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Maschine geht beim Händler kaputt


Machi

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Wie bei einem "ubdate" ein "Teil" in einem "Elektronik-Rechner" (und was anderes ist die "Elektronik" der Nähmaschine nicht) "kaputt gehen" kann, bedarf dann mal (bitte) einer Erklährung?

 

Alter, Strom, Register, etc.

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  • 3 Wochen später...
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Hallo,

ich habe heute mit den Vater vom Händler gesprochen (Seniorchef hat er sich genannt).

Die Maschine ist nicht repariert, sie erwarten das ich 290€ plus MWSt. übernehme als reine Kosten für die Platine. Vorher machen die nichts. Das wurde mir vorher nicht gesagt, mein letzter Stand war sie versuchen das Teil günstiger zu bekommen. Bis heute wo ich wieder angerufen habe , kein Wort gehört.

Ich habe 500€ für die Maschine bezahlt jetzt über 300€ dazu zu zahlen ist mir zu viel.

Laut Verbraucherzentrale habe Anspruch auf Entschädigung, aber da brauche ich ein Anwalt. Der "Seniorchef" sagt Update ist keine Reparatur und dafür haften die nicht! Schön oder?

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Tscha... da wirste wohl klagen müssen!!

 

Wusste noch garnicht, dass der "Rechner"- "apdate" keine Reparatur sein soll?! :banghead::banghead::banghead:

 

Viel Glück!

 

Kannste denn jetzt noch nähen? Haste noch eine "Zweitmaschine"?

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Nun, ein update ist tatsächlich keine Reparatur. Die Maschine war ja vorher nicht kaputt.

 

Ich fürchte allerdings, daß eine Klage mehr Kosten verursacht, als hinterher bei rum kommt.

 

Du dürftest nicht beweisen können, daß der Händler beim Update was falsch gemacht und dadurch die Maschine beschädigt hat. (Wenn dem überhaupt so war.)

 

Und daß eine gebrauchte Maschine einen Defekt bekommt gehört in der Regel zum Risiko des Gebrauchtkaufs. (Allgemeines Lebensrisiko.) Es hat dich ja niemand gezwungen, das Update vornehmen zu lassen. Die Maschine war ja vorher in Ordnung und nähte.

 

Ärgerlich ist es auf alle Fälle. (Und letztlich für alle Beteiligten.)

 

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dich ja zumindest mal beim Anwalt beraten lassen, ob du tatsächlich einen Anspruch hast.

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Nun, ein update ist tatsächlich keine Reparatur. Die Maschine war ja vorher nicht kaputt.

 

Stimmt so natürlich, sagt aber per se nichts über eine mögliche Haftung aus. Wenn ich eine Maschine zum Service gebe (innen reinigen, schmieren, Einstellungen prüfen und optimieren), war sie vorher auch nicht kaputt. Dennoch steht auf der Rechnung, dass für die ausgeführten Arbeiten so und so lange Gewährleistung besteht. Und ist ziemlich sicher keine freiwillige Angabe meines freundlichen Mechanikers.

 

Im konkreten Fall hier dürfte die Beweisfrage das größte Problem sein: ist das Teil kaputt gegangen, weil der Händler einen Fehler gemacht hat oder wäre es ohnehin kaputt gegangen und der Defekt ist nur zufällig bei ihm aufgetreten, da die Maschine halt grad dort war? Da du mit dem Händler einen Vertrag geschlossen hast, trifft ihn die Beweislast. Dh, er müsste beweisen, dass er keinen Fehler begangen hat/die notwendige Sorgfalt aufgewendet hat und für den Defekt nichts kann etc. (Disclaimer: österr. Rechtslage, bitte frag bei der Konsumentenberatung, bei einem Anwalt etc. nach, ob das nach deutschem Recht auch so gilt.)

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Die Verbraucherzentrale (kostenpflichtige Beratung) hat gesagt ich habe Anspruch auf Schadensersatz, das müsste seine Haftpflichversicherung abdecken. Und es war so , es ist bei Update kaputt gegangen, ich war ja auch dabei mit meinen GG im Laden.

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Würde man unter solchen Umständen (vorher nicht mal über das Risiko der Nicht-Haftung und des Updates an sich aufgeklärt worden zu sein) dort eine Creative Icon kaufen? Er gehört aber zu den anscheinend handverlesenen ("zertifizierten") 55 Händlern in Deutschland...*

 

Ich kann ja verstehen, dass eine Werkstatt sich irgendwie davor schützen muss, ggf. zeitweise spinnende Maschinen zum Update auf's Auge gedrückt zu bekommen und dann das Risiko der sich eh abzeichnenden Reparatur zu tragen. Oder welche (alte?), bei denen ein Update-Risiko bekannt ist. Aber das haben die m. E. vorher komplett zu erklären (insbesondere den Haftungsausschluss). Ich würde mir den sogar vom Kunden abzeichnen lassen. Und meinem Verständnis nach selbst dann, wenn er in den AGB schon formuliert sein sollte. Wer liest sich im Laden noch AGB durch?

 

Und es wären im Prinzip ja nur zwei Sätze gewesen: Es besteht das Risiko, dass durch ein Update bisher verborgene Fehler an der Maschine zum Tragen kommen bzw. Fehler, die durch Alterung bedingt sind, beschleunigt oder evtl. sogar sofort auftreten. Wir übernehmen deshalb keine Haftung für einen positiven Verlauf bzw. für eventuelle Schäden.

 

Ich glaube, das Los des Nähmaschinenhändlers ist selbst dann kein leichtes, wenn er im näheren Umkreis fast der einzige ist. Da nützt es auch nichts, wenn man sich im Internet mit dem Zusatz "Deutschland" schmückt, was ich wettbewerbsrechtlich bei einem kleinen Laden in einer Kreisstadt eh nicht verstehe. Hier darf man sich ohne überregionale Bedeutung nicht mal "niederrheinisch" oder "mittelrheinisch" schimpfen, selbst "Rhein-Sieg" dürfte schon nicht einfach sein. Aber vielleicht ist dieser Geschäftsbereich gegenüber anderen einfach zu ausgedünnt und unbedeutend? Oder im Internet gelten lockerere Regeln (gewiss aber nicht in jeder Branche)?

___________

 

* Nachtrag:

 

Ich kenne das Geschäftsgebaren von Pfaff oder VSM nicht. Aber in der IT-, Kfz- und Technik-Branche würde ich allgemein sagen, dass da viele Formen von Händler-Abzocke existieren, wo man erst mal ein heftiges Eintrittsgeld bezahlen muss. Und ganz oft hatte ich dabei das Gefühl, wenn dort Unterlagen wie früher bei IBM existieren würden oder die Dinge ordentlich entwickelt worden wären, könnte man sich viel von diesen Initiationsriten sparen.

 

Aber daran wird ja verdient, manchmal sicher mehr als am Endkunden. Es wird natürlich immer mit CI/CD, Marken- und Produktimage und Qualitätssicherung argumentiert. Man bedenke, dass das letzten Endes der Kunde bezahlen muss - vor allem der, der gar nichts davon hat. Aber so ist die Welt heute nun mal.

 

Und gleichzeitig wird der Kram später über andere Kanäle verschoben, wenn die Umsatzdiagramme nicht schnell genug schön genug sind.

Bearbeitet von Technikus
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Also, die Maschine war in Ordnung. Was der Händler und ich nicht wussten, Pfaff kennt das aber, ist das die Maschine in 50% der Fälle jetzt (Alter, neue Technik, andere Spannung) bei der Aktion kaputt geht.

Ich wurde auch nicht über Risiken aufgeklärt.

Nur guten Tag, da bin ich, hier ist die Maschine. Ok mache ich, Sie können warten. Hat auch gefragt ob ich irgendwelche USB/Serielle Adapter dabei habe...die hatte ich aber vergessen...

Ich würde auch die Hälfte der Kosten für die Platine tragen, ich habe aber nicht mal einen Preis, ca Angaben x€ plus MWSt. Da ich immer nur die MWSt zahle brauche ich auch einen Preis! Er hatte auch versprochen sich zu melden. Hat er auch nicht getan und heute hatte ich sein Vater dran....

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Nun, ein update ist tatsächlich keine Reparatur. Die Maschine war ja vorher nicht kaputt...

Ich fürchte allerdings, daß eine Klage mehr Kosten verursacht, als hinterher bei rum kommt...

Und daß eine gebrauchte Maschine einen Defekt bekommt gehört in der Regel zum Risiko des Gebrauchtkaufs. (Allgemeines Lebensrisiko.) Es hat dich ja niemand gezwungen, das Update vornehmen zu lassen. Die Maschine war ja vorher in Ordnung und nähte...

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dich ja zumindest mal beim Anwalt beraten lassen, ob du tatsächlich einen Anspruch hast.

 

1.) Natürlich ist ein Software"apdate" keine "Reparatur", aber ein Eingriff in die Maschine, oder das Gerät durch den "Händler"! Somit in der Verantwortung des Reparateurs, oder "Apdaters" also "Händlers", ist es allemal! Was soll diese Haarspalterei???

2.) Dann ist es vollkommen egal (unerheblich), ob die Maschine gebraucht gekauft wurde, oder seit "Indienststellung" beim derzeitigen "Besitzer" (der/die muss ja nicht einmal der "Eigentümer" sein) ist. Dies ist auch Haarspalterei, und sagt jedem/r schon der "normale" Menschenverstand!

3.) Ist es aber auch so, dass der "Uptater" nicht dazu genötigt wurde, den "Eingriff", mit dem/von das er offensichtlich keinen "Schimmer" hat/te, vorzumehmen! Der "Händler", der hier als "Technische-Fachkraft" aufgetreten ist, hätte ja auch mit dem Hinweis ablenen können; "das übersteigt meine Fähgkeiten..."

Und 4.) Wenn sie den "Rechtsstreit" gewinnt, und das halte ich für sehr warscheinlich, hat sie überhaupt keine Kosten für den "Rechtsstreit" zu leisten, dass obliegt - bekanntermaßen - dem Verlierer!

Bearbeitet von Alex.andra
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Ich wollte Dir keinesfalls unterstellen, dort wissentlich eine elektronisch-neurotische Maschine abgeliefert zu haben. Aber es könnte solche Versuche geben. Insofern ist ein Selbstschutz des Händlers legitim - aber halt nicht stillschweigend oder unbedarft.

 

Interessant wäre jetzt, ob Pfaff (VSM) seine Händler über solche Dinge überhaupt noch auf dem Laufenden hält oder ob die zumindest eine Chance haben, solche Infos schnell und einfach zu finden. Unter "schnell und einfach" verstehe ich zum Beispiel: An prominenter Stelle, wenn ich in einem Händler-Informationssystem "Update" oder "Upgrade" oder "Reparatur" und das Modell in einer Suchmaske eingebe. Zur Not auch eine telefonische Hotline, die aber auch erreichbar sein muss.

 

Das hilft Dir jetzt nichts mehr, zu erfahren, wer da den schwarzen Peter hat, aber es wäre interessant zu wissen, bevor man in ein "Markenprodukt" mehrere hundert oder gar tausende Euros investiert. Viel zu oft ist "Marke" heute nur noch Stempel und Trivialmythos, maximal gepaart mit einer Marketingstrategie, die die Produktentwicklung bestimmt anstelle der tatsächlichen Bedürfnisse der Kunden oder der vernünftigen Machbarkeiten.

 

Vielleicht nützt es doch noch: Wende Dich an Pfaff, werfe ihnen vor, nicht mal ihre Flagship-Stores ordentlich zu informieren, die für ihre Zertifizierung sicher einiges lernen und löhnen mussten und frage, ob es Dir mit einer neuen Maschine von ihnen (egal bei welchem Händler, bei welcher Werkstatt) irgendwann (heute "natürlich" noch eher) nicht genau so ergehen würde?

 

Egal, was dabei rauskommt, ob sie Dich abwimmeln oder ihren Händler hängen lassen, Du wirst Informationen oder zumindest Eindrücke bekommen, die Dir oder Deinen Freunden und Bekannten bei späteren Entscheidungen nützlich sein können. (Aus einer solchen Erfahrung einer Freundin heraus kaufe ich seit langer Zeit schon nichts mehr von Sony und von Canon.)

 

Ich persönlich finde, dass eine "Marke", die 12.000€ teure Hobbywerkzeuge verkaufen will, durchaus mal eine Platine reparieren oder austauschen kann, die angeblich 290€ kosten soll, wenn etwas so unglücklich gelaufen ist. Aber wahrscheinlich fehlen da einfach die Entscheidungswege... Normalerweise müssten die längst mit ihrer Agentur telefoniert haben, wie man das werblich bzw. fürs Image ausschlachten könne, eventuell auch nur intern. Man nennt so etwas Unternehmenskommunikation...

 

P.S.:

 

... und wenn sie wissen, dass ein offizielles Update irgendwann zur Hälfte größere Schäden verursacht hat, sollten sie ihre offiziellen Händler und Werkstätten längst nochmals deutlich und nachdrücklich gewarnt haben. Das erste Mal m. E. nämlich schon weit vorher, als allein der Verdacht aufkam, es könne da einen Zusammenhang geben.

 

Irgendwie komme ich darüber noch nicht weg - es ist auch so sinnlos, denn es hört sich an, als habe man da insgesamt bei den Involvierten schon mehr Kosten produziert, als die Platine oder ihre Reparatur gekostet hätte. Aber wie sagte ein ehemaliger Chef von mir sich selbst bloßstellend: Ich muss die Leute doch so und so bezahlen.

Bearbeitet von Technikus
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1.) Natürlich ist ein Software"apdate" keine "Reparatur", aber ein Eingriff in die Maschine, oder das Gerät durch den "Händler"! Somit in der Verantwortung des Reparateurs, oder "Apdaters" also "Händlers", ist es allemal! Was soll diese Haarspalterei???

2.) Dann ist es vollkommen egal (unerheblich), ob die Maschine gebraucht gekauft wurde, oder seit "Indienststellung" beim derzeitigen "Besitzer" (der/die muss ja nicht einmal der "Eigentümer" sein) ist. Dies ist auch Haarspalterei, und sagt jedem/r schon der "normale" Menschenverstand!

3.) Ist es aber auch so, dass der "Uptater" nicht dazu genötigt wurde, den "Eingriff", mit dem/von das er offensichtlich keinen "Schimmer" hat/te, vorzumehmen! Der "Händler", der hier als "Technische-Fachkraft" aufgetreten ist, hätte ja auch mit dem Hinweis ablenen können; "das übersteigt meine Fähgkeiten..."

Und 4.) Wenn sie den "Rechtsstreit" gewinnt, und das halte ich für sehr warscheinlich, hat sie überhaupt keine Kosten für den "Rechtsstreit" zu leisten, dass obliegt - bekanntermaßen - dem Verlierer!

 

Mit Unterstellungen bist du ja fix bei der Hand... so von wegen mangelnder Sachkunde beim Händler. :o Wenn Pfaff seine Fachhändler nicht über die Risiken informiert, können die es nicht wissen. Zumindest nicht, bis es nicht bei ihnen selber mal aufgetreten ist.

 

Was das "Haarspalten" betrifft... davon lebt das Rechtssystem. Und die Juristen noch besser. ("Normal" ist einer der subjektivsten Begriffe überhaupt und "Normaler Menschenverstand" eine Kategorie, die im Rechtssystem so gar nicht vor kommt. Mit gutem Grund, übrigens, weil sich eben jeder was anders drunter vorstellt.)

 

Aber du sprichst sicher aus deiner reichen Erfahrung juristischer Praxis, daß Richter solche Bagatellfälle immer mit hoher Dringlichkeit behandeln und deswegen echt scharf drauf sind, da zu einem Urteil zu kommen. Und noch nie auf die Idee gekommen sind, einen Vergleich dringend nahe zu legen. Und bei dem... trägt jeder seine Kosten selber. Dann bekommt man vielleicht die Platine umsonst, nur hat man leider seinen Rechtsanwalts- und sonstigen Kosten selber zu tragen und das war dann teurer.

 

Den Ärger von machi kann ich gut verstehen.

 

Ich würde auch den Händler auf die Auskunft der Verbraucherzentrale hinweisen. Wobei ich da ebenfalls befürchten würde, daß es irgendwo eine Tabelle gibt, nach der die Versicherung den Zeitwert bezahlt und der nicht unbedingt mit dem tatsächlich gezahlten Preis zu tun hat. Aber das rauszufinden kostet erst mal nichts. (Außer ein bißchen telefonieren.)

 

Danach ist es zumindest klug, Risiken und Chancen abzuwägen. Wenn man sich sicher ist, einen Anspruch zu haben, hilft manchmal auch schon ein Brief vom Anwalt. Den muß man allerdings selber bezahlen.

 

Eventuell gibt es auch einen Ombudsmann oder ein Schlichtungsverfahren über eine zuständige Kammer? Auch das sind Ansprechpartner, die erst mal nichts oder nicht viel kosten.

 

Und falls wenn man letztlich vor Gericht geht, muß man erst mal alle Kosten vorstrecken. Und da vor Gericht und auf hoher See alles in Gottes Hand liegt... darauf gefasst sein, daß es anders ausgeht, als man sich das wünscht. Und sei es nur, weil der Richter gerade keinen Bock hat, so eine Bagatelle (im Vergleich zu anderen Fällen) zu verhandeln hat.

 

Äh... kann man so einen Schaden eventuell bei der eigenen Hausratversicherung geltend machen?

 

Ansonsten finde ich den Ansatz von Technikus sehr pragmatisch. Entweder Pfaff/VSM tut dann doch was und lässt es gratis reparieren oder man weiß hinterher wenigstens, von welcher Firma kein Support zu erwarten ist. Wenn was schief läuft.

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Hallo,

der Händler hat mir ein günstigeres Angebot gemacht, Platine laut Rechnung vom Pfaff, Service, Einstellung Fadenspannung , Sicherheitsprüfung, Kalibrieren. Alles nur für den EK-Preis von der Platine. Ich habe angenommen.

Heute kam diese email

"Sehr geehrte Frau ,

Die Maschine ist fertig. Meine Schwester wird sie nächste Woche am Mittwoch mitnehmen und nach Mainz bringen, Dann können Sie die am Donnerstag abholen.

 

Wir haben noch paar Kleinigkeiten wie Nadeln, Spulen, Garn, kleine Pinzetten schere und Quiltnähfußset mit dazu gelegt. Die Defekte Platine ist auch mit dabei.

 

Maschine Näht einwandfrei und ist wieder alles in Ordnung. Die Maschine ist jetzt auch eine 2058.

 

 

Mit freundlichen Grüßen.

 

Ich denke man kann hiermit das Thema abschließen.

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Na, das ist doch mal was! Stellt meinen Glauben an eine gewisse Handwerksethik dann ja doch wieder her...

 

Und den daran, "dat der (hiesige) Rheinländer sich einfach ümdrieht, bis et widder schön is". Das hat Konrad Beikircher ziemlich ins Alberne* gezogen, aber es meint doch eigentlich einen (gar nicht selten selbstironischen) Perspektivwechsel auf ein widriges Schicksal und dahin, nach (und trotz) jedem Ärger aufeinander zuzugehen oder/und gegebenenfalls auch, ohne den Groll noch hochzukochen, beiderseits befriedet (aber eben auch mit sich selbst) einander aus dem Weg.

 

"Levve und levve losse...", dass möglichst keiner (alleine) zu kurz kommt. Und "Verschnitt ist dabei!" Man arrangiert sich.

_____

 

* Beikircher wird es wissen, denn er war ja JVA-Psychologe in Siegburg. Seiner Ansicht nach verfällt der beispielhafte Westfale dann hingegen in eine Starre und schlägt an der Stelle Wurzeln (aus den Knöcheln), wo die - hoffentlich - beispielgebenden Rheinländer eben nur vor der Drehung ziemlich heftig dem anderen und sich selbst auf den Füßen stehen...

Bearbeitet von Technikus
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Der kleine Unterschied.

Am Donnerstag war ich beim Juwelier Kraemer und wollte die Batterie bei meiner Rado Uhr wechseln . Die Uhr wurde am 13.12.1991 gekauft. Das Saphirglas ging beim zumachen kaputt.Das Teil wird in der Schweiz bestellt, kostet 115€ und ich zahle nur die Batterie. Es war auch selbstverständlich und man hat sich entschuldigt weil ich jetzt auch ca 14 Tage auf die Uhr warten muss, man hat mir auch angeboten die Uhr nachhause zubringen.

Meine Maschine ist immer noch nicht in Mainz, schicken will sie nicht.

Bearbeitet von Machi
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Hat eben (immer noch) nicht begriffen, dass für die Fehler des Reparateurs/Händlers der Reparateur/Händle allein verantwortlich ist.

Es also wie in dem Fall der Uhr zu behandeln selbstverständlich sein sollte.

 

Nicht wie es bei der Nähmaschine(nelektronik) kemacht wurde.

 

PS.: Verstehe auch nicht, wie man(n oder/und Frau (siehe @nowak und Konsorten (@nowak ist wohl selbst "Händler(in)??))) diese für die Kundin extrem schlechte Lösung, als ".... eine für beide Seiten gangbare Lösung", gut finden kann. Diese "Lösung" ist ja wohl nur für den SCHLECHTEN Händler gut!

 

Liebe Grüße

 

Alexandra

Bearbeitet von Alex.andra
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