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Frage zu Dawanda


Mummelito

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Guten Morgen,

 

ich hab mal ne Frage zu Dawanda

 

Darf ich als Privatperson einen Shop bei Dawanda eröffnen, oder bekomme ich dann Probleme bei der Steuer?

 

Ich hab das Forum schonmal bissl durchstöbert und gesucht, aber noch keine eindeutige Antwort gefunden.

 

Ich hab jetzt schon bei einige gesehen, das sie auf einen Dawanda-Shop verweisen. Habt ihr alle ein Gewerbe angemeldet oder gibt es eine Grenze für Geringfügigenumsatz, wo man nichts anmelden muss?

 

Ich will nix machen, wo ich später ärger bekommen kann, will mich lieber vorher absichern

 

Danke für eure Antworten

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Hallo Ihr Lieben,

ja, das ist echt so`n Punkt. Irgendwann fangen sie da auch an zu gucken. Denn wenn ich sehe, was die Leute da so unbedarft verkaufen - ohne AGB`s etc.und mit eindeutiger Gewinnabsicht, da wird mir Angst und bange (sagt man so bei uns zu Hause).... Irgendwann haben sie ebay durch und dann sind auch andere Plattformen dran... Ich habe da noch nix verkauft,weil ich das einfach zu heiß finde - obwohl ich das Portal als solches sehr nett finde.... Aber man sollte schon nen ordentlichen Gewerbeschein und ordentlich abgesichterte AGB`s haben, oder liege ich da total daneben und bin zu deutsch???

LG Sabine

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Hallo lizardqueen,

 

mein Rat, frage beim Finanzamt nach und bei der Stadt oder Gemeinde.

 

Die geben Dir bestimmt ganz freundlich Auskunft. Letztendlich möchte das Finanzamt nur Deine Einnahmen, bzw. Ausgaben überprüfen und wenn Du unter einem best. Limit bleibst, wird Dein Gewinn nicht versteuert.

 

Das wird von Kreis zu Kreis verschieden gehandhabt.

 

Also Infos auf den Ämtern holen, und - ein Gewerbeschein, falls nötig, ist nix schlimmes;)

 

LG, Susi

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@ Susanne H., das ist so nicht ganz richtig!

 

Man kann keine pauschale Antwort auf die Frage geben, denn es kommt immer darauf an, was noch für Einkünfte vorhanden sind. Mit einem "normalen" Gehalt bspw, oder wenn der Mann viel verdient, wirst du auch jeden noch so kleinen Gewinn versteuern müssen!

 

@Lizardqueen: Und wenn du deinen Gewinn versteuerst, weil du Sachen mit Gewinnabsicht herstellst und verkaufst, ist das doch auch nicht schlimm, das zeigt doch nur, dass du Gewinn gemacht hast! Der Steuersatz beträgt ja nicht gleich 50%.

 

Und wenn du dich mal einen Tag mit der ganzen Thematik "Gewerbe" beschäftigst, wirst du sehen, dass es alles halb so schlimm ist!

 

LG, Jana-

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Moin,

 

allerdings habe ich mal gelesen, daß man für einen Gewerbeschein mit "Herstellung" von Kinderkleidung irgendwelche Genossenschaftsbeiträge zahlen muß, also muß man sich schon überlegen, ob sich das für gelegentlich und zwischendurch noch rechnet.

 

Falls einer hier sachkundig ist auf dem Gebiet (oder wenigstens gute Links hat), darf er das hier zusammengefaßt einstellen, interessiert bestimmt noch mehr.

 

LG Andrea

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Natürlich wird man zusammen veranlagt, sofern ein Partner da ist.

 

Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass in den ersten Jahren die Ausgaben für Stoffe, Maschinen, Zubehör....die Einnahmen bei weitem übersteigen können und dann kommt man schnell in den Minusbereich, also keine zusätzl. Steuern.

 

Meine Steuerberaterin hat zudem die anteiligen Strom- und Heizkosten sowie den Raum (Nähzimmer) mitberücksichtigt.

 

Wenn man sich als Kunstgewerbebetreibender eintragen lässt, wird man Mitglied bei der IHK, in den ersten 2 Jahren beitragsfrei.

 

Das sind MEINE pers. Erfahrungen.

 

Nach wie vor bin ich der Meinung, selber auf den Ämtern nachfragen, beugt etw. Missverständnissen vor.

 

LG, Susi

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danke für die antworten

 

ich hatte mal ein gewerbe angemeldet, hab es dann als ich schwanger wurde wieder abgemeldet. ist leider auch nie richtig gelaufen

 

ich hatte damals auch plötzlich post von allen möglichen leuten...

 

im moment kommt es für mich nicht in frage, nochmal eins anzumelden. ich wollte ja nur hier und da mal bissi was einstellen.

 

mein mann hält gar nix mehr von dem versuch gewerbe, weil ich letztes mal so viel arbeit zeit und material investiert habe und KEINER was gekauft hat

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@ Andrea

Die TBBG (Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft) wird sich kurz nach der Gewerbeanmeldung melden. Wenn es sich um ein Nebengewerbe handelt und man weniger als 100 Arbeitstage pro Jahr hat, wird man als beitragsbefreites Mitglied geführt. Das kann man mit einem Anruf und einem Fragebogen regeln. Wenn man dort anruft sind die Mitarbeiter dort auch recht freundlich.

Grüße

Pamina

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... und irgendwas hab ich im Hinterkopf, dass, sobald du was übers Netz verkaufst, die GEZ (? ... ich glaube, die isses) kommt und Gebühren verlangt.

 

Außerdem, selbst wenn du nicht viel Steuern zahlen musst, ist es doch kein geringer Aufwand, alles nachzuweisen.

 

Sicher gibt es Leute, denen das schnell von der Hand geht, die den Durchblick haben, aber wenn das bei mir selbst nicht der Fall ist, dann ist es eben gleich ein Akt.

 

Liebe Grüße,

 

karin.b.

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Die GEZ-Abgabe auf PC, Handys und andere neuartige Geräte hat nichts mit Netzverkäufen zu tun.

GEZ-Gebührenpflichtig ist jeder Haushalt und jeder Gewerbetreibende.

Als Selbständiger mit Büro im Haushalt könnte es kritisch werden.

Als Privathaushalt kann man soviele Empfangsgeräte haben wie man will es ist nur einmal Gebühr fällig.

Auch wenn ein Haushalt nur über einen PC oder auch nur ein modernes Handy verfügt, ist er seit Anfang 2007 GEZ-Pflichtig.

Ein PC wird übrigens noch als Radio-gebühr abGEZockt.

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Als Selbständiger mit Büro im Haushalt könnte es kritisch werden.

 

Gar nicht.

Das ist eindeutig.

Du zahlst für deinen Computer noch mal GEZ.

 

Zur Definition von Gewerbe gehört übrigens auch, daß man es regelmäßig macht. Ich würde wirklich bei der Behörde nachfragen (Finanzamt und fürs Gewerbe zuständige Stelle auf der Gemeinde oder Stadtverwaltung), wenn du z.B. zehn unterschiedliche Gegenstände im Jahr einstellst, ob das dann schon ein Gewerbe ist.

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  • 3 Monate später...

wenn du z.B. zehn unterschiedliche Gegenstände im Jahr einstellst, ob das dann schon ein Gewerbe ist.

 

Hallo,

 

habe diese ganzen Beiträge mit Begeisterung gelesen. Hatte ich doch auch schon mal überlegt bei Dawanda selbsthergestellte Artikel zu verkaufen/vertreiben.

Ich habe vor 8 Jahren mal einen Gewerbeschein auf Bastel- und Dekorationsartikel, Floristikbedarf etc. besessen. Leider hat das nie so richtig funktioniert und die Ausgaben waren vielfach höher, als die Einnahmen.

Da ich jedoch immer noch sehr gerne bastel und handarbeite überlege ich die Dinge zu verkaufen. Ich möchte keine großen Gewinne machen, aber irgentwann hat man die liebe Familie, Verwandtschaft etc. versorgt und der Platz im Haus ist auch begrenzt. Soll ich deshalb aufhören zu NÄHEN :confused:?

Einiges von meinen alten Restbeständen aus der Bastelzeit habe ich schon in Ebay versteigert, ich sollte wohl eher sagen "verschenkt" :eek:. Da kann die Ware noch so gut sein, aber die Leute wollen nicht viel zahlen (ich kann aber auch nicht alles behalten). Habe auch schon vieles an unsere Kita verschenkt.

Wenn ich allerdings lese, dass evtl. der Verkauf von 10 Teilen schon als Gewerbe angesehen wird bekomme ich Angst.

Fazit: Also wohl doch besser nix verkaufen bei Ebay, Dawanda und Co?

Deshalb ein Gewerbe anmelden, ist der Aufwand mit Steuererklärung etc. nicht ziemlich, wo ich doch das Material z.B. für die Näharbeiten privat gekauft habe?

Wer kennt sich da aus? Ich möchte ja keine "Steuerhinterziehung oder so machen?

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Hallo Pasodoble,

 

auch für dich gilt der Ratschlag, bei deinem Finanzamt und bei deiner Stadtverwaltung nachzufragen, wie die das handhaben. Und ob es eine praktizierte "Freigrenze" gibt.

 

Meines Wissens gibt es so, daß "ein bißchen machen und verkaufen" im Gesetz letztlich nicht vorgesehen ist. Also ist erst mal alles was du zum Verkauf anfertigst gewerblich.

 

Dann gibt es ein paar Ausnahmen, etwa auf Hobbymärkten verkaufen (da dürfen Leute mit Gewerbeschein in der Regel gar nicht ausstellen) und das dann eben nur einmal oder zwei mal im Jahr.

 

Bei ebay ist es (laut diversen Presseberichten die ich in den letzten Jahren gelesen habe) oft so, daß die Behörden das Wort "Shop" als Hinweis auf gewerbliche Tätigkeit werten mit allen Folgen. Ähnliches gilt dann wohl auch für etsy und dawanda.

 

Und wie das bei gerichtlichen Streitigkeiten ist... es gibt Gerichte die bewerten drei unterschiedliche eingestellte Artikel im Monat schon als gewerblichen Verkauf, andere gucken mehr drauf, ob es gleichartige Artikel sind...

 

Deswegen gibt es nur den Tip: überlege dir, was du machen möchtest und welchen Umfang das voraussichtlich hätte. (Zehn Taschen nach dem gleichen Bauplan in verschiedenen Farben innerhalb von drei Tagen eingestellt ist was anderes, als wenn du in der einen Woche ein Puppenkleid einstellst, in der nächsten eine Perlenkette und in der dritten einen Strickschal.) Schreib dir den Namen der Person auf, von der du die Auskunft hast und das Datum dazu. Dann weißt du, woran du bist.

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@ Andrea

Die TBBG (Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft) wird sich kurz nach der Gewerbeanmeldung melden. Wenn es sich um ein Nebengewerbe handelt und man weniger als 100 Arbeitstage pro Jahr hat, wird man als beitragsbefreites Mitglied geführt. Das kann man mit einem Anruf und einem Fragebogen regeln. Wenn man dort anruft sind die Mitarbeiter dort auch recht freundlich.

Grüße

Pamina

 

Das kenne ich auch so.

 

Bei der Handwerkskammer werden wahrscheinlich Beiträge fällig wenn Du ein "Handwerk" oder "Handwerksähnliches Gewerbe"

anmeldest (und sei es noch so klein). Das kann aber von Bezirk zu Bezirk unteschiedlich gehandhabt werden.

 

Meldest Du statt eines Handwerks einen Handel mit Deinen Werken an, ist die Industrie- und Handelskammer

für Dich zuständig. Da gibt es aber ganz genaue Richtlinien in wieweit man selbst herstellen darf. In

welcher Stückzahl oder z.B. als Designer.

 

Dann wäre noch wichtig: Nähst Du nach Anleitungen von anderen Firmen oder Personen ist das Copyright

zu beachten bzw. vorher die Erlaubnis einzuholen (oder Bediungungen auszuhandeln). Nähst Du

nach eigenen Ideen und Entwürfen dürfte dieser Punkt kein Problem sein.

 

Zusammenfassend:

- Gewerbeanmeldung

- HWK oder IHK

- TBBG (Berufsgenossenschaft)

- Copyright

- Versicherungen vorher abklären (Renten- und Krankenversicherung) Bei ein paar verkauften Sachen im Jahr

dürften hier keine Probleme auftreten. Aber man sollte sich auch hierüber schlau machen.

 

Das sind meine persönlichen, bisherigen Erfahrungen. Ich bin kein Betriebsberater und empfehle

Dir, Dich bei den genannten Institutionen zu informieren. Bei den meisten Stellen sitzen nette, kompetente

Berater, die alle Fragen gut beantworten können. Man hat schon den Aufwand sich informieren zu müssen

und den jeweiligen Stellen am Jahresende Bericht zu erstatten (damit die prüfen können, ob Du nicht

vielleicht doch so erfolgreich bist, dass sie Beiträge kassieren können). Andererseits kann einen keiner

irgendwo wegen eines fehlenden Gewerbescheins anschwärzen.

 

LG Manu

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  • 1 Monat später...

Hallo ihr Lieben,

 

hab mich eben mal durchgelesen. Vorab muss ich erwähnen, daß ich einen Online-Shop betreibe und bei Dawanda als gewerblicher Verkäufer anbiete .

 

Also, ich wurde damals von dem Beamten aus unserer Verbandsgemeinde, die bei uns die Gewerbescheine ausstellt, sehr gut beraten. Ich hab ihm gesagt, daß ich Sachen stricke, häkle, sticke, nähe usw., diese selbsthergestellten Sachen auch verkaufen möchte. Desweiteren kann man bei mir u.a. auch Wolle, Stoffe und Zubehör wie Nadeln oder so bestellen. U.a. bestelle ich auch bei einigen Firmen fertige Baby- und Kleinkindartikel, wie z.B. Spieluhren, Mützen, Socken usw. ( dies soll keine Werbung sein !!! falls es so verstanden wird, bitte den Text streichen ) . In meinem Gewerbeschein steht nach Beraten mit dem Beamten jetzt drin :

 

Einzelhandel mit Wolle,Stoffen, Handarbeitsartikeln, Kinder-und Babyartikeln und selbstgefertigten Handarbeiten.

 

Kurz darauf kam ein Fragebogen von der IHK, u.a. seht darauf auf der Rückseite folgendes zur Beitragsbefreiung :

 

Zitat : Vom Beitrag befreit sind die nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen mit Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 5.200€ pro Jahr. Dies sind mehr als ein Drittel der IHK-Mitglieder.

 

Existenzgründer zahlen unter bestimmten Voraussetzungen in de ersten beiden Jahren keinen IHK-Beitrag, wenn ihr Gewerbeertrag 25.000,-€ nicht übersteigt ( gilt nicht für im Handelsregister eingetragene Unternehmen ).

 

So, um auf die 25.000,- € zu kommen, muß ich viele Schnullerketten häkeln und Babymützchen stricken ;)

 

Dann kam noch ein Fragebogen von der BG Handel (Berufgenossenschaft ) die wollten auch wissen, ob Haupt- oder Nebenberuflich, mit Angestellten oder Alleine, mit oder ohne Ladengeschäft. Das habe ich alles ausgefüllt, und es kam nie wieder Post von denen.

 

Die Handwerkskammer wollte mich nicht haben, obwohl ich ihnen gesagt habe, daß ich auch genähte Sachen verkaufe. Ich habe hier im Forum schon andere Sachen gelesen, daß das zum Schneiderhandwerk usw, gehört. Vielleicht kann es sein, daß das von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird ? Ich weiß es nicht.

 

So, und natürlich haben wir auch einen guten Steuerberater, den eigetlich jeder, der gewerblich was verkaufen will, wenigstens im Vorfeld mal befragen sollte. Meine persönliche Meinung :)

 

Bin für Fragen jederzeit offen, und freue mich über jeden, der den Schritt wagt, ob nun Haupt- oder Nebenberuflich.

 

Ich wünsche euch gute Geschäfte !

 

Liebe Grüße !

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Ich als Gewerblicher finde es zum ko... wieviele "Pseudoprivate" sich bei Dawanda tummeln- jetzt wo ich auch die Seite der Gewerbetreibenden kenne muss ich ehrlich sagen- für mich gehören die alle ans Finazamt gemeldet.;)

 

Die machen nicht nur die Preise kaputt sonder bieten keinen Widerruf und keine Reklamtion und nix und verdienen und sei es noch sowenig (Dumpingpreise) an der Steuer vorbei.:mad:

 

Bei Ebay und Co sind die Abmahner schon unterwegs- ich hoffe dort schaut auch mal einer rein-

Hobby ist das schon lang nicht mehr. :(

 

Also besser und sicherer mit Gewerbeschein :) und Rechten und Pflichten die für alle Verkäufer gelten.

 

LG Christine

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.....im Grunde hast Du ja so recht, vielleicht etwas hart formuliert :rolleyes:

 

....aaaaber man darf auch ohne Gewerbeanmeldung Steuern abführen ;)....

 

....und selbst in Deiner Widerrufsbelehrung kann man (wenn man will) noch Fehler entdecken .:cool:

 

LG

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Hallo,

 

also wenn ich mir das: Der Onlinemarktplatz "DaWanda" | MDR.DE durchlese, wie die Macher von Dawanda den Marktplatz sehen und für welche Zielgruppe er in erster Linie gedacht ist, schliesse ich daraus, dass man nicht wegen jeder Häkelblume oder Häklemütze ein Gewerbe gründen muss.

 

Gerade für Leute wie Pasodoble dürfte dieser Marktplatz ins Leben gerufen worden sein, so als Grundidee.

 

Wie das die Finanzämter bzw. Steuerfahnder sehen, kann ich nicht sagen, vielleicht freuen die sich ja, die kleinen Steuersünderlein so präsentiert zu bekommen.

 

Vielleicht wird das hier auch wiedermal heisser gekocht, als gegessen.

 

Viele Grüße

Elli

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Irgendwo im www habe ich gelesen, dass Ebay-Verkäufer, die mehr als 20 Artikel im Monat verkaufen, als gewerblich angesehen werden. Den Dawanda-Thread habe ich gelesen, hier werden Pfennig Artikel angeboten. Auch wenn der Verkäufer seit Januar 200 oder 300 (mir war nicht klar, welches die verkauften sind) Artikel verkauft hat, kommen da höchstens 500 Euro zusammen, aufs Jahresende hochgerechnet 700 Euro, die Materialkosten sind davon noch abzuziehen. Das liegt sogar noch deutlich unter dem, was ein Hartz-4-Empfänger jährlich im Monatsschnitt dazuverdienen darf. Fazit für mich: das ist KEIN Gewerbe. Da war jemand mit dem erhobenen Zeigefinger unterwegs "Dudu .... darfst das nicht ..." Solche Privatsheriffs gibt es in Deutschland reichlich, ich nenne sie auch beim Namen, es sind DENUNZIANTEN.

Bearbeitet von karanda
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Hallo,

 

bzw. macht sie eine einfache Einnahmen-/Ausgabenrechnung, und gibt den verbleibenden Gewinn bei der Einkommenssteuererklärung mit an.

 

Lg

Elli

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Ich verfolge diese Privatverkauf-Gewerbe-Diskussion auch schon seit einiger Zeit und verstehe eines nicht:

 

Ist es wirklich notwendig und sinnvoll wegen eines (oder mtwg. 10) für den Verkauf gefertigten Teilen ein Gewerbe anzumelden? Laut Gesetz ist es wohl so, und wenn man alles abmahnsicher machen will, muss man wohl.

 

Ich sehe aber so viele, die gerne handarbeiten/basteln und sich freuen, wenn sie so viel Geld dafür bekommen, dass das Material bezahlt ist (und die aus dem gleichen Grund das wahrscheinlich nicht nachhaltig und auf Dauer machen werden :rolleyes:). Oder diejenigen, die voller Enthusiasmus einen Shop eröffnen, ein Gewerbe anmelden, den ganzen dazugehörigen Papierkram erledigen und dann nach einem halben Jahr fragen warum sie erst ein Teil verkauft haben.

 

Für mich ist ein Gewerbe dazu da, Geld zu verdienen und vielleicht sogar davon zu leben. Vielleicht nicht gleich am Anfang und jedes Jahr, aber grundsätzlich sollte es das Ziel sein. Darum sollten auch diejenigen, bei viel verkaufen und Gewinne machen, ein Gewerbe anmelden müssen. Aber ich finde, es sollte einen Freibetrag geben (wie bei so vielem, Minijobs...).

 

Und dieses Argument mit Widerrufsrecht und Versandrisiko als Wettbewerbsvorteil für Privatverkäufer überzeugt mich auch nicht so wirklich.

 

Gruss

Rosi

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Hallo,

 

Zum Thema muss ich nochmal was sagen.

 

Ist es wirklich notwendig und sinnvoll wegen eines (oder mtwg. 10) für den Verkauf gefertigten Teilen ein Gewerbe anzumelden?

 

In diesem Fall schätzungsweise nicht, denn......

 

als ich mein Gewerbe angemeldet habe, wurde ich darüber informiert, dass in meinem Fall (damals Ebay-Shop mit gestickten Kleinigkeiten) keine Anmeldung notwendig wäre, jedoch das Finanzamt müsse informiert werden (Steuernummer) und eine Einnahmen/Überschussrechnung etc. müsse dem FA mit dem Einkommensteuerausgleich vorgelegt werden.

 

Das heißt aber nicht, dass man PRIVAT handelt, es ist in jedem Fall ein GEWERBLICHER Handel halt ohne Gewerbeschein. Widerrufsbelehrung, Impressum etc. sind auf jeden Fall nötig.

 

 

Ach ja noch was, NICHT gewerblich handelt der, der die finanziellen Mittel zur Ausübung seines Hobbies mit dem Verkauf der Produkte (aus dem Hobby)dazuverdient. Natürl. in angemessenem Rahmen. Aber das kann auch das jeweilige finanzamt entscheiden.

 

Und ja, auch ich liebe Denuzianten über alles

 

LG, Susi

Bearbeitet von Susanne-H.
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Hallo,

 

es gäbe da andererseits auch noch den Fall, daß man alles ordentlich als Gewerbe angemeldet hat und beim jährlichen Steuerbescheid vom Finanzamt bestätigt bekommt, daß es sich hier (wegen zu niedrigem bis gar kein Gewinn) nicht um ein Gewerbe, sondern um Liebhaberei handelt.

- Puh , was für`n Satz. :o

 

Dann hat man quasi amtlich bestätigt, das es sich um "Privatverkäufe" handelt.

 

Wäre doch auch eine Möglichkeit... ;)

 

 

Grüße, Sabine

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