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rechtliche Frage zum von Genähtem


Simons Mama

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Hallo und guten Abend,

ich bin nicht sicher, ob ich mit meiner FRage hier richtig bin, andererseits habe ich aber auch keine passende andere Stelle gefunden, also versuche ich es mal.

Ich wüßte gerne, wie das rechtlich aussieht, wenn ich Selbstgenähtes verkaufen will, bei Ebay, auf Märkten, privat usw. Muss ich das schon als Gewerbe anmelden oder kann man, wenn man genau weiß, dass es eine bestimmte Menge nicht überschreitet, das auch einfach so mit ruhigem Gewissen machen? Kennt sich jemand aus? Ich wäre für Antworten sehr dankbar!

Bearbeitet von Simons Mama
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Naja, ich dachte daran, z.B. auf einem Weihnachtsbasar Kleinigkeiten zu verkaufen oder Geschenke für Andere herzustellen. Ich dachte, vielleicht ist das ähnlich wie bei einem Minijob, dass man z.B. bis zu 400 Euro sozusagen frei sowas machen kann.

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Nein, so eine Grenze bei selbständigen Tätigkeiten gibt es für die Einkommensteuer nicht. Der jährliche steuerliche Grundfreibetrag ist für jeden gleich und wird im Rahmen der EkSt.-Erklärung automatisch berücksichtigt. Die Hinzuverdienstgrenzen für die Familienversicherung liegen bei monatlich 360 € bzw. 400 € bei einem pauschal versteuerten Minijob.

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Was meinst du jetzt? Die Hinzuverdienstgrenze für die KK?

Das ganze ist ja wohl unabhängig vom Gewerberecht oder Finanzamt. Lies meinen ersten Satz oder die Erklärung bei Wikipedia nochmal.

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Ich weiß nicht, wovon es unabhängig zu bewerten ist, ich kenne mich in diesen Dingen nicht aus, deshalb fragte ich ja. Ich habe ein bischen den EIndruck, die Antwort fiel etwas gereizt aus, deshalb oute ich mich jetzt nicht weiter als Unwissend und denke nochmal darüber nach, ich dachte einfach, hier könnte ich mal unbefangen mein Nichtwissen kund tun.

Vielen Dank für die Antworten

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Das kannst du auch, aber dann frage bitte klar und deutlich oder versuchs zumindest. Und nicht so: "und gilt das dann auch für besagte Handarbeiten?", wo man nicht weiss auf was sich diese Frage jetzt bezieht.

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Frag doch einfach jemanden, der sich damit auskennt. Z.B einen Steuerberater. Oder wühl dich durchs Unterforum Fragen zur Selbstständigkeit

Kommt ja noch dazu, daß man nicht alles, was man so nachnäht einfach verkaufen darf. Aber dazu gibts schon ne Menge Freds mit dem Thema Copyright oder Urheberrecht.

Grüße

Gabi

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  • 4 Wochen später...

Hallöchen,

 

also ich habe mich mit meinen Unikaten ja nun selbständig gemacht.

 

Es ist ein wenig umfangreicher also hol dir am besten kurz nen Kaffe :D

 

Alsoooooooooooo:

 

Du MUSST ein Gewerbe anmelden wenn du deine eigenen Kreationen verkaufen willst.

Zwar könntest du vorerst im minimalen Rahmen ein zwei Teile über Dawanda,Ebay & Co verkaufen....allerdings ist dies dann STRAFBAR!!

 

Und leider gibts überall Neider...bei ebay ist das Problem das neben deinem Mitgliedsnamen auch dein Status steht.Ob du nun privat oder gewerblich anbietest.Anscheißer gibt es überall....also solltest du dir überlegen dich wenn denn doch lieber selbständig zu machen oder es halt lieber sein zu lassen.

 

Das Ding ist,wenn du was selbstgenähtes Verkaufst,MUSST du dem Kunden ein Rückgaberecht einräumen.Lediglich Sonderanfertigungen oder Änderungen auf Kundenwunsch sind vom Umtausch / Rückgabe ausgeschlossen.(Es sei denn du bietest es aus freien Stücken als Kulanz an)

 

 

 

Arbeitest du nebenbei?Wäre die beste Lösung.

 

Wenn du dich dazu entscheiden würdest dich selbständig zu machen dann würde ich dir empfehlen es auf jeden Fall vorerst Nebengewerblich zu machen.

 

Zwar bekommst du dann (falls du arbeitssuchend bist) keine oder nur bedingt Unterstützung vom Amt (falls du die Sachen im Netz vertreibst bekommst du garkeine Unterstützung) allerdings ist es in vielerlei Hinsicht ersteinmal von Vorteil.

 

Denn:

 

Gerade am Anfang werden die Sachen sicher noch nicht sooooo gut laufen das du damit deinen Lebensunterhalt begleichen kannst.

(Im Gegenteil,im ersten Jahr machst du wegen den Betrieblichen Ausgaben unter Umständen eher miese die du wenn du Einkommenssteuerpflichtig bist allerdings wieder bekommen kannst)

 

Und wenn du Nebengewerblich angemeldet bist und in irgendeiner Art und Weise Geld beziehst,egal ob über´s Amt oder Gehalt bist du in jedem Fall über die Arge bzw. deiner Versicherung die durch deine Lohnabzüge gedeckt sind auch Versicherungstechnisch abgesichert. (Private Versicherung würde ich nicht empfehlen ab 175€/Monat Einkommensunabhängig, ca 175€ Krankenkasse bei einem Monatlichen Gewinn bis 300€,wenn du mehr GEWINN hast müsstest du über 300€ zahlen)

 

Desweiteren ist es so das du bei Nebengewerblicher Anmeldung einen Antrag auf Befreiung der Umsatz Vorsteuer stellen kannst.

Wenn du Hauptgewerblich selbständig bist MUSST du Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) abführen,Monat für Monat.

 

UND so oder so bekommst du Post von der Industrie und Handelskammer damit geprüft werden kann ob du ins Zulassungsfreie Handwerk eingetragen werden musst.Kostet ca 170€ Jährlich.Allerdings besteht bei geringfügiger Selbständigkeit eher die Möglichkeit auf Freistellung.

 

Ich könnte noch ewig so weiter machen...es ist alles ziemlich umfangreich und man muss einiges bedenken.

 

So oder so würde ich dir empfehlen einen Existenzgründer Seminar zu besuchen.

Die Arge zahlt das für dich falls du arbeitssuchend bist,wenn nicht müsstest du vielleicht eine kleine Investition tätigen.Das kannst du dann als erste Ausgabe verbuchen sofern du dich danach innerhalb von 6 Monaten selbständig machst.

 

Falls du dich für die Selbständigkeit entscheiden solltest,hier noch ein letzter kleiner Tip:

 

Hebe alle Rechnungen ab 6 Monate vor deinem geplanten Start in die Selbständigkeit auf die in irgendeiner Art und Weise damit zu tun haben (Stoffe,Maschinen,Existenzgründerseminar,Garne,Zubehör,Drucker,Patronen ect.pp) :)

 

Und vergiss nicht das ob neben - oder - hauptgewerblich in jedem Fall am Jahresende eine Steuererklärung fällig ist. Die ein Steuererklärer machen muss (viel zu umfangreich, Einnahme-Überschußrechnung ect.pp)

 

Gaaaaaanz viel Glück und Freude bei deinem Vorhaben (falls du es machst)

 

:) Liebe Grüße

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Die Verdienstgrenze ist zwar wichtig für das Finanzamt, aber eher irrelevant bei der Frage nach dem Gewerbe. Wer herstellt und verkauft muss sich bei der Handwerkskammer registrieren - übrigens auch nebengewerblich! - und einen gewerbeschein haben. Du musst die Regeln des Fernabsatzgesetzes kennen, du musst dich einer Verpackungsordnung unterziehen.

 

Alles andere ist ILLEGAL!!

 

LG von Sandra

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Das Ding ist,wenn du was selbstgenähtes Verkaufst,MUSST du dem Kunden ein Rückgaberecht einräumen.Lediglich Sonderanfertigungen oder Änderungen auf Kundenwunsch sind vom Umtausch / Rückgabe ausgeschlossen.(Es sei denn du bietest es aus freien Stücken als Kulanz an)

 

Korrekt heißt das Widerrufsrecht, ein Rückgaberecht wie das große Versandhäuder anbieten muss man nicht einräumen.

 

(Im Gegenteil,im ersten Jahr machst du wegen den Betrieblichen Ausgaben unter Umständen eher miese die du wenn du Einkommenssteuerpflichtig bist allerdings wieder bekommen kannst)

 

Ein Verlust mindert allenfalls das zu versteuernde Einkommen. Den Verlust "bekommt man nicht wieder".

 

Desweiteren ist es so das du bei Nebengewerblicher Anmeldung einen Antrag auf Befreiung der Umsatz Vorsteuer stellen kannst.

Wenn du Hauptgewerblich selbständig bist MUSST du Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) abführen,Monat für Monat.

 

Das ist beides so nicht korrekt. Für das Finanzamt ist es vällig unerheblich ob jemand die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübt. Bei jährlichen Umsätzen unter 17500 € (und so auch im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben) nimmt man automatisch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch (keine Ausweisung und Abführung vom USt., keine Vorsteuererstattungsanspruch). Man kann freiwillig zur Regelbesteuerung optieren, diese Entscheidung bindet einen für mind. 5 Jahre.

 

Im übrigen nimmt man bei der Regelbesteuerung die MwSt. ja vom Kunden ein, also ist es nur legitim das man die an das FA abführt. Es ist ja keine zusätzliche Zahllast. Und in welchen Zeiträumen dies zu erfolgen hat, hängt von der Dauer des Gewerbes und Höhe der USt.-Einnahmen ab.

 

Und vergiss nicht das ob neben - oder - hauptgewerblich in jedem Fall am Jahresende eine Steuererklärung fällig ist. Die ein Steuererklärer machen muss (viel zu umfangreich, Einnahme-Überschußrechnung ect.pp)

 

Muss er gar nicht. :rolleyes:

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Und vergiss nicht das ob neben - oder - hauptgewerblich in jedem Fall am Jahresende eine Steuererklärung fällig ist. Die ein Steuererklärer machen muss (viel zu umfangreich, Einnahme-Überschußrechnung ect.pp)

 

Find ich auch nicht... Einnahme-Überschuss-Rechnung ist nix weiter als eine Excel-Tabelle mit Einnahmen, Ausgaben, Summe, fertig. Kein Hexenwerk.

Nachweise wie Rechnungen o.ä. müssen nur auf Anfrage eingereicht werden, ansonsten reicht die Liste völlig aus.

 

Anlage GSE, dort die ermittelte Summe (Plus oder Minus) einsetzen, fertig.

 

In jeder Bücherei gibt es Literatur zum Thema Kleingewerbe, und IHK, Finanzamt & Co. sind äusserst hilfsbereit, wenn man vorher fragt und nicht erst wartet, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Bei vielen VHS gibt es Existenzgründerkurse, wo einem das wichtigste erklärt wird. Es gibt mehr als genug Informationsquellen, die man für kleines Geld anzapfen kann; man muss sie nur nutzen :)

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Noch nie was vom WISO Sparbuch gehört?

Das kommt für jedes Steuerjahr neu, kann man abonieren.

Und jeder kann seine Steuererklärung ohne Berater machen.

Gruß

 

Die Steuerberater werden mit sofortiger Wirkung gegen das WISO Sparbuch ausgetauscht..... und nähen können braucht man auch nicht, schließlich näht ja die Maschine..........oder wie war das? :jump::freu::klatschen:

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Auch der Steuerberater kann nur das einkommen-/gewinnmindernd geltend machen, das gesetzlich möglich ist. Natürlich muss man alles entsprechend eintragen, darf nichts vergessen. Selbst günstige Diskounterprogramme für die EkSt.-Erklärung bieten so viele Tipps und Hinweise und die neuesten Gesetzestexte...

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Mal so der Vollständigkeit halber... :D - ich nutze für meine EÜR das kostenlose Programm easycash&tax, die USt.-VA und -Erklärung mache ich mit Elster online bzw. Elster Formular. Und für unsere EkSt.-Erklärung nutze ich jedes Jahr ein neues Programm für max. 5 € vom Diskounter.

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Die Verdienstgrenze ist zwar wichtig für das Finanzamt, aber eher irrelevant bei der Frage nach dem Gewerbe. Wer herstellt und verkauft muss sich bei der Handwerkskammer registrieren - übrigens auch nebengewerblich! - und einen gewerbeschein haben. Du musst die Regeln des Fernabsatzgesetzes kennen, du musst dich einer Verpackungsordnung unterziehen.

 

Alles andere ist ILLEGAL!!

 

LG von Sandra

 

 

 

 

 

 

 

Ähm tschuldigung, das stimmt so nicht ganz....

es gibt einkommensrichtlinien.....dann kann es sein (so wie es bei mir ja auch der fall ist) das du NICHT eintragungspflichtig bist. Dann wird im Folgejahr geprüft ob du weiterhin eintragungsbefreit bist oder gegebenfalls nachträglich für das vergangene Jahr eingetragen werden musst.

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Find ich auch nicht... Einnahme-Überschuss-Rechnung ist nix weiter als eine Excel-Tabelle mit Einnahmen, Ausgaben, Summe, fertig. Kein Hexenwerk.

Nachweise wie Rechnungen o.ä. müssen nur auf Anfrage eingereicht werden, ansonsten reicht die Liste völlig aus.

 

Anlage GSE, dort die ermittelte Summe (Plus oder Minus) einsetzen, fertig.

 

In jeder Bücherei gibt es Literatur zum Thema Kleingewerbe, und IHK, Finanzamt & Co. sind äusserst hilfsbereit, wenn man vorher fragt und nicht erst wartet, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Bei vielen VHS gibt es Existenzgründerkurse, wo einem das wichtigste erklärt wird. Es gibt mehr als genug Informationsquellen, die man für kleines Geld anzapfen kann; man muss sie nur nutzen :)

 

Liebe Grüße

 

 

 

 

Das stimmt so auch nicht ganz....oft beurteilen die einen nach nase.Wenn du denen nicht passt dann helfen die auch nicht jedem...wär ja auch kaum zu schaffen,zumal das nicht ihr job ist. Dafür gibts steuerberater oder hilfevereine (nicht für selbständige ?!) Jaja,man kanns auch selbst machen,aber wer hat am anfang den nerv dafür? Man weiß ja nie wie umfangreich das ganze wird im laufe der zeit...zumal es auch viel zu beachten gibt, ein steuerberater kennt sich damit am besten aus. Es gibt ja ständig erneuerungen.... muss halt jeder für sich entscheiden ob er sich mit der zusätzlichen arbeit noch belasten will oder die erste erklärung zahlt und diese anschließend wieder absetzt.

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Die Steuerberater werden mit sofortiger Wirkung gegen das WISO Sparbuch ausgetauscht..... und nähen können braucht man auch nicht, schließlich näht ja die Maschine..........oder wie war das? :jump::freu::klatschen:

 

 

 

danke du nimmst mir die worte aus dem mund...es muss ja nun mal jeder selber wissen was er letztlich tut...aber es gibt anscheinend auch hier zu viele besserwesser die unbedingt ihren senf dazu geben müssen....

 

Naja,was soll´s ne! Alle die meinen Steuererklärer ersetzen zu können,können ja versuchen Steuererklärer zu werden wenn´s mit nem Simplen "Self Made Buch oder ner Software" geht...

 

:p

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Auch der Steuerberater kann nur das einkommen-/gewinnmindernd geltend machen, das gesetzlich möglich ist. Natürlich muss man alles entsprechend eintragen, darf nichts vergessen. Selbst günstige Diskounterprogramme für die EkSt.-Erklärung bieten so viele Tipps und Hinweise und die neuesten Gesetzestexte...

 

Richtig,aber ein Steuerberater hat nun mal viel mehr ahnung von der materie und weiß wo er noch was rausholen kann. Oder denkst du wirklich das dir ein Programm Tips gibt wie du noch ein paar euro´s mehr zurück bekommst??

 

Und auch die Typen vom Finanzamt werden dir diesbezüglich keine Ratschläge geben,die versuchen doch eher dir noch gelder aus den taschen zu angeln

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Korrekt heißt das Widerrufsrecht, ein Rückgaberecht wie das große Versandhäuder anbieten muss man nicht einräumen.

 

 

 

Ein Verlust mindert allenfalls das zu versteuernde Einkommen. Den Verlust "bekommt man nicht wieder".

 

 

 

Das ist beides so nicht korrekt. Für das Finanzamt ist es vällig unerheblich ob jemand die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübt. Bei jährlichen Umsätzen unter 17500 € (und so auch im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben) nimmt man automatisch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch (keine Ausweisung und Abführung vom USt., keine Vorsteuererstattungsanspruch). Man kann freiwillig zur Regelbesteuerung optieren, diese Entscheidung bindet einen für mind. 5 Jahre.

 

Im übrigen nimmt man bei der Regelbesteuerung die MwSt. ja vom Kunden ein, also ist es nur legitim das man die an das FA abführt. Es ist ja keine zusätzliche Zahllast. Und in welchen Zeiträumen dies zu erfolgen hat, hängt von der Dauer des Gewerbes und Höhe der USt.-Einnahmen ab.

 

 

 

Muss er gar nicht. :rolleyes:

 

 

 

Jaja, Widerrufsrecht man kann´s auch zu genau nehmen...

 

 

Nee richtig den Verlust bekommt man nicht direkt wieder...wenn man aber 1000€ Steuern (Beispiel ja) gezahlt hat und 2000€ Verlust hat, bekommt man auf jeden Fall 1000€ zurück.

 

Wenn ich aber 1000€ Gewinn gemacht habe,bekomme ich auch nix wieder.

 

Ja man kann auch gleich Vorsteuern abführen...ABER das war nicht die Frage,sondern ich habe die Vorzüge einer Nebengewerblichen Tätikeit aufgeführt. Bei einer Hauptgewerblichen Tätigkeit steht das ausser Frage.Da muss man so oder so Umsatzsteuern abführen.

 

Kann mich echt über sowas aufregen,erst keine richtigen Tips und Ratschläge rausrücken und dann andere Mitglieder ständig berichtigen und verbessern wollen.

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