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Stickmustersuche Wer hat in den Weiten des WWW ein Muster gesehen, das gerade gesucht wird? Oder kennt eine Stickmusterkarte, die selbiges anbietet? Der Austausch darüber ist vielfältig. Händlerlinks dürfen dabei verwendet werden. Rechtlich geschützte Motive werden nicht gesucht! |
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#41
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AW: Copyright und Seconhand????
Zitat:
Allerdings kann ich die Qualität nicht beurteilen ![]()
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Gruß Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung. kostenlose Stickmuster |
#42
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AW: Copyright und Seconhand????
Also, ich besitze solche Sachen auch nicht, Bin aber mal in den Foren bei ebay drauf gestoßen und fand das ganz interessant. Eben weil es einen auch aus Ahnungslosigkeit treffen kann. Denn wie heißt es so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Du darfst die Sachen kaufen und nach D schicken lassen, aber passen sie dir nicht, kannst du sie nur noch ja was, darf man sowas dann eigentlich noch verschenken? ![]()
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Wir leben alle unter einem Himmel, aber haben noch lange nicht den gleichen Horizont. LG Konstanze |
#43
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AW: Copyright und Seconhand????
werden dann alle diese angebote abgemahnt???
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#44
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AW: Copyright und Seconhand????
Wenn es getragen ist und ich eine Kaufquittung habe die ÄLTER als 6 Monate ist darf ich.
Das ist bei ebay nicht der Fall. Die Sachen haben noch Original Etiketten. Das zur Rechtslage. Es ist bei allem so. Kaufe ich eine Mercedes in Dubai zum Dumpingpreis, verkaufe ihn hier gibt es Ärger. War er zugelasen und hat so 2500 Km drauft ist er gebraucht.. |
#45
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AW: Copyright und Seconhand????
Das ist wie immer ein schwieriges Thema... zumal sich da Urheberrecht und Markenrecht verschränken.
![]() Nach meinem Rechtsempfinden (aber ich bin kein Anwalt) kannst du in Deutschland niemandem verbieten, etwas gebraucht weiter zu verkaufen, was er erworben hat. Microsoft hat das ja auch mal versucht und ist vor deutschen Gerichten gescheitert. In USA waren die entsprechenden Klauseln hingegen wirksam. Allerdings muß so etwas erst einmal vor ein Gericht kommen, damit es entschieden kann. So lange kann auch ein Hersteller erst mal abmahnen lassen. Bis er auf einen finanziell "potenten" Gegner stößt, der das dann eben mal bis zur richterlichen Entscheidung durchficht. (Was auf der anderen Seite in urheberrechtlichen Fragen meistens eine sehr unsichere Sache ist, weswegen es eher keiner macht.) Allerdings gibt es auch noch das Markenrecht, also das Recht, einen bestimmten Markennamen zu verwenden. Und das kann man dir vermutlich tatsächlich verbieten. Wenn du also einen Pulli mit... sagen wir Donald Duck bestickt hast und auf dem Flohmarkt weiterverkaufst, dann sieht jeder, welches Motiv auf dem Pulli ist, du verwendest den Markennamen nicht und das sollte unproblematisch sein. (Was letztlich aber nicht vor einer Abmahnung schützt... abmahnen darf man in Deutschland jeden, wenn man das Geld dazu hat. Es wird nicht vorher überprüft, ob die Abmahnung überhaupt rechtens ist!) Wenn den gleichen Pulli bei ebay als "Disney Pulli" verkaufst, dann verstößt das ziemlich sicher gegen das Markenrecht. Denn das Recht, diesen Markennamen zu verwenden hast du nicht. "Bestickter Pulli", ohne daß im Text irgendwo die Worte "Disney" oder "Donald Duck" vorkommen sollte hingegen unbedenklich sein. Erzielt natürlich keinen so hohen Preis, weil ja jemand der das Motiv gezielt sucht, es nicht findet. Aber für diesen "Mehrpreis" zahlt Disney ja seine eigene Werbung. Und möchte logischerweise keine Trittbrettfahrer. |
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