~*Jenny*~ Geschrieben 23. April 2010 Teilen Geschrieben 23. April 2010 Hallo ich hoffe die Frage gab es noch nicht, zumindest konnte ich über die Suchfunktion nichts passendes finden... Machen die Händler auf dem Stoffmarkt das mit wenn man eine Quittung haben möchte? Oder wegen des gewühls nicht? Sind das dann so selbstgeschriebene oder ist wenigstens ein Stempel oder sowas drauf? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nowak Geschrieben 23. April 2010 Teilen Geschrieben 23. April 2010 Ein Stempel macht eine Quittung nicht "wertvoller" oder "echter", Stempel werden vor allem deswegen verwendet, damit der Händler nicht jedesmal händisch alles drauf schreiben muß. Ob du eine Quittung (die über einen normalen Kassenzettel hinausgeht) bekommst wirst du bei jedem Händler einzeln erfragen müssen. Auf einen Kassenzettel hast du glaube ich sogar einen Anspruch. (Aber ich bin kein Anwalt!) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pellebaer Geschrieben 23. April 2010 Teilen Geschrieben 23. April 2010 Zumindest teilweise... In Oldenburg hat eine Kundin vor mir an einem Knopf-, Bänder- und Kleinkramstand einen Berg für um die 150 Euronen gekauft, da hat der Verkäufer automatisch gefragt, ob sie eine Quittung haben wolle - sie wollte, was mit einem kollektiven Stöhnen der umstehenden Kaufwilligen untermalt wurde... Also, vielleicht vor dem Großenikauf den Verkäufer fragen, ob er eine Quittung ausstellen würde. Gruß, Pellebär Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maigruen Geschrieben 23. April 2010 Teilen Geschrieben 23. April 2010 Also ich habe schon mitbekommen, dass auf Anfrage eine Quittung (!) ausgestellt wurde, ich weiß aber nicht, ob alle Händler das machen! Liebe Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3kids Geschrieben 23. April 2010 Teilen Geschrieben 23. April 2010 Unser kleines Wollgeschäft hat keine moderne Kasse sondern nur eine Geldschublade. Gedruckte Kassenzettel gibt es daher nicht sondern stattdessen so Formulare mit Durchschrift in A6 - früher gab es das in ganz vielen Läden und genau solche Quittungen habe ich schon ungefragt auf den Stoffmarkt bekommen. LG Rita Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast dark_soul Geschrieben 23. April 2010 Teilen Geschrieben 23. April 2010 Ich bisher auch. Vor allem am Kleinkram-Stand lass ich mir immer Quittungen geben, seitdem ich einmal 20 Euro zu viel bezahlt habe, weil die Händlerin sich verrechnet hat (konnte ich dann anhand der Quittung beweisen). An den Stoff-Ständen eher weniger, da schreib ich mir selber auf, welcher Stoff wieviel gekostet hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MissT-88 Geschrieben 23. April 2010 Teilen Geschrieben 23. April 2010 auf dem Stoffmarkt bekommt man auf jedenfall eine quittung egal was man gekauft hat und wie viel es gekostet hat, man muss dann aber selbst danach fragen wenn man unbeding eine möchte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
~*Jenny*~ Geschrieben 23. April 2010 Autor Teilen Geschrieben 23. April 2010 Hallo dankeschön dann werd ich mal mein Glück versuchen:) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eileena Geschrieben 23. April 2010 Teilen Geschrieben 23. April 2010 Soweit ich weiß ist man als Händler - der USt. abführt - verpflichtet einen Beleg auszustellen. Ob als Kassenbon oder als Quittungszettel ist völlig egal und ein Stempel muss auch mit auf die Quittung. Denn so eine Quittung dient meist als Vorlage fürs Finanzamt und da muss die Herkunft nachgewiesen werden. Außerdem muss die USt. ausgewiesen werden, man braucht jedoch den genauen Betrag nicht ausrechnen. Es reicht der Vermerk - inkl. 19% USt. Anders wie bei Geschäften ist man auf Messen und Märkten jedoch nicht verpflichtet von sich aus einen Quittung zu erstellen. LG Brit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Capricorna Geschrieben 24. April 2010 Teilen Geschrieben 24. April 2010 Außerdem muss die USt. ausgewiesen werden, man braucht jedoch den genauen Betrag nicht ausrechnen. Es reicht der Vermerk - inkl. 19% USt. Ich dachte, das gilt nur für Kleinbetragsrechnungen unter 150 Euro? Oder ist das eine Regel, die unabhängig vom Betrag für Messen und Märkte gilt? Liebe Grüße Kerstin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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