Zum Inhalt springen

Partner

Mal was ganz anderes!


tigerbaby

Empfohlene Beiträge

Hallo Ihr Lieben!

 

Ich hab jetzt mal eine blöde Frage... Ich sitz ja regelmäßig vor meinen Schnittmustern und sehe dort immer wieder: "nicht für gewerbliche Zwecke verwenden".... klar...

 

Da ich mich sehr viel auf Mittelaltermärkten usw rumtreibe sehe ich immer wieder Kleider bei denen ich mir denke: Den Schnitt hat Burda auch...

 

Aber die sind ja nun nicht unbedingt alle Brudaschnitte.... gerade historische Kleidung sieht nun mal so aus und wird eben so gemacht. Der Spielraum ist da ja nicht soooo riesig...klar, mal ne andere Ärmellänge, andere Naht usw, aber im Prinzip sieht alles etwa ähnlich aus... z.B. hier:

 

Kleider:

http://picture.yatego.com/images/40ebea08ebe1e1.8/6070blau%2Bcape.jpg

 

Schnittmuster:

Gelöscht wegen Verstoß gegen Forenregeln. Händlerhinweise und Shoplinks werden ausschließlich im Markt und in der Händlerbesprechung gepostet. Danke. Die Moderation.

 

So gibts nen Haufen Zeug... Wie will denn ein Betrieb wie Burda da nachweisen, dass der Schnitt geklaut ist.. vor allem wenn die Personen, die anscheinend geklaut haben, das selbst gelernt haben und fähig sind Schnitte zu machen? Also gerade bei solchen Kleiderfabrikanten arbeiten sicherlich die passenden Leute..

 

Eigentlich hat Bruda, Simplicity und wie sie alle heißen da doch null Chancen... einer ders gelernt hat, hier und da ne Abwandlung und die sind chancenlos...

 

Ich frag nur weil ich mich da frage wie viel Sinn es hat sich das urheberrechtlich Schützen zu lassen? Das kostet doch sicherlich auch Geld. Oder lieg ich da jetzt falsch?

 

Sollte ich also eines Tages den ultimativen Schnitt für das hammer Kleid entwickeln, bringt es doch nicht viel das schützen zu lassen... ein anderer Schnittmacher könnte das ja auch so hinbekommen, wenn ers gelernt hat, und ein bis zweit änderungen und ich hab keine Chance Recht zu bekommen...

Bearbeitet von nowak
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Werbung:
  • Antworten 29
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • eboli

    6

  • nowak

    5

  • Capricorna

    3

  • Pink Porky

    3

He, tigerbaby ist wieder da :)

 

Was macht die Tornüre???

 

Das mit dem Urheberrecht ist eine Sache, über die hier schon ellenlange Diskussionen geführt wurden (ganz Aktuell: Tilda-Kram etc.)

 

Wenn jemand an einem von Dir entworfenen Schnittmuster sooo viele Ändeurngen einbaut, das es als Dein Schnitt nicht mehr zu erkennen ist, dann könnte er ja direkt selber nen Schnitt entwerfen. So denke ich mir das.

 

Und: Es gewinnt derjenige, der sich den besseren Anwalt leisten kann... :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hey Tigerbaby!

 

Die Schnitte sind nicht geklaut. Mit dein Beispielschnitt existiert noch nicht so lange wie diese Kaufkleider, der kam erst letztes Jahr bei Mccalls raus.

 

Im Endeffekt würde ich einfach mal behaupten, dass die Schnitte nicht geklaut sind. Das sind einfach immer wieder Kleider mit Princessnaht, jeder der Schnitterstellung gelernt hat weiß, wie man sowas macht - es gibt ja auch viele alltagskleider nach dem selben Schnitt.

 

Das Burdakleid von dem ich meine dass du sprichst ist ja auch nur zwei Vierecke mit Geren und Ärmeln dran - das findet man sogar umsonst im Internet...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kenne die vergangenen Urheberrechtsdiskussionen nicht, aber ich kann was Prinzipielles dazu beitragen:

In den europäischen Ländern, die sich der Berner Übereinkunft angeschlossen haben, gilt das Urheberrecht als unveräußerlich. Das heißt: was Du an künstlerischen Erzeugnissen schaffst, ist für alle Zeiten Dein geistiges Eigentum und kann nur mit Deiner Einwilligung vervielfältigt, verbreitet, veröffentlicht, bearbeitet, übersetzt etc. werden. Im österreichischen Urheberrecht gibt es dafür den Ausdruck "eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst.". Nett, nicht?

Du musst Dir also nichts extra schützen lassen, damit Du den Anspruch auf geistiges Eigentum erheben kannst. Das entspricht dem amerikanischen Prinzip des Copyright und gilt nicht im europäischen Raum. (International gibt es um die beiden Prinzipien ein ausdauerndes Gerangel). Allerdings bezieht sich das Urheberrecht nur auf künstlerische Erzeugnisse. Technische, pharmazeutische usw. Erfindungen müssen unter dem Patentrecht kostenpflichtig geschützt werden.

 

Schnittmuster sind ganz sicher nicht als Werke der bildenden Kunst einzuordnen und unterliegen daher keineswegs dem Urheberrecht, obwohl das in den Impressi behauptet wird!! Auch die Schnittmusterhersteller wandeln nur die ewig gleichen Grundschnitte ab, genauso wie das ein professioneller Schneider macht. Neues (eigentümliche geistige Schöpfungen) wäre in letzter Zeit nur Julian Roberts' Subtraction Cut-Technik!!

Also: die Bestimmung, dass Schnitte nicht gewerblich nachgearbeitet werden dürfen ist in zweierlei Hinsicht großer Quatsch:

1) Wird ein Schneider den Schnitt immer auf die Kundin abändern und damit aus dem abgewandelten Grundschnitt eine weitere Abwandlung herstellen (also im selben Maß kreativ tätig sein wie der Schnittmusterhersteller).

2) Ist es in der Mode unmöglich, einen Plagiatsnachweis zu führen. Nicht einmal in der Haute Couture bekriegen sich die Häuser rechtlich, weil man nie sagen kann, woher jetzt tatsächlich der Impuls oder die Inspiration gekommen ist. Das Einzige, was rechtlich verfolgbar ist, sind Fälschungen, also wenn man z.B. vorgibt, ein echtes Chanelkostüm zu verkaufen, das aber nicht von Chanel gefertigt wurde. Kostüme im Stil von Chanel gibt es massenweise. Auch von Burda und Co.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Morgen zusammen,

 

habe nichts zum Thema beizutragen :o:(, aber dafür eine Frage:

 

Julian Roberts' Subtraction Cut-Technik

 

was ist das denn? Finde googelnd nur Firmen, die unterschiedliche Materialen und Stärken zuschneiden.

Wenn es hier im Forum erwähnt wird, dann gehe ich mal von aus, dass es explizit was "für uns" ist.

 

Danke schon mal vorab und lG

Alkestis

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schnittmuster sind ganz sicher nicht als Werke der bildenden Kunst einzuordnen und unterliegen daher keineswegs dem Urheberrecht, obwohl das in den Impressi behauptet wird!! Auch die Schnittmusterhersteller wandeln nur die ewig gleichen Grundschnitte ab, genauso wie das ein professioneller Schneider macht. Neues (eigentümliche geistige Schöpfungen) wäre in letzter Zeit nur Julian Roberts' Subtraction Cut-Technik!!

Also: die Bestimmung, dass Schnitte nicht gewerblich nachgearbeitet werden dürfen ist in zweierlei Hinsicht großer Quatsch:

1) Wird ein Schneider den Schnitt immer auf die Kundin abändern und damit aus dem abgewandelten Grundschnitt eine weitere Abwandlung herstellen (also im selben Maß kreativ tätig sein wie der Schnittmusterhersteller).

2) Ist es in der Mode unmöglich, einen Plagiatsnachweis zu führen. Nicht einmal in der Haute Couture bekriegen sich die Häuser rechtlich, weil man nie sagen kann, woher jetzt tatsächlich der Impuls oder die Inspiration gekommen ist. Das Einzige, was rechtlich verfolgbar ist, sind Fälschungen, also wenn man z.B. vorgibt, ein echtes Chanelkostüm zu verkaufen, das aber nicht von Chanel gefertigt wurde. Kostüme im Stil von Chanel gibt es massenweise. Auch von Burda und Co.

 

Hallo - ich wäre mit solchen Aussagen seeeehr vorsichtig..... Erst mal steht auf fast jedem Schnitt "gewerbliches Nacharbeiten verboten". Wenn Du das jetzt trotzdem tust (und dabei zum Beispiel einen relativ ausgefallenen Vogue-Schnitt nur an die Maße der Kundin anpaßt - oder gleich mal das Modell 40 mal in 5 Größen nähst und anbietest) - und anschließend kommt der Schnitthersteller mit einer Abmahnung daher - willst Du da wirklich gerichtlich dagegen angehen?????

 

Nicht jeder, der ein bißchen Schnittanpassung kann ist auch in der Lage, selbst einen Grundschnitt und entsprechende Abwandlungen zu konstruieren - und dann auch noch Größen zu gradieren - und nachzuweisen, dass er genau das alles getan hat, um an den endgültig verwendeten Schnitt zu kommen...

 

Davon abgesehen finde ich es immer wieder erstaunlich, dass es als völlig selbstverständlich angesehen wird, dass man die Arbeit anderer Leute (Erstellung der Schnitte) einfach so benutzen darf, um damit selbst Geld zu verdienen....

Sabine

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei Farbenmix ist es in kleinen Mengen erlaubt (nicht mehr als 10 GLEICHE Teile - also z. B. 10 Kleider aus dem gleichen roten Cord mit der gleichen Stickerei darauf). Da sehe ich kein Problem... :confused:

 

LG

Ana

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Das ist aber auch ein interessantes und verzwicktes Thema.

 

Erstmal klar ist, das ich es auch für falsch empfinde einfach Anderen die Schnitte zu klauen und wirklich komplett so nach zu arbeiten. (Was aber bestimmt totzdem einige tun). :rolleyes:

Mir ging es hauptsächlich darum, dass vieles nunmal gleich aussschaut aber das einfach mal so ist und keiner da etwas gegen unternehmen kann nur weil der Schnitt gleich oder ähnlich aussieht.

 

Nochmal so als Beispiel:

Wenn einer jetzt ein Gründerzeit-Kostüm nähen will, dann hat er ja nunmal seinen Unterrock, den gerafften Überrock, eine Nüre oder sonst was zum Hintern pushen und eine Jacke oder Oberteil. Burda hat hier einen Schnitt aber auch ein paar andere.

Der Rock sieht aber nun mal von der Raffung immer irgendwie gleich aus... und der Unterrock besteht halt meist nur aus 3 Teilen...Die Jacken zu der Zeit sehen, selbst auf uralten schwarz/weiß Bildern, ebenso alle ähnlich aus. Eben mal eine Naht weniger, mal eine mehr. Selbst wenn nun einer mit diesem Schnitt arbeitet ist ein Nachweis nahe zu unmöglich. Vor allem eben wieder unter den Aspekten: gelernter Schnittmacher usw.

 

 

Genau genommen wäre es sogar logistisch unmöglich irgendwie alle Händler die so historische Kleider herstellen und verkaufen mal zu überprüfen ob der Schnitt nicht vielleicht tatsächlich der Eigene ist...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo - ich wäre mit solchen Aussagen seeeehr vorsichtig..... Erst mal steht auf fast jedem Schnitt "gewerbliches Nacharbeiten verboten". Wenn Du das jetzt trotzdem tust (und dabei zum Beispiel einen relativ ausgefallenen Vogue-Schnitt nur an die Maße der Kundin anpaßt - oder gleich mal das Modell 40 mal in 5 Größen nähst und anbietest) - und anschließend kommt der Schnitthersteller mit einer Abmahnung daher - willst Du da wirklich gerichtlich dagegen angehen?????

 

Nicht jeder, der ein bißchen Schnittanpassung kann ist auch in der Lage, selbst einen Grundschnitt und entsprechende Abwandlungen zu konstruieren - und dann auch noch Größen zu gradieren - und nachzuweisen, dass er genau das alles getan hat, um an den endgültig verwendeten Schnitt zu kommen...

 

Davon abgesehen finde ich es immer wieder erstaunlich, dass es als völlig selbstverständlich angesehen wird, dass man die Arbeit anderer Leute (Erstellung der Schnitte) einfach so benutzen darf, um damit selbst Geld zu verdienen....

Sabine

 

Um es nochmal deutlich zu sagen: Schnitte sind keine künstlerischen Erzeugnisse und unterliegen daher nicht dem Urheberrecht!! Ich habe in zwei Musikverlagen gearbeitet und kenne den Unterschied. Die normalen Modeschnitte laufen in derselben Kategorie wie Kochrezepte: nicht schützbar, nicht einmal durch Patente (Ausnahme siehe unten). Denkt nur daran, dass Kopien des Brautkleids von Lady D schon einen Tag nach der Hochzeit in diversen Läden zu kaufen waren. Ohne rechtliche Sanktionen.

 

Wer Kleidung gewerblich herstellt, kann selbstverständlich Schnittzeichnen und Gradieren, denn das gehört zur Ausbildung!!

Wenn aber trotzdem ein Verlag auf die Idee kommt, jemanden wegen gewerblicher Fertigung abzumahnen oder vor Gericht zu zerren, ist es nicht Aufgabe des Beklagten nachzuweisen, dass er das alles kann und durchgeführt hat, sondern es ist Aufgabe des Verlags nachzuweisen, dass derjenige abgekupfert hat. Ein wesentlicher Unterschied und auf jeden Fall der Grund, warum weder Abmahnungen noch Prozesse in dieser Hinsicht geführt werden. Die ganzen Warnungen auf den Schnitten sind also das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.

 

Ich kann mir nur bei wirklich innovativen Schnitttechniken vorstellen, dass bei denen ein Patent durchgeht, aber auch das wäre ziemlich zwecklos, da es sofort von der Branche weiterentwickelt würde. Den Subtraction Cut findet Ihr unter julian roberts VIDEOWORKS. Sehr interessant, wie ich finde.

Bearbeitet von eboli
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn aber trotzdem ein Verlag auf die Idee kommt, jemanden wegen gewerblicher Fertigung abzumahnen oder vor Gericht zu zerren, ist es nicht Aufgabe des Beklagten nachzuweisen, dass er das alles kann und durchgeführt hat, sondern es ist Aufgabe des Verlags nachzuweisen, dass derjenige abgekupfert hat.

 

Verzeih daß ich in diesem Punkt deine österreichische Sichtweise korrigieren muß... der Kniff an einer Abmahnung in Deutschland ist ja gerade, daß man dafür NICHT vor Gericht muß.

 

Im Gegenteil muß der Abgemahnte sich dagegen wehren. Erst wenn er das macht, dann muß der Abmahner bzw. Rechteinhaber vor Gericht und auch einen Nachweis führen. Jedoch entstehen auch dabei (weil Zivilrecht) dem Beklagten erst mal Kosten an Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren,... die er bestenfalls zurückerhält, nachdem das Gericht seine Unschuld festgestellt hat. Was in Deutschland häufig nicht passiert, weil entweder das Gericht einen Vergleich zu erreichen sucht (weniger Arbeit und Zeitaufwand für den Justizapparat) oder der Kläger irgendwannkurz vor Schluß die Klage zurückzieht (man seinen eigenen Anwalt aber dann trotzdem bezahlen muß). Oder der Kläger hat den besseren Anwalt, der weiß, daß er beim Amtsgericht in Hinterunterndorf ein Richter sitzt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit im Sinne des Klägers entscheiden wird.

 

Sich gegen eine Abmahnung zu wehren BEVOR es zu einer Gerichtsverhandlung kommt ist natürlich im Prinzip (vom Portoaufwand abgesehen) nicht teuer, aber wer sich als Nichtjurist nicht perfekt auskennt macht in dem Prozeß "wann-man-wem-welchen-Brief-mit-welchem-Wortlaut-schicken-muß" und der Beeachtung entsprechender Fristen sowie der Nachweisbarkeit daß man dieses Schreiben zum richtigen Zeitpunkt geschickt hat sehr leicht einen Fehler und dann muß man die Abmahnung tatsächlich zahlen oder selber einen Prozeß anstrengen.

 

(Ich weiß, die Abmahnerei ist eine deutsche Eigenart, die gibt es m.W. in anderen Ländern nicht, deswegen können Österreicher oder Schweizer davon auch nichts wissen, schon die meisten Deutschen verstehen es nicht.)

 

Und die Frage, was erlaubt ist, was nachweisbar ist und bei was man erwischt wird... das sind drei Fragen, die nicht unbedingt was miteinander zu tun haben. Bei mittelalterlichen Schnitten wird ein Nachweis sicher eher schwer fallen, wobei moderne Schnitte trotzdem oft etwas anders konstruiert sind als etwa original historische aus verschiedenen Epochen.

 

Wenn man ein Design hingegen tupfengenau nacharbeitet, dann würde ich mich nicht drauf verlassen, daß das nicht doch dem Urheberrecht unterliegt. (Und die "Nachbauten" von Designermodellen sind aus guten Grund eben nicht identisch sondern nur sehr ähnlich, das war auch beim Brautkleid von Prinzessin Diana schon so.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo - ich denke mal, es macht auch nochmal einen Unterschied, ob ich mir das Brautkleid von Lady Di anschaue - und dann in der Lage bin, das selbst nachzumachen - oder ob ich eben einfach einen Vogue-Schnitt nehme, den in Mengen nähe und gewerblich verkaufe.

 

Im ersten Fall mopse ich "nur" die Idee (ich geh mal davon aus, dass keiner den Originalschnitt aus dem Atelier entwendet hat) - im zweiten Fall hatte jemand die Idee - und hat das ganze in einen Mehrgrößenschnitt umgesetzt - also schon einen deutlich größeren Anteil der Arbeit für mich erledigt.

 

Ach ja -und nicht jeder der gewerblich Kleidung verkauft hat auch eine komplette Ausbildung inklusive Schneidern und Schnitterstellung...

 

Sabine

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tja, wir drehen uns im Kreis. Daher nochmals (und diesmal das deutsch Urheberrecht):

 

§ 2 Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1.Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

2. Werke der Musik;

3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

 

Schnittmuster zählen nicht dazu. Sie sind weder Werke der Literatur noch der Wissenschaft noch der Kunst noch sind sie persönliche geistige Schöpfungen. Sie sind alle (bis auf die Schnitte von Vionnet oder Roberts) Herleitungen aus den immer gleichen Grundschnitten.

Wenn die Schnittmusterdrucker also behaupten, ihre Erzeugnisse unterlägen dem Urheberrecht, so ist das ein großer Bluff, der halt ein paar Leute abschrecken soll.

 

Das ist genauso, wie manche Supermärkte vorgeben, dass die KundInnen die Durchsuchung ihrer Taschen durch Angestellte dulden müssen. (Zur Aufklärung: durchsuchen darf nur die Polizei und nur mit konkretem Tatverdacht.)

Bearbeitet von eboli
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

der Kniff an einer Abmahnung in Deutschland ist ja gerade, daß man dafür NICHT vor Gericht muß.

 

Im Gegenteil muß der Abgemahnte sich dagegen wehren. Erst wenn er das macht, dann muß der Abmahner bzw. Rechteinhaber vor Gericht und auch einen Nachweis führen.

 

Jaja, diese Winkeladvokatentricks gibt es natürlich auch in Österreich. Wir sind ja keine besseren Menschen als die Deutschen :D.

Dagegen hilft jedenfalls ein einfacher Brief an das zuständige Gericht: die genannten Forderungen haben keine Rechtsbestand. Keine Begründung. Dann soll der Kläger mal nachweisen, dass seine Forderungen rechtens sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§ 2 Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

 

Und das könnte nicht darunter fallen? Ein Schnittmuster ist doch sowas wie eine technische Zeichnung, oder?

 

Allerdings würde dies auch nur das Schnittmuster selbst davor schützen, genau in der Form illegal nachgemacht zu werden; wenn ich also einen Burda-Bogen nehme und den kopiere und verkaufe, wäre das dann genauso verboten, wie wenn ich ein Buch kopiere und verkaufe?

 

Das Nachnähen des Schnittmusters ist dann schon wieder was anderes, und ich bin nicht sicher, ob das dann überhaupt unter´s UrhG fallen würde... :confused:

 

Was aber geht, ist, Sachen als Geschmacksmuster zu schützen. Diese Eisbären-Mütze zum Beispiel ist afaik als Geschmacksmuster geschützt. Das heißt, dass niemand eine Mütze verkaufen darf, die genauso aussieht, weil bestimmte Eigenheiten dieses Designs geschützt sind. Aber das bezieht sich dann eben auf das fertige Produkt, und nicht auf das Schnittmuster.

(Soweit ich informiert bin, hat übrigens jeder, der in der EU etwas herstellt und verkauft, autmatisch einen Geschmacksmuster-Schutz auf drei Jahre, auch ohne, dass man den beim Patentamt eintragen lassen muss.)

 

Alles sehr verwirrend, das... :rolleyes:

 

Liebe Grüße

Kerstin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jaja, diese Winkeladvokatentricks gibt es natürlich auch in Österreich. Wir sind ja keine besseren Menschen als die Deutschen :D.

Dagegen hilft jedenfalls ein einfacher Brief an das zuständige Gericht: die genannten Forderungen haben keine Rechtsbestand. Keine Begründung. Dann soll der Kläger mal nachweisen, dass seine Forderungen rechtens sind.

 

Habt ihr´s gut... Sowas gibt´s hier nämlich grad nicht, soweit ich weiß... :rolleyes:

 

Korrektur: Eine Unterlassungserklärung muss man natürlich auch hierzulande nicht unterschreiben, wenn man sich im Recht fühlt. (Und zu hohe Abmahnkosten sind nach einem Urteil eigentlich auch nicht mehr erlaubt, jedenfalls nicht bei "Bagatellvergehen"). - Wenn man sie nicht unterschreibt, riskiert man hier wie bei euch, dass der Gegner einen verklagt, und allein das schüchtert natürlich die meisten Leute schon so ein, dass sie lieber unterschreiben (und die erhöhte Rechnung des Anwalts bezahlen). Vor einem Gang zum Anwalt, der einen beraten könnte, was zu tun ist, haben ja auch schon viele Leute wegen der angeblich hohen Kosten Angst. Und Angst ist immer ein schlechter Ratgeber :(

Bearbeitet von Capricorna
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(Ich weiß, die Abmahnerei ist eine deutsche Eigenart, die gibt es m.W. in anderen Ländern nicht, deswegen können Österreicher oder Schweizer davon auch nichts wissen, schon die meisten Deutschen verstehen es nicht.)

 

 

Hallo,

 

"deutsche Eigenart" - das ist ja wirklich eine harmlose Umschreibung für eine handfeste Erpressung. Und die Politiker sehen dabei in aller Ruhe zu, bzw. unterstützen das Ganze mit entsprechender Gesetzgebung. Alles nur eine Frage des Lobbyismus.

 

Viele Grüße

Elke

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In zwei Monaten kann ich Euch mehr dazu in DE sagen... dann habe ich nämlich meine Firmen-Rechtsschutz ausgewählt; und Schutz gegen Abmahnung steht da ganz hoch auf meiner Wunschliste.

 

"Schützen" wird wohl kaum möglich sein, denn eigentlich ist eine Abmahnung ja ein legitimes rechtliches Mittel für jeden, seine geschäftlichen Interessen zu schützen; auch für dich selbst, falls jemand deine Produkte kopiert.

 

Ich vermute mal, dass du nur eine Rechtsschutzversicherung abschließen kannst. Ob die dann im Einzelfall die Kosten bei einem Prozess übernehmen, ist dann wie immer die Frage... (Oft finden sie ja einen Grund dagegen...) Würde mich aber sehr interessieren, was bei dir da herauskommt. :)

 

Rechtsschutzversicherung bei Abmahnung?

 

Abmahnung absichern?! - WHL Community Foren

 

Liebe Grüße

Kerstin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann viel Spaß beim viel Geld hinblättern für deine Wunschversicherung... :rolleyes:

 

Ach und... die meisten "Internetgeschichten" sind sowieso nicht "versichert", also bitte das Kleingedruckte ganz genau lesen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, ich will im Idealfall finanzielle Unterstützung, falls ich abgemahnt werde, und im ganz großen Idealfall auch eine Kanzlei, die (auch internationale) standardisierte Abmahnung bei Kopien verschickt.

 

 

Hi,

verstehe ich Dich richtig: Du willst, im Falle eines Verstoßes Deinerseits, natürlich nicht zahlen. Andererseits bei einem Verstoß Dir gegenüber, kräftig abkassiern? :confused:

 

Viele Grüße

Elke

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich mit dem Begriffen "Urheberrecht" oder "Geschmacksmuster" und "Schnittmuster" in einer grossen juristischen Datenbank auf die Suche gehe, kommen weniger als 10 Treffer - es gibt nur ein einziges Urteil zu dieser Verknüpfung und das ist von 1954. ("Mode kann unter den Kunstbegriff fallen...") Dann gibt es einen entzückenden Artikel aus dem Jahre 1955 in einer Fachzeitschrift, da geht es um den Schutz der Mode in Frankreich und Deutschland und einen aus dem Jahre 1970, da war die EU schon modern. Das zeigt, wie wichtig das Thema den Deutschen ist Juristen ist - nämlich garnicht !!

 

Auch Geschmacksmuster muss man erst einmal durch ein bestimmtes Verfahren schützen lassen.

 

Und in dem Artikel von 1970 ( in dem von 1955 wird noch nach dem Gesichtspunkt des Haute Couture Schutzes überlegt) heisst es, die Textilfabrikanten seien ja so kurz vor der Veröffentlichung erst fertig mit dem Modell, dass sie gar keine Zeit mehr für ein Schutzverfahren haben und das folglich schön bleiben lassen.....

 

 

Also ich klaue weiter mit den Augen und bleibe dabei ganz cool. Aber ich verkaufe auch nix und ich verschenke auch nix.

 

Isebill

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke Gilowyn für die Aufklärung. Das liest sich dann doch humaner.

 

Ich habe nur etwas gegen diese Abmahnanwälte, und behaupte, ihr Treiben dient primär der Bereicherung, da der betriebene Aufwand (oftmals Serienbrief) in keinem Verhältnis zur Kostennote stehen (diese wird anhand vollkommen überzogener unrealistischer Schadenersatzansprüch ermittelt). Und der eigentlich Geschädigte bekommt meist nur einen minimalen Bruchteil der Summe als Entschädigung.

 

Und danke Eboli11 für die aufschlußreichen Ausführungen :-). Das lässt die ganze Urheberrechtsdiskussion ja mal in einem volkommen neuen Licht erscheinen. Ich kannte bisher nur die mit erhobenen Zeigefinger vorgetragene Variante^^.

 

Viele Grüße

Elke

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank für die rege Beteiligung an der Diskussion.

 

Ich denke im Großen und Ganzen geht es auch um die Art des Kleidungsstückes. Wie hier gesagt wurde: Mittelalterkleider , oder solche die als Mittelalterkleider verkauft werden, sind alle irgendwie nach dem selben Schnitt gemacht. Ebenso andere historische Sachen. Hier wird es unmöglich geklautes von selbstgemachtem zu unterscheiden.

 

Anders ist das sicherlich bei Dingen wie z.B. beim Hochzeitskleid von Lady Di.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Capricorna

 

Technische Zeichnung allein ist nicht genug. Es muss ein Werk der Wissenschaft, Literatur oder Kunst sein UND eine persönliche geistige Schöpfung.

 

@ Isebill

 

Vielen Dank für die Datenbankrecherche. Ich vermute stark, dass das Thema für die Deutschen Juristen deswegen uninteressant ist, weil sich da nichts rausholen lässt. Plagiatsnachweise praktisch unmöglich....

 

@anette61be

 

Danke!! Genau das habe ich gemeint. Burda und Co. haben das Schnittzeichnen nicht erfunden, sondern selber in der Historie abgekupfert.

 

Persönlich halte ich es wie Isebill und vermutlich die meisten von uns: "Mit den Augen klauen", Details weiterverwenden und selber kreativ werden. Allein schon weil es in meiner Größe kaum gute Klamotten zu kaufen gibt......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank für die Datenbankrecherche. Ich vermute stark, dass das Thema für die Deutschen Juristen deswegen uninteressant ist, weil sich da nichts rausholen lässt. Plagiatsnachweise praktisch unmöglich....

 

Ich vermute eher, daß der Ausgang eines solchen Verfahrens sehr unsicher wäre. Sprich es hatte noch keiner Lust, sein Geld in ein teueres Verfahren zu investieren. (Es braucht ja erst mal jemanden, der die Juristen bezahlt...)

 

Wenn der Plagiatsnachweis unmöglich wäre und somit ein "Plagiator" einen Prozess gewinnen würde, dann hätte das vermutlich auch schon mal jemand bis zum Urteil durchgefochten. (Und sei es nur, um sich gegen eine Abmahnung zur Wehr zu setzen.)

 

Bleibt also dabei, wer sich drauf einläßt, sollte sich überlegen, ob er die Folgen tragen kann. (Wie immer halt.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, also ich will mich nicht wirklich in das Thema vertiefen - aber ich werde in die Datenbank morgen mal die Begriffe "Fussgänger/Auto/schwarze Katze /von links " eingeben - ich vermute, da kommen mehr Treffer als bei der Suche nach dem Urheberschutz von Mode.

 

Der BGH hat 1954 mal in einem Nebensatz gesagt, dass auch Mode Kunst sein könnte(!!) - also überhaupt in den Geltungsbereich des UrhG fällt. Danach nie wieder. Was mich angesichts der Konfektion auch nicht wundert. Also bestenfalls Geschmacksmusterschutz. Auch der setzt aber voraus, dass ich so ein Modell schützen lasse - wer macht das schon und wozu sollte das gut sein ? Bei dem Tempo in dem sich die Mode ändert ??? Wenn es da einen Schutz gäbe, glaubt einer H und M und C und A würde sich nicht zu Tode prozessieren, von Zara mal ganz abgesehen ??

 

Die grossen Schauen laufen in Paris und am nächsten Tag werden in Fernost die Kopien zu geschnitten - so einfach und so legal ist das. Da die in Fernost niemals die gleichen Stoffe haben wie die Brüder und Schwestern in Paris, ist das auch kein strafbares Plagiat - es sei denn, jemand schreibt "CHANEL" in so einen Lumpen. Denn der NAME, also die MARKE ist geschützt, das Kleidungsstück mit ziemlicher Sicherheit nicht.

 

Hach, das wäre doch mal was. Ich kenne viele schlecht verdienende Anwälte, die könnten ja mal nachsehen, was so an Kopien von schwarzen Rollkragenpullovern in der Gegend rumrennt....

 

Und was das Nähen nach Burda betrifft: unter Ausschluss jeder Gewährleistung (!!) vermute ich, dass man auch dreissig Modelle nachnähen darf, aber kein Etikett "BURDA" reinnähen. DAS wäre dann ein Markenverstoss.

 

 

Die ehemalige Chefredakteurin, Frau Reinl, hat mal auf einer Burdamodenschau in München ins Publikum gesüsselt: ...."und wenn Sie jetzt sagen, aber so was kann ich mir nicht nähen, dann ist das doch kein Problem, suchen Sie sich eine Schneiderin, für die ist das ganz einfach...".

 

So viel zum gewerblichen Nacharbeiten.

 

Fröhliches Weiterklauen

 

wünscht Isebill

Bearbeitet von Isebill
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...