Zum Inhalt springen

Partner

Genähtes gegen Waren oder Stoff tauschen?!


IDeAl11

Empfohlene Beiträge

Hallo erstmal hie,

Ich nähe seit kurzem wieder richtig, und bin total im Nähfieber, natürlich habe ich erstmal allerhand einfache Sachen genäht, die ich gar nicht alle brauchen kann. Eine Bekannte kam mit 12m stoff und wollte dafür eine Hose und Mütze für ihr Enkelkind und eine Buchhülle, sie kann gesundheitsbedingt nicht mehr nähen. 4 Tischsets und 1utensilo hab ich gegen eine gebrauchte Trense für mein Pferd getauscht. Bisher habe ich 8Gläser Marmelade, 2Kuchen, einen Toaster (-;

Unbenutzte Gästehandtücher, einen selbstgemachten Türkranz und 2srlbst getöpferte Schalen, sowie allerhand Kurzwaren, die zum Teil fast antik sind aus Omas Nähkästchen.. Es sind auch Münzen und mehrere kleine Scheine in sie Spardose meiner Tochter gewandert, direkt Geld annehmen wollte ich nicht, dann wurde es mir zugesteckt, die Spardose war der einzige Kompromiss..

Mir macht das alles sehr viel Spaß und ich freue mich, dass es anderen auch gefällt, was ich Nähe..

Nun meine Frage, ist das alles im

Rahmen Liebhaberei?? Darf ich mir Stoff schenken lasse

?? Ich will keinen Ärger mit niemand??

 

Und meine 2.Frage, wenn ich die selbst genähte, getragene Kleidung meiner Tochter auf dem Basar verkaufe, unterliege ich keinen Regelungen??

 

Danke

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Werbung:
  • Antworten 28
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • nowak

    6

  • Allgäu-Basteloma

    4

  • charliebrown

    2

  • Buchstabensalat

    2

Darf ich mir Stoff schenken lasse??

Und meine 2.Frage, wenn ich die selbst genähte, getragene Kleidung meiner Tochter auf dem Basar verkaufe, unterliege ich keinen Regelungen??

 

Etwas verschenken ist kein Handel! Ich habe auch schon Stoffe geschenkt bekommen.

Gebrauchte Kleidung verkaufen sollte auch kein Problem sein. Nun, wenn es auf einem Basar ist, wird wahrscheinlich Standgebühr anfallen!?

Wenn man sich z. B. ein Sofa kauft und in 5 Jahren ein Neues haben möchte, kann das "Alte" doch auch in der Zeitung zum Verkauf angeboten werden - und keiner frägt danach.

Gruß Annemarie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe so viel Kinderkleidung geschenkt bekommen, ich könnte meiner Tochter gar nicht alles anziehen, und habe mehrere Kisten aussortiert, die Hosen und Mützen, die ihr jetzt schon nicht mehr passen und die ich nicht unbedingt aufheben möchte, wollte ich dann eben mit verkaufen. Aber eben nur, wenn das okay ist..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei uns nehmen Basare gut erhaltene teilweise auch neuwertige Kinderkleidung an, um sie für dich zu verkaufen. Das bedeutet, du zeichnest die Teile aus, sie werden zusammen mit vielen anderen angebotenen Teilen auf einem Kinder-Artikel-Basar zum Verkauf angeboten. Deine Arbeit ist das auszeichnen und Listen erstellen, die Arbeit des Basars ist die Präsentation und der Verkauf. Am Ende des Basars bekommst du die übrigen Teile zurück und den Verkaufserlös, abzüglich einer Gebühr.

 

Bei Flohmärkten (manchmal auch "Basar" genannt) stehst du selbst da und bietest deine Sachen an, kannst den Preis verhandeln usw.. Du zahlst dort nur eine Standplatz-Gebühr.

 

Beides darf jeder machen, ohne die Einnahmen beim Finanzamt geltend zu machen.

 

Bei Flohmarkt-Profis kommt es wohl auf die "Gewinnhöhe" an.:)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zudem ist es eine gute Sache, wenn gute Kleidung für "kleines Geld" weitergegeben wird, viel besser als von ominösen Kleidersammlern womöglich Putzwolle verarbeitet zu werden!

Auch tauschen finde ich eine richtig gute Idee!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Es sind auch Münzen und mehrere kleine Scheine in sie Spardose meiner Tochter gewandert, ...

Nun meine Frage, ist das alles im

Rahmen Liebhaberei?? Darf ich mir Stoff schenken lasse

?? Ich will keinen Ärger mit niemand??

 

Und meine 2.Frage, wenn ich die selbst genähte, getragene Kleidung meiner Tochter auf dem Basar verkaufe, unterliege ich keinen Regelungen??

 

Danke

Alle Angaben ohne Gewähr

Der Verkauf von getragener Kleidung auf Second-Hand-Märkten sollte keine Probleme darstellen. Ob von dir genäht oder von anderen.

 

Problematischer ist da schon das Nähen gegen Vergütung; und da gilt meines Wissens auch Stoff und auch Geld in der Spardose der Tochter als Vergütung.

 

Aber wie bei allem: wo kein Kläger, da kein Richter, und solange es sich in privaten Größenordnungen bewegt, sollte es auch kein steuerliches Problem werden.

 

Liebhaberei ist es so lange, wie du keinen Gewinn erzielst.

 

Salat

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber ist es nicht so das man tauschen kann. Zum Beispiel ich nähe einer Freundin eine Mütze und bekomme dafür Obst aus den Garten. Es erzielt niemanden ein Gewinn, aber beide sind glücklich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tausch sehe ich (auch ohne Gewähr) recht unproblematisch, da eine Gewinnerziehungsabsicht wohl schwer zu begründen ist. (Wie das wäre, wenn du z.B. regelmäßig XY Stunden/ XY Teile für deinen Vermieter nähst und dafür YZ EUR weniger Miete im Monat zahlst weiß ich nicht. Aber unregelmäßig und auf Tauschbasis... scheint mir unproblematisch.)

 

Eigene Sachen gebraucht verkaufen in Deutschland auch unproblematisch. (In Frankreich ist das meines Wissens tatsächlich auch steuerpflichtig.) Wenn du Sachen anderer Leute verkaufst, bzw. Sachen, die du vorher zum Zweck des Verkaufes eingekauft hast, dann brauchst du ein Gewerbe, wie eben die professionellen Flohmarkthändler.

Und wenn du jeden Monat bei ebay 30 "hat meine Tochter nur einmal getragen, weil es ihr nicht gefiel" Teile als gebraucht einstellst, könnte sich auch mal jemand fragen, wie das denn zustande kommt.

Aber im normalen Umfang und ganz normale Gebrauchtklamotten... sehe ich zumindest kein Problem.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber ist es nicht so das man tauschen kann. Zum Beispiel ich nähe einer Freundin eine Mütze und bekomme dafür Obst aus den Garten. Es erzielt niemanden ein Gewinn, aber beide sind glücklich.

 

Das gibt es in einigen Regionen z.B. als sog. Tauschkreise (es gibt viele verschiedene Namen dafür), eine Gemeinschaft die Dienstleistungen

Tauschkreis – Wikipedia

tauscht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wobei gerade das Tauschen von Dienstleistungen schon eine Grauzone sein kann - wenn da zum Beispiel der selbständige Maler in seiner "Freizeit" regelmäßig Malerarbeiten gegen Hausputz und Gartenarbeit tauscht....

 

Sabine

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Von einer Bekannten bekam ich einige Sachen, textiles und Geschirr/Kochtöpfe.

Ich gab ihr Grünzeug aus dem Garten, sie bat mich um einige Wurzeln für einen großen Topf - ist ja selbstverständlich!!!:D;)

Und (geschenkt bekommene) Wolle möchte ich ihr auch geben.

 

Aber es gibt auch "anderes"!:(

Einer macht Dekogegenstände, die in einem Restaurant verkauft werden. Jener hält sich Geflügel, schlachtet und verkauft es! Darf solches sein?:confused:

 

Ich denke da so (als Beispiel): Angenommen, wir haben Federvieh, schlachten und essen es selbst, wird das in Ordnung sein. Oder ich bin krank mit Knochenbruch, eine Bekannte putzt mir die Wohnung. Ich schenke ihr dafür 1 oder 2 Hähnchen - und sie freut sich darüber.

Dagegen wird -vermutlich- auch nichts dagegensprechen!?

Gruß Annemarie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Finanzbeamten sprechen schlicht von einem "geldwerten Vorteil". Und wenn der groß genug ist bzw. oft genug vorkommt, darf auch der versteuert werden. Nowak hat da schon ganz richtig den "privaten Ebay-Verkäufer" angesprochen, der täglich 200 Hosen verkauft. Einmal getragen. Oder die Frau, die der Allgäuoma die Wohnung putzt - gegen 40 Hähnchen die Woche. ;) Oder wenn du 2 Ballen Seide für einen genähten Topflappen bekommst. Verhältnismässigkeit macht die Sache eben aus.

Es ist und bleibt eine GrauZONE. Und wo die Grenze ist, kann keiner definieren - nur wenn sie überschritten wird, dann ist alles klar. ;)

 

Salat

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Macht das eigentlich einen Unterschied, ob ich das tausche, was ich sonst gewerblich mache?

 

Also der von Allgäu-Oma angesprochene Maler, der am Wochenende Dienstleistungen "tauscht", die er unter der Woche gegen Geld anbietet?

 

Vom Gefühl her würde ich ja sagen, daß es zumindest schwerer als "Privattausch" zu verargumentieren sein dürfte, als wenn der Buchhalter am Wochenende gegen eine Fahrradreparatur die Wände malert?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich war Selbstständig und habe noch viele Reste(hatte nix mit Nähen zu tun). Meine Steuerberaterin hat gesagt bis 17.000 Euro im Jahr ist es noch keine Selbstständigkeit. Allerdings sollte man die Einnahmen bei der Steuer angeben.

VG

Claudia

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also der von Allgäu-Oma angesprochene Maler

Das ist nun aber -leider- ein Missverständnis!

Es handelt sich nicht um Malerarbeit - ich schrieb er "macht" Dekogegenstände, dabei handelt es sich um Holzsachen, die er herstellt und "schwarz" verkauft!:(

Und das z. T. während der Arbeitszeit (mit dem Auto unterwegs), sowie auch im Krankenstand!:rolleyes:

Auf der Straße ging er mit Krücken, aber daheim konnte er Brennholz machen und den Garten umgraben!!!:mad::confused:

Gruß Annemarie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Steuerberaterin hat gesagt bis 17.000 Euro im Jahr ist es noch keine Selbstständigkeit.

 

Das ist m.E. völliger Schwachfug.

 

Unter 17000 EUR Umsatz bist du nicht umsatzsteuerpflichtig, aber mit der Frage der Selbständigkeit oder des Gewerbes hat das gar nichts zu tun.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Macht das eigentlich einen Unterschied, ob ich das tausche, was ich sonst gewerblich mache?

 

Also der von Allgäu-Oma angesprochene Maler, der am Wochenende Dienstleistungen "tauscht", die er unter der Woche gegen Geld anbietet?

 

Vom Gefühl her würde ich ja sagen, daß es zumindest schwerer als "Privattausch" zu verargumentieren sein dürfte, als wenn der Buchhalter am Wochenende gegen eine Fahrradreparatur die Wände malert?

 

Lt. BGB ist Tauschen = Verkaufen.

§ 480 BGB

 

Auch das Umsatzsteuergesetz regelt den Tausch, ebenso wie das Einkommensteuergesetz.

Bearbeitet von CordulaN
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist m.E. völliger Schwachfug.

 

Unter 17000 EUR Umsatz bist du nicht umsatzsteuerpflichtig, aber mit der Frage der Selbständigkeit oder des Gewerbes hat das gar nichts zu tun.

 

Da hast Du Recht Marion. Ob man ein Gewerbe betreibt hängt nicht von der Höhe eines Umsatzes oder Gewinns ab. Die Punkte sind Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht. Hier zählt die Absicht, nicht ob man wirklich Gewinn macht. Nachhaltig ist bereits ein Handeln von mehr als zwei mal, egal ob immer zwei mal im Jahr (jemand der im Frühjahr und Herbst seine Garderobe bei ebay verkauft handelt bereits gewerblich - die Frage ist ob er auch eine Gewinnerziehlungsabsicht mit verfolgt) oder jede Woche oder sporadisch.

 

Ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder als Kleingewerbetreibender nach § 19 UstG die Umsatzsteuer nicht ausweisen darf (damit nicht abführt und auch keine Vorsteuer ansetzen kann - von der Optierung mal abgesehen), hat mit der Tatsache ob man gewerblich tätig ist nichts zu tun. Das eine ist Umsatzsteuergesetz, das andere Einkommensteuergesetz.

 

Alle diese Fakten sind gesetzlich geregelt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gab vor ein paar Wochen eine Anregung, dass Verkäufe jeglicher Art( auf Flohmärkten,Basaren,Zeitungen, Ebay und anderen Portalen) besteuert werden sollen, da angeblich dem Staat Millionen von Euro Steuergelder durch die Lappen gehen.

Nur diese Sachen waren beim Kauf ja bereits besteuert!!!!!!!! und werden gebraucht verkauft. Also noch gibt es kein Gesetzt dazu.

Und, wie wollen die das nachprüfen; auf jeden Flohmarkt gehen und kontrollieren?

 

Also gebrauchte Sachen kann man ohne Bedenken( sofern es sich im Rahmen hält) auf solchen Basaren, Flohmärkten oder Zeitung verkaufen.

Selbständig machen mit einer Idee des Tauschens ist wiederrum anmeldepflichtig . Ob dann Steuer auf einem zukommen??????

Tauschgeschäfte bei Verwandten, Bekannten gibt keine Probleme, auch, sofern es sich im Rahmen hält.

 

LG Andrea

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gab vor ein paar Wochen eine Anregung, dass Verkäufe jeglicher Art( auf Flohmärkten,Basaren,Zeitungen, Ebay und anderen Portalen) besteuert werden sollen,

 

Das ist in Frankreich auch so.

 

Ob das jemals jemand in seiner Steuererklärung an gibt, wage ich zu bezweifeln.

 

Aber wenn das Finanzamt bei ebay oder auf einem Markt so einen privaten Superverkäufer mit 500 Artikeln/drei Tapeziertischen Ware findet, müßten sie zumindest steuerrechtlich nicht rumargumentieren, ob das jetzt gewerblich ist oder nicht.

 

Ich bezweifle übrigens, daß so eine Maßnahme wirklich Geld einbringen würde. Wenn ich zu Einkünften aus abhängiger Arbeit (was ja der Standardfall bei uns ist) noch weiter Einkünfte habe, die ich auch versteuern muß, dann steigt die Motivation, einen Steuererklärung abzugeben, um sich was wieder zu holen. Die Bearbeitung von tausenden von Pipifaxsteuererklärungen alleine dürfte mehr kosten, als es einbringt. Abgesehen davon, daß sich dann Leute Steuern rückzahlen lassen, die das sonst gar nicht gemacht hätten und dem Staat dieses Geld verloren geht.

Außerdem.. meldet man halt ein Gewerbe an, schreibt die entstehenden Kosten auf... und schon stellt sich raus, daß es eh keinen Gewinn gibt. Nur Arbeit für die Finanzämter, das festzustellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Außerdem.. meldet man halt ein Gewerbe an, schreibt die entstehenden Kosten auf... und schon stellt sich raus, daß es eh keinen Gewinn gibt. Nur Arbeit für die Finanzämter, das festzustellen.

 

Stimmt. Aber wenn man einmal vom Finanzamt gesagt bekommen hat, dass das, was man tut, Liebhaberei ist, die steuerlich nicht relevant ist (heißt, ich darf keine Kosten absetzen und muss meine Gewinne nicht versteuern) hat man halt eine Rechtssicherheit. Vorher ist es unter Umständen eine Grauzone. - Ich kann das Bedürfnis nach klaren Regeln verstehen, nach dem Motto, bis Umsatz/Gewinn XYZ ist es okay, danach nicht mehr; das ist hierzulande halt nicht so einfach. Aber dafür ist die Regelung halt flexibler; das muss man auch mal sehen.

 

Liebe Grüße

Kerstin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber wenn man einmal vom Finanzamt gesagt bekommen hat, dass das, was man tut, Liebhaberei ist, die steuerlich nicht relevant ist (heißt, ich darf keine Kosten absetzen und muss meine Gewinne nicht versteuern) hat man halt eine Rechtssicherheit.

 

Bei der Liebhaberei hat man aber keine Gewinne.

Es müsste korrekter lauten: (heißt, ich darf keine Kosten absetzen und darf meine Verluste nicht steuermindernd geltend machen)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Früher gab es hier (in der nahen Stadt) ein so genanntes "Tauschgeschäft", dort konnte getragene Kleidung verkauft, getauscht oder gekauft werden!

Zu uns kam mal eine Frau und meinte, daß ihr (jahrelang) getragenes Kostüm doch für mich was wäre!:(

Sie redete auf meine Mutter und mich ein (wollte es uns "andrehen") - aber ich wollte es nicht, gefiel mir nicht! Damals war ich ein junges Mädchen - und das eine Frau mit bereits erwachsener Tochter!:(

"Dann tue ich es ins Tauschgeschäft!" sagte sie. Da hatte sie vollkommen recht!!!:D:p

Gruß Annemarie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Stoff kannst du dir natürlich schenken lassen.:)

 

Beim Verkaufen von selbstgenähter Kleidung, auch wenn diese getragen wurde und man vielleicht rausgewachsen ist, würde ich dennoch aufpassen.

Da wird es, denke ich mal, auf die Menge ankommen die du da auf dem Basar verkaufen willst.

Man könnte sonst ggf. dahinter ein Gewerbe vermuten, denn es sind immerhin Einnahmen die du damit erzielst.

 

Ist wie bei eBay... verkaust du dort als Privatperson - in einem gewissen Zeitrahmen - zuviel so wirst du Probleme bekommen.

Im übrigen ist eBay glaube ich jetzt schon dazu verpflichtet das Finanzamt zu informieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...