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Wohnraum???


Mondschein2910

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Wenn Aussagen über steuerlich abzugsfähige Ausgaben getroffen werden, geht es sehr wohl um Steuern. Wenn zuviel Unzutreffendes gepostet wird, gebe ich gelegentlich Hinweise, die aber niemand gezwungen ist, zu beachten.

 

Aber lassen wir das. Zurück zur Nähmaschine und zu den Nähthemen. ;)

 

lg Nähbaerchen

 

Das habe ich gar nicht getan - du solltest dann nicht unterschiedliche Themen/Aussagen zusammenhängend zitieren und "berichtigen" .

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Das habe ich gar nicht getan - du solltest dann nicht unterschiedliche Themen/Aussagen zusammenhängend zitieren und "berichtigen" .

 

ich habe mich auf deine Aussage mit der "Legalität" im Zusammenhang mit Raumnutzung bezogen.

 

Haben wir es jetzt?

 

lg Nähbaerchen

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ich habe mich auf deine Aussage mit der "Legalität" im Zusammenhang mit Raumnutzung bezogen.

 

Haben wir es jetzt?

 

lg Nähbaerchen

 

Sorry, da musst du mich missverstanden haben. Ich denke wir sprechen hier von unterschiedlichen Dingen :rolleyes:

 

Wenn Gesetze, Richtlinien, Verordnungen usw. gewisse Sachen vorschreiben, welche man in bestimmten Fällen zu beachten hat dann ist dies legal. Wenn man sich nicht danach richtet, ist es nach meinem Rechtsbewußtsein illegal. Gibt es noch etwas dazwischen? -Sicherlich nicht in Deutschland, oder?

Und das bezog sich nicht auf irgendein Halbwissen - und hat auch nichts mit Steuern o.ä. zu tun.

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@curtella:

 

Mit "legal" und "illegal" verhält es gerade bei dem hier diskutierten Thema nicht ganz so digital, wie Du vermutest. Schon einfach deshalb, weil es ein mehrdimensionales Thema ist:

 

- es gibt eine baurechtliche Seite

- es gibt ggf. eine mietrechtliche Seite

- es gibt steuerrechtliche Aspekte

- es gibt ggf. berufsrechtliche Aspekte

- es gibt ggf. Bedingungen, die sich aus dem Betrieb einer Arbeitsstätte ergeben (z. B. Einhalten von Unfallverhütungsvorschriften)

 

Etwas, was am einen End der langen Liste "legal" sein kann, mag am anderen Ende "illegal" sein. Ich erinnere mich noch gut an den Fall eines Gastwirtes im erweiterten Bekanntenkreis, der mal das Problem hatte, dass er in seiner Küche von der Hygieneaufsicht vorgeschrieben bekommen hat, glatte Kacheln am Boden zu legen, um gut reinigen zu können. Und die Berufsgenossenschaft forderte ihn im gleichen Zuge auf, geriffelte Kacheln zu verlegen, damit sich niemand auf die Klappe legt...

 

Man muss sich gerade bei der Aufnahme eines Gewerbes schon um die einzelnen Aspekte separat kümmern und selbständig alles irgendwie bestmöglich in Einklang bringen. Und dabei wird man merken, dass es durchaus eine ganze Menge an Grauzonen gibt. "Dinge, die sich nicht entscheiden lassen" einerseits. Oder auch eben "Dinge, nach denen kein Hahn kräht".

 

Nähbärchen war glaub' ich nur etwas angestachelt, weil es um steuerrechtliche Aspekte von Arbeitszimmern etc. ging. Und das ist nunmal nochmal eine ganz besondere Baustelle.

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Wenn Gesetze, Richtlinien, Verordnungen usw. gewisse Sachen vorschreiben, welche man in bestimmten Fällen zu beachten hat dann ist dies legal. Wenn man sich nicht danach richtet, ist es nach meinem Rechtsbewußtsein illegal.

 

Die Gewerbeordnung verlangt für die Ausübung eines Gewerbes keinen "Gewerberaum" und es gibt auch keine Vorschriften, die die Ausübung eines Gewerbes in einem gemischt genutzten Raum, hier ein Wohnzimmer, verbieten. Das es in manchen Fällen zwangsläufig anders gehandhabt werden muss, ist eine andere Sache. Somit steht die Frage der Legalität hier nicht an.

 

Ich wünsche dir eine gute Nacht.

 

lg Nähbaerchen

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Die Gewerbeordnung verlangt für die Ausübung eines Gewerbes keinen "Gewerberaum" und es gibt auch keine Vorschriften, die die Ausübung eines Gewerbes in einem gemischt genutzten Raum, hier ein Wohnzimmer, verbieten. Das es in manchen Fällen zwangsläufig anders gehandhabt werden muss, ist eine andere Sache. Somit steht die Frage der Legalität hier nicht an.

 

Ich wünsche dir eine gute Nacht.

 

lg Nähbaerchen

 

es geht hier um Wohnraum der gewerblich im Eigenheim genutzt werden soll (und nicht um die gewerbliche Nutzung im Allgemeinen) und dazu findest du Auskunft in der BauNVO

 

@curtella:

 

Mit "legal" und "illegal" verhält es gerade bei dem hier diskutierten Thema nicht ganz so digital, wie Du vermutest. Schon einfach deshalb, weil es ein mehrdimensionales Thema ist:

 

- es gibt eine baurechtliche Seite

- es gibt ggf. eine mietrechtliche Seite

- es gibt steuerrechtliche Aspekte

- es gibt ggf. berufsrechtliche Aspekte

- es gibt ggf. Bedingungen, die sich aus dem Betrieb einer Arbeitsstätte ergeben (z. B. Einhalten von Unfallverhütungsvorschriften)

 

Etwas, was am einen End der langen Liste "legal" sein kann, mag am anderen Ende "illegal" sein. Ich erinnere mich noch gut an den Fall eines Gastwirtes im erweiterten Bekanntenkreis, der mal das Problem hatte, dass er in seiner Küche von der Hygieneaufsicht vorgeschrieben bekommen hat, glatte Kacheln am Boden zu legen, um gut reinigen zu können. Und die Berufsgenossenschaft forderte ihn im gleichen Zuge auf, geriffelte Kacheln zu verlegen, damit sich niemand auf die Klappe legt...

 

Man muss sich gerade bei der Aufnahme eines Gewerbes schon um die einzelnen Aspekte separat kümmern und selbständig alles irgendwie bestmöglich in Einklang bringen. Und dabei wird man merken, dass es durchaus eine ganze Menge an Grauzonen gibt. "Dinge, die sich nicht entscheiden lassen" einerseits. Oder auch eben "Dinge, nach denen kein Hahn kräht".

 

Nähbärchen war glaub' ich nur etwas angestachelt, weil es um steuerrechtliche Aspekte von Arbeitszimmern etc. ging. Und das ist nunmal nochmal eine ganz besondere Baustelle.

 

das ist mir auch klar, aber es ging hier doch nur um den Wohnraum der gewerblich genutzt werden soll und ob sie den anmelden bzw. dann eine Nutzungsänderung vornehmen lassen muss. Was die Aussagen von Nähbärchen angeht, meine ich ja, dass sie mich falsch verstanden hat, weil ich nie irgendetwas mit steuerrechtlichen Sachen erwähnt habe. Das war auch nicht die eigentliche Frage von mondschein.

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@curtella:

 

Letztendlich kann ich Dir zwar hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben, weil ich weder "vom Amt" noch Jurist bin, aber ich würde mich an Deiner Stelle einfach mal pragmatisch durchhangeln:

 

- Du willst da allein tätig werden?

- Du hast keinen Publikumsverkehr?

- Du hast keinen größeren Lieferverkehr?

- Du machst nichts, was von der Art der Tätigkeit her über eine private Aktivität hinausgehen würde?

- Du brauchst keine gewerbetypischen speziellen Installationen wie z. B. eine stärkere Elektrik?

 

Falls alles fünf gegeben, dann ist das "sanftes Gewerbe" und "Heimarbeit". Mit diesen Stichworten kannst Du Dich dann mal durch die Rechtsprechung wühlen und wirst zu dem Ergebnis kommen, dass Du da baurechtlich gar nichts anzeigen oder gar genehmigen lassen musst.

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@curtella:

 

Letztendlich kann ich Dir zwar hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben, weil ich weder "vom Amt" noch Jurist bin, aber ich würde mich an Deiner Stelle einfach mal pragmatisch durchhangeln:

 

- Du willst da allein tätig werden?

- Du hast keinen Publikumsverkehr?

- Du hast keinen größeren Lieferverkehr?

- Du machst nichts, was von der Art der Tätigkeit her über eine private Aktivität hinausgehen würde?

- Du brauchst keine gewerbetypischen speziellen Installationen wie z. B. eine stärkere Elektrik?

 

Falls alles fünf gegeben, dann ist das "sanftes Gewerbe" und "Heimarbeit". Mit diesen Stichworten kannst Du Dich dann mal durch die Rechtsprechung wühlen und wirst zu dem Ergebnis kommen, dass Du da baurechtlich gar nichts anzeigen oder gar genehmigen lassen musst.

 

mmmh, dann ist das wohl bei uns hier anders geregelt...Information aus 1.Hand. Aber dein Punkt 4 trifft ja schon nicht zu, oder?

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@curtella:

 

Wenn Du lange genug durch die Ämter läufst, dann wirst Du immer auf irgendwen treffen, der sich aufplustert und den wichtigen Herrscher mimen will. Und das sind dann die Leute, die erstmal "geht gar nicht" sagen und Dir im Zweifelsfall Scherereien machen.

 

Ob diese Typen allerdings wirklich was zu sagen hatten, das erfährt man dann einige Jahre später von irgendeinem Richter. Dumm nur, wenn man bis dahin eine Menge Geld in so ein Verfahren reinstecken darf. Und möglicherweise selbst im Falle eines gewonnenen Prozesses auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.

 

Setz' Dich mal in eine Unibibliothek und vor eine Juris-Datenbank. Suche nach "Heimarbeit", vielleicht auch mal nach "Näherin" oder "Lohnnäherin". Oder auch nach "Software-Entwickler". Auch so ein typischer von-zu-Hause-aus-Job. Und dann schau' Dir an, was da für Urteile kommen. Und sch... auf das, was Dir irgendwelche Amtsfuzzis sagen. Orientiere Dich lieber an der Rechtsprechung.

 

Und wenn Du, wie eingangs geschrieben, wirklich nur 5-10 Stunden an einer heimischen Nähmaschine sitzt, oder vielleicht auch ein paar mehr davon hast, dann ist das eine ganz normale häusliche Tätigkeit. Egal was irgendwelche Möchtegern-Supergroß-Bürokraten Dir da erzählen wollen. Dreh' den Spieß um: Mach' einfach, und wenn die meinen, Dir an den Karren fahren zu wollen, dann müssen die Dir erstmal einen Bußgeldbescheid zustellen wegen einer von denen zu benennenden OWi. Und dann kannst Du da schön Einspruch bzw. Widerspruch einlegen, Dich auf die Liste von Urteilen berufen, die Du bei Deiner Recherche (s. o.) rausgefunden hast, und dann ist Ruhe im Kasten. Und beim nächsten Gang durchs Rathaus sind die Möchtegern-Großkotze plötzlich ganz klein mit Hut.

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Ich möchte nochmal wiederholen: Heimarbeiter wie eine Lohnnäherin oder der angestellte Softwareentwickler der von zu Hause arbeiten kann sind nicht mit Gewerbetreibenden gleichzusetzen.

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@sticki:

 

Der freiberufliche oder auch gewerbliche Software-Entwickler darf aus seinem normalen Wohnraum heraus arbeiten. Dazu gibt es Urteile en masse.

 

Lohnnäherinnen sind auch gewerblich tätig. Sie dürfen auch von zu Hause arbeiten, solange ihre Arbeitsmittel nicht über das hinausgehen, was sich problemlos in einer Privatwohnung betreiben lässt.

 

Es ging curtella hier primär um die baurechtliche Seite, soweit ich es bisher verstanden habe. Also um das Thema, dass sie in einem Wohngebiet ansässig ist.

 

Ich verweise einfach mal auf § 13 BauNVO. Noch Fragen?

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Es ging curtella hier primär um die baurechtliche Seite, soweit ich es bisher verstanden habe. Also um das Thema, dass sie in einem Wohngebiet ansässig ist.

 

Ich verweise einfach mal auf § 13 BauNVO. Noch Fragen?

 

 

 

@curtella:

 

Wenn Du lange genug durch die Ämter läufst, dann wirst Du immer auf irgendwen treffen, der sich aufplustert und den wichtigen Herrscher mimen will. Und das sind dann die Leute, die erstmal "geht gar nicht" sagen und Dir im Zweifelsfall Scherereien machen.

 

Ob diese Typen allerdings wirklich was zu sagen hatten, das erfährt man dann einige Jahre später von irgendeinem Richter. Dumm nur, wenn man bis dahin eine Menge Geld in so ein Verfahren reinstecken darf. Und möglicherweise selbst im Falle eines gewonnenen Prozesses auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.

 

Setz' Dich mal in eine Unibibliothek und vor eine Juris-Datenbank. Suche nach "Heimarbeit", vielleicht auch mal nach "Näherin" oder "Lohnnäherin". Oder auch nach "Software-Entwickler". Auch so ein typischer von-zu-Hause-aus-Job. Und dann schau' Dir an, was da für Urteile kommen. Und sch... auf das, was Dir irgendwelche Amtsfuzzis sagen. Orientiere Dich lieber an der Rechtsprechung.

 

Und wenn Du, wie eingangs geschrieben, wirklich nur 5-10 Stunden an einer heimischen Nähmaschine sitzt, oder vielleicht auch ein paar mehr davon hast, dann ist das eine ganz normale häusliche Tätigkeit. Egal was irgendwelche Möchtegern-Supergroß-Bürokraten Dir da erzählen wollen. Dreh' den Spieß um: Mach' einfach, und wenn die meinen, Dir an den Karren fahren zu wollen, dann müssen die Dir erstmal einen Bußgeldbescheid zustellen wegen einer von denen zu benennenden OWi. Und dann kannst Du da schön Einspruch bzw. Widerspruch einlegen, Dich auf die Liste von Urteilen berufen, die Du bei Deiner Recherche (s. o.) rausgefunden hast, und dann ist Ruhe im Kasten. Und beim nächsten Gang durchs Rathaus sind die Möchtegern-Großkotze plötzlich ganz klein mit Hut.

 

 

Ich bin aber nicht die Threaderstellerin...sondern habe nur versucht die Frage von mondschein zu beantworten, weil es ihr nicht um steuerliche Dinge ging, wie von manch einem angenommen.

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Ähhh, sorry curtella. War mir in dem doch etwas "verselbständigten" Thread untergegangen.

 

 

Das kann ja mal passieren :cool:, aber danke nochmal auf den Hinweis mit der BauNVO - das war mein Anliegen um mondschein bei ihrer Frage evtl. weiter zu helfen.

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Hallo,

 

ihr seid ja lustig hier :hug:

 

Da ich hier tatsächlich nur eine normale Nähmaschine habe, nichtmal zwei geh ich jetzt mal davon aus, dass ich baurechtlich nichts amchen brauch.

 

Und da ich nicht miete, muss ich da ja eh nichts machen...

 

Von daher scheint der Mann vom Gewerbeamt ja Recht zu haben.

 

Danke euch auf jeden Fall schonmal für die Tips.

 

LG Mondschein

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Guten Morgen Nina,

 

das hat mit der Anzahl der Maschinen nichts zu tun. :hug:

Frag beim Bauamt sicherheitshalber nach, ob das gestattet ist, da euer Haus ja nur zu Wohnzwecken genutzt wird und wenn du auf deine Privatadresse ein Gewerbe anmeldest, ob du auch eine Nutzungsumwandlung für den Raum in dem du arbeitest beantragen musst.

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Wenn man den Raum, in dem man näht, weiterhin zu Wohnzwecken nutzt, braucht man doch keine Nutzungsumwandlung zu beantragen.

Ansonsten sind Mondscheins Fragen schon vom Gewerbeamt beantwortet worden.

 

LG Nicole

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(Ich bin mir auch nicht ganz sicher, inwieweit solche Regelungen nicht auch von Bundesland zu Bundesland oder gar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind. Es lebe der Föderalismus... Deswegen im Zweifelsfall auf dem eigenen Bauamt nachfragen. Die wissen was gilt.)

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Wenn man den Raum, in dem man näht, weiterhin zu Wohnzwecken nutzt, braucht man doch keine Nutzungsumwandlung zu beantragen.

Ansonsten sind Mondscheins Fragen schon vom Gewerbeamt beantwortet worden.

 

LG Nicole

 

bei uns schon...:o

 

(Ich bin mir auch nicht ganz sicher, inwieweit solche Regelungen nicht auch von Bundesland zu Bundesland oder gar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind. Es lebe der Föderalismus... Deswegen im Zweifelsfall auf dem eigenen Bauamt nachfragen. Die wissen was gilt.)

 

das ist das, was ich anfangs auch schon sagte. Das ist mit den HWK-Beiträgen ja auch für jedes BL anders geregelt, also warum nicht auch in diesem Fall.

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Wenn man den Raum, in dem man näht, weiterhin zu Wohnzwecken nutzt, braucht man doch keine Nutzungsumwandlung zu beantragen.

 

bei uns schon...:o

 

und bei uns auch. ich meine, das gilt zumindest in ganz BaWü, dass man zwar gewerbe als wohnraum nutzen darf, aber niemals wohnraum als gewerbe. dann muß man hier die nutzung ändern lassen.

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