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Genehmigung zur Weiterverarbeitung einholen?


SaPiJo

Empfohlene Beiträge

Hallöchen,

 

ich bin ganz neu in diesem Forum und ein wenig ratlos. Ich suche nun schon eine gaaaanze Weile nach einer Antwort auf folgende Fragen:

 

Mir ist zum Beispiel klar, dass man für die gewerbliche Nutzung von Schnittmustern eine Genehmigung benötigt. Auch ist mir klar, dass man bestimmte Lizenzstoffe nicht für den gewerblichen Zweck nutzen darf (z.B. Disney etc.).

 

Jetzt frage ich mich aber: Muss ich dann bei "normalen" Stoffen auch jedes Mal vorher den Hersteller fragen, ob die den Stoff für den gewerblichen Zweck nutzen darf? Oder bei Webbändern?!

 

Ich denke halt, dass Stoffe auf Messen oder Märkten dafür ja extra angeboten werden...und ich muss ja auch nicht beim Garnhersteller fragen, ob ich damit gewerbliche Sachen zusammennähen darf.

 

Ihr versteht die Problematik? Hoffe auf Hilfe,

 

Grüße, SaPiJo

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Nein, in der Regel mußt du das nicht.

 

Wenn du Stoffe im Großhandel oder beim Hersteller zur Weiterverarbeitung kaufst, dann wissen die ja ohnehin für welchen Zweck. Bzw. falls du beim Hersteller kaufst, kannst du ja fragen, ob es irgendwelche Beschränkungen gibt.

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Danke für deine Antwort nowak,

 

das heisst der Stoffmarkt Holland oder die Hobby- und Bastelmesse in Stuttgart gelten dementsprechend auch als "Großmarkt", oder?! Da wird ja sicherlich auch davon ausgegangen, dass die Stoffe für einen gerwerblichen Zweck genutzt werden.

 

Mich hat dieses Thema bei diesem anderen Forum doch sehr verunsichert. Und da ich in LB auf den Stoffmarkt Holland gehen möchte und mich da erstmal mit Stoffen versorgen mag. Die ich dann iwann auch gewerblich Nutzen will! Selbes gilt für die Messe im November.

 

Also zusammengefasst die Fragen: darf ich bei beiden Events quasi ohne bedenken kaufen und gewerblich nutzen?! :)

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Also die Hobby- und Bastelmesse in Stuttgart im November richtet sich eindeutig an Endverbraucher, nicht an Händler, wie der gesamte Messeherbst, denn sie ist ein Teil davon. Unser Dampfbahnverein hat in der entsprechenden Halle seit mehreren Jahren einen Stand, in den Messeausschreibungen steht ausdrücklich drin, daß sich die Messe an Endverbraucher richtet, und das Publikum ist auch so. Die Holländischen Stoffmärkte, z.B. in Ludwigsburg, richten sich ebenfalls an Endverbraucher.

Ich gehe zwar davon aus, daß den Händlern bei beiden Gelegenheiten klar ist, daß da der eine oder andere einkauft, der das dann gewerblich nutzt, aber die Mehrheit sind Endverbraucher, und die schlagen dort manchmal auch ziemlich zu, wie soll der Händler das unterscheiden können?. Du erhältst auch bei beiden Gelegenheiten normalerweise keine Rechnung, die Du als Gewerblicher ja brauchst.

Zu den meisten Großhändlern haben Endverbraucher keinen (oder nur eingeschränkten) Zugang, ebenso zu den entsprechenden Messen.

 

Liebe Grüße Claudia

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Auch der Stoffmarkt Holland richtet sich an Endverbraucher.

 

Großhändler erkennst du daran, daß zu den ausgezeichneten Preisen (so es die gibt) die MwSt noch dazu kommt und ggf. auch daran, daß sie den Stoff ballenweise verkaufen. :o

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Ach ja, je nachdem was du nähst und wo du verkaufst sind auch bestimmte Kennzeichnungs- und sonstige Verpflichtungen zu beachten. Du muß selber auf deine genähten Artikel Gewährleistung geben und natürlich dafür grade stehen, daß diese konform mit allen Regelungen sind. Das gilt. ggf. auch für das verwendete Material.

 

Wenn du dich auf einem Stoffmarkt mit "irgendwas" eindeckst ohne die genaue Materialzusammenstellung zu kennen (und dich auch drauf verlassen zu können, daß das, was der Händler dir vielleicht dazu sagt auch stimmt), kannst du Produkte daraus eventuell später nicht verkaufen.

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Okay... ich kann dann zwar bei beiden (Markt und Messe) meine Stoffe kaufen, sollte dann aber aufpassen, dass ich keine Lizenzprodukte erwische, richtig?

 

Trotzdem muss ich nicht für JEDEN Stoff eine Genehmigung holen?!

 

*seufz* Ich glaube ich geb bald auf und lass das mit dem Verkauf :confused: :(

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Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn ich nur privat nähe, aber das ein oder andere Teil mal durch ein neues Selbstgenähtes ersetze. Darf ich das alte dann zB aufm Flohmarkt verkaufen, weils "gebraucht" ist oder nicht, weils gebraucht und selbstgenäht ist?! =D

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Deine eigenen gebrauchten Sachen darfst du verkaufen. Wenn du für andere verkaufst wäre es wieder Gewerbe.

(Wenn du natürlich jeden Monat 30 gebrauchte T-Shirts verkaufst wird ggf. irgendwann mal eine Behörde auf der Matte stehen und nachgucken, wie schnell du deine T-Shirts aufträgst.... aber wenn es im normalen Umfang ist, dann ist Flohmnarkt kein Problem.)

 

(Generell ist halt so, daß Gewebe nichts ist, was man "mal eben so" starten kann, sondern man muß sich vorher sehr genau informieren und überlegen, ob sich das dann rentiert. Und das sollte man tun, bevor man Material einkauft.)

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Mir ist schon klar, dass man auch ein Kleingewerbe nicht "einfach mal so" starten kann. Trotzdem klingt es für den Verkauf weniger Einzelstücke nach viel viel Aufwand, für jeden Stoff und jedes Webband eine Genehmigung einzuholen.

 

Nunja...bei verschiedenen Stoffherstellern habe ich nun nach Genehmigungen gefragt und zwei auch schon erhalten. Nach Webbändern muss ich mal schauen.

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Gerade deswegen ist ja "Sourcing" einer der wichtigsten Teile fürs Geschäft. Zu wissen, welche Materialien man verwenden kann, weil der Hersteller der Stoffe oder Bänder einem die nötigen Infos etc. übers Material liefern kann. Eben eine zuverlässige Quelle finden.

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  • 2 Wochen später...

Hallihallo,

 

also, bei Bändern, Garn oder sowas brauchst du keine Genehmigung, wenn es sich um "Standardware" handelt, also alles, was uni ist fällt schon mal raus, weil auch kein Hersteller sich blauen Stoff als Urheber schützen lassen kann.

Es gibt keinen Widererkennungswert - Also ich habe noch nie erlebt, dass mich jemand angesprochen hat, ob das Satinband von Firma XY ist.. :D

 

Anders ist es bei Schnittmustern, oder Stoffen mit Muster oder Design, da erkennst du schon am aufgedruckten R oder C im Kreis, dass es geschützt ist, und darfst es nur mit Genehmigung verwenden.

 

Einige Hersteller lassen sich diese Genehmigung gut bezahlen, andere geben sie kostenlos. Du kannst beim Patent und Markenamt nachschauen ( die haben eine Datenbank), ob es sich im Zweifel um ein geschütztes Muster handelt.

 

Da Urheberechtsverletzungen in Deutschland sehr hart bestraft werden, das geht bei einer empfindlichen Geldstrafe los und kann sogar mit Gefängnis bestraft werden ( je nach Häufigkeit und Höhe der Schadenssumme), würde ich im Zweifelsfall die Finger von jedem Stoff lassen, wo ein Muster drauf ist und du keine Genehmigung hast.

 

Bei Märkten kannst du einfach fragen, und dir die Genehmigung auch vom Verkäufer schriftlich geben lassen, dann bist du aus der Haftung.

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  • 1 Jahr später...

Auch wenn der Tread schon alt ist - eine Anmerkung hätte ich:

@ChaosmamaXXL:

Mit so einer Bestätigung vom Verkäufer befreie ich mich nicht aus der Haftung. Es gilt auch hier "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Nur weil jemand sagt "... ja, kannst Du weiterverarbeiten und verkaufen ..."

heißt das nicht, dass es tatsächlich so ist.

Im Schadenfall muss ich trotzdem dafür haften, inwieweit ich den "Verkäufer", der mir die Bestätigung ausgestellt hat, dafür dann in einem separaten Verfahren in Regress nehmen kann, das wird dann wohl anwaltlich geklärt.

 

Vermutlich ist man nur auf der sicheren Seite, wenn der Hersteller des Stoffes das okay gibt.

 

Es gibt im Netzt sicher auch diverse Hobbyschneider, die Schnitte+Anleitungen einstellen mit dem Vermerk "ihr könnt sie frei benutzen, auch zur gewerblichen Herstellung ...". Dabei kann man sich auch nicht wirklich sicher sein, ob dieser Schnitt nicht doch von einem anderen Anbieter "kopiert" wurde und der andere Anbieter eine Lizenz darauf hat.

 

lg

Joyo

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  • 2 Wochen später...

Gestern war ich beim "handmade" in Hannover. Das ist ein Markt, wo handgemachte Dinge verkauft werden. Abgesehen davon, dass ich erschrocken war, welch schlechte Qualität dort teilweise angeboten wird, war ich verwundert, über die Vielzahl der Artikel aus Ikea-Stoffen. Kissen, Taschen, Röcke ...

So weit ich weiß, erteilt Ikea keine Lizenzen, mit denen man die Stoffe für den gewerblichen Verkauf verarbeiten kann?

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Hm,

 

die Frage ist, bräuchte man diese Genehmigung?

 

Umgekehrt ist mir auch noch nicht aufgefallen, dass die gewerbliche Weiterverwendung untersagt wird. (Ist das bei den Disney-Stoffen nicht der Fall, zum Beispiel?)

 

Möglicherweise hat Ikea da nichts gegen, weil es sonst sehr viel weniger Leute gäbe, die ihre Stoffe kauften, und es ja auch Werbung für sie ist?

 

Sicher erfahren werden wir das wohl erst, wenn sich mal einer traut, bei Ikea anzufragen... Mutige vor... ;)

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Soweit ich weiss sind die IKEA-Stoffe grundsätzlich keine Bekleidungsstoffe. Bekleidungsstoffe müssen andere Vorgaben erfüllen (z.B. bezüglich der Farben und anderer chemischen Mittel, mit denen die Stoffe behandelt werden) als Deko-, Haushalt- oder Möbelstoffe. Diese Info habe ich aus der Schweiz, ich bin nicht sicher, wie es in D ist.

 

Wenn nun also jemand eine allergische Reaktion erleidet, die auf ein Mittel, das im Stoff war, zurückzuführen ist und der Stoff nicht für Bekleidung vorgesehen war, dann könnte ich mir vorstellen, dass derjenige, der den Stoff vernäht hat haftbar gemacht werden könnte.

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Für Dich im stillen Kämmerchen darfst Du das bestimmt. Ganz gleich ob IKEA (sonst wird aus der Meterware ja nicht Deine Wohndeko), als auch bei Trigema (was wohl eher in Richtung Kleidung gehen dürfte).

Nur wenn Du die daraus erstellten Dinge verkaufst, sieht's ggf. anders aus. (Und kann arg teuer für Dich werden.)

 

Allerdings gilt hier erst einmal: Wo kein Kläger, da kein Richter.

 

Also solange sich keiner z.B. bei Trigema beschwert, das deren Shirts ja total löcherig entlang der Nähte sind, die dem nachgehen, und feststellen, Du hast deren Putzlumpenpakete zu Shirts verarbeitet und verkaufst die ausdrücklich als Trigema-Shirts, solange hast Du kein Problem. Tritt der geschilderte, fiktive Fall ein, hast Du ganz gewaltig eins.

 

So, oder so ähnlich, dürfte das auch bei IKEA aussehen. Und sehr vielen (nicht allen) anderen Fällen.

 

Wer lieber auf der sicheren Seite ist, fragt beim Hersteller an...

(Übrigens gibt's auch ganz "normale" Designs, die man nicht gewerblich weiterverwenden darf...)

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ein Post von 2009 aus dem dawandaforum:

Hey Leute!

Ich habe gerade Antwort von IKEA bekommen, möchte das hier mal reinstellen, müsste ja doch auch einige andere interessieren...

Ich hatte angefragt, ob ich von mir aus IKEA-Stoffen gefertigte Produkte (Einzelstücke) verkaufen dürfe. Die Antwort:

Nein, denn... "Wir sind unseren Kunden gegenüber verpflichtet, alle Artikel, die in Verbindung mit IKEA gebracht werden, gründlich (...) zu prüfen und stehen mit dem Namen IKEA auch haftungsrechtlich (...) dafür ein. (...) Diese Anforderungen können wir bei Produkten fremder Weiterverarbeiter nicht gewährleisten.

Darüber hinaus müssen wir darauf hinweisen, dass auch unser Design Schutz vor Veränderungen genießt. (...)"

 

 

 

 

und noch einer aus Februar 2011:

 

Wir sind unseren Kunden gegenüber verpflichtet, alle Artikel, die unter dem

Namen IKEA und mit unserer Zustimmung verkauft werden, gründlich unter

anderem auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Haltbarkeit zu prüfen und

stehen mit dem Namen IKEA auch haftungsrechtlich in jeder Hinsicht dafür ein.

 

Ganz besonders hoch sind deshalb unsere Anforderungen an die Sicherheit,

Ungiftigkeit und Verträglichkeit von Produkten für Kinder.

 

Diese Anforderungen kann IKEA bei Produkten fremder Weiterverarbeiter nicht

gewährleisten. Eine Haftung für umgestaltete Produkte können wir deshalb in

keinerlei Hinsicht übernehmen.

 

Aus diesen genannten Gründen ist es uns nicht möglich, eine Zustimmung

für die Weiterverarbeitung unserer Produkte zu erteilen.

 

 

und noch einer aus Mai 2011:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Sie mit dem Erwerb von Produkten aus unserem Haus auch das Recht zur Verwendung dieser Produkte erwerben. Zu diesen Rechten gehört, insbesondere bei Stoffen, auch die Weiterverarbeitung und die Veräußerung der so hergestellten Waren. Solange durch den Verkauf der umgestalteten Ware keine Schutzrechte von IKEA verletzt werden, besteht für IKEA keine Veranlassung die Weiterverarbeitung der Stoffe und die anschließende Veräußerung zu unterbinden. Eine Verletzung von Schutzrechten würde es insbesondere bedeuten, wenn Sie bei der Weiterveräußerung der umgestalteten Ware einen Bezug zur Marke IKEA herstellen.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen zu Ihrem Vorhaben keine generelle Zustimmung erteilen können, da die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten unserer Produkte von hieraus nicht übersehen werden können.

 

Ich fasse das für mich als Erlaubnis auf, wenn ich den Namen Ikea nicht verwende, und den Stoffnamen nicht nenne, was ich in beiden Fällen ohnehin nicht vorhabe. Vielleicht hilft Euch das weiter.

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