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krankenversicherung


ödi87

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vielleicht könnt ihr mir weiter helfen?!

wenn ich über meinen mann familienversichert bin und mich selbstständig machen, muss ich mich dann privat krankenversichern?

ich danke euch schon mal

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Top-Benutzer in diesem Thema

  • exclusive-stoffe Sabine Ge

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  • rosameyer

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Top-Benutzer in diesem Thema

Hi,

 

bei einem Einkommen bis 350,00 Euro/Monat kannst Du weiter bei Deinem Mann familienversichert bleiben (400,00 Euro wenn Du angestellt bist).

 

Viele Grüße

Elke

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Ganz gundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern, d.h. man hat den Status und den Leistungskatalog wie ein gesetzlich Krankenversicherter und auch die gleichen Zuzahlungsregelungen, hat sich jedoch selbst für diese Versicherungsart entschieden obwohl man nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt. Einfach wirklich mal von der KK beraten lassen.

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Hi,

 

wenn du dich von der KK beraten lässt, versichere dich, dass alle Sachbearbeiter auf demselben Kenntnisstand sind.

Wir haben eine etwas verzwickte Versicherungssituation und bei der einen KK bekam ich bei drei Anrufen mit denselben Fragen drei unterschiedliche Auskünfte.

Als ich dann auf die Diskrepanzen der verschiedenen Auskünfte hinwies, hieß es nur:,, Nein, nein, so war das mal, das ist jetzt gesetzlich anders geregelt."

 

Ich habe dann zu einer Kasse gewechselt, wo alle Sachbearbeiter einen Stand hatten.:rolleyes:

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@Ödi

mit Einkommen ist der Wert, der von den Einnahmen nach Abzug der - betrieblichen - Ausgaben übrigbleibt (stark vereinfacht ausgedrückt).

 

lg Nähbaerchen

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Wenn du dein Geschäft auf den Namen deines Mannes anmeldest (anmelden kannst), kannst du für ihn ohne Vergütung arbeiten und weiterhin familienversichert bleiben. In dem Namen der Firma muss dann aber "als Untertitel" der Name deines Mannes mit rein.

So war zumindest zu meiner Zeit. Korriegiert mich, wenn ich falsch liege.

 

Grüsse von Sabine

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Wenn du dein Geschäft auf den Namen deines Mannes anmeldest (anmelden kannst), kannst du für ihn ohne Vergütung arbeiten und weiterhin familienversichert bleiben. In dem Namen der Firma muss dann aber "als Untertitel" der Name deines Mannes mit rein.

So war zumindest zu meiner Zeit. Korriegiert mich, wenn ich falsch liege.

 

Grüsse von Sabine

 

Das ist aber schon ziemlich grenzwertig in Richtung Ehrlichkeit gegenüber der Versicherung / Solidargemeinschaft....

 

Davon abgesehen muss dann der Ehemann mit seinem Arbeitgeber abklären, ob er nebenbei selbständig sein darf mit einer Angestellten...

 

Sabine

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Das ist nicht grenzwertig, sondern rechtlich erlaubt. Und mit dem Arbeitgeber abzuklären, das stimmt.

Manche Kleinunternehmerin käme gar nicht auf die Füße, bei den hohen Beiträgen, die von den Kassen gleich von Anfang an berechnet werden. Eine Übergangslösung mit niedrigeren Beiträgen würde ich für Existenzgründer gut heißen.

 

Grüsse von Sabine

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Es gibt Extratarife für Existenzgründer und Selbständige mit "geringerem" Einkommen! Trotz allem ist es aber immer noch so das derjenige der das Gewerbe anmeldet auch das Gewerbe hat bzw. ausführt - denn als Einzelunternehmer hat man keine Firma, man selbst ist die Firma. Was ich von irgendwelchem "Umgehungen" halte schreib ich lieber nicht...

Im übrigen ist für die Krankenkassen ein Kriterium das ein Gewerbe nicht mehr "nebenberuflich" ist wenn man bspw. Angestellte hat.

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hallo,

 

bei geringem Gewinn ist eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Versicherung am günstigsten, da der Beitrag sich nach der Höhe des Einkommens richtet. Wenn das steigt, steigen auch die Beiträge und irgendwann ist eine private Versicherung preiswerter ...

 

schöne Grüße, Rosa

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Hast Du schon mal bei der Krankenversicherung nachgefragt, ob Du im Falle einer Firmengründung familienversichert

bleiben kannst? Fragen kost' ja nix.

 

Die Einkommensgrenze (Gewinn) pro Monat wurde ja in einem der ersten Beiträge genannt.

 

LG Manu

Bearbeitet von Schäfchen
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Natürlich kann man - solange man eben unter Einkommensgrenze bleibt. Es wird doch da nicht unterschieden aus welchen "Quellen" das Einkommen stammt.

Nur der "Minijob" wird noch etwas subventioniert da man mit diesem noch ein paar Euro mehr verdienen darf.

Aber es gibt ja neben Minijob und nebenberuflicher Selbständigkeit noch ein paar andere Einkommensarten, die man natürlich - sofern vorhanden - berücksichtigen muss.

Bearbeitet von sticki
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Drum sach ich ja: Frag nach.:hug:;)

 

Gerade wer verschiedene Einnahmequellen hat, sollte sich ganz genau informieren, bevor nachher irgendwelche

Nachforderungen ins Haus flattern.

 

LG Manu

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