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Verwirrt - Verkauf von Genähtem


Anni2016

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Hallo zusammen,

 

ich nähe sehr gerne und viel für meine Kinder und wurde nun darauf angesprochen, ob ich nicht Selbstgenähtes auf einem Markt verkaufen möchte. Bislang habe ich nur für mich selbst genäht. Dank Elternzeit habe ich momentan aber etwas mehr Zeit zum Nähen, daher wäre es machbar.

Nun meinte mein Mann, ich solle mich erst einmal schlau machen.

 

Seit über einer Woche lese ich nun verschiedenste Beiträge und bin mittlerweile gänzlich verwirrt.

 

Daher hier die Frage, ob vielleicht jemand in ähnlicher Situation wie ich, mir Infos geben kann.

 

Muss ich für die einmalige Teilnahme an einem Markt ein Gewerbe anmelden? Wie sieht es aus, wenn ich nicht verkauften Dinge später übers Internet verkaufen möchte?

 

Wie dokumentiere ich meine Verkäufe auf dem Markt für die Steuer? Muss ich ansonsten irgendwelche Anmeldungen tätigen? Wie mache ich das wenn ich Materialien einkaufe? Muss ich dabei erwähnen, dass es für eine gewerbliche Tätigkeit ist bzw benötige ich eine spezielle Rechnung um diese Ausgaben später mit den Einnahmen gegenrechnen zu können. Benötige ich für einen Verkauf übers Internet ein spezielles Geschäftskonto?

 

So, das wars erstmal, ich hoffe meine Fragen waren nicht "dumm" aber ich kenne mich damit überhaupt nicht aus, lese verschiedenstes dazu und möchte einfach nichts falsch machen.

 

Herzlichen Dank im Voraus!

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Du kannst das mit zwei einfachen Anrufen klären. Erstmal das Gewerbeamt und dann das Finanzamt.

 

Denen erklärst Du, was Du machen möchtest und die sagen Dir verbindlich, was Du machen mußt.

 

:)

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von mir aus auch noch bei IHK und HWK.

 

Auf dem Markt begegnet man aber eher einem vom Ordnungsamt, der Gewerbekarte sehen möchte oder auch mal einer Finanztruppe und dann wird es sehr sehr ungemütlich!

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Wobei es bei den Märkten wieder drauf ankommt.... teilweise gibt es Hobbymärkte, die keine gewerblichen Leute zulassen. (Das ist dann für die Leute, die wirklich nur einmal im Jahr ihre Bastelergebnisse in nicht so großem Umfang verkaufen.)

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Also mal ganz generell: Wenn du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht etwas anfertigst und verkaufst, dann hat du ein Gewerbe und brauchst einen Gewerbeschein.

 

Wenn du nur genau einmal im Leben auf genau einem Markt was verkaufst, könnte man eventuell sagen, daß das nicht regelmäßig ist und daher auch kein Gewerbe... aber zum einen kann es gut sein, daß irgendwo in der Marktordnung steht, daß du nicht nur einen Gewerbeschein, sondern sogar eine Reisegewerbekarte brauchst. (Unter welchen Bedingungen man die RGK nicht braucht... äh... ja... kompliziert. Zumindest für Leute wie mich, die keine Fachleute da sind.)

(Gewerbeschein ist relativ billig, Reisegewerbekarte ist teurer.)

Allerdings könnte es sein, daß du auch dann ohne Gewerbeschein Ärger bekommst, weil du nur schwer nachweisen kannst, daß du bisher noch nie im Leben was verkauft hast und auch nicht vor hast, das zu tun.

 

Sobald du es regelmäßig anbietest, darunter zählt auch der Verkauf über ebay, einen dawandashops oder sonst wie im Internet, kannst du erst mal davon ausgehen, daß du einen Gewerbeschein brauchst.

 

Je nach dem was du nähst ist dann ggf. die Handwerkskammer oder die IHK zuständig, wo du ggf. auch Mitglied werden mußt.

 

Und die dritte Frage ist die nach den Steuern. Vermutlich wirst du nicht in den Bereich kommen, wo du umsatzsteuerpflichtig bist. Ob es sich dann rentiert, sich freiwillig dazu zu erklären kommt halt drauf an. Wenn nicht, reicht für die Steuererklärung eine Einnahmenüberschussrechnung aus.

 

Ansonsten kann es auch sein, daß du zwar einen Gewerbeschein brauchst, das Finanzamt aber deine Tätigkeit zur Liebhaberei erklärt. Letzteres ist dann der Fall, wenn du letztlich (unter Einbeziehung von Raummiete, Abschreibung für Nähmaschine,...) keinen Gewinn aufweisen kannst.

 

Finanzamt und Gewerbe sind also zwei völlig unabhängige Themen.

 

Ein Steuerberater kann dir dazu sinnvolle Auskünfte geben, du kannst aber auch erst mal bei deinem zuständige Finanzamt anfragen. Die müssen nämlich auch beraten. Also zumindest deine Fragen beantworten.

 

Für die Fragen zum Gewerbe ist dann deine Gemeinde oder Stadtverwaltung zuständig. Das wird nicht überall gleich gehandhabt. Und die können dir auch sagen, was ggf. noch auf dich zukommt... gesonderte Mülltonne, Nutzungsänderung des Nähzimmers in Gewerbe (so möglich),... wie gesagt, das wird überall anders gehandhabt.

 

Und IHK und Handwerkskammer bei dir können dir auch sagen, ob sie für dich zuständig sind.

 

(Habe ich von den Basics noch was vergessen? :o )

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Ich danke Euch zunächst für Eure vielen Antworten! Dann werde ich am Montag ja einiges zu telefonieren haben :)

 

Ich habe auch gelesen, dass man evtl keine Gewerbeanmeldung benötigt wenn man nur 1 x auf dem Markt verkauft. Ich hoffe ja das nichts übrig bleibt :D

 

Aber steuerpflichtig ist das wahrscheinlich trotzdem oder? Könnte ich meinen Gewinn dann mit Ausgaben, die ich in diesem Jahr getätigt habe gegenrechnen oder erst mit Ausgaben ab Meldung beim Finanzamt? Sorry dass ich schon wieder frage aber das interessiert mich spontan da ich mir dieses Jahr 2 neue Nähmaschinen zugelegt habe :D Dann bräuchte ich mir über einen "Gewinn" nämlich gar keine Gedanken machen wenn ich die ansetzen könnte:)

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Hat sich jetzt überschnitten :) Danke Dir :) Also wir reden hier wirklich nicht von großen Umsätzen die zu erwarten wäre. Habe Haus, Garten, 2 kleine Kinder und komme maximal an 3 - 4 Abenden - Nächten als Ausgleich zum Nähen. Und in 1 Jahr werde ich ja auch halbtags wieder meinem Beruf nachgehen.:rolleyes: Das ist reines Hobby, Ausgleich,...aber hier muss man sich ja immer gleich über tausend Dinge Gedanken machen um nachher keinen Ärger zu kriegen!

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Wenn es wirklich nur ein Markt ist... frag bei deinem Finanzamt und bei deiner Gemeinde/Stadt.

 

Optimalerweise lässt du es dir ggf. schriftlich bestätigen, daß du nichts brauchst, andernfalls notiere dir mindestens den Namen des Sachbearbeiter mit Datum und Uhrzeit. Und der Info, die du bekommen hast.

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Da du mit den neuen Maschinen nicht nur einzig und einmalig für diesen Markt nähen wirst oder genäht hast, musst du die private Nutzung abziehen. Weiterhin solltest du dich da mit dem Thema Abschreibung/Abschreibungspool und bsp. geringwertige Wirtschaftsgüter befassen. Ob es diesen Aufwand wert ist musst du entscheiden. Wenn du es als richtiges Gewerbe machen willst kommst du eh nicht drumrum.

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Klingt spannend:rolleyes: Warum muss immer alles so kompliziert sein? Was mich aber wirklich noch interessiert: wie wird das dokumentiert wenn man auf dem Markt verkauft? Ich gehe auf viele Kunsthandwerksmärkte (als Käuferin) und hab noch nie eine Rechnung, einen Beleg oder sonst was bekommen. Da kann man dann ja jeden Betrag beim Finanzamt angeben, wer kann das denn dann noch kontrollieren:confused:

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Du bist als Gewerbetreibender zu korrekter Kassenführung verpflichtet und die kommen die Damen und Herren im Zweifel auch mal unangekündigt kontrollieren. Dann gibt es noch die Einkäufe, das Lager, etc. und im Zweifel wird dann halt geschätzt, was in der Regel eher ungünstig für den geschätzten ausgeht.

Wobei die Frage wofür man denn 2 Tonnen Senf für nur 200 Würstchen gebraucht habe, nicht ganz von der Hand zu weisen ist.

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Klingt spannend:rolleyes: Warum muss immer alles so kompliziert sein? Was mich aber wirklich noch interessiert: wie wird das dokumentiert wenn man auf dem Markt verkauft? Ich gehe auf viele Kunsthandwerksmärkte (als Käuferin) und hab noch nie eine Rechnung, einen Beleg oder sonst was bekommen. Da kann man dann ja jeden Betrag beim Finanzamt angeben, wer kann das denn dann noch kontrollieren:confused:

 

Ganz einfach-Du nimmst einen Block, einen Stift und vermerkst jeden Verkaufsbetrag. Wenn Du es penibel machen willst, machst Du Dir vorher einen mit Briefkopf versehenen Spaltenbogen. Und den hebst Du auf als Kassenbeleg.

Und nicht schummeln, auf Märkten gehen Inspekteure auch spazieren! Woher ich das weiß? Hab ich schon erlebt!

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  • 3 Monate später...

Sobald du auch nur einmal verkaufst und dabei eine Gewinnerzielungsabsicht hast, musst du Gewerbe anmelden.

 

Wenn du also diesen einen Markt besuchst, dann achte darauf, deine Preise so zu kalkulieren, dass du keine Gewinne machst ;)

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Sobald du auch nur einmal verkaufst und dabei eine Gewinnerzielungsabsicht hast, musst du Gewerbe anmelden.

 

Wenn du also diesen einen Markt besuchst, dann achte darauf, deine Preise so zu kalkulieren, dass du keine Gewinne machst ;)

 

 

Woher hast du denn diese Weisheit???

 

LG

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