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Bitte nicht in die HWK - Formulierung der Tätigkeit


zweierlei

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Nachdem ich hier jetzt stundenlang gesurft habe und nun halbwegs schlauer bin sind immer noch viele Fragen offen.

 

Zuerst mal das Wichtigste...

 

Ich nähe alles möglich an Alltagsgegenständen (Traubenkernkissen, Buchhüllen, Cacheur etc..) und habe, zum ausprobieren ob es überhaupt geht, ein paar Dinge auf Dawanda und im örtlichen Kramerladen eingstellt / in Kommision gegeben.

Nun habe ich ein bischen was verkauft und bevor ich mit einem Bein im Knast bin, möchte ich gerne einen Kleingewerbeschein anmelden.

Jetzt lese ich das ich wohl von der HWK Post bekomme sobald ich ein Gewerbe anmelde.

DAS möchte ich aber nicht, da mein Umsatz wohl eher im lächerlichen Bereich liegen wird und ich ungern die 130 Euro Anmeldung und den Jahresbeitrag zahlen möchte.

 

Bei der IHK müßte ich nix zahlen, da ich ja unter dem Satz liege (rechne mit max. 500 Euro im Jahr Umsatz)

 

Hat jemand von euch Erfahrung damit was ich als Bezeichnung meiner Tätigkeit angeben kann, damit ich von der HWK nicht beachtet werde ;)

 

Ich dachte an "Handeln und Herstellen von textilen Gegenständen und Accessories" (aber evtl. würde ich aber später noch gerne Kinderkleidung machen).

 

Bin für jeden Tip dankbar, möchte diesen "Halblegalen" Zustand gerne schnell ändern.

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Ich glaube sobald du "herstellen" schreibst, bist du automatisch bei der HWK

 

Das befürchte ich auch, aber ich habe Hoffnung das ich das Umschiffen kann...

ich hatte noch was über Serienproduktion gelesen...dann wäre die IHK zuständig.

 

also : Vertrieb und Herstellung von textilen Gegenständen und Accessoires in Kleinstserienproduktion nach eigenen Entürfen :D

 

o.k. langsam habe ich einen Surfflash

Bearbeitet von zweierlei
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Hallo!

 

Ich habe "Herstellung und Verkauf von ..." im Gewerbeschein stehen und daraufhin Post von der HWK bekommen. Ich musste angeben, wieviel Prozent meiner Tätigkeit was umfasst. Weil ich beim Ausfüllen unsicher war (ich hab erst mein Gewerbe angemeldet und dann mit arbeiten angefangen, meine Zahlen waren alle nur theoretisch!) bin ich dort hin und hab von der - übrigens sehr freundlichen - Mitarbeiterin die Auskunft bekommen, dass man nur in die HWK kommt, wenn die Herstellung mind. 50% beträgt. Da ich u.a. Schnittmuster - in meinem Falle Ebooks - im Gewerbeschein stehen habe und die ja (zum Glück) öfter verkaufe als herstelle, musste ich nicht in die HWK.

Ob das allerdings allgemein gültig ist oder regional unterschiedlich oder ob ich einfach "Glück" hatte, kann ich nicht sagen.

 

Viele Grüße,

Jane

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Ich habe auch bei der IHK angerufen und gesagt..."was muß ich schreiben, damit ich bei Ihnen lande"...:D und der nette Mann war sehr freundlich und hat mir alles gesagt.

 

Versuch mal dein Glück mit Anrufen.

 

 

LG Anne

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Hallo Ihr,

ja, ich habe heute angerufen und es war eigentlich lustig, weil ich 3 x verbunden worden bin und immer noch keine Auskunft habe ;)

 

Dame Nr. 1 meinte auf jeden Fall HWK, weil ich ja schließlich was nähe!

Dann hat sie mich aber verbunden, Hr. Nr. 1 meinte auch unbedingt HWk und hat mit dann erzählt was da alles dazu gehört ...auf meinen Einwand das ich das alles ja gar nicht nähen würde, meinte er, er verbindet mich.

Kollege Nr. 3 hat nur gesagt ich sollte das alles per Mail (also schriftlich) an ihn schreiben dann mal abwarten.... - aber sie waren alle sehr nett und die Beiträge wären nicht so grandios uferlos (50.- Anmeldung und dann das 2. und 3. Jahr nur 48,50 Beitrag) - allerdings kriege ich für meine Nähaccesoires wirklich nicht annhähernd so viel:(

 

Jetzt bin ich auf das Anwortmail gespannt!

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es kommt schon beim Gewerbeanmelden auf den Text an, wenn du Herstellung und Verkauf von Accessoires... etc schreibst, kriegst du zwar

Post von der HWK und evtl IHK, aber wenn Du unter einem gewissen Umsatz und Stundensatz liegst, zahlst Du garnix.

Entspann Dich, das wird schon.

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Das ist eigentlich egal was und wieviel du nähst und verkaufst. Der Unterschied besteht darin, dass du die Waren die du fertigst verkaufen willst und nicht nur Handel treibst mit von dir eingekauften Fertigprodukten. Deshalb ja auch der Unterschied Handwerkskammer und Handelskammer.

 

Nach den Auskünften die ich bekommen habe, wirst du um jegliche Beiträge kaum herum kommen.

 

Zu beachten seien auch die einmaligen Kosten für Gewerbekarte und Gewerbeschein sowie die Nutzungsumwandlung deines Wohnraumes in Gewerberaum wenn du es ganz legal machen willst :hug:

 

Bei der BG kannst du dich befreien lassen, wenn du weniger als 100 Arbeitstage/Jahr bzw. ca.800 h/Jahr arbeitest.

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Es wundert mich nicht das viele aufgeben, bevor sie überhaupt anfangen :ohnmacht:

 

Bei dem ganzen Kuddelmuddel muß man sich erst durcharbeiten. Von der HWK habe ich noch nix gehört. Eine Freundin meint das wäre Kunsthandwerk und ich bräuchte gar keinen Gewerbeschein - das bezweifle ich allerdings.

 

So, jetzt habe ich an alle mögl. Institutionen geschrieben (wie der Mann von der HWK meinte - IMMER alles per Mail, dann habe ich das schriftlich!) und habe vor Stress eine Nähblockade :confused:

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Tja nun, dann warte mal ab was dann noch so auf dich zu kommt... Steuererklärung, EÜR, u.U. Verpackungsverordnung und rechtl. Dinge wie Impressum, Widerrufsrecht etc. pp..

 

Wem das alles zu "stressig" ist der sollte sich für einen Nebenverdienst vielleicht lieber einen Angestelltenjob suchen.

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Wem das alles zu "stressig" ist der sollte sich für einen Nebenverdienst vielleicht lieber einen Angestelltenjob suchen.

 

War das ein Angebot? :D

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Nee, Spass beiseite, wenn es mir zu stressig wäre, dann hätte ich mich schon gar ned informiert oder auch nur damit angefangen, aber ganz ehrlich - ein einfacheres System wäre für alle von Vorteil.

 

Hier weiß doch die eine Institution nicht was die andere sagt und will...

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Das ist eigentlich egal was und wieviel du nähst und verkaufst. Der Unterschied besteht darin, dass du die Waren die du fertigst verkaufen willst und nicht nur Handel treibst mit von dir eingekauften Fertigprodukten. Deshalb ja auch der Unterschied Handwerkskammer und Handelskammer.

 

Nach den Auskünften die ich bekommen habe, wirst du um jegliche Beiträge kaum herum kommen.

 

Zu beachten seien auch die einmaligen Kosten für Gewerbekarte und Gewerbeschein sowie die Nutzungsumwandlung deines Wohnraumes in Gewerberaum wenn du es ganz legal machen willst :hug:

 

Bei der BG kannst du dich befreien lassen, wenn du weniger als 100 Arbeitstage/Jahr bzw. ca.800 h/Jahr arbeitest.

 

 

sach ma.... wo kommt denn das alles her?

ich hab auch einen Raum in meiner Wohnung als Naehzimmer, ich hab garnix umgewandelt. Bei diesem Thema wird immer aus einer Fliege ein Riesenelefant gemacht, kein Wunder machen sich die Leute schon vorher in die Hose.

 

ich hab mir einen Gewerbeschein geholt, da steht drauf, dass ich Taschen und Accessoires herstelle und verkaufe und Sticken mit Maschinen.

Die BG hat sich gemeldet, hab was ausgefuellt und nie wieder was gehoert. Die IHK hat sich gemeldet, Zettel ausgefuellt und nie wieder was gehoert - genauso wie die HWK.

Wenn das nur nebenbei ist und man keine Riesenumsaetze macht oder machen will sind die ganzen tollen Ratschlaege wie oben voellig unnoetig und machen nur die Pferde scheu.

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Nee, Spass beiseite, wenn es mir zu stressig wäre, dann hätte ich mich schon gar ned informiert oder auch nur damit angefangen, aber ganz ehrlich - ein einfacheres System wäre für alle von Vorteil.

 

Hier weiß doch die eine Institution nicht was die andere sagt und will...

 

es ist einfach. Melde Dein Gewerbe an und die werden sich bei Dir melden. Wenn du keine tausende Umsatz machst, wollen die auch kein Geld vor Dir.

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Na, die HWK will eben unter Umständen schon Geld und das lohnt sich eben für mich nicht.

 

Und lieber informiere ich mich jetzt drüber als das ich dann später mich hier ausheulen muß ;)

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sach ma.... wo kommt denn das alles her?

ich hab auch einen Raum in meiner Wohnung als Naehzimmer, ich hab garnix umgewandelt.

 

Weil es das ist, was tun zumindest theoretisch tun mußt. :rolleyes:

 

Tust du es nicht und es kommt jemand drauf, den es stört, dann kann es sehr teuer werden. (Bei Mietwohnungen auch zur Kündigung führen.)

 

Wie bei allen Regeln muß dann jeder für sich persönlich abschätzen, wie hoch das Risiko für negative Konsequenzen ist. (Bei kein Lärm und kein Kundenkontakt vermutlich geringer als wenn man regelmäßigen Kundenkontakt hat und viel Lärm macht.)

 

Hängt auch ein bißchen vom Ort ab, wo man wohnt. Manche Städte und Gemeinden sind da ganz hachtig, daß sie auch alle damit verbundenen Abgaben kassieren können, bei anderen ist der Unterton bei Behördengesprächen eher "Das ist die Rechtslage, aber so Kleinkram interessiert uns eigentlich nicht."

 

Wie gesagt, muß jeder selber abschätzen.

 

Eine Freundin meint das wäre Kunsthandwerk und ich bräuchte gar keinen Gewerbeschein - das bezweifle ich allerdings.

 

Bei Kunst nicht, bei Kunsthandwerk meines wissens schon. (Und ob du Kunst machst, entscheidest nicht du... das entscheidet sich wohl mehr oder weniger danach, ob die Künstlersozialkasse dich nimmt. Ich habe mir sagen lassen, daß die eher restriktiv sind.)

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Nur kurz - an alle die hier schreiben, auf PN´s kann ich leider (noch) nicht antworten, weil ich die 50 Beiträge noch nicht voll habe, aber ich lese ALLES !!

 

*****

Ja, Kunst mache ich sicherlich nicht, und ich will auch keine Sozialleistungen o.ä. von irgendjemanden beziehen, genausowenig will ich aber irgendwelche Leistungen zahlen müssen, die ich nicht brauche / will etc....

 

Und nochmal ja, es hängt wohl von der Gemeinde ab, denke da brauche ich mir keine Sorgen zu machen, ich wohne auf dem Dorf, hier ist eh Lanwirtschaft nebenan und die Kühe stört meine Nähmaschine nicht. Wir wohnen allein in einem gemieteten Haus und meine Vermieterin findet meine Sachen fein, hat also auch nix dagegen.:D

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Ich mache Kunst - genau gesagt, ich male Porträts, was zugegebenermaßen NICHT Nähen ist.

 

Aber es ist Kunst, UND es ist als Gewerbe beim FA angegeben. In der Künstlersozialkasse bin ich übrigens nicht - das ist auch nicht ausschlaggebend für eine "freiberufliche künstlerische Tätigkeit". Die IHK und auch die HWK haben mich bislang nicht mal pro Forma angeschrieben.

 

Wenn ich anfinge, Genähtes zu verkaufen, dann bestimmt als Textilkunst und Unikate.

 

Salat

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Hach, jetzt kam die Antwort von der HWK und die würde mich wohl, da ich was mit Textil mache, dem Schneiderhandwerk zuordnen :confused:

 

Das ist jetzt natürlich nicht das was ich hören will.

 

Vor allem hatte er die Begründung (ich hab aufgezählt was ich nähe) das ich damit zu den Wäschenähern gehören würde..aber ich produziere diese Sachen ja gar nicht....wußte nicht das Kirschkernkissen zur Weißwäsche gehören *seufz* (er hatte sich wohl auf Kissen eingefahren)

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zitat:

ich hab mir einen Gewerbeschein geholt, da steht drauf, dass ich Taschen und Accessoires herstelle und verkaufe und Sticken mit Maschinen.

 

 

In Bayern wärst du damit auf jeden Fall bei der HWK!

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Hallo zusammen,

 

da ich mich auch mit dem Gedanken trage, ein Kleingewerbe (Betonung liegt auf Klein) zu beantragen, bin ich über die weitere Diskussion/Information hier gespannt...

 

Gruß

Maria

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ich war heute nochmal bei der Kreishandwerkerschaft (Land Brandenburg): HWK Beiträge auf jeden Fall, egal ob Deko oder Kleidung genäht wird. BG muss nicht, da keine Angestellten, kann man aber dennoch machen (Absicherung).

 

Es ist übrigens egal ob Klein-, Groß- oder sonstwas für ein Gewerbe. Da wird nicht unterschieden. Anders sieht das dann beim Einkommen fürs Finanzamt aus.

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Ja, das hat mir die HWK auch gesagt, sobald in der Tätigkeitsbeschreibung die Wörter nähen, schneidern, herstellen, produzieren, handwerken, selbstgenäht etc. auftaucht - ist man mit von der Partie!

Im Prinzip schon wenn du auf der Gewerbeanmeldung dein Kreuzerl bei Handwerk machst.

 

BG, IHK, wollen kein extra Geld - wenn man unter dem Satz liegt.

 

Krankenkasse interessiert sich nicht dafür wenn man unter 350 Euro im Monat liegt.

 

Tja, und HWK Bayern verlangt 50 Euro Anmeldegebühr und im 1. Jahr keinen Beitrag, im 2. und 3. Jahr "nur" den halben Satz von 48,50 Euro und dann ab Jahr Nr. 4 den vollen Satz.

 

So, nun rechne ich mich dumm ob sich das lohnt für mich :cool:

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So, nun bin ich vollends verwirrt!!!

 

Ich hatte die gleiche Anfrage beim Gewerbeamt gestellt und nachgefragt u.a. welche Kammern für mich in dem Fall zuständig wäre...und nun die Antwort *trommelwirbel*

 

 

Auf jeden Fall die IHK weil das kein Vollhandwerk bzw. eingetragenes Handwerk wäre!

 

so, und nun? Habe beides S/W und bin jetzt genauso schlau wie vorher!

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