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Werden Schnittmuster irgendwann Lizensfrei?


punxx

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Wenn ein Verlag ein Schnittmuster oder eine Schnittanleitung auf den Markt bringt, so sind die ja geschützt und unterliegen dem Urheber- und Patentrecht. Bei Musik ist es ja so, dass nach so und sovielen Jahren diese Lizenzen auslaufen und man die Gebührenfrei nutzen kann.

 

Ist das bei Schnittmustern bzw. Schnitten auch so? z.B. zum Vervielfältigen oder zum Nachschneidern für gewerbliche Nutzen?

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Das ist wirklich eine gute Frage.... ich bin nicht sicher, ob das Schnittmuster an sich als "technische Erfindung" gewertet wird oder analog zu Büchern und Texten dem Urheberrecht unterliegt. :confused:

 

Da aber ein Schnitt in der Regel irgendwo gedruckt vorliegt, dürfte er zumindest in der Form dem üblichen Urheberrecht in deutschland unterliegen, also.. äh... ich glaube bis 75 oder 85 Jahre nach dem Tod des Autors. (Lange jedenfalls.)

 

Also müßtest du erst mal rausfinden, wer der Urheber war und wie lange er schon tot ist.

 

Dann hat ja in der Regel der Verlag auch noch Rechte an dem Werk. Oder der Rechtsnachfolger des Verlages...

 

Und wenn ein Schnitt von 1850 in einem Buch 1970 abgedruckt ist und du dich auf das Buch 1970 beziehst, dann gelten natürlich die ggf vorhandenen Rechte (etwa des Verlages) von 1870.

 

Kurzum, wenn du sicher weißt, daß der Autor lange genug tot ist, nicht irgendwas als Design Gebrauchsmusterschutz genießt oder eine Marke darstellt und auch der Verlag nicht mehr existiert und keinen Rechtsnachfolger mehr hat, dann kannst du vermutlich davon ausgehen, daß der Schnitt nicht mehr geschützt ist. Wohlgemerkt der Originalschnitt, nicht eine spätere Abbildung davon.

 

(Einen Schnitt selber zu erstellen ist vielleicht einfacher....)

 

Um was geht es denn konkret?

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Nunja man liest oftmals, dass man bestimmte Schnitte oder Vorlagen nicht vervielfältigen darf oder für den gewerblichen Gebrauch verwenden darf. Sprich: ich darf aus nem Burda Schnittmuster keine Klamotten im großen Stil nähen und die dann unter meinem Namen oder Label verkaufen.

 

Daraus resultierte meine Frage, ob diese Schnitte irgendwann man "frei" sind und man sie irgendwann auch für solche Zwecke verwursten dürfte....

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Ich glaube, so schnell nicht. Aber Deine Frage ist echt super, ich bin gespannt, was wir da rausfinden können.

 

Bei Literatur ist es zumindest so, ich zitiere Spiegel/Gutenberg:

Besonders freuen wir uns über Autoren, die noch nicht vertreten sind. Das Projekt Gutenberg-DE veröffentlicht nur Bücher, die frei von Copyright sind: der Autor des Werkes muß also vor mehr als 70 Jahren gestorben sein. Bei Übersetzungen aus einer anderen Sprache muß auch das Todesdatum des Übersetzers mehr als 70 Jahre zurückliegen.

Nun weiß ich nicht, inwieweit ein Schnittmuster unter Literatur fällt (da ist ja schließlich die Anleitung mit 'bei) aber ansonsten gilt vermutlich das Patentrecht...?

 

Wo sind eigentlich unsere Schnittmusterbastelfeen, wenn man sie mal braucht?

 

kopfkratzt

Muddern

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Daraus resultierte meine Frage, ob diese Schnitte irgendwann man "frei" sind und man sie irgendwann auch für solche Zwecke verwursten dürfte....

 

Nicht so lange sie irgendwie aktuell und somit kommerziell interessant wären. Gehe ich zumindest mal von aus.

 

Aber es gibt durchaus Bücher mit Grundschnitten, die man abwandeln und verwenden darf. Oder auch die Schnittmusterprogramme, von denen es inzwischen auch für den "Hausgebrauch" halbwegs bezahlbare gibt.

 

(Als Schnittmusterbastler hat man ja das Problem nicht, man macht seinen eigenen Schnitt... :rolleyes: )

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Hallochen,

 

die Frage ist zwar, ob Schnittmuster mal Lizenzfrei werden, aber ich möchte mich trotzdem mal äußern.

 

Also... in jeder Ottobre, Bizzkids usw. sowie bei Roos, Burda und wie sie sonst noch heissen, ist es untersagt, diese genähten Teile zu verkaufen!!

 

Es ärgert mich jedesmal, wenn ich bei ebay all die schönen nachgenähten Teile sehe, die dann auch noch unter Markennamen stehen!!

Das ist nicht erlaubt - weder vom Urheber her noch von den ebay-Regeln!

 

so- musste das mal los werden - sorry!

 

Gute Nacht

 

gottima

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Das habe ich auch schon oft erlebt, das ebayverkäufer gegen die ebay Regeln verstoßen. Aber hast Du Dich auch schonmal gefragt, warum ebay da nichts gegen unternimmt?

 

Ganz klar, weil sie ebay Umsatz bescheren. Deswegen werden sie nicht vom Marktplatz verbannt. Traurig aber wahr. Manche Leute kommen mit allem durch.

 

Jetzt aber zurück zu meinem eigentlichen Thema...

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Hallo Ihr Lieben,

 

ich möchte mich eigentlich aus bestimmten Dingen hier raushalten weil ich mehr aus Privatvergnügen im Forum bin :)- ich werde aber trotzdem mal antworten.

 

Natürlich bin ich bei dem Thema befangen!....;)

 

Also: Schnittmuster unterliegen ganz klar dem deutschen Urheberrecht (solange es ein deutscher Hersteller ist)! Ich habe mich da sehr genau ertkundigt!

 

Marion hat da schon Recht mit ihrer Einschätzung - auch mit dem Hinweis das es mitlerweile sehr gute und auch günstige Programme gibt mit denen man sich einfach selbst Schnittmuster zu seinen Entwürfen machen kann.

Auch gibt es sehr gute Schnittateliers die Entwürfe in Schnittmustern umsetzen. Das kostet aber natürlich Geld und das will man anscheinend dann nicht bezahlen....:rolley:

 

Ich verstehe nicht wieso man sich immer der Vorarbeit anderer Leute bedienen muß....

 

Zum eBay Markt kann ich da aus erster Hand berichten:

 

Diese besagten Artikel werden erst gelöscht wenn der Urheber ganz klar belegen kann das da sein Design geklaute wurde - mit sämtlichen offiziellen Bestätigungen und eidesstattlichen Versicherungen...ein Riesenaufwand!

 

Ich habe selbst mit diesen Leuten zu kämpfen....der Hinweis auf das Urheberrecht auf jedem Schnitt ist anscheinend nicht auffällig genug...

 

eBay wird da nicht aktiv also darf ich mich per Anwalt selbst darum kümmern. In der jüngsten Vergangenheit habe ich schon zwei solcher Fälle gehabt und die Anwaltskosten...nun ja, muss ich ja wohl nicht weiter ausführen.

 

Deshalb habe ich im Augenblick auch keine Lust mehr neue Schnittmodelle zu machen!

 

Es dauert immer fast 3-4 Wochen; unzählige Nesselmuster und Probeteile - vom Geld mal ganz zu schweigen - bis so ein Modell fertig ist.

 

Und dann kommt so ein A**geier und näht den Schnitt nach und verkauft das Teilchen dann mit dem Hinweis *eigene Kreation*.....

 

Dies scheint ja auch als Kavaliersdelikt zu gelten...da werden sich keine Gedanken gemacht.

 

So - ich habe fertig....

 

liebe Grüße

Beate

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Die Schnittmusterhersteller berufen sich fast alle auf das Urheberrecht.

Wer eine Lupe zur Hand hat kann das in jedem Burdaheft im Kleinstgedruckten nachlesen (Impressum, unterster Absatz), andere Schnittmusterhersteller verwenden ähnliche Floskeln.

Das Urheberrecht schützt das Werk bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

 

Stellt sich bloß die Frage, ob Schnittmuster tatsächlich urheberrechtlich geschützt sind. Im Gesetzestext sind Schnittmuster nicht ausdrücklich erwähnt und ob es sich dabei tatsächlich um schützenswerte Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst handelt finde ich persönlich eher fraglich.

Ob es rechtens ist den Schnittmusterkäufern die gewerbliche Nutzung zu verbieten ist auch umstritten, es gibt da sehr interessante Diskussonen im Netz zu finden.

 

Bei Büchern ist die Sachlage wesentlich einfacher. Es gibt etliche Bücher zur Schnittkonstruktion oder anderen Nähthemen für die das Urheberrecht abgelaufen ist und die z.T. online für jeden frei zur Verfügung stehen. Vintagesewing z.B. stellt solche Werke in's Netz.

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Hallo,

das passt jetzt zwar nicht 100%ig zu der Frage, aber ich hab mich in den letzten Tagen gefragt, ab wann man ein Schnittmuster so verändert hat, das es als Eigenkreation gilt?

 

Und wie dann dann wieder andersrum mit Schnitten ist die man (als Einzelstücke) verkaufen darf (z.B. Farbenmix, Lekala), darf man die dann überhaupt verändern?

 

Gruß

Donna

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Das habe ich auch schon oft erlebt, das ebayverkäufer gegen die ebay Regeln verstoßen. Aber hast Du Dich auch schonmal gefragt, warum ebay da nichts gegen unternimmt?

 

Stop!

Ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist ein Verstoß gegen ein deutsches Gesetz, nicht gegen eine ebay-Regel!

 

Und natürlich kann ebay nicht überprüfen, ob ein Rechtsverstoß vorliegt, da muß sich der Rechteinhaber selber drum kümmern. (Was aber auch immer wieder passiert, dann wird es für den Betroffenen teuer. Für einen Deppen, der die nächsten zehn Jahre eine Strafe abzahlt wachsen nur zwei neue nach...)

 

Da eine Voraussetzung für urheberrechtlichen Schutz die sogenannte "Schöpfungshöhe" ist, kann man z.B. bei einem ganz schlichten T-Shirt Schnitt sicher argumentieren, daß die hier nicht gegeben ist. (Wozu man allerdings dann genug Kenntnisse in Schnittkonstruktion haben muß, um sich sicher zu sein, daß nicht irgendwo raffiniert eine Schulternaht verlegt wurde o.ä..)

 

Allerdings muß man diese Argumentation dann im Streitfall vor Gericht durchsetzen und der Schnittersteller wird andere Argumente dagegen setzen. Und ein in Schnitttechnik nicht bewanderter Richter wird entscheiden, wer Recht hat. Das Ergebnis ist also nicht vorhersehbar. Und bis es zu dem Ergebnis kommt, laufen auch jede Menge Kosten für Anwalt und Gerichtsgebühren an. (Es gibt z.B. Gerichte die für Pornofilme die ausreichende Schöpfungshöhe für einen Schutz nach dem Urheberrecht verneint haben. Und andere Gerichte, die anders geurteilt haben.)

 

Dazu kommt, daß der Schutz etwa des Markennamens noch mal unabhängig davon gegeben sein kann/wird. (eben durch Eintrag der Marke).

 

Oder ein bestimmtes Design kann als Gebrauchsmuster geschützt sein.

 

In dem Fall müßte man eine aufwendige und teuere Marken- und Patentrechtsrecherche vorschalten.

 

Und damit wäre dann trotzdem erst mal nur die Rechtslage in Deutschland abgeklärt.

 

Das Internet ist aber weltweit abrufbar. Oder du verkaufst eine der betroffenen Klamotten nach USA, Frankreich oder sonstwohin... und hast auf einmal irgendwo eine Klage am Hals, mit der du noch weniger gerechnet hast. (Bereits in Frankreich ist z.B. das Markenrecht wesentlich strenger gehandhabt als in Deutschland. Bei uns darfst du eine gefälschte Rolex besitzen, nur nicht verkaufen. In Frankreich ist schon der Besitz verboten und der Gegenstand wird konfisziert und vernichtet. Wer sich also irgendwo im Urlaub mit gefälschten Lacoste-Hemdchen eindeckt und in einem französischen Flughafen umsteigt und in die Zollkontrolle kommt... ist meist ziemlich überrascht. :o )

 

Klar, wenn du dich auskennst, kannst du einen Schnitt so verändern, daß der Ursprung nicht mehr zu erkennen ist. Dann kann man 1. argumentieren, daß es ein neues, eigenständiges Werk darstellt und 2. wenn der Ursprung nicht mehr zu erkennen ist, wird auch niemand Klage erheben.

Aber wer sich auskennt, kann ja auch selber erstellen...

 

Oder man fragt einfach beim Rechteinhaber (Verlag) an. Ich kann mich erinnern, daß wir hier schon den Fall mit Anleitungen aus einer nicht mehr existierenden Strickzeitschrift hatten. Da ergab eine Anfrage beim Verlag, daß Anleitungen auch in Kopie weitergegeben werden dürfen, weil der Verlag auch niemanden hat, der Zeit hat, das Heft aus dem Archiv zu fummeln.

Allerdings dürfen auch hier die Anleitungen nicht veröffentlicht werden.

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Hallo,

das passt jetzt zwar nicht 100%ig zu der Frage, aber ich hab mich in den letzten Tagen gefragt, ab wann man ein Schnittmuster so verändert hat, das es als Eigenkreation gilt?

 

Im Zweifelsfall, sobald der Ursprungsschnitt nicht mehr zu erkennen ist.

 

Alles andere muß im Streitfall ein Gericht entscheiden und da ist das Ergebnis nicht vorhersagbar.

 

Und wie dann dann wieder andersrum mit Schnitten ist die man (als Einzelstücke) verkaufen darf (z.B. Farbenmix, Lekala), darf man die dann überhaupt verändern?

 

Anfragen. Ist die einfachste Lösung.

Ansonsten der Rechtsweg... (Es gibt ja Fälle, wo etwa Architekten geklagt haben und durchgesetzt, daß ihre Pläne entweder genau wie erstellt gebaut werden müssen oder gar nicht.)

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