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WICHTIG: Datenschutzgrundverordnung und ausführliche Datenschutzerklärung


peterle

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Ab heute wird die DSGVO zwingend umgesetzt, wer die mal lesen möchte, der kann das hier tun: Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) als übersichtliche Website

 

Sie gilt schon einige Jahre und was drin steht, gilt in wichtigen Teilen schon deutlich länger, nun muß aber vor allem viel mehr drüber geredet werden und so schwellen Datenschutzerklärungen auf ellenlange Texte an, die der Erfahrung nach eh keiner mehr liest. Da drückt man dann nur noch genervt das Knöpfchen, weil die Nutzungsbedingungen auch schon so ellenlang waren und man vorher schon diese idiotische Cookiemeldung wegklickern mußte ...

 

Wie auch immer, wir haben also eine neu ausformulierte Datenschutzerklärung unter Hobbyschneiderin 24 - Forum - Datenschutzerklrung

Die sich alle natürlich durchlesen sollten.

 

Ansonsten bleibt hier gefühlt alles beim alten und es wird sich auch intern wenig ändern, weil wir das halt eigentlich alles schon so gemacht haben, wie wir es jetzt weitermachen.

 

Ich bin ja der Meinung, wer sich im Internet bewegt und meint, er müsse alles wissen, was mit seinen Daten, die er eingibt passiert, der liest sich am besten mal durch, wie das Internet überhaupt funktioniert. Das wird in den sogeannten RFCs - Request For Comment geregelt und die findet man hier:

https://tools.ietf.org/html/rfc1

 

Also alle drei Sachen gut durchlesen, ich frage die Inhalte in den nächsten Wochen ab ... :cool:

Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) als übersichtliche Website

Hobbyschneiderin 24 - Forum - Datenschutzerklrung

https://tools.ietf.org/html/rfc1

 

 

Ach, bei der Gelegenheit habe ich die Server zwingend auf SSL-Verschlüsselung bei http umgestellt, was es Lauschern schwerer macht, sich hier reinzuhacken. Das war bei dem alten Gemüse hier nicht ganz trivial, aber es gibt jetzt ein cooles grünes Schloß oben links neben der Adresse in eurem Browser. Es kann sein, daß sich das ändert, weil jemand Sachen eingebunden hat, die über das normale http Protokoll reingezogen werden.

Um Euch einen Eindruck zu geben, wir haben was um die 2,4 Millionen Beiträge seit 2004 gesammelt und in denen gibt es noch 186.000 mal ein "http://" welches entweder eine direkte Einbindung sein kann oder aber nur ein Link.

Es ist mir aktuell zu aufwendig, dafür ein Programm zu basteln, welche die sortiert und ändert.

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Noch ein Nachtrag:

 

Wer gerne im Internet geschützt unterwegs ist und das meint meistens das surfen durch die Webseiten der Welt, dem möchte ich ein paar Add-Ons empfehlen, die eigentlich alle mehr oder minder ähnlich sind.

 

Ghostery:

https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/ghostery/

 

Adblockplus:

https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/adblock-plus/?src=mostpopular

 

uMatrix:

https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/umatrix/

 

Viele Browser bieten auch einen "inkognito"-Modus, in dem die Abgabe von Daten stark eingeschränkt wird.

 

Auch wenn Tools wie uMatrix kaum im Alltag sinnvoll einsetzbar sind, wenn man nicht gerade paranoid ist, gibt es einem einen sehr guten Eindruck, was alles passiert, wenn man so rumsurft. Und dafür ein gespür kriegen ist sicherlich gut.

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Gast dark_soul

Hallo Peter,

vielen Dank erstmal wieder wegen der ganzen Mühe.

Ich selbst kann das auch gerade schon nichtmehr hören, aber es muss ja gemacht werden, und wer sich da rechtzeitig drum gekümmert bzw. das eh schon alles ordentlich gemacht hat, der sollte auch jetzt kein Problem damit haben - sieht man an Dir :hug::hug:

 

Ein, zwei Fragen hätte ich aber noch:

 

In einem anderen Forum (ich denke, du weißt....) wurde angekündigt, sämtliche Bilder zu löschen, die Personen zeigen. Auch Avatare, die Personen zeigen auch wenn man es nur selbst ist, sollen gelöscht werden. Wird das hier auch gemacht werden?

 

Und wie sieht das mit dem zukünftigen Hochladen von Tragefotos aus?

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Wozu soll das löschen von Fotos gut sein? Am Urheberrecht hat sich nix geändert. Genauso wie sich nix am recht am eigenen Bild geändert hat.

Wenn du aktiv ein Bild von dir hochlädst, dann ist wohl davon auszugehen, dass du dieser Nutzung deines Bildes zustimmst.

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Karin hat das ja im Prinzip schon beantwortet, ich versuche das als Betreiber mal auszuführen, um Dir ein wenig Sicherheit oder Verständnis zu geben, wie ich das handhabe.

 

...und wer sich da rechtzeitig drum gekümmert ... sieht man an Dir :hug::hug:

 

Sag das nicht Karin. :rolleyes:

 

... Mist zu spät. :cool:

 

In einem anderen Forum (ich denke, du weißt....) wurde angekündigt, sämtliche Bilder zu löschen, die Personen zeigen. Auch Avatare, die Personen zeigen auch wenn man es nur selbst ist, sollen gelöscht werden. Wird das hier auch gemacht werden?

 

Nein, wozu soll das gut sein?

 

Und wie sieht das mit dem zukünftigen Hochladen von Tragefotos aus?

 

Tu es doch einfach.

Bei deiner Registrierung, bzw. bei letzter Änderung der Nutzungsbedingungen hast Du diesen zugestimmt, die stehen hier:

Hobbyschneiderin 24 - Forum - Nutzungsbedingungen

 

In Punkt 2.1 steht:

"Du gewährleistest, dass Deine Inhalte der Wahrheit entsprechen, rechtlich zulässig und frei von Rechten Dritter sind."

 

Du wirst also sicherlich bisher alle Rechte gehabt haben und ich traue Dir auch weiterhin zu, dafür zu sorgen, daß Du alle hinreichenden Rechte hast, um ein Bild hier zu veröffentlichen.

 

Was und wie sollte ich das ggf. überprüfen?

Ich verlasse mich einfach auf Dich - und die anderen natürlich - daß Du deine Seite der Nutzungsbedingungen einhälst und ich ich halte mich an meine und werde bei einer Beschwerde über einen Inhalt entsprechende Wege einleiten, damit weiterer Schaden von allen abgehalten wird und unbegründete Beschwerden werde ich weiterhin abweisen.

 

Das hat bis jetzt alles so funktioniert und ich sehe nicht, wieso das nicht weiter funktionieren sollte.

 

Die massive Rechtsunsicherheit bei vielen empfinde ich als ein Desaster der Gesetzgebung. Dabei rede ich mich aber nur in Rage ...

 

Was nun die Angst um Bilder betrifft, so gilt für die das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" und dort der §23:

"(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

 

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

 

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

 

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

 

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

 

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."

23 KunstUrhG - Einzelnorm

 

Also mach deine Schnappschüsse und wenn nun der Papst dummerweise inkognito mit seinen drei Freundinnen knutschend als Beiwerk drauf ist, hast Du Pech gehabt, denn wen der sich beschwert, werde ich das Bild anstandslos löschen, aber ansonsten sehe ich da erst mal keine Probleme, die nun plötzlich da sind.

 

Wenn ich mir anschaue, was so an Photos als "Kunst" und Urheberrecht abmahnbar ist, frag ich mich schon, welcher unterbelichtete Kerze auf der Torte meinte, nur weil etwas ein Photo ist, sei es unter Kunst einzuordnen, aber auch das ist ein anderes Thema.

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Die massive Rechtsunsicherheit bei vielen empfinde ich als ein Desaster der Gesetzgebung.

(Das sehe ich anders.)

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Gast dark_soul

Super, danke für die Erläuterung.

Ich habs an anderer Stelle schonmal erwähnt: Irgendwie blickt da kaum einer wirklich durch.

 

Ich denke auch dass es keinen Sinn macht, Fotos zu löschen, aber wenn der Foren-Betreiber es so wünscht... Bis dato ist da allerdings noch nichts geschehen, vielleicht doch nur Verunsicherung...?

 

Ich lade dann weiterhin wie gehabt Fotos hoch. Die einzige Fratze drauf ist ja eh meine eigene, Google kennt seit Jahren jede meiner Sommersprossen von daher ist es auch mit DGSVO Wurscht :D:D

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Was nun die Angst um Bilder betrifft, so gilt für die das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" und dort der §23:...

 

Soweit ich das verstanden/mitbekommen habe, ist es mit der neuen Verordnung nun aber so, dass sie eben genau dieses Kunsturhebergesetz im Bezug auf digitalen Fotos aushebelt/darüber eingeordnet ist. Also man darf zum Beispiel keine Bilder mehr machen(!!) auf denen Menschen drauf sind (auch unabhängig davon, ob sie wirklich zu erkennen sind) von denen man sich vorher keine Einwilligungserklärung hat unterschreiben lassen. Es bezieht sich wirklich schon auf das machen, weil das bereits eine Speicherung von personenbezogenen Daten ist -> wer ist wann wo... Dies macht nun natürlich aber Fotos an Sehenswürdigkeiten unmöglich und ich denke auch nicht, dass man sofort verklagt/abgemahnt würde, wenn man das täte, aber mit Veröffentlichungen werde ich aktuell erstmal vorsichtig sein.

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Grade im Bereich der Fotografie gibt es aktuell verschiedene Meinungen von verschiedenen Anwälten zu diesem Thema.

 

Die Veröffentlichung von Fotos mit anderen Personen war schon immer nicht ganz einfach zu bewerten.

Fotos von sicher selber kann man aber bedenkenlos verwenden, Fotos von anderen nur mit deren Zustimmung - das war aber schon immer so ;)

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Naja, Fotos mit Menschenmengen waren vorher in Ordnung, laut Kunsturhebergesetz, jetzt aber wohl auch nicht mehr. Ist halt alles irgendwie nicht komplett ausspezifiziert meiner Meinung nach.

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Soweit ich das verstanden/mitbekommen habe, ist es mit der neuen Verordnung nun aber so, dass sie eben genau dieses Kunsturhebergesetz im Bezug auf digitalen Fotos aushebelt/darüber eingeordnet ist. Also man darf zum Beispiel keine Bilder mehr machen(!!) auf denen Menschen drauf sind (auch unabhängig davon, ob sie wirklich zu erkennen sind) von denen man sich vorher keine Einwilligungserklärung hat unterschreiben lassen. Es bezieht sich wirklich schon auf das machen, weil das bereits eine Speicherung von personenbezogenen Daten ist -> wer ist wann wo... Dies macht nun natürlich aber Fotos an Sehenswürdigkeiten unmöglich und ich denke auch nicht, dass man sofort verklagt/abgemahnt würde, wenn man das täte, aber mit Veröffentlichungen werde ich aktuell erstmal vorsichtig sein.

 

Naja, Fotos mit Menschenmengen waren vorher in Ordnung, laut Kunsturhebergesetz, jetzt aber wohl auch nicht mehr. Ist halt alles irgendwie nicht komplett ausspezifiziert meiner Meinung nach.

 

Wenn es für den Privatgebrauch ist, darf man Fotos machen.

 

Es geht ja letztendlich im Internet nicht ums machen, sondern ums zeigen.

 

Da ich immer noch davon ausgehe, daß wir hier bei uns in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung leben und der Artikel 5 des GG erst mal zusagt, daß man seine Meinung in Wort und Bild frei äußern kann, sehe ich da weiterhin wenig Angriffsmöglichkeiten, um ein generelles Bilderverbot von "Menschen als Beiwerk" durch die DSGVO zu erreichen.

Wenn mir da kein triftiger Grund genannt würde, warum jemand nicht auf einem Bild in einer solchen Funtkion erscheinen möchte, würde ich es mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen Prozess ankommen lassen.

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Es war die Rede davon, man dürfe keine Fotos mehr machen. Das stimmt nicht. Wer Fotos zum privaten oder familiären Gebrauch macht, der fällt damit nicht unter den Anwendungsbereich der DS-GVO. Auch nicht, wenn er mit den Fotos irgendwas macht, sie herumzeigt etc., so lange es sich im Rahmen des privaten/familiären Gebrauchs und damit der ursprünglichen Zweckbestimmung bewegt.

 

Wenn jemand privat Fotos veröffentlicht, auf denen andere Personen zu sehen sind, dürfte damit weiterhin grundsätzlich (d.h. im Grundsatz, Ausnahmen möglich) nur das nationale Recht anwendbar sein, weil private Nutzung private Nutzung ist. Das bedeutet ja nicht, dass das Recht am eigenen Bild anderer Personen nicht zu beachten wäre. Aber es gilt dann nicht, was in der DS-GVO steht, weil es nicht unter deren Anwendungsbereich fällt.

 

Was ich jetzt nicht überblicke ist die rechtliche Einordnung des Forums bei der Veröffentlichung, denn eine Veröffentlichung "durch das Forum" dürfte nicht unter Privatnutzung fallen und daher sehr wohl unter die DS-GVO. Auch mit den Pflichten eines Forumsbetreibers kenne ich mich da zu wenig aus, um das ad hoc beurteilen zu können, nicht nur, aber auch mit Blick auf die DS-GVO. Die datenschutzrechtliche Beurteilung hängt halt immer davon ab, was fpr ein Sachverhalt zugrunde liegt. Aber das kann ich, wie gesagt, nicht vollständig beurteilen. Verbindlich beurteilen tue ich hier sowieso nix. :D;)

 

Bei Bildern kommt m.E. auch noch dazu, ob die Person(eb,n) auf dem Bild eindeutig identifizierbar sind oder mit (geringem) Zusatzwissen identifiziert werden können. Ist das nicht der Fall, was ich z.B. bei größeren Menschenansammlungen aus größerer Distanz fotografiert annehmen würde, womöglich noch alle von hinten oder so, kommt die DS-GVO ebenfalls nicht zum Zuge, weil es dann keine personenbezogenen Daten sind.

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10 TMG - Einzelnorm

Telemediengesetz (TMG)

§ 10 Speicherung von Informationen

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

 

1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

 

2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

 

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

 

Das Bild an sich wird in der hier tatsächlich automatischen Verarbeitung, wie alle anderen Daten des Forums auch entsprechend vor fremden Zugriff geschützt verarbeitet.

 

Entsprechend §10 TMG handhaben wir entsprechende Einwände gegen ein solches Bild und natürlich auch alle anderen Sachen.

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Davon gehe ich aus. ;)

 

Ich weiß nur schlicht nicht, ob "Diensteanbieter" im Sinne des TMG unter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DS-GVO fallen oder Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO sind oder ob es auf den Einzelfall ankommt, unter was von beidem sie subsumiert werden. Ohne das zu wissen kann auch nicht beurteilt werden, ob ein vom Nutzer als private Nutzung hochgeladenes Bild aufgrund der Beteiligung des Forums trotzdem unter die DS-GVO fallen kann oder nicht. Wie gesagt: ich weiß es nicht. Was nicht bedeutet, dass andere es nicht wissen könnten. ;)

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Für neue Gesetze und Verordnungen gilt doch auch der Grundsatz der IT: Produkt reift beim Kunden. ;)

 

Mit den Fragen wird sich dann irgendwann die Rechtssprechung rumschlagen dürfen.

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Für diejenigen, die sich mit dem Thema Fotos etwas beschäftigen wollen, hier die rechtliche Einschätzung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW.

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Für diejenigen, die sich mit dem Thema Fotos etwas beschäftigen wollen, hier die rechtliche Einschätzung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW.

 

Das klingt doch sehr entspannt und bei weitem nicht so hektisch-kompliziert, wie es an allen möglichen Stellen nun unkt und schreit.

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Das klingt doch sehr entspannt und bei weitem nicht so hektisch-kompliziert, wie es an allen möglichen Stellen nun unkt und schreit.

Das kann man, glaube ich, in so ziemlich jeder Hinsicht über die DS-GVO sagen. Selbst über die Behauptung, sie sei ein bürokratisches Monster. ;)

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