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Selbstgenähtes bei Ebay


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Hallo Ihr Lieben,

jetzt habt ihr mich vor ein Problem gestellt. Da ich so 2 oder 3 mal im Jahr auf Kunsthandwerkermärkte gehe und genähte Kinderkleidung verkaufe ( was in diesem Jahr nicht so erfolgreich war), ich jedoch sehr viel Geld für Stoff ausgegeben habe, was mir jetzt irgendwie fehlt, hatte ich mir gedacht, daß ich die Kombis günstig bei Ebay verkaufen könnte, so daß ich zumindestens mein Geld wieder raushabe plus vielleicht ein paar Euros fürs nähen (hatte da nicht an irrsinnig viel gedacht)

Weiß jetzt allerdings nicht, was ich machen soll.

Einerseits habe ich die vielen genähten Kombis da rumliegen und meine Tochter kann sie nicht anziehen, da alle Kombis die ihr gepaßt hätten weggegangen sind.

Andererseits bräuchte ich aber das Geld, das ich für den Stoff ausgegeben hatte, in der Hoffnung, daß ich viel verkaufe und es danach wieder da ist.

 

Was soll ich jetzt machen :rolleyes: !

Würde für die Kombis zwischen 14,99 und 29,99€ nehmen, je nachdem wie teuer der Stoff war.

 

Soll ich sie jetzt einstellen, oder es lieber bleibenlassen?

Es sind bestimmt 50 Kombis in verschiedenen Größen.

 

Ihr könnt euch sicherlich ausrechnen, was ich für den Stoff bezahlt habe.

Von der ganzen Arbeit ganz zu schweigen.

 

Will mich daran ja nicht bereichern, denn das verkaufen auf dem Kunsthandwerkermarkt ist ja auch nur ein Hobby von mir und macht mir unheimlich viel Spaß.

Wenn ich mir aber manchmal ausrechne, was ich an Standgebühr, Materialkosten und Arbeitsaufwand hatte, sollte ich doch lieber zu hause bleiben, aber es macht halt unheimlich Spaß.

Mein Mann meinte schon, daß sich die ganze Arbeit für das bißchen Geld gar nicht lohnen würde, aber ich bin halt gerne auf diesen Märkten und ich mag die Atmosphäre die dort ist und man trifft immer wieder andere Hobbykünstler die man schon von anderen Märkten her kennt.

 

Also, was meint ihr, soll ich die Sachen einstellen, damit ich wenigstens mein Stoffgeld wieder raushabe?

Über Antworten von euch würde ich mich freuen

 

Viele Grüße Angela

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danke @clau,

so hab ich mir das auch gedacht.

 

@angela,

ich würde einfach mal beim rechtsanwalt nachfragen, wie das ist. nur auf gut glück bei ebay verkaufen würde ich sein lassen.

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hallo angela,

 

wenn du eh schon auf märkten unterwegs bist erübrigt sich sicherlich die frage nach nem gewerbeschein, oder? falls nicht, wende dich direkt an dein zuständiges finanzamt, die beraten dich diesbezüglich.

 

beachte aber, daß beim gewerblichen anbieten bei ebay gewisse informationen in der artikelbeschreibung vorhanden sein müssen (die infos auf die mich-seite zu packen reichen da nicht). Hilfreich ist dazu auch dieser link und das nicht nur für gewerbliche anbieter.

 

wenn du nach gekauften schnitten nähst und keine gravierenden änderungen gemacht hast, dann lieber finger weg. versuchen kannst du es natürlich, nur sei dir der gefahr bewußt, eventuell mit den schnittherstellern ärger zu bekommen, falls du diese in der artikelbeschreibung erwähnst, wenn diese den gewerblichen verkauf der genähten kleidung ausschließen.

 

lg,

 

Pepie

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@ pepie

 

Nähe nicht nach Roos /Bizz Kids o.ä. Habe meine einfachen ultranormal Schnitte, die ich einfach so abändere, wie es mir gerade einfällt. Mal mit Zacken, Bögen, Knoten, Zipfeln, Kordelsäumen, wie es mir gerade gefällt.

 

Gruß Angela

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Versuch es doch mal mit einem Kindersachenflohmarkt, da kriegst du deine Sachen bestimmt weg und in Zukunft vielleicht ein bischen weniger nähen, oder passend für die Tochter.

 

Ich nähe nur für meine Kinder und für mich, da ich da aber auch recht schnell bin, geht das meißte dann nach 2 oder 3 mal tragen wenn überhaupt wieder raus und wird verkauft.

 

Ich könnte gar nicht diese tollen Stoffe einfach vernähen und verkaufen. Ihr??

 

Ich kaufe die Stoffe ja weil sie mir gefallen und dann will ich sie auch tragen bzw. getragen sehen.

 

Ich finde auch für andere nähen macht nicht wirklich Spaß. Meine Mutter hatte mich gebeten ihr ein Kostüm zu nähen, Strickkleid mit nem Kurzmantel drüber auch aus Strick.

 

Das hat mir nicht so Spaß gemacht, und jetzt will sie schon wieder eins. Dann die Arbeit und meiner Mutter kann ich doch kein Geld abnehmen.

 

Ich denke jeder soll machen wie er will, wenn er Scheiße baut und erwischt wird muß er es auch ausbaden. Jeder wie er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann.

 

Wenns so dolle nervt, einfach ne Mitteilung an Ebay machen und sie wirds in Zukunft 100 pro bleiben lassen und ihr könnt wieder ruhig schlafen.

 

In diesem Sinne :bier:

 

Sandra

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@ angela

 

na dann ist das größte problem ja schonmal aus dem weg geschaffen :).

 

 

ob dein vorhaben nun als gewerblich gilt oder nicht, das kann dir verbindlich nur dein finanzamt sagen. wenn das ne einmalige sache sein soll, dürfte es keine probs geben, wenn du vorhast regelmäßig bei ebay deine selbstgenähte kleidung zu verkaufen, sieht es dann sicher anders aus.

 

lg,

 

Pepie

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Der Sofort-Kauf hat rein gar nichts mit Gewerbe oder Privat zu tun. Karinmaus, du hast da ein paar Sachen vermischt. :-) Du musst mindestens zehn positive Bewertungen als Käufer haben, bevor du etwas bei ebay verkäufst. Dann kriegst du aber keinen Gewerbeschein von ebay. Den gibt es nur bei deiner Gemeinde.

 

Ich habe jetzt nicht alles gelesen, weil wir dieses Thema schon oft hatten. Aber etwas kann ich soooo nicht stehen lassen. :D :D :D

 

Hallo Carolina,

 

ich lach mich schlappppp

:D :D :D

Wo man einen Gewerbeschein bekommt ... weiß ich als Buchhalter ganz genau. :D :D :D

 

Ich meinte es bezogen auf den Sofort-Kauf oder die Mengenverkäufe in einem Angebot fallen meines Wissens nach auch darunter (grab mal kurz in meinen grauen Zellen :) ).

 

(Hab aber immer noch nicht genau im eBay nachgeguckt - nähe nur für mich, meinen Hund ;) natürlich neue Halstücher für das nächste Hobbyschneiderinnentreffen, für meinen Schatz und für liebe Freunde Geschenke)

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Könnt Ihr mich Unwissende mal aufklären?

 

Ich hab mir überlegt, nächstes Jahr auch mal auf diesen Adventsmärkten auszustellen. Ich meine jetzt nicht diese 4 Wochen andauernden riesigen Veranstaltungen, sondern eher solche kleinen ein bis zweitägigen Veranstaltungen, die manchmal Gemeinden oder Vereine veranstalten.

 

Was brauch ich dafür?

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Da ich so 2 oder 3 mal im Jahr auf Kunsthandwerkermärkte gehe und genähte Kinderkleidung verkaufe

 

Ich weiß nicht, ob es für Kunstgewerbemärkte Sonderregelungen gibt, aber wenn du einen Gewerbeschein hast, ist es auch kein Problem, bei ebay zu verkaufen. Das Finanzamt ist da nicht das Problem, denn wenn du am Ende (also nach Abzug von Stof, Fahrtkosten, Maschinen, Arhbeitsraum,... etc) auf keinen Gewinn kommst (was bei dem von dir beschreibenen Umfang der Fall sein dürfte), dann stuft das Finanzamt das ganze sowieso als "Liebhaberei" ein und zu zahlst keine Steuern. Mußt du nur mit dem Finanzamt klären.

 

Wobei für die Einstufung als gewerblich auch die Regelmäßigkeit deiner Tätigkeit eine Rolle spielt. Das solltest du mit den örtlichen Behörden abklären, ob für die das (zusammen mit deiner Markttätigkeit) schon als "regelmäßig" betrachten oder nicht. Wenn nicht ist es auch ohne Gewerbeschein kein Problem. Wie gesagt, einfach mal auf der Stadtverwaltung beim zuständigen Amt anrufen, das definiert jeder anders.

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Karin, der Sofort-Kauf bei ebay hat absolut ncihts mit gewerblich oder nicht zu tun. Wenn du dein altes Hundekörbchen verkaufen willst und nicht versteigern, sondern einen Festpreis dafür haben, dann kannst du das auch über Sofortkauf. (Sofern du die Mindestanzahl an Bewertungen schon hat.)

 

Adventsmärkte:

Beim Marktbetreiber nachfragen. Gemeindemärkte sind oft keine öffentichen sondern private Veranstaltungen wo die Rechtslage anders ist.

 

Markenrecht:

Du willst es nicht wissen... kompliziert. Kopliziert. Und so. Wenn du dein eigenes Label "schützen" willst kannst du es als Marke national oder international eintragen lassen. Kostet Geld. (Beim Patentamt, soweit ich weiß.) Eine Markenrechercher machen Patentanwälte, kostet aber auch viel Geld und es gibt keine Garantie, daß die international wirklich alles finden. Und auch für eine nationale Marke ist es oft nicht eindeutig, etwa darf man schon registrierte Namen eventuell für einen ganz anderen Bereich schützen lassen und so. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke, es gibt kein Computerverzeichnis, wo man einfach den Namen eintippen und gucken kann, ob er schon registreirt ist, sondern man muß sich wohl durch die letzten 100 Jahre chronologischer Markenveröffentlichungen drucharbeiten.

Und wenn jemand "dein" Label als Marke schützen lässt, obwohl du es schon seit zehn Jahren verwendet, dann müßtest du das anfechten (auch teuer), was keinen Erfolg hat, wenn du das Lable nur für dich privat verwendest, weil keine Bekanntheit vorliegt.

Wie gesagt, kompliziert, unsicher, teuer,... macht niemand zum Spaß, weil es keinen Spaß macht.

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Hallo,

das mit dem Markenrecht ist garnicht so kompliziert. Und teuer ist auch relativ.

Ein einfacher Eintrag plus professioneller Recherche ist schon für ca. 1000 Euro zu bekommen ( weniger als eine ordentliche Nähmaschine kostet). Man kann auch unter http://www.dpma.de/suche/suche.html selbst suchen. Aber selbst wenn man seine Marke einträgt kann es zu problemen führen. Wenn ein anderer diesen „Namen“ verwendet und eine frühere Rechnung vorweisen kann, auf dem der „Namen“ als Kopf erkennbar ist. Hat dieser in der Regel Vorrecht.

Ist einem Kunden in unserer Agentur passiert.

 

Einen schönen Gruß und ein schönes Weihnachtsfest

wünscht Jörg

der Mann von Birgit ;-)

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@ daniela.

 

Das stimmt nicht. Ich kann auch als Privatanbieter mehrere Artikel einstellen. und Sofort und Neu kann ich auch wählen, allerdings muß ich dann auch als Privatmann 14 tage Rückgaberecht gewähren.

 

liebe Grüße

 

Sandra

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Sandra, das versteh ich jetzt nicht. Wieso muß ich als Privatmann, wenn ich *neu* einstelle auch 14 Tage Rückgaberecht vereinbaren?

 

Angenommen ich habe ein Paar wirklich ladenneue Schuhe mit Karton, Etikett,... die aber meinem Kind nicht passen (z.B. im Schlußverkauf gekauft und nun passen die Winterstiefel doch nicht). Die kann ich doch als neu verkaufen. Ich habe davon auch nur ein Paar und mache sowas nicht regelmäßig. Angenommen die Schuhe sind mit Sympatex und lassen doch beim Tragen Nässe durch oder dem Käufer gefallen die Schuhe nicht,.... Der Käufer kann das bei mir reklamieren??? Und ich soll dann eine Gewährleistung geben? Ich kann das gar nicht glauben!

 

Marion sag doch mal was dazu. Du weißt doch das bestimmt.

 

Viele Grüße

Simone

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Bei Sofort-Kaufen nicht, aber die haben doch die neue Option Sofort & Neu, die kann man nur machen wenn man dann auch 14 tage Gewährleistung gibt.

 

Übrigens war ich so frei so genannte Eisbärmützen bei Ebay anzubieten, mußte grade feststellen, das mich der Eisbärmützenhersteller abgemahnt hat und sich auf sein Patent beruft!!!! :freak:

 

Ich hab mich mit dem schon kurzgeschlossen und das ist soweit erledigt.

 

Also aufgepaßt, Ebay wird zusehendst zum heißen Pflaster!!

 

liebe Grüße

 

Sandra

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Marion sag doch mal was dazu. Du weißt doch das bestimmt.

 

Danke für die Blumen, aber mit der ebay Funktion habe ich mich noch nicht befasst... Aber generell kann ebay natürlich auch erst mal Regeln aufstellen. Und da du ja die Plattform freiwillig benutzt erkennst du die Regeln auch erst mal an, wenn du da was einstellst, mußt dich also dran halten. Wenn du das nicht willst, dann mußt du die Funktion ja nicht benutzen. (Kannst die Schuhe ja als Auktion einstellen mit einem Anfangsgebot, das dem Preis entspricht, den du haben willst. Und falls die Schuhe undicht sind hast du den Originalbeleg ja noch und kannst sie selber zum Händler zurückbringen.)

 

Nachvollziehen könnte ich so eine Regelung seitens ebay, denn Sofortkauf von Neuware erzeugt beim Käufer ja schon erst mal den Eindruck, er hätte es mit einem Profihändler zu tun und hätte somit ein Rückgaberecht. Ebay spart sich mit der Regelung ganz sicher jede Menge nachträglichen Klärungsbedarf.

 

Ob man diese Regelung eventuell gerichtlich wieder aushebeln könnte... das kann vermutlich nicht mal ein Anwalt sicher vorhersagen. Aber deswegen eine jahrelangen rechtsstreit mit ungewissem Ausgang anzellten ist es sicher nicht wert. ;-)

 

Es gibt ja viele Möglichkeiten, bei ebay zu verkaufe, es muß nicht unbedingt "sofort und neu" sein. ;)

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Man darf bei ebay inzwischen noch nicht einmal mehr schreiben "wie gucchi" oder "wie Roos", weil man dann auch alle diejenigen Kunden unfairer Weise auf die Seite locken würde, die nach dem Original suchen. Ausserdem haben sich da wohl Markenhersteller drüber beschwert. Ich denke, diese ganzen Anworten hier sind gut für uns, damit wir diese Fehler nicht machen und dann wohlmöglich an so einen Abmahn-Anwalt geraten, der sich an sowas reich verdient.

Was die ebay-Verkäuferin betrifft, so halte ich es auch nach dem Motto "leben lassen", mit seiner Hände Arbeit ist eh´noch keiner reich geworden.

 

Gruß

 

Castanade

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Hallo,

bin gerade neu in diese Runde eingestiegen und habe versucht, auch alles durchzulesen.

 

Aber jetzt bin ich etwas verunsichert. Ich habe mir z.B. letztes Jahr eine tolle Hose genäht, zumindest sah sie im Anleitungsheft so prima aus ;) Dass es eine Hüfthose ist, habe ich allerdings erst gemerkt, als sie fast fertig war :( Die ist aktuell auch bei Ebay zu haben, sowie einige andere - teils getragene, teils neuwertige Kleidungsstücke, Spiele usw. Habe auch schon Tupper eingestellt.

 

Ich dachte immer, solange ich einfach nur meinen "Haushalt entrümpele", darf ich das bei Ebay auch als Privatverkäufer. Im übrigen gilt meines Wissens der Garantie- und Rückgabeanspruch nur, wenn man den nicht ausdrücklich ausschließt (was man als Privatverkäufer aber machen darf); evtl. auf noch bestehende Herstellergarantie (bei Tupper habe ich den Hinweis gegeben, sich im Bedarfsfall an eine Tupperberaterin zu wenden), hinweisen.

 

Himmel, ist das alles so kompliziert geworden :eek:

 

Was ist, wenn ich die Sachen auf dem Flohmarkt verkaufe??? Da kann der Käufer ja auch nicht nach 10 Tagen oder so ankommen und zurückgeben, denn meistens fragt der ja nicht nach der Adresse!!! :confused:

Aber Flohmarkt ist mir zu stressig, früh aufstehen, zu hohe Standgebühren, sich den ganzen Tag die Beine in den Leib stehen, und sooo viel kommt doch nicht rüber. Ebay ist da eben doch bequemer. :o

 

Aber vorsichtig bin ich schon.

 

Habe einen Finanzbeamten, den ich gut kenne gefragt; der sagte, meine gelegentlichen Privatverkäufe bei Ebay oder auf Second-Hand-Märkten brauche ich nicht zu versteuern. Es darf halt nicht im großen Stil sein (z.B. zigmal der gleiche Artikel, evtl. in unterschiedlichen Größen).

 

So, nun gehe ich nochmals zum Anfang zurück und schaue mir mal die Ebay-Auktion sowie die Homepage der Dame an, worum es überhaupt hier geht.

 

Mal wieder typisch von mir: Dumm mitreden, ohne genau zu wissen, worum es eigentlich geht :D

 

Ciao

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Himmel, ist das alles so kompliziert geworden :eek:

 

*lach* Ne, die Rechtslage war im Großen und Ganzen schon immer so. Ebay hat es nur leichter gemacht, ein "Geschäft" zu eröffnen und halt Unwissende und Gauner gleichermaßen angezogen. (Am Flohmarkt kann ich die Sachen halt vor dem Kauf sehen und anfassen, beim Versandhandel nicht, deswegen gibt es da halt das Rückgaberecht. Bei gewerblichen Händlern.)

 

Aber wenn du den Strang dann mal gelesen haben wirst :rolleyes:, dann wirst du auch feststellen, daß gegen deine gelegentlichen Privatverkäufe größtenteils gebrauchter Sachen keiner was hat.

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Ebay hat es nur leichter gemacht, ein "Geschäft" zu eröffnen

 

:eek: NEEEEE, so verrückt bin ich nicht. Bin keine Geschäftsfrau, keine Zeit für so was :D die Zeit nutze ich liebe für meine Familie oder zum Nähen :D

 

dann wirst du auch feststellen, daß gegen deine gelegentlichen Privatverkäufe größtenteils gebrauchter Sachen keiner was hat.

 

:rolleyes: ok, bin erleichtert, und werde weiterhin gelegentlich den Haushalt über Ebay entrümpeln. :p Im übrigen verliere ich da eh den Überblick, wenn ich zu viel auf einmal einstelle :(

Das ist dann wohl echt nur was für Profis, oder solche, die es werden wollen ;) - da gehöre ich sicher nicht dazu.

 

Liebe Grüße

 

 

Antje

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Hallo Ihr Lieben,

 

habe heute bei der Stadtverwaltung nachgefragt. wie das ist mit dem Gewerbeschein, habe für nächste Woche einen Termin beim Steuerberater und beim Amt gemacht.

Für die Kunsthandwerkermärkte die ich bisher gemacht hatte, brauchte ich keinen Gewerbeschein, da es Hobbykunstmärkte waren. Wenn ich einen Gewerbeschein gehabt hätte, wäre ich nicht zugelassen worden.

 

Muß mir eine Reisegewerbekarte holen (kostet mich 130,-€ für 1 Jahr), haben die mir heute am Telefon gesagt, dann wäre ich auf der sicheren Seite.

Genau das werde ich nächste Woche machen und dann kann mir keiner was.

 

Bedanke mich herzlich für all eure Tipps.

Werde euch weiter berichten, was man noch so alles braucht für den Gewerbeschein, wenn ich dort gewesen bin.

 

Viele Grüße Angela

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Ja aber wenn du einen gewerbeschein hast, mußt du deine Ebayeinkünfte ja auch versteuern udn Vorsteuer bezahlen und so. Den Steuerberater, du mußt dich selbst versichern.

 

Bedenk das auf alle Fälle auch!

 

liebe Grüße und viel glück

 

Sandra

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Das Finanzamt ist da nicht das Problem, denn wenn du am Ende (also nach Abzug von Stof, Fahrtkosten, Maschinen, Arhbeitsraum,... etc) auf keinen Gewinn kommst (was bei dem von dir beschreibenen Umfang der Fall sein dürfte), dann stuft das Finanzamt das ganze sowieso als "Liebhaberei" ein und zu zahlst keine Steuern. Mußt du nur mit dem Finanzamt klären.

 

Guten Morgen,

 

kleiner Einwurf meinerseits (hab jetzt auch nicht alles gelesen)

Die "Liebhaberei" kann aber bei gemeinsamer Veranlagung (mit dem Ehemann) recht teuer werden. Also besser vorher mit dem Steuerberater abklären.

 

Und noch ein Tipp: wer sich, wie auch immer, selbständig machen will, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Hier im Forum bekommt man ganz sicher auch ein paar hilfreiche Tipps. Aber diese berücksichtigen niemals alle Möglichkeiten - können sie gar nicht, denn wir wissen auch nicht alles weil wir nicht "vom Fach" sind

 

Existenzgründerberatungen gibt es beim Arbeitsamt (nicht so ergiebig, weil einseitig) und bei diversen Beratungsfirmen. Einfach mal mit Google suchen. Viele Steuerberaterbüros bieten ebenfalls Beratungen an. Die zuständigen Gemeinden und Finanzämter sind auch eine gute Anlaufstelle, meist kennen die weiterführende Adressen.

 

Ein gutes Konzept ist zusätzlich erforderlich. Also Gedanken machen, was man wie bewerkstelligen will, welche Kosten entstehen, etc.

 

Existenzgründerberatungen sind steuerlich absetzbar, u.U. gibt es auch Zuschüsse.

 

So, das wollte ich nur mal einwerfen, weil hier immer so viel herumspekuliert wird..

 

Liebe Grüße

Ulrike

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Das mit der LIEBHABEREI hat mir jetzt ne Bekannte erzählt, die in D´Dorf beim Rechtsanwalt arbeitet.

Dort kam eine Architektin, die vorher in einem renomierten Büro gearbeitet hat und sich nun ihr eigens Büro aufgemacht hat.

Da die Aufträge nun aber doch ein bischen auf sich warten lassen und sie nicht so viel zu tun hat (noch nicht) wurde ihr vom Finanzamt auch LIEBHABEREI bescheinigt und das ist für sie finanziell eine Katastrophe und sie versucht nun sich per Rechtsanwalt zu wehren.

 

Also bevor sich einer einen Gewerbeschein holt, bitte alle Möglichkeiten berücksichtigen!!

 

Sonst kommt hinterher das böse erwachen :eek:

 

liebe Grüße

 

Sandra

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