen können

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Hallo Susanne,

 

das kann ich verstehen. Ich hätte auch gerne einen Shop und würde etwas verkaufen, aber da ich noch einen Minijob habe, ist das leider nicht drin. Eine Auskunft hatte mich da sehr verunsichert, denn ich würde so die gesetzliche Krankenversicherungszugehörigkeit verlieren können. Aus dem Grund mache ich überhaupt nichts, nur für mich und Familie.

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Hallo Susanne,

 

das kann ich verstehen. Ich hätte auch gerne einen Shop und würde etwas verkaufen, aber da ich noch einen Minijob habe, ist das leider nicht drin. Eine Auskunft hatte mich da sehr verunsichert, denn ich würde so die gesetzliche Krankenversicherungszugehörigkeit verlieren können. Aus dem Grund mache ich überhaupt nichts, nur für mich und Familie.

 

Ich habe auch einen Mini Job. Alles eine Frage der Logistik:D

 

 

Gruß susanne

 

gl21.gif

Träume deine Wünsche, damit sie in Erfüllung gehen können

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Apropos Logistik: gibt's diese Glitzerelfen auch in klein? ;)

@ Aficionada ;) Schon das zweite Mal heute, dass du exakt meine Gedanken schreibst.

...

 

Oder vielleicht könntest du, Susanne, sie anhalten? :) ... mir wird ganz schwummerig.

Liebe Grüße, Smila :engel:

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Apropos Logistik: gibt's diese Glitzerelfen auch in klein? ;)

Ja bitte....!

Die Signaturen blende ich ja schon lange aus wegen dieser unsäglichen Ticker usw. Ist das jetzt wieder ein neues Feature?

Grüsse, Lea

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Da sind meine süßen Glitzer-Elfen her:

Animaatjes.de :: Elfe Bilder

 

Ich bin enttäuscht! Da hätte es doch aber auch noch etwas Größeres gegeben! :D

 

Bitte nicht allzu bierernst nehmen, Susanne. Aber irgendwie irritiert das halt und außerdem weiß ich es nicht , deinem Signaturspruch zuzuordnen.

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Ich bin enttäuscht! Da hätte es doch aber auch noch etwas Größeres gegeben! :D

 

Bitte nicht allzu bierernst nehmen, Susanne. Aber irgendwie irritiert das halt und außerdem weiß ich es nicht , deinem Signaturspruch zuzuordnen.

 

Stimmt, aber in "echt" gibt es die drei weisen Affen, die nichts sehen, hören und sagen. Und die Elfen, die ja angeblich "immer" lieb und nett sind, sind es dieses Mal nicht.

Sie luken um die Ecken, sie lauschen und plappern.

Genauso muss man manchmal seine Träume und Wünsche manipulieren oder ihnen einen Ruck geben, damit sie in Erfüllung gehen können.

 

Aber wir wollen hier nicht philosophieren, sondern ein ziemlich ernstes Thema behandeln.

 

Ich lasse hier meine Elfen weg.

 

Liebe Grüße

Susanne

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Und ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe. So bin ich auf der sicheren Seite. Und es kostet nur die Anmeldegebühr für den Gewerbeschein.

Man bekommt dann Post von der Berufsgenossenschaft, da muss man nur angeben wieviel man im Jahr für das Gewerbe arbeitet. Und da bleibt man unter dem Satz und braucht auch da nichts zahlen. Und durch den recht hohen Freibetrag zahlt man auch keine Umsatzsteuer. Da muss man schon eine Menge Socken stricken, um den Satz zu erreichen.:p

 

Noch habe ich nichts wieder für dawanda gearbeitet was ich dort verkaufen will, aber wenn... dann kann ich mit ruhigem Gewissen bei dawanda Sachen verkaufen.

Und MEIN Steuerberater hat gesagt, wenn ich etwas verkauft habe, reicht eine einfache Quittung als Beleg.

Ich habe auch lange überlegt ob ich es so mache, aber ich zahle lieber ca. 25,00 Euro für den Gewerbeschein als tausende, weil ich keinen Gewerbeschein habe und erwischt werde.

 

Gruß susanne

 

Das ist ja mal eine einfache Erklärung-danke!

Und was ist mit dem Finanzamt?Muß man sich da irgendwie melden?

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