Zum Inhalt springen
Partner:
Babylock Overlock Bernina Nähmaschinen Brother Nähmaschinen Janome Nähmaschinen Juki Nähmaschinen
Werbung:
Folhoffer Stoffe Kurzwaren Nähzubehör

Darf man Tilda auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen?


*Kadiri*

Empfohlene Beiträge

Hallo ich bin gerade auf einem Advents- bzw Weihnachtsmarkt und da hat eine einen stand nur mit Tilda also Herzen Kissen und Puppen- darf man das auf dem weignachtsmarkt verkaufen oder verstößt das gegen Copyright? Nur mal so gefragt.... Hat ja nen großen wiedererkennungswert wer die Sachen kennt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 21
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • nowak

    3

  • sticki

    3

  • Nicodella

    3

  • Stoffkörbchen

    2

Top-Benutzer in diesem Thema

Nein, das darf man nicht. Steht auch so in den Büchern.

Ich bin mir gerade nicht sicher, ob man die Stoffe überhaupt zum Verkauf weiterverarbeiten darf. Auch da gibt es (je nach Hersteller) Verbote.

 

Mir fällt auch immer auf, dass viele einfach verkaufen und das ganze Drumherum nicht wissen.... nur ist es wie immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vielleicht wurden die Vorlagen auch abgewandelt? Also gerade bei den Herzen fänd ich es echt schwer das Copyright durchzusetzen.... solange es nicht 100%ig kopiert ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man darf nichts aus Büchern nacharbeiten um es dann zu verkaufen.

Bei einigen Sachen wie Herzen wird es schwierig sein aber ansonsten darf man nicht. Ich sehe solche Sachen auch immer wieder. Ich kenne auch ein Geschäft welches nachgearbeitete Sachen verkauft. Ich würde das nicht machen, mich hätten sie nämlich gleich am Wickel bei meinem Glück.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Überangebot an Tilda-Sachen ist mir auch schon aufgefallen,

und dann habe ich gesucht, und bin fünig geworden:

 

Tildas Welt - Tone Finnanger

 

Lest mal, was die Autorin auf Seite 4 schreibt,

da erklärt sich einiges,

ich bin mir nur nicht sicher, ob die ganzen Anbieter

sich die Arbeit machen und sich erst schlau machen

und nachlesen.

 

liebe Grüße

Billa

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist in der Tat interessant.

 

Wobei sie von "nicht kommerziellen" Sachen schreibt, da würde für mich der zwei Tages Weihanchtsmarkt im Gemeindezentrum drunter fallen, der 6 Wochen Stand auf einem großen Markt nicht. Zumal da die Bedingung "der Produzent verkauft es selber" in der Regel nicht erfüllt ist, weil die meisten doch mindestens eine Standhilfe haben. Sieben Tage die Woche 12 Stunden ohne Pause hält ja keiner durch. :o

 

Dazu kommt, daß dies das Statment der Designerin ist. Die Rechte für die Produkte liegen aber beim Verlag und der wiederum muß sich nicht an die Wünsche der Designerin halten.

 

(Letztlich... klug ist es, denn der Absatz an Stoffen und Materialien ist höher, wenn die Sachen auch verkauft werden dürfen. :rolleyes: Im kleinen Rahmen, um die Exklusivität nicht zu gefährden.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dazu kommt, daß dies das Statment der Designerin ist. Die Rechte für die Produkte liegen aber beim Verlag und der wiederum muß sich nicht an die Wünsche der Designerin halten.

 

Jein, laut DPMA ist Tone Finnanger selbst die Inhaberin der Wort-/Bildmarke Tilda; der Verlag hat dann möglicherweise nur gewisse Nutzungsrechte erhalten. So oder so hat jemand die Finger drauf...

 

Eine Wort-/Bildmarke ist allerdings kein Geschmacksmusterschutz, was die Stoffe und konkrete gestaltete Produkte (daraus) betreffen würde, afaik... Aber da bin ich kein Experte.

 

Sobald jemand anders damit Geld verdient und nicht explizit sagt, dass alle anderen damit ebenfalls machen können, was sie wollen, empfiehlt es sich imho aber generell, die Finger davon zu lassen.

 

Liebe Grüße

Kerstin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber ist die Wort/ Bildmarke nicht nur das Logo?

 

Oder ist jedes einzelne Modell als Marke geschützt? Wohl eher nicht?

 

Wobei ich denke, wenn sie das auf ihrer Seite so offiziell sagt, dann ist der Verkauf im kleinen Rahmen offensichtlich okay. Ich würde mir nur vermutlich die Webseite ausdrucken und irgendwo mit "Beweisdatum" zusammen aufheben, für den Fall, daß sich das mal ändert und jemand meint, er müßte da nachträglich noch.... und so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für mich persönlich ist es in Ordnung, wenn Kunden ihre handgemachten Tilda-Produkte auf Weihnachtsmärkten oder ähnlichen, nicht kommerziellen Einrichtungen verkaufen. So lange der Produzent des Produkts sein Werk direkt an den Kunden verkauft. Ich hoffe, auf diese Weise ist jeder glücklich.

 

ich vermute, selbst wenn jemand das lesen sollten, hört er nach

Weihnachtsmärkte auf.

Das damit nicht die wochenlangen Weihnachtsmärkte gemeint sind, will dann keiner mehr wissen.

Wobei der Satz wahrscheinlich auch Auslegungssache ist. Im schlimmsten Fall hat die Designerin sich mit dem Wort "Weihnachtsmärkte" sogar ein Eigentor geschossen.

Wäre von der rechtlichen Seite sehr interessant zu wissen.

 

LG Brit

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

also ich kenne mich aus beruflichen Gründen mit Markenrecht ganz gut aus.

Was dort auf der Seite steht ist für mich ganz klar getrennt!

Es geht darum wenn Du zu Hause in Deinem privaten Kämmerlein in kleiner Auflage diese Sachen machst ist es Okay. Wenn Du aber Massenproduktion daraus machst und die an das nächste Möbelhaus verkaufst dann ist es nicht erlaubt!

 

Ich kenne die Bücher und Stoffe nicht darum kann ich nicht sagen was in den Büchern genau steht. Ich gehe davon aus das es dort eher um das Kopieren und Vervielfältigen der Seiten geht!

 

Alle Angaben ohne Gewähr!!!!

 

Im Zweifelsfall schreibt Sie an und fragt direkt nach!

Ich sag immer Fragen kostet nichts!

 

Gruß Nina

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Jahre später...

Für mich persönlich ist es in Ordnung, wenn Kunden ihre handgemachten Tilda-Produkte auf Weihnachtsmärkten oder ähnlichen, nicht kommerziellen Einrichtungen verkaufen. So lange der Produzent des Produkts sein Werk direkt an den Kunden verkauft. Ich hoffe, auf diese Weise ist jeder glücklich.

 

Ich denke das hiermit wirklich die Weihnachtsbasare in Kirchen, Kitas und ähnlichen Institutionen gemeint sind.

Weihnachtsmarkt ist unglücklich ausgedrückt, denn der ist in jedem Fall komerziell, da bei den meisten Weihnachtsmärkten eine hohe Standmiete erforderlich ist, man meist einen Gewerbeschein braucht, bzw. eine Haftpflichtversicherung haben muss etc. Hier mietet man seinen Stand, ee wird von der Stadt angeboten, von Werbekreisen, oder kommerziellen agenturen.

So ein Weihnachtsmarkt geht meist länger und dient natürlich ganz klar den Kommerz.

 

Ein kleiner privater Kirchenbasar oder Kitabasar ist da schon etwas anderes.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Thread ist ja schon etwas älter. :o

 

Es mag aber auch ein kulturelles bzw. Übersetzungsproblem sein.

 

Kommerzielle Weihnachtsmärkte gibt es ja nicht in allen Ländern, so wie in Deutschland. In anderen Ländern denkt man bei dem Begriff möglicherweise wirklich nur an den Kirchen- oder Schulbasar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiss nicht, wie das in Norwegen ist, aber hier in Schweden dominieren auf jeden Fall die kleinen Weihnachtsmärkte,

wo man eben für 100-200 Kronen einen Tisch mietet und verkauft,

meistens ist das auch aufs Wochenende beschränkt.

Es ist (leider) absolut nicht mit deutschen Weihnachtsmärkten zu vergleichen,

vor allen fehlt (mir) der Glühwein!

Alkohol darf öffentlich nicht ausgeschänkt werden. :silly:

 

Übrigens steht auf der Tildaseite, dass man nicht auf dem kommerziellen Markt verkaufen darf,

das meint aber nicht einen bestimmten Markt sondern Markt als Allgemeinbegriff wie Aktienmarkt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie ist das eigentlich mit (Klein-)Gewerbeschein?

Ich kenne jemanden, die geht mit selbstgefertigten Sachen auf Kunsthandwerkermärkte - muß natürlich Standgebühr bezahlen.

 

Muß da nicht der Organisator, der ja den Platz (im Freien) oder einen Raum mietet, von seinen Standmietern die Vorlage des Gewerbescheines verlangen?

Daß jene Person kein angemeldetes Gewerbe hat, da bin ich mir ziemlich sicher (bzw. weiß es)!

 

Was anderes ist es natürlich mit Basar für gute Zwecke. Früher hab ich auch mit für den Kindergarten gebastelt, der den Erlös bekam.

Da wurde vor dem Rathaus verkauft und die Stände -aufgebaut durch die Gemeindearbeiter- von der Gemeine kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Für die Beteiligten war dann noch in einem Lokal ein Essen, wo vermutlich auch der Gastwirt sein "Entgegenkommen" gezeigt hat!:D :hug:

 

Gruß Annemarie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt keinen Klein-Gewerbeschein.

 

Unabhängig davon ob für den Markt nun eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist oder nicht, oder ob jene kontrolliert wird oder nicht - hat der Verkäufer seine Einkünfte (sofern es welche gibt) durch den Verkauf, in der Steuererklärung anzugeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt keinen Klein-Gewerbeschein.

 

Wer verkauft, muß doch ein Kleingewerbe anmelden!

Ob hier ein -Schein (Nachweis) beim "Unternehmer" vorliegt, weiß ich nicht.

Mir ist nur der Gewerbeschein (oder -Nachweis), bzw. die Handwerkerkarte bekannt.

Gruß Annemarie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt ein Gewerbe, es gibt ein Kleingewerbe und ein Kleingewerbe im Nebengewerbe also als Nebentätigkeit.

Alle sind Gewinnerorientierend und müssen angemeldet sein und beim Finanzamt versteuert werden.

Da gibt es nix drumherum zu reden!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf dem Gewerbeamt wird ein Gewerbe angemeldet - kein Kleingewerbe! Maximal kann man bei der Anmeldung angeben das man das ganze nebenberuflich betreibt, mehr nicht.

 

Was dann weiters mit dem Finanzamt "vereinbart" wird - zwecks Nutzung der Kleinunternehmerregelung, die nur umsatzsteuertechnisch relevant ist - steht auf einem anderen Blatt. Und das muss auch keinen Organisator eines Marktes o.ä. interessieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Sticki - das tut es aber, weil du als Organisator die Haftung hast.

Bei unserem Weihnachtsmarkt wo wir immer früher ausstellten war es so, das du eine Haftpflicht als Gewerbetreibender haben musst und auch einen Gewerbeschein vorlegen musstest.

 

Du hast Recht das der Schein immer Gewerbe lautet und eben als Kleinunternehmerin bis zu einer gewissen Umsatzgrenze zählt. Ich selber haben das ganze damals im Nebengewerbe gemacht. Habe das so gemeint aber mich wohl unglücklich ausgedrückt.;)

 

Fakt ist natürlich immer Gewinn, sonst meldet man schließlich auch kein Gewerbe an!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.